Einzelbild herunterladen
 

Erstes Blatt

EinrücknugSgebühr t

Bezugspreis r vierteljährlich 1,80 Mk monatlich 60 Pfg., für auk wârtigr Ubonnenten mit dem büresjenden Postaufjchlag. Die einzelne Stummer kostet 10 Pfg.

Hedruckt und verlegt i» der Buchdrucker« des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Setlage,

Die fünfgefpalte»« Petitzeile oder der« Raum 15 Pfg., im Sieklamenteil die Zeile 35 Pfg.

Verantwort!. Skbakteurt G. Schricker in H«um,

Nr. 149 F-rnsprechanschlutz Nr. 605

Mittwoch den 28. Juni

Fernfprech<mfchl«ß Nr. 605

1905

Amtliches.

Bekanntmachung betreffend die Haftpflichtversicherunasanstalt der Heffen-Noffauischen landwirtschaftlichen Berufs- genofsenfchaft.

Gemäß § 50 Absatz 2 der Satzungen der Haftpflicht- verstchernngsanstalt der Heffen - Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß diese Anstalt mit Ge­nehmigung des Reichs-Versicherungsamtes am 1, Juli d. J. eröffnet wird.

Ich bemerke dabei, daß die Beteiligung der Landwirte unseres Bezirks an dieser gemeinnützigen Einrichtung eine außerordentlich erfreuliche ist. Nach den Bestimmungen der Satzungen war die Eröffnung der Anstalt davon abhängig gemacht, daß 1500 Betriebsunternehmer mit einem Arbeits­bedarf von 1 Million Arbeitstagen ihren Beitritt erklärten. Diese Zahlen sind in überraschender Weise überholt worden: in dem kurzen Zeitraum von 3 Monaten haben 7500 Be triebsunternehmer mit einem Arbeitsbedarf von über 3,600,000 Arbeitstagen ihren Beitritt erklärt.

Unter diesen Umständen ist auf eine gedeihliche Entwickelung der Anstalt mit Zuversicht zu rechnen. Diese Entwickelung wird um so günstiger sein, je mehr Mitglieder auch in Zukunft ihren Beitritt erklären. Es ergeht daher hiermit erneut die Aufforderung zu weiterer zahlreicher Beteiligung.

Beitrittserklärungen sind an den unterzeichneten Landes­hauptmann der Provinz Hessen-Nassau zu Cassel zu richten. Es empfiehlt sich, zu diesem Zwecke eine Postkarte mit folgen­der Erklärung zu benutzen:

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zur Haftvflicht- Versicherungs-Anstalt der Hessen-Nassauischen landwirt­schaftlichen Berufsgenossenschaft. Mit den Satzungen der Anstalt bin ich bekannt und unterwerfe mich ihnm. Ein Exemplar derselben bitte ich mir zuzusenden."

Vor- und Zuname ...........

Ort (Kreis).........den ....... 1905.

Wenn sich die Versicherung auch auf Beschädigung durt Schußwaffen erstrecken soll, so ist dies besonders zu beantragen. (§§ 20, 24 der Satzungen).

Cassel den 23. Juni 1905.

Der Landeshauptmann der Provinz Hessen-Nassau, Riedesel Freiherr zu Eisenbach.

^ -â - ----- ---------------------------------------------------- . ,

Landkreis Hanau.

Bekimtmüchmgeil des Kmiglichen LmSrâmts.

Der Metzger Wilhelm Angust Nttpp in Er bst ad t beabsichtigt, auf seinem Grundstück Karte 4 Nr. 144 Brandverficherungsnummer 53 eine Schlächterei ein- zurichten.

Dieses wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Einwendungen gegen das Unternehmen, zu welchen die Zeichnungen und Beschreibungen hier offen liegen, binnen 14 Tagen vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich in zweifacher Ausfertigung hier anzubringen sind.

Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin auf

Freitag den 14, Juli 1905, vormittags 10 Uhr, in das Bureau des Kreisausschusses Hainstraße 10 anberaumt. Die Interessenten werden hierdurch mit dem Bemerken geladen, daß im Falle ihres Ausbleibens gleichwohl mit der Erörterung der erhobenen Einsprüche vorgegangen werden wird.

Hanau den 26. Juni 1905.

Der Königliche Landrat.

J.-Nr. A 2845 v. Beckerath. 12463

Te=-"- ........ .........- I

Der russisch-japanische Krieg.

Petersburg, 27. Juni. General Linewitsch telegra­phiert : Am 25. Juni ergriff der Feind die Offensive gegen unsere Kavallerievorposten südlich der Eisenbahn. Der Feind, der Verstärkungen an Infanterie und Kavallerie er­hielt, vertrieb unsere Vorposten nach Norden zu, in die Gegend von Hailungchen. Am 24. wurde einer unserer Kavallerievorposten im Tale des Tsinkheflusses von den Ja­panern vertrieben. Wir sandten freiwillige Jäger zur Ver­stärkung, doch diese gerieten bei Santsiatay in feindliches Artilleriefeuer. Japanische Infanterie wurde, in den Bergen gesehen. Am 22. griff der Feind einige Sotnien unserer Vorhut an, die sich nach dem Kampfe zurückzogen.

Petersburg, 27. Juni. Nach einer Meldung der ,,Russischen Telegraphen-Agentur" aus Godsiadan wurde am 25. Juni bemerkt, daß sich bedeutende japanische Streitkräfte gegen die linke russische Flanke konzentrierten. In Korea gingen die Japaner am 22. d. Mts. zum Vormarsch gegen Kosakensotnien über, welche sich kämpfend nördlich zurückzogen. Die japanische Vorhut steht in der Linie Tscha- tschudegiPugotin.

Petersburg, 27. Juni. Wie diePetersb. Telegr.- Ag." erfährt, teilte der hiesige amerikanische Botschafter am 25. Juni dem Minister des Aeußeren mit, Anfang August (n. St.) als Termin für die Zusammenkunft der Bevoll­mächtigten Rußlands und Japans in Washington zu wählen. Noch an demselben Tage antwortete Rußland, daß es mit dem Vorschläge einverstanden sei.

Hus Hanau Stadt und Land.

Hanau, 28. Juni.

Gerichtssaal.

Sitzung -es Schöffengerichts vom 27. Juni.

Drei Bettler erhalten 6 bezw. 4 Wochen Haft. Der Landwirt A. zu Großauheim soll einem hiesigen Gärtner aus dessen Kiesgrube einen Karren entwendet haben. Der Angeklagte bestreitet das und weist nach, daß es sich um eine Verwechslung handelte, der keine unredliche Absicht zu Grunde lag. Der Angeklagte wird freigesprochen. Die ledige Fabrikarbeiterin G. holte sich in einem Spezereiladen einige Kleinigkeiten. Als die Inhaberin, um das Verlangte zu holen, in den Keller gehen mußte, benutzte die G. die Gelegenheit, tat einen kühnen Griff in die Ladenkasse und entnahm ihr 30 Mk. in Gold. Die Bestohlene wurde die Sache sehr bald gewahr und dre G. wurde ihre Beute nicht lange nachher wieder abgenommen. Die Angeklagte befand sich in großer Not, das Gericht läßt daher Milde walten und erkennt nur auf 8 Tage Gefängnis. Der Bäcker­meister I. erhielt auf Grund einer Pol.-V. von 1892, betr. das Verbot von Kinderarbeit, einen Strafbefehl, weil er seine noch nicht 13 Jahre alte Stieftochter zum Austragen von Backwaren verwendet hatte. Das Schöffengericht er­kennt als Berufungsinstanz auf Freisprechung, da die betr. P.-V. durch das Kinderschutzgesetz von 1903 aufgehoben sei, resp, materiell nicht mehr zu Recht bestehe und das Gesetz von 1903 die Beschäftigung von eigenen Kindern zu kleinen Botengängen gestatte. Der Gelegenheitsarbeiter L. soll den Hund eines Kaufmanns gestohlen und weiterverkauft haben. Der Angeklagte behauptet, daß er das noch ganz junge Tier von einem Mädchen auf der Straße für 20 Pfennige kaufte und an einen Schlosser für 1.50 M. weilerver­kaufte. Die Geschichte mit dem Kauf wird dem Angeklagten bestätigt, weshalb feine Freisprechung erfolgt. Der Schuh­macher C. soll den Gastwirt S. um sein Geld für Kost und Logis im Betrag von 10 Mk. beschwindelt haben. Da der Angeklagte die betrügerische Absicht bestreitet und der ge­schädigte Zeuge inzwischen gestorben ist, so kann die Schilld des Angeklagten necht ausreichend festgestellt werden und das Gericht erkennt auf Freisprechung. Der Chauffeur H. von Frankfurt ist wegen zu schnellen Fahrens schon zwei Mal mit der Polizeibehörde in Konflikt geraten, trotzdem fuhr er am 22. Mai mit seinem Auto wiederum in übermäßig schnellem Tempo durch Dörnigheim. Er wird zu 15 Mk. Geldstrafe verurteilt. Zwei junge Metzgerburschen, die beim selben Meister arbeiteten, hatten sich die gleichen Air­züge angeschafft. Als der Heinrich L. entlassen wurde, nahm er die Weste seines Kollegen an sich, weil diese noch besser erhalten war, wie die seine, trotzdem der andere protestierte. Vor Gericht streiten sie sich heute hartnäckig herum, wem die fragliche Weste gehörte/ d. h. jeder beansprucht die gute Weste, während die schlechte zu Hause auf dem Boden liegt. Der L. wird zu 3 Tagen Gefängnis verurteilt, weil das Gericht zu der Ueberzeugung gelangt, daß er die gute Weste seines Kameraden rechtswidrig änlich nahm und demselben dafür seine derangierte aushängen wollte.

* Verliehen. Dem Gefangen-Jnspektor Gehrt wurde der Titel Ober-Inspektor verliehen.

* Haftpflicht-Versicherungsanstalt. Die Haft- pflicht-Versicherungsanstalt der hessen-nassauischen landwirt­schaftlichen Berufsgenossenschaft wird am 1. Juli eröffnet werden. Etwa 7500 Betriebsunternehmer mit einem Arbeits­bedarf von über 3 600 000 Arbeitstagen haben ihren Beitritt erklärt.

* Fahnenweihe des Garde - Vereins Hanau. Wenige Tage noch trennen uns von dem Augenblick, an dem dem hiesigen Garde-Verein das stolze Bewußtsein beschieden ist, fortan Besitzer eines Vereinsbanners, des Sinnbildes der Treue zu Kaiser und Reich, zu Fürst und Vaterland, zu sein, und zwar wird am kommenden Sonntag den 2. Juli der genannte Verein uns Gelegenheit bieten, einer Feier bei­

zuwohnen, wie sie für eine so wichtige Sache kaum würdiger gedacht werden kann. Am Vormittag um 11 Uhr vereinigen sich die Festteilnehmer im Saalezum deutschen Haus", wo­selbst die akademische Feier vor sich geht über deren Festordnung wir bereits erschöpfend an dieser Stelle berichtet haben. Hieran anschließend findet Festmahl statt, zu dem die gesamte hiesige Infanterie-Kapelle konzeriiret. Um 3 Uhr wird sich alsdann ein stattlicher Festzug durch mehrere Straßen der Stadt nach demKaiserhof" bewegen, woselbst ein großes Volksfest den weiteren Verlauf und Schluß der Festlichkeiten bilden wird. Für die Vormittagsfeier imDeutschen Haus", welche als sog. Stuhlkonzert, also ohne Restauration gedacht ist, sind auf ergangene Einladungen hin zahlreiche Zusagen seitens der Spitzen der Behörden, Offizierkorps, Korpo­rationen rc. erfolgt, sodaß der Festausschuß, um eine Ueber- füllung des Festlokals zu vermeiden, sich genötigt sah, nur eine kleine Anzahl Eintrittskarten, welche zum Besuche aller Veranstaltungen berechtigen, dem titl. Publikum durch Vor-, verkauf zugänglich zu machen und verweisen wir im übrigen auf die Publikationen des festgebenden Vereins im Inseraten-, teile der heutigen Nummer unseres Blattes. Jedenfalls er­scheint es uns erforderlich, darauf aufmerksam zu machen, daß es sich für die event. Besucher der Festesfeier empfiehlt, sich raschest in den Besitz der erforderlichen Eintrittskarten zu setzen, da nur eine kleine Anzahl zur Verfügung gestellt ist, ein Kartenverkauf imDeutschen Haus" nicht stattfinbet. Der Eintrittspreis ist auf 30 Pfg. pro Person festgesetzt.

* Sommertheater. Heute abend wird das Schau» spielDas Schloß am Meer" gegeben, in welchem Frau H e n ß sowie die Herren Alexander und Faber in be­deutenden Rollen beschäftigt sind und dürfte ein interessanter Abend wohl in Aussicht stehen; ein Besuch dieser Vorstellung ist zu empfehlen.

* Konzert imDentschen Hans". Die Ulanen* kapelle spielt heute abend imDeutschen Haus" unter andern beliebten Piecen : Marsch a. d. Op.Das goldene Kreuz" von I. Brill ; Ouvertüre zurweißen Dame" von Boildieu; Schöne Galathee" von Suppö; große Fantasie a. d. Op. Der Troubadour"; große Fantasie a. d. Op.Cavalleria rusticana"; Walter's Preislied a. d.Meistersinger"; Melo­die a. d.Postillon"; Potpourri a. d.Puppenfee" von Bayer; Paraphr. überWaldandacht" von Nehl;Groß­vaters Traum" für Bariton-Solo;In der Mühle" usw. Beginn des Konzertes 8*/< Uhr.

* Konzert imBürgerbräu". Das gestrige Abonnementskonzert der Jnfanteriekapelle war trotz der am Vormittag herrschenden pessimistischen Anschauung doch noch von herrlichster, zum Aufenthalt im Freien einladenden Witterung beglückt. Der sich durch seinen immer mehr ent­faltenden Baumwuchs auszeichnende Konzertgarten bildete in­folge dessen auch gestern abend wiederum den Sammelprmkt einer großen Anzahl Familien unserer Stadt. Herr Kapell­meister Schmidt hatte für ein auserlesenes Programm Sorge getragen, das eine vorzügliche Ausführung fand und wieder-j holt zu stürmischem Beifall Anlaß bot. Die Kapelle quittierte durch zahlreiche Zugaben. Möge die Gunst des Publikums dem Unternehmen erhalten bleiben!

* Das Gewerkschaftskartell will durch eine Kom* Mission feststellen lassen, in welchen Geschäften dahier Zigaretten Dresdener Fabrikats, hergestellt in Betrieben, die die Forderungen der dortigen Arbeiterschaft bewilligt haben, verkauft werden.

* Die neueste Golddiebstahlsaffäre fördert immer krassere Einzelheiten zu Tage: Gestern wurde bei der Ge­liebten des verhafteten Kabinettmeisters Herig, einer in der Taunusstraße in Frankfurt wohnenden Schauspielerin, Haus­suchung gehalten und dabei eine Menge wertvoller Juwelen- schmucksachen gefunden, die alle aus dem von H. jahrelang bestohlenen Geschäft seines Arbeitgebers herrühren und zum Teil noch als solche erkannt wurden, die auf rätselhafte Weise verschwunden waren. Der Wert der bei der erwähnten Haussuchung gefundenen Schmucksachen beträgt über 4000 Mk.

* * Goldhehlerprozest vor der Strafkammer.

Heute findet vor der Strafkammer die Hauptverhandluug! gegen den seit dem 6. bezw. 20. März d. J. in Unter-j suchungshaft befindlichen selbständigen Goldarbeiter Christian Schilling statt. Der Angeklagte wird beschuldigt, in Hanau in nicht rechtsverjährter Zeit seit einer Reihe von Jahren, insbesondere von 1896 bis 1905, Gold im Gesamtrverte von mindestens 15.000 Mk., von dem er annehmen mußte, daß es gestohlen war, rechtswidrig an sich gebracht zu haben, un$ zwar gewerbsmäßig. Es sind 12 Zeugen und 4 Sachverständige, darunter der Vorsitzende des Kreditorenvereins der Gold- und Silber-Edelmetall-Jndustriellen, Herr Meier- Pforz­heim, geladen. Der Angeklagte bestreitet, gestohlenes Goltz