Erstes Blatt
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Verantwort!. Redakteurr <3^ Schreck«, in Hanau.
Samstag den 1. Juli
1905
Fenrsprechanschlittz Nr. 605
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. 152 Fevnsprechanschlvst Nr. 605
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Gedruckt und verlegt in der Buchdrucker« v«S verein. ev. WatzenhauleS in Hanau.
TinrSkknlgS-edührr
Die [üuf gespaltene Petitzeile oder deren Raum 15 Wg, im ReÜamenteil die Zelle 35 Pfg.
vezagSpreis:
vierteljährlich 1,80 Ml., monatlich 60 Pfg., für nur« wärtige Abonnenten mit dem betrejjenden Postaujjchlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Amtliches Grgen für Stadt- und Landtreis Ka»a»
Amtliches.
Eandkreis Hanau.
MmtmchmW des Ksmlilicheil LmdrstSmtS.
Zur Belohnung landwirtschaftlicher Dienstboten stehen dem Kreisausschuß 150 Mark aus Kreismitteln zur Verfügung. Bei.Verteilung dieses Betrages können nur Personen berücksichtigt werden, welche mindestens 15 Jahre im Landkreise Hanau in ein und demselben landwirtschaftlichen Betriebe treu gedient und in den letzten 5 Jahren eine Belohnung vom Kreise nicht erhalten haben.
Anträge sind, unter Vorlage des Dienstbuches und eines Führungszeugnisses der Arbeitgeber, durch Vermittelung der Herren Bürgermeister bis zmn 1. Ananst d. & hierher tinzureichen.
Hanau ben 1. Juli 1905.
* Die Frage der Zusammenlegung der untersten Klaffen der städtischen Schrien, die schon mehrfach augeregt wurde, hat nunmehr ihre Erledigung im verneinenden Sinne gefunden. In der Sitzung der Stadt-
verordneten vom 20. Januar d. Js. war ein
iitrag der
A.2S52
Der Königliche Landrat. v. Be ck erath. "
Die Ferien des Kreisausschusses beginnen am 21. Juli änd endigen am 1. September. Während derselben werden nur in schleunigen Sachen Termine zur mündlichen Verhandlung anberaumt.
Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.
Hanau den 1. Juli 1905.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
A2951
v. Beckerath.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Die Anstreicherarbeiten zur Herstellung der Jnnen- räume des Stadttheaters sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Liefe- rungen öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen sind im Stadtbauamt, Ab- teilung I, Rathaus, Zimmer Nr. 17, vormittags von 10 bis 12ff, Uhr einzusehen und von dort zu beziehen.
Der Verdingungstermin findet Samstag den 8. Juli d. Js., vormittags 11 Uhr, im Beisein etwa erschienener Bewerber im vorgenannten Zimmer statt, wohin die Angebote versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zu dem genannten Zeitpunkt einzureichen sind.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Das Stadtbauamt.
12716
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 24. bis 30. Juni 1905 ;
1 Arbeiter,
1 Fahrbursche,
2 Kausburschen,
1 Goldarbeiter,
1 Schlosser,
1 Schuhmacher,
2 Tagelöhner.
Im Monat Juni erhielten Stellen zugewiesen : 2 Arbeiter, 1 Dachdecker, 1 Glaser, 3 Hausburschen, 3 Hilfsarbeiter, 1 Knecht, 6 Schlosser, 6 Schreiner, 2 Schuhmacher, 1 Spengler, 12 Tagelöhner
Hanau den 1. Juli 1905.
Städtische Arbeitsvermittelungsstelle. 12745
Hus Hanau Stadt und Eand.
Hanau, 1. Juli.
* Fernsprechverkehr. Der hiesige Sprechverkehr ist auf Nymegen, Druten und Wyk aan Zee ausgedehnt worden.
* Baurat Schmidt. Durch Beschluß des Senats der freien und Hansestadt Bremen wurde Herrn Baurat Schmidt in Hanau, Mitglied des Magistrats, die Stelle des Assistenten des Ober-Baudirektors übertragen. Herr Baurat Schmidt, der am 1. Okt. d. I. hier sein Amt niederlegt, hat in Bremen speziell die Hochbau-Angelegenheiten zu bearbeiten. Seine Berufung erfolgt unter besonders günstigen Gehalts- und Pensionsbedingungen.
* Evang. Beveinshaus. Morgen abend 8 Uhr hält Herr Pfarrer Fuchs im evangel. Vereinshause den Gottesdienst. Jedermann ist freundlichst eingeladen.
* In Südwestafrika verwundet. Unter den Verwundeten bei dem letzten schweren Gefecht bei Narus in Südwestafrika befindet sich auch der Gefreite Nikolaus Rupp, früher im hiesigen Ulanenregiment.
Stadtv. Wolff und Hoch angenommen worden, dex folgenden Wortlaut hat: „Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, den Magistrat zu ersuchen, in eine Prüfung darüber einzutreten, ob und inwieweit eine Vereinfachung in den untersten Klassen der städtischen Schulen möglich sei." Der Magistrat äußerte sich hierzu in seinem der Letzten Stadtverordnetenversammlung vorgelegten Bericht wie folgt: „Von Hause aus ging dieser Antrag dahin, daß die Vorschule der Oberrealschule und die 3 untersten Klassen der Mittelschulen einschl. der höheren Mädchenschule aufgehoben werden sollten. Der Magistratsvertteter machte demgegenüber geltend, daß e i n Grund vor allem gegen die Aufhebung der ^gegebenen Schulklassen sprechen würde. Da ein nur 3jährsier Besuch
der 3 untersten Klassen einer Mittelschule zum
Eintritt in
die höheren Lehranstalten (und die vierte Klasse einer Mittel
schule einschl. der höheren Mädchenschule) berechtige
während
die gleiche Berechtigung erst durch einen 4jähri«n Besuch
der Volksschule erworben würde, so würden d i die gezwungen würden von der Volksschule höheren bezw. Mittelschulen überzugehen, um ein v
Kinder, auf die lles Jahr
in ihrer Ausbildung zurückgehalten werden. Sie Folge würde das Entstehen privater zum Eintritt in e^le höhere Lehranstalt, bezw. eine Mittelschule vorbereitenden
Schulen
sein. Die Stadt sei aber verpflichtet, öffentliche Einrichtungen zu treffen, deren Benutzung es ermögliche, birel in die höheren Schulen bezw. Mittelschulen überzutreten. Die Anttagsteller erwiderten hierauf, da^ bei Aufhebung ler frag= - lichen Klaffen bezw'. Schulen die Volksschule derartiqehoben werden müßte, daß ein Zjähriger Besuch der Volksschile zum Uebertritt in die Sexta der höheren Schulen bezw. du viertunterste Klasse der Mittelschulen berechtige. Der Machstrats- vertreter wies darauf hin, daß, wenn die Volksschulm derartig gehoben würden, man nicht stehen bleiben bürte beim Heben der 3 untersten Klassen, andernfalls diejenigen Kinder, die die Volksschule nach Absolvierung der drei untersten Klassen weiter besuchen würden, im 4. Jahre dasselbe ernen müßten, was sie bereits in den ersten 3 Jahren gelernt hätten' notwendigerweise müßte man daher die Hebung der Volksschule über die drei untersten Klassen hinaus sortieren und bis zur obersten Klasse durchführen. Das erscheine aber vollständig ausgeschlossen, man würde damit die Volksichule auf das Niveau der Mittelschule heben. Dies sei unzulässig, da absichtlich das Niveau der Volksschule ein niedrigeres sei, als das der Mittelschule, indem bei der Volksschule die häuslichen Aufgaben, die häusliche Beaufsichttgung und Nachhilfe und eventl. die Nachhilfe durch Privatstunden mit Rücksicht auf die häuslichen Verhältnisse der die Volksschule besuchenden Kinder wegfallen müsse. Der Magistratsvertreter war
Der Wegfall der Unterklassen der Mittelschule würde ferner eine Vermehrung der Schülerzahl in den entsprechenden Klassen der Volksschule zur Folge haben. Es müßten daher Parallelklassen eingerichtet werden, und zwar um so mehr, als _bie Frequenzziffer für die 3 Unterklassen dann auf 40 als Höchstmaß herabzusetzen sein würde. Da für den Besuch der Volksschule kein Schulgeld gezahlt wird, so stände der ^tadtgemeinde die Mehrausgabe an Gehalt für mindestens 3 wahrscheinlich aber mehr Lehrer bevor. Da viele Eltern sich nicht entschließen würden, ihre für den Besuch der Mittelschule oder der höheren Mädchenschule bestimmten Kinder durch die Unterklaffen der Volksschule gehen zu lassen, so ist das Enfftehen von Privatschulen zu erwarten. Solche Anstalten sind indes nur als ein Notbehelf anzusehen und nur da ein Bedürfnis, wo von feiten der Stadtverwaltung Einrichtungen zur Vorbereitung der Kinder auf den Besuch mittlerer und höherer Schulen nicht getroffen worden sind. Aus allen diesen Gründen halten wir es für unzulässig, Me Unterklassen der Mittelschule und der höheren Mädchenschule aufzuheben und den Lehrplan der 3 Unterklassen der Volksschule so umzugestalten, daß der erfolgreiche Besuch dieser Klassen zum Uebertritte in die Sexta einer höheren Schule oder in die vierte Klasse einer mittleren Schule befähigt. Der Bericht selber wurde von der Kgl. Regierung dem Provinzialschulkollegium mit Rücksicht auf die Vorschule der Oberrealschule weitergegeben, welches seinerseits unter dem 22. April folgenden Bescheid erteilte: „Auf die Anfrage vom 13. d. M. I 8 Nr. 103 (NB. da wir keine Antwort erhielten, fragten wir an) erwidern wir Euer Hochwohlgeboren ergebenst, daß wir die in der Stadtverordnetensitzung vom 20. Januar d. J. geltend gemachte Auffassung des Magistrats für durchaus zutreffend halten. Die Aufhebung der Vorschule würde u. E. nicht im Interesse der bärtigen höheren Schulen liegen." Wir haben unter Anerkennung der Richtigkeit der von unserem Vertreter in der Sitzung der Stadtverordneten vom 20^ Januar 1905 gemachten Ausführungen, die die Billigung der Schulaufsichtsbehörde ebenfalls gefunden haben, die Aufhebung der Vorschulen und der drei untersten Klassen der iDtittelf â^ulen demgemäß abgelehnt." Wie schon im gestrigen Bericht er die Stadtverordneten- Versammlung kurz erwähnt, hat b^ Plenum diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
* Geschichtsverein. Seit dem 8. Mai b. J. sind' dem Museum weiter zugewiesen worden)
Von Herrn Installateur und Spen
ermeister G. E.
Pforr, Nürnbergerstraße 24, sechs alte Zstmlöffel. Don Herrn I. P. Thy riot ein Bau
1 mit durch
daher zunächst der Ansicht, daß eine derartige Hebung der Volksschule Aussicht auf Gesiehmigung der Königlichen Regierung nicht haben würde. Wenn nun diese Genehmigung
Wenn nun diese Genehmigung versagt würde, so würde diel Aufhebimg der Vorschule und der 3 untersten Klaffen bet Mittelschulen eine schwere Schädigung der Bürgerschaft bedeuten. Die Stadt habe bei
den untersten Klassen der M ttelschulen erhebliche Zubußen " Klassen als Privatschulen eingerichtet würden, so würden bie Unternehmer nicht bloß die Selbstkosten, sondern auch einen angemessenen Gewinn erzielen wollen, und müßten demgemäß ein ganz erheblich höheres Schulgeld erheben, als das z. Zt. von der Stadt erhobene. In ähnlicher Weise würde es sich mit der Vor-
zu leisten. Wenn also diese
schule der Oberrealschule verhalten, die gegenwärtig zwar die Personalkosten, nicht hingegen die sachlichen Kosten decke, sodaß ein Unternehmer das Schulgeld um soviel erhöhen müsse, als die sachlichen Kosten und sein Unternehmergewinn betragen würden. Die Angelegenheit wurde zunächst der Königlichen Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen in Cassel vorgelegt, um deren Standpunkt besonders mit Rücksicht auf die von den Antragstellern erwartete Hebung der Volksschule zu erfahren. Dieselbe gab unter beut 8. März folgenden Bescheid: „Durch die Aufhebung der 3 untersten Klassen der Mittelschule würde dieser Anstalt ihr Unterbau genommen und ihre einheitliche Gestaltung zerstört werden. Dagegen würde der Lehrplan der 3 Unterklassen der Volksschule über das den geltenden Bestimmungen entsprechende Lehrziel hinaus erweitert werden müssen. Eine weitere Hebung der Lehrziele auch für die übrigen Klassen wäre dann nicht zu umgehen. Dadurch würde die Volksschule jedoch aus ihrer Eigenart herausgehoben und in die Gattung der mittleren Schulen übergeführt werden. •
brochener Rückwand.
Von Herrn H. Hop ff, Schloßsttaße, schriftliche Mitteilungen noch nicht bekannter Tatsachen über den Aufenthalt der Brüder Grimm in Hanau.
Von Herrn Heinrich O t tj Marktplatz, lithogr. Bildnis des franz. Sprachlehrers A. H. Rödiger, geb. in Hanau aiii 20. Oktober 1812. Auf Steitz gezeichnet von dem Maler Ph. Ott.
Von Herrn Konrad Günther, Sandeldamm, eine vergoldete Denkmünze vom Jahre 1813.
Von Geschwister E. u. M. Riesch, Hainstraße 18, ein Kohlenbecken von Messing, ein gestickter Schellenzug, ein Federbusch rot-weiß zu einem Haupimannsczako des 3. kurh. Regiments, zwei Lichtputzscheren.
Von Herrn Oelschläger, kleine Wirtschaft in Wilhelmsbad, ein messingener Zimmermanns-Zollstock mit Zunge, gefunden im Teich zu Wilhelusbad.
Von Herrn Rich. Estler, Akademielehrer, eine Aufnahme Altstädter Straßenbilder und Rathaus (Gruppenbild.)
Sonntag den 2. Juli b. J. sind im Schaukasten des Kupferstichzimmers unseres Museums im II. Obergeschoß eine Anzahl Hessischer Trachtenbilder aus der letzten Lieferung „Hessisches Trachtenbuch von Jnsti" ausgelegt, deren Besichtigung sehr empfohlen werden kann.
* Die Maueukapelle in Gießen. Aus Gießen wird uns berichtet: Zu dem Bannerweihfest des Radfahrervereins, welches am 1., 2. und 3. Juli in unseren Mauern festlich begangen wird, wurde die bewährte und geschätzte Hanauer Ulanenkapelle, bereit vorzügliche Leistungen durch die Konzerte in Steins Garten bekannt sind, gewonnen. Die Ulanenkapelle ist hier beliebt und wird sehr gern gehört. Samstag mittag trifft dieselbe hier ein. Unsere Regimentskapelle spielt am genannten Tage in Vilbel.
* Nicht zu viel gießen! Wegen der anhaltenden Trockenheit dürfte es angebracht sein, zu empfehlen, nicht aU=' zu ergiebig dem Begießen obzuliegen.
®k htuiiaz »uaimcL' anifaèt aaltet dem ^nter bull üiiüablatt 14 LeiteLr.
* Das Hahnenkammhaits ist täglich geoffrrrt.