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General-Anzeiger
Amtliches Orgen für Stadt- und Landkreis Hanan.
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Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Derautwortl. Rü»akteur: S. Schrecker in Hemm.
Rl. 117 Mcrnsprcchanschlus, Dir. 605.
Freitag den 19. Mai
Fer»spr«cha»schl«tz Nr. 605. 1905
Amtliches.
Lanckkreis Esanau.
Lümtniichmgta des Königlichen LandrntSnnitS.
Die Herren Bürgermeister und Gutsoorsteher ersuche ich in Gemäßheit des § 4 der Kreis-Hundesteuer-Ordnung vom 24. November 1894 (Hanauer Anzeiger Nr. 7 von 1895) in der ersten Hälfte des Monats Juni die Aufnahme j (Zählung) der Hunde und Veranlagung der Besitzer zur Hundesteuer zu bewirken und das durch meine Verfügung o vom 3. Mai 1901 — A 2229 — vorgeschriebene Verzeichnis bis spätestens den 1. August d. I. unter Einzahlung der Steuerbeträge bei der Kreiskommunalkasse adliefern zu lassen.
Die Nachtragsverzeichniffe sind wie bisher, zu Beginn «nes jeden Vierteljahres einzureichen.
Hanau dm 17. Mai 1905.
Der Königliche Landrat.
J-Nr. A. 2359. v. Beckerath.
An die Herren Bürgermeister des Larrdtreises.
Die durch meine Verfügung vom 10. d. Mts. — A 2146
— angeordnete Viehzählung ist in diesem Jahre am 2. Juni
I) vorzunehmen.
Hanau den 18. Mai 1905.
Der Königliche Lairdrat.
A 2361 v. Beckerath.
In A s s e n h e i m, Kreisamt Friedberg, ist ein Hund an einer der Tollwut verdächtigen Krankheit erkrankt.
Hanau dm 17. Mai 1905.
Der Königliche Landrat.
.____I. A.: Conrad, Kreissekretär.___ _
Ordnung
^betreffend die Erhebung einer Hundesteuer im Bezirk der Gemeinde Groh-Auheim.
Aus Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 20. April d. J. wird in Gemäßheit der 88 16, 18 und 82 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 und des
§ 6 der Landgemeindeordnung vom 4. August 1897 für die Gemeinde Groß-Auheim nachstehende Steuerordnung
erlassen;
8 i-
Wer einen über 3 Monate alten Hund im Bezirk der Landgemeinde Groß-Auheim hält, ohne Unterschied, ob er selbst oder eins der noch in seinem Haushalt lebenden Familienglieder ihn als Eigentum besitzt oder nur für einen Dritten in Verpflegung genommen hat, hat neben der auf Grund der Steuerordnung vom 24. November 1894 an den Kreisverband Hanau zu zahlenden Hmldesteuer für den- selben eine Steuer im Jahresbetrage von drei Mark und im Fall er mehrere Hunde hält, für einen jeden weiteren Hund eine Steuer im Jahresbetrage von 5 Mark zu bezahlen.
Die Steuer ist in halbjährigen Raten eines jeden Rechnungsjahres, welches mit bem 1. April beginnt und mit dem 31. März des folgenden Kalenderjahres schließt, und zwar innerhalb der ersten 14 Tage im Monat, April und Oktober bei der erstmaligen Steuerpflicht innerhalb der ersten 14 Tage nach Eintritt derselben in die Gemeindekasse zu entrichten.
Für einen Hund, welcher im Laufe eines halben Jahres [8 1] steuerpflichtig wird, und ebenso für einen steuerpflichtigen Hund, welcher im Laufe des halben Jahres neu angeschafft ist, muß die volle Steuer für das laufende halbe Jahr entrichtet werden. Wer aber mit einem in einer preußischen Gemeinde bereits versteuerten Hund neu anzieht, oder an Stelle eines von ihm bereits versteuerten eingegangenen oder abgeschafften Hundes einen anderen Hund erwirbt, darf für das laufende halbe Jahr die gezahlte Hundesteuer auf die hier zu zahlende in Anrechnung bringen. Eine Rückvergütung der Steuer findet für einen im Laufe des halben Jahres abgängig gewordenen oder abgeschafften oder nach auswärts übergeführten Hund auch nicht teilweise statt.
8 3.
Steuerrückstände werden im Wege des Verwaltungs- Zwangsverfahrens beigetrieben.
8 4.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu anzieht, hat denselben binnen 14 Tagen nach der Anschaffung und bezw. nach dem Allzuge anzumelden. Junge Hunde gelten im Sinne dieser Steuerordnung drei Monat«- nach der
Geburt als neu angeschafft. Jeder Hund, welcher abgeschafft, abhanden gekommen oder eingegangen ist, muß spätestens 14 Tage nach Ablauf desjenigen halben Jahres [8 1] innerhalb dessen der Abgang erfolgt ist, abgemeldet werden, andernfalls die Steuer, welche für denselben zu entrichten gewesen ist, noch ferner bis zum Ablauf desjenigen halben Jahres fortzuentrichten ist, in welchem die Abmeldung erfolgt.
8 5.
Die von Militärbehörden zu militärischen Zwecken gehaltenen Hunde sind steuerfreu, ebenso sind von der Zahlung der Hundesteuer Fremde und Durchreisende, welche keinen dauernden Aufenthalt in Groß-Auheim nehmen, befreit, sofern deren Aufenthalt die Dauer von 3 Monaten nicht übersteigt, bezüglich solcher Hunde, welche sie bei ihrer Ankunft hier bereits besessen haben.
8 6.
Die Hundesteuer wird auf 0.75 Mk. ermäßigt:
a) Zu Gunsten der Schäfer bezüglich zweier Hunde für jede Herde.
b) Zu Gunsten der Bewohner der außerhalb des Weichbildes des Ortes einsam, in direkter Entfernung mindestens 100 Meter von andern bewohnten Ge- , bäuden entfernt gelegenen Gehöfte unb Wohnhäuser bezüglich eines Wachthundes, wenn dieser bei Tage an der Kette liegt oder in dem Gehöft oder Wohnhaus derartig eingeschlossen ist, daß er dasselbe nicht verlassen kann.
c) Zu Gunsten des Gemeindeförsters und des Gemeinde- fiurschützen für je einen in ihrem Dienst nötigen Hund.
8 7.
In Ansehung aller von den im § 6 bezeichneten Personen weiter gehaltenen Hunde treten die im 8 1 festgesetzten Hundesteuersätze und zwar für jeden ersten weiteren Hund die einfache Steuer ein.
8 8.
Einsprüche gegen die Heranziehung zur Hundesteuer sind binnen 4 Wochen nach der Aufforderung zur Zahlung bei dem Gemeindevorstand anzubringen. Gegen den darauf ergangenen Beschluß des Gemeinderates findet binnen 2 Wochen vom Tage der Zustellung an die Klage im Verwaltungsstreitverfahren bei dem Kreisausschuß zu Hanau statt. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
8 9.
Wer in der Landgemeinde Groß-Auheim einen ^unb hält, ohne ihn rechtzeitig (8 4) angemeldet zu haben, ober wer die rechtzeitige Anmeldung eines im Laufe des Steuerhalbjahres steuerpflichtig gewordenen Hundes unterläßt, unterliegt einer Strafe bis zur Höhe von 30 Mk. Gegen diese Straffestsetzung steht das Recht der Beschwerde an den Landrat in Hanau binnen 2 Wochen nach deren Behändigung oder der Antrag auf gerichtliche Entscheidung, welcher bei dem Gemeindevorstand innerhalb einer Woche nach deren Behändigung 311 stellen ist, dem Bestraften offen (88 82 K. A.-Ges. und Ausführungsanweisung dazu Art. 50).
8 10.
Die in Beziehung auf das Halten von Hunden bestehenden polizeilichen Vorschriften werden durch vorstehende Bestimmungen nicht berührt.
8 11.
Gegenwärtige Steuerordming tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Groß-Auheim, 20. April 1905.
Der Gemeindevorstand.
G r ü n, Bürgermeister.
Lenz. G ad Hof. Kr onen berger. . H ai n. Hock.
Reuter.
Daß die vorstehende Sreuerordnung in der Zeit vom 1. bis 15. April 1905 nach zuvoriger öffentlicher Bekanntmachung in der Bürgermeisterei öffentlich ausgelegen hat, Einwendungen dagegen nicht erhoben worden sind und dieselbe von der Gemeindevertretung in ihrer heutigen Sitzung endgültig beschlossen worden ist, bescheinigt.
Groß-Anheim, 20. April 1905.
Der Bürgermeister.
Grü n.
* --
Die vorstehende Steuerordnung wird hiermit auf Grund des 8 77 des Kommunal-Abgaben-Gesetzes vom 14. Juli 1893 und des 8 6 der Landgemeinde-Ordnung vom 4. August 1897 genehmigt.
Hanau den 25. April 1905.
Namens des Kreisausschusses.
. Der Vorsitzende.
A 2012 v. Beckeratb.
Zu vorstehender Ordnung wird hiermit auf Grultd be$ Erlasses der Herren Minister der Finanzen und des Innern vom 3. Dezember 1900 — Amtsblatt 1901 Seite 47 — die nach 8 77 Absatz 3a des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 erforderliche Zustimmung erteilt.
Cassel den 9. Mai 1905*.
Der Regierungspräsident.
AIV 895II J. V.: Kameke. 986O
Hus Fjanau Stadt und Hand.
Harum, 19. Mai.
* Verliehe«. Dem pensionierten berittenen Gendarm August B u l l e r d i e ck zu Bruchköbel und dem Fnßgendarmen Gustav Bretthauer zu Hüttengesäß wurde das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen.
* Personalien. In die A.-G. Paulcmerbräu (sunt Saloatorkeller), München, wird Herr Hans Stengel, zur Zeit Direktor der Hofbierbrauerei in Hanau, im Laufe des nächsten Monats als Prokurist und stellvertretender Direktor eintreten.
* Oralorienverein. Der Oratorienverein veranstaltet Mittwoch den 24. Mai, abends 1/i8 Uhr, im Saalbau „zum deutschen Haus" einen Unterhaltungsabend, zu welchem! hiermit die verehrlichen aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Angehörigen und Bekannten fteundlichst ein geladen werben. Im Vordergrund der sehr interessanten und wertvollen Darbietungen steht ein Vortrag des Herrn Dr. 8i m-> b ert „Der Lebensweg Mozarts"; außerdem nennt die Vor-i tragsordnung noch ein Mozart'sches Trio für Klaviers Bratsche und Klarinette, verschiedene Solovorträge und gemischte ; Chöre. Letztere, neue Kompositionen des Herrn Dr. Limbert,! sind kostbare Perlen der Chormusik. Anmutig-gefällig und! dabei doch echt und tief an Gehalt, sind sie von herrlicher Klangwirkung. Es klingt ein wunderbarer Zauber aus diesen Chören, welcher auch auf die Zuhörer stets einen fesselnden und sehr anregenden Eindruck hervorrufen wird. Der Ora- torienvercin hält es für eine Ehrenpflicht, seine ganze Krafts cinzusetzen, um diese jüngsten künstlerischen Erzeugnisse seines^ hochverehrten Ehrcndirigenten zu würdigem Vortrag zu brin-' gen. — Nach Schluß des offiziellen Teiles findet gemütliches Beisammensein statt. — Hauptprobe für die gemischten Chöre Dienstag den 23, Mai präzis ^28 Uhr abends im Stadtschloß.
* Jahresversammlung des Geschichtsvereins. Derf Hanauer Geschichtsverein hielt gestern abend im NebensMilei der „Centtalhalle" seine diesjährige Jahresversammlung ab.^ Der Besuch war leider nicht derart, wie er bei den das allge-! meine Wissen fördernden Bestrebungen des Vereins zu wünschen gewesen wäre. Herr Stadtschulinspektor Lorenz erstattete den allgemeinen Teil des Jahresberichts. Dieser gibt einen Ueberblick über das innere, recht rege Vereinsleben des ver- flossenen Jahres. Der Vorstand war u. a. auch bemüht, eine Hebung des Mitgliederstandes herbeizuführen, hatte hierbei jedoch nur geringen Erfolg. Nur 21 Mitglieder sind im Laufe des Jahres neu eingetreten, sodaß nach Abzug der 14 Verstorbenen und der 11 Ausgetretenen, letztere größtenteils durch Wegzug, ein Minus von 4 und eine gegenwärtige Gesamtzahl der Mitglieder von 322 zu verzeichnen ist. Sie Bibliothek und die Sammlungen des Vereins wurden wiederum erheblich, ebenso wurde das Inventar durch einen Aktenschrank vermehrt. Die Monatsversammlungen'gewanneu durch Vortrüge einzelner Aiitglieder über interessante Themen wesentlich an Interesse. Hieran anschließend gab Herr Dr. Küster ein Verzeichnis der einzelnen im Laufe des Jahres gemachten Erwerbungen und erhaltenen Geschenke aus älterer Zeit (Römerperiode usw.) und machte Mitteilung über dKs beim Kinzigerhof entdeckte, aber noch nicht aufgeschlossene Gräberfeld. Ueber die mannigfachen, aus den letzten und dem vorigen Jahrhundert stammenden, zum Vereinsbesitz neu hinzugekommenen Gegenstände gab Herr Baurat T h y r i 0 t eingehenden Aufschluß. Den Kassenbericht erstattete Herr B ü ck m a n n. Nach diesem habe das verflossene Jahr finanziell scheinbar gut abgeschlossen, denn es wurden benf mit ca. 3100 Mk. balanzierenden Voranschlag entgegen nur etwa 2300 Mk. ausgegeben, während ca. 300 Mk. mehr eingenommen wurden, als vorgesehen, sodaß ein Mehrüber- schuß von ca. 1100 Mk. verbleibt. Doch ist dieser günstige Abschluß, wie gesagt, nur ein scheinbarer und nur darcmf zurückzuführen, daß die für voriges Jahr geplanten baulichen Veränderungen un Museum erst dieses Jahr zur Ausführuna bezw. zur Verrechnung kommen. Der nächstjährige Voranschlag wird festgesetzt in Einnahme auf 5361.30 Mk., in! Ausgabe auf 5360 Mk., worin ein Betrag von ca. 2000 Mk. inbegriffen ist, der für verkaufte Wettpapiere eingenommen und an die Stadt für bauliche Herstellung im Altstädter Rathaus kürzlich abgeführt wurde. Der Jahres-Beitrag ivlrd auf der seitherigen Höhe (5 Mk.) belassen, der atte Vorstand durch Zuruf wiedergewühlt. Hierauf hielt Herr