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General-Anzeiger
virrteljährlich 1,80 M., monallich 60 Pfg., für auS- »HrtiS« Abonnmteu mit dem betreffenden Poftauffchlas. Die mlMe Nummer kostet 10 Psg.
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Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.
WaifeuhaufrS in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
SinrÄcknngsgebühr r
Dir flinfgespalteue PetitzeUe ob« der« Ro-am 1# PHz^ . im Rämeatell die Zelle SS Psg.
Derantwortl. Redakteur: T. Schrecker in Hanau.
Mk. 114 Fetmsp»«ch<mschl«tz Nr. 605.
Dienstag den 16. Mai
Fernsprechanschlich Nr. 605.
1905
Amtliches
Eandkreis Fjanau.
BekmtmchMzen des KSmglicheii LandrstSmts.
Die für Langenselbold auf den L3.^ Mai d. J. und für Hüttengesâtz und Neuwied ermrttz auf den 24. Mai d. J. anberaumten Impftermine werden wegen stark auftretenden Masern in diesen Orten bis auf weiteres aufgehoben.
Hanau dm 15. Mai 1905.
Der Königliche Landrat.
J.-Nr. A 2838. o. Beckerath.
Diejenigen Herren Bürgermeister des Kreises, in deren Bezirke a«swÄ?ts veranlagte Gewerbebetriebe belegen sind, mache ich auf die Vorschrift im Artikel 40 Nr. 2 der Gewerbesteuer-Anweisung vom 4./11. 95 aufmerksam, wonach das auf ihre Gemeinde zum Zwecke der kommunalen Besteuerung entfallende Gewerbesteuersoll durch Summierung der in Spalte 7 der Rolle und der Nachweisung nach Muster 22 verzeichneten Beträge am Ende der Rolle zu be- rechnm und diese Berechnung unterschriftlich zu vollziehen ist (vergl. Muster 12, Seite 160 a. a. O.)
Das Ergebnis der Berechnung ist mir zum 22. -. M. und zwar unter Mitteilung der auf die einzelnen Gewerbe- steuerklassen entfallenden Summen, anzuzeigen.
In Gemeinden, in welchen sich auswärts veranlagte Betriebe nicht befinden, hat sich diese Anzeige auf die Gesamtsumme der in Spalte 7 der Rolle verzeichneten Beträge und die auf die einzelnen Gewerbesteuerklassen entfallenden Summen zu beschränken.
Hanau dm 12. Mai 1905.
Der Königliche Landrat.
St 2660 I. B.: v. Schlieben, Reg.-Assefsor.
Dm Herrm Gemeinde- und Gutsvorständen werben in dm nächsten Tagm die festgesetzten Gemeindesteuerlisten für 1905 zugehm.
Nach Vorschrift im § 75 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes und Arttkel 60 II der Ausführungsanweisung vom 6. <7, 00 ist die festgesetzte Steuerliste 14 Tage lang öffentlich auszulegen und der Beginn der Auslegung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist ist die Bescheinigung auf dem Titelblatt der Gemeindesteuerliste zu vollziehen und es ist mir anzuzeigen, in welcher Zeit (von wann bis wann) die Liste öffentlich ausgelegen hat.
Hanau dm 13. Mai 1905.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer - Veranlagungs - Kommission für dm Landkreis Hanau.
St 2661 I. V.: v. Schlieben, Reg.-Assessor.
Die Interessenten werden hiermit auf die in Nr. 18 des Regierungsamtsblattes Seite 99 veröffentlichte Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 11. April 1905 das Preußische Staatsschuldbuch betreffend, aufmerksam gemacht.
Hanau den 12. Mai 1905.
Der Königliche Landrat.
I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Hus Hanau Stadt und Eand.
Hanau, 16. Mai.
Einkommen ans Grundvermögen und Wert des Grundvermögens in Hanan.
Die Ergebnisse der Einkomrnensteuerstatisttk sind auf dem Gebiete der Einnahmequellen, d. _ h. der vier Vermögensund Einkommensatten, aus denen sich das Gesamtvermögen und das Gesamteinkommen zusammensetzen, ganz besonders fruchtbar und wertvoll. Daran wird auch dadurch nichts geändert, daß die Ermittelungen nach dieser Richtung sich nur auf die Zmsiten mit einem Einkommen von über 3000 Mk. erstrecken. An zweiter Stelle unter diesen vier Einkommens- und Vermögensquellen stehen das Einkommen aus Grund- vermögen und das letztere selbst, d. i. der Wert des eigenen Besitzes einschließlich des Betriebskapitals. Das Einkommen aus Grundvermögen ist innerhalb der einzelnen preußischen Provinzen und Regierungsbezirke natürlich außerordentlich verschieden: es beträgt für 1904/05 z. B. in der Provinz Posen 32,94, in der Provinz Hessen-Nassau über nur 14,33
Proz., sowie im Regierungsbezirk Stralsund 37,63, im Regierungsbezirk Koblenz aber nur 13,79 Proz. des Gesamteinkommens. Die einzelnen Provinzen unb Regierungsbezirke stehen in dieser Beziehung einander also ziemlich schroff gegenüber. In den Regierungsbezirken unserer Provinz hatte das Einkommen aus Grundvermögen an dem Gesamteinkommen in dem soeben zu Ende gegangenen Steuerjahre 1904/05 folgenden Anteil, und zwar:
Reg.-Bez. Cassel . . . 14,61 Proz.
„ Wiesbaden . 14,25 „
Unser Regierungsbezirk steht nach der Höhe seiner angeführten prozentualen Anteilsziffer unter den 36 preußischen Regierungsbezirken an 33. Stelle, in 32 Bezirken ist das Einkommen aus Grundbesitz also höher, in 3 aber niedriger als bei uns.
Eine Zusammenstellung des Einkornmens aus Grundvermögen für unsere Stadt aber liefert für die Zeit vom Jahre 1892/93 ab, in welchem bekanntlich die jetzige Einkommensteuergesetzgebung ins Leben trat, bis einschließlich 1904/05 folgendes Ergebnis:
1892-93 .
â â â
. 893 772
Mk.
1893-94.
fr
. 805 452
fF
1894—95 .
. 836 310
FF
1895—96.
. 843 523
II
1896—97.
♦ • •
. 826 649
II
1897—98.
. 878157
II
1898—99 .
. 886 639
Fl
1899—00 .
- -
. 979 974
II
1900—01.
» ■ ■
. 1060 403
II
1901-02 .
â *
. 1091 643
Ff
1902-03.
. 1172 802
Fl
1903-04.
â M
. 1184 563
FF
1904—05 .
• • •
. 1173 008
FF
Die Tendenz war in den ersten Jahren hiernach also eine schwankende, was wohl an der Neuheit des Gesetzes lag. Dann trat ein kräftiges Vorwärts ein, bis im Jahre 1904/05 wieder eine kleine rückschrittliche Bewegung sich geltend machte.
Prozentualiter stellte sich der Anteil des Einkommens aus Grundvermögen am Gesamteinkommen in unserer Stadt im Jahre 1892—93 auf 12,9 Proz. „ „ 1904-05 „ 10,4 „
Als Gesamteinkommen der sämtlichen hiesigen Einkommen- steuerzensiten sind dabei zu Grunde gelegt
1892-93 . . . 6 968 676 Mk.
1904-05 . * . 11267 938 „
Soweit mit dem Einkommen aus Grundvermögen. Der Wett des letzteren wurde statistisch nicht bereits von 1892/93 ab fortgesetzt ermittelt, also seit dem Inkrafttreten des Einkommensteuergesetzes, sondern erst seit dem Steuerjahre 1895/96, d. i. von dem Jahre ab, mit welchem das Ergänzungssteuergesetz vom 14. Juli 1893, gemeiniglich „Ver- mögenssteuergesetz" genannt, in Kraft trat. Seitdem wurden als Wert des Grundvermögens in unserer Stadt festgestellt: für das Veranlagungs-Jahr 1895—96 . 30 400 124 Mk. „ „ „ ' „ 1896—97 . 28 932 898 „ „ „ „ „ 1897—98 . 29 918 494 „
„ die „ Periode 1899—01 . 26128 971 „ „ „ „ „ 1902-04 . 34 508 201 „
Irr der Veranlagungspettode 1902/04 stellte sich der Wert des Grundvermögens in den Regierungsbezirken unserer Provinz wie folgt:
Reg.-Bez. Cassel . . 426 435 999 Mk.
„ Wiesbaden 1 504 082 075 „
Das sind 31,66 bezw. 26,66 Proz. vom Gesamtvermögen. In unserer Stadt Hanau ergeben sich als Anteil des Werts des Grundvermögens (34 508 201 Mk.) am Gesamtvermögen (143 622 747 Mk.) 24,3 Proz., also rund ein Viertel des Ganzen.
* Der Wechsel im Casseler Reaierungssträsi- dium. Unser bisheriger Regierungspräsident Kammerherr v. Trott zu Solz hat sechs Jahre an der Spitze der Casseler Regierung gestanden und obwohl man sich der ihm gewordenen Auszeichnung freuen darf, wird man doch andererseits in Kurhessen sein Scheiden aufrichtig bedauern, da er es verstanden hat, sich in allen Kreisen populär zu machen, den Bedürfnissen seines schönen heimatlichen Landes nach Möglichkeit zu entsprechen, der Eigenart der Bevölkerung Rechnung zu tragen. — Der nunmehrige Oberpräsident v. Trott zu Solz, dessen verstorbener Vater kürhessischer Legationsrat war, ist am 29. Dezember 1855 in Imshausen im Regierungsbezirk Cassel geboren. Im März 1879 trat er in den Staatsdienst ein, im August 1884 wurde er zum Regierungsassessor und im Dezember 1886 zum Landrat im Kreise Höchst ernannt. Im November 1892 wurde er in gleicher .Amtseigenschaft nach Marburg versetzt unb von dort aus im Juni 1894 als Geheimer Regierungsrat und Vortragender Rat in das ^Ministerium des Innern berufen. Seine (Ernennung zum Regierungspräsidenten zunächst in Koblenz erfolgte am 21. März 1898. Von Koblenz wurde er im Februar 1899 in gleicher Anttseigenschaft an die Re
gierung in Cassel versetzt. — Der neue Regierungs- pr äsident in Potsdam Graf Percy v. Bernstorff ist als Sohn des frühern deutschen Botschafters am Hofe ju. London am 17. Juni 1858 geboren. Er trat im April 1880 als Gerichtsreferendar bei dem Amtsgerichte zu Ratzeburg in den Staatsdienst ein und wurde am 8. Mai 1885 zum Regierungsassessor ernannt. Am 23. April 1888 erfolgte seine Ernennung zum Landrat des Kreises Ostpriegnitz. Die Stelle des Polizeidirektors in Potsdam erhielt Graf Bernstorff am 20. August 1901, den Charakter als Polizeipräsident Januar 1902.
* Eisenbahnpersonalien. Dem Betriebs-Ingenieur Kleemann in Hanau ist die Vertretung des Vorstandes der Betriebsinspektion in Abwesenheits- und Behinderungs- fällen übertragen worden.
* Landwirtschaftlicher Kreisverein. Die Sams- tagssitzung des landwirtschaftlichen Kreisvereins Hanau zeigte einen derart starken Besuch, wie er seit langer Zeit nicht zu verzeichnen war, woraus schon geschlossen werden konnte, daß wichtige, die Interessen der Landwirtschaft besonders berüh- renbe Fragen auf der Tagesordnung standen. Bekanntlich wird im Anschluß an die hessen-nassauische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft eine Haftpflichtversicherung s- a n st a l t erttchtet, deren Satzungen der Bundesrat unterm 9. März d. I. genehmigt hat. Falls die statutenmäßige Mindestzahl der Mitglieder bis zum 1. Juli d. I. erreicht wirb, eröffnet die Haftpflichtversicherungsanstalt an diesem Tage ihre Tätigkeit, die sich sicherlich als eine segensreiche für unsere landwirtschafttreibende Bevölkerung erweisen wird. Dankbar war es deshalb auch zu begrüßen, daß auf die Tagesordnung der Sitzung des landwirtschaftlichen Kreisvereins ein Vortrag gesetzt wurde, der über Wesen und Bedeutung der Haftpflicht der Landwitte Aufklärung zu geben geeignet war. Zur Uebernahme des Referats hatte sich Herr Amtsrichter Dr. Lucas aus Langenselbold bereit er- Üärt, der sich seiner Aufgabe in meisterhafter Form entledigte. Das Gebiet und die Motette der Haftpflicht sind, wie er ausführte, sehr verwickelt, selbst für die Juttsten. Die Beurteilung der Frage des Schadenersatzes fei recht verschieden. Ein Grundsatz, daß den Schaden derjenige zu tragen habe, den ein Verschulden trifft, sei oft durchbrochen worden, das eigene Verschulden des Verletzten schließe nicht unter allen Umständen die Entschädigungspflicht des Unternehmers aus. An der Hand zahlreicher Beispiele aus der Praxis zeigte der Referent in populärer Darstellung, wie notwendig unter allen Umständen die Haftpflichtversicherung fei, denn nicht die elementaren Gefahren allein bedrohren unsere Existenz, die größte Gefahr, die uns täglich und stündlich treffen könne,! sei die Haftpflicht, wogegen wir uns nur zu schützen vermöchten durch die Versicherung. inseitiger reicher und auch wohlverdienter Beifall wurde den eingebenden Ausführungen des Referenten gezollt. — Der Vorsitzende des Vereins, Herr Landrät v. Beckerath machte bann einige Mitteilungen über die Haftpflichtversicherung selbst. Die Mängel, welche die be stehenden Gesellschaften für Haftpflichtversicherung zeigten, seien ein Grund dafür gewesen, daß öffentlich rechtliche Verbände die Sache in die Hand genommen hätten und so sei auch eine eigene Versicherungsanstalt für unsere Landwitte im Anschluß an die Berufsgenossenschaft erttchtet worden. Nunmehr sei es aber auch Pflicht aller Landwirte, diese Anstalt, die ihre eigene sei,durch benBeitritt zu unterstützen. Nach den Satzungen ist zur Eröffnung der Anstalt eine Mindestzahl von 1500 Mitgliedern erforderlich, während nach einer Mu teilung des Herrm Landeshauptmanns bis zum 8. Mai erst 304 Betriebsunternehmer ihren Beitritt erklärt hätten. Sein Appell gehe nun dahin, die weiteren Anmeldungen recht bald bewirken zu rvollen, bamit der als Zeitpunkt der Eröffnung der Haftpflicht-Versicherungsanstalt in Aussicht genommene 1. Juli b. J. eingehalten werden könne. — Herr Gutsbesitzer W. K o ch - Bruderdiebacherhof teilte dann in einem längeren Referat seine Erfahrungen auf dem Gebiete der Schweinezucht und -Mast mit. Die aus der Praxis geschöpften Mitteilungen verfehlten nicht, das Interesse der Versammlung ebenfalls in hohem Maße in Anspruch zu nehmen, was auch aus der regen Debatte hervorging, die sich an das Referat knüpfte. Dem Referenten wurde der Dank des Vorsitzenden für seine belehrenden Ausführungen zu teil. — Der Vorsitzende des Kreis-Obstbauvereins hatte mitgeteilt, daß die Frühjahrs-* Versammlung des Vereins am 4. Juni dahier in Hanau stattfinde und zu reger Beteiligung c'mgeladen. Das Schreiben wurde zur Vorlesung gebracht und' der Besuch angelegentlichst empfohlen. — Zum Schluß wurde über die im laufenden Sommer abzuhaltenden Wanderversammlungen im .Kreise Hanau gesprochen. Nähere Mitteilungen werden noch ergehen.
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