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Du cuytlae Nummer lost« 10 Psg.

Gkneral-Anzeiger

Amft mA verlegt in der Buchdrucker« der »«ein. «. valieohauitS tu Hanau.

ANtillhes Grgcn für S1aM« und FanLKreig Samu.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- tuü Feiertage, belletristischer Beilage.

EinrLckmr zöget ührt

Die stiasgespalteur PeUtz-ii« oder der« Kaust 15 ^, im Siettamaaol die Zelle 85 Pfg.

Nr. 98

Fernsprechanschlutz Nr. 605»

Donnerstag den 27. Ayril

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^ernsprechanfchlutz Nr. 605. 1905

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Gewerbliche Fortbilduugsschule.

Die neu eintretenden 'Schüler haben sich am Montag den 1. Mai, vorm. ^ll Uhr, im Schulgebäude Erbsenstraße 1 persönlich anzumelden und ihr Schul- übgangszeugnis vorzulegen.

Die Lehrherren mache ich darauf aufmerksam, daß sie ver­pflichtet sind, ihre neu eintretenden Lehrlinge auf dem städtischen Meldeamt (Stadtschloß) mittelst des vorgeschriebenen Formu­lares zur Fortbildungsschule anzumelden.

Auszug aus dem OrtsstaUtt betreffend

die gewerbliche Fortbilbungsschule zu Hanau.

1. Me im Bezirk der Stadt Hanau sich nicht nur vor­übergehend aufhaltenden noch nicht 18 Jahre alten gewerb­lichen Arbeiter (Gesellen, Gehilfen, Lehrlings Fabrikarbeiter) sind verpflichtet, die hierselbst errichtete öffentliche gewerbliche Fortbildungsschule an den festgesetzten Tagen und Stunden zu besuchen und an dem Unterricht teilzunehmen.

Die Verpflichtung zum Besuche der gewerblichen Fort­bildungsschule erstreckt sich auf sämtliche Handwerkszweige.

2. Zur Sicherung des regelmäßigen Besuches der Fort­bildungsschule durch die dazu Verpflichteten, sowie zur Siche- rnng der Ordnung in der Fortbildungsschule und eines ge­bührlichen Verhaltens der Schüler werden folgende Bestim­mungen erlassen:

a) die zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten gewerblichen Arbeiter müssen sich mit Beginn ihrer Schulpflicht bei dem Direktor der Anstalt persönlich anmelden und zu den für sie bestimmten Unterrichts­stunden rechtzeitig einsinden und dürfen sie ohne eine nach den: Ermessen des Direktors ausreichende Ent­schuldigung nicht ganz oder zum Teil versäumen; (B e- merkung: sogenanntedringende Arbeit" ist kein Ur­laubsgrund.);

b) sie müssen die ihnen als nötig bezeichneten Lernmittel in den Unterricht mitbringen;

e) sie haben die Bestimmungen der für die Fortbildungs­schule erlassenen Schulordnung zu befolgen;

d) sie müssen in die Schule mit gewaschenen Händen und reinlicher Kleidung kommen;

e) sie dürfen den Unterricht nicht durch ungebührliches Betragen stören und die Schülausstattung und Lehr­mittel nicht verderben oder beschädigen;

f) sic haben sich auf dem Wege zur Schule und von der Schule jedes Unfugs und Lärmens zu enthalten.

Zuwiderhandlungen werden nach F 150 Nr. 4 der Ge­

Feuilleton.

Einiges über die Geschichte des Johannislirchenchores.

Liv kürzer Beitrag zur Jubiläumsfeier am 20. u. 21. Mai.

Anläßlich des 25jübrigen Jubiläums des Kirchenchores bürste es von Interesse sein, einige Daten über die Gründrmg und weitere Entwicklung des Vereins zu erfahren.

Der Kirchenchor der Johanniskirche ist aus kleinen An­fängen hervorgegangen. Schon in den 70er Jahren ver­einigte sich eine kleinere Zahl Sängerinnen und Sänger zu gemeinsamen Uebungen von geistlichen Liedern, die an hohen Festtagen und bei sonstigen feierlichen Gelegenheiten zuni Vor­trag kamen. Dieser losen Vereinigung wurde jedoch feste Gestalt verliehen durch Gründung eines Kirchengesangvereins, der am - 4. Jimi 1880 infolge eines Aufrufes des Herrn Pfarrers, nachmaligen Superintendenten Wiederhold, ins Leben treten konnte. Ausdrücklich wurde damals betont, daß der neu zu gründende Kirchenchor keinen Konkurrenzverein des Oratorienvereins bilden solle. Es wurden darum die Ziele und Aufgaben in unseren Tagesblättern bekannt gegeben.

Die Leitung übernahm Herr Kantor Zehner, dem es durch seine Sach- und Fachkenntnis gelang, unter schwierigen Verhältnissen und Ausbietung von Zeit und Mühe das Amt zu verwalten. Der weiteren Ent­wickelung stellten sich Schwierigkeiten aller Att entgegen. Es fehlte an einem zweckmäßigen Üebungsraum, an geeigneten Kräften, und auch das nötige Interesse und Verständnis für die edle Sache konnte nicht recht auffommen. Darum Dank den Männern, die das Interesse trotzdem weckten und belebten und den weiteren Fortbestand des Vereins sicherten. Die erste Uebunasstunde fand in der früheren Wohnung des Herm Pfarrers Junghans statt Das Haus, das am Ein­

werbe-Ordnung mit Geldstrafe bis zu 20 Mark oder im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft, sofern nicht nach gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe per- wirkt ist.

3. Eltern und Vormünder dürfen ihre zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Söhne oder Mündel nicht davon abbalten. Sie haben ihnen vielmehr die dazu erfor­derliche Zeit ui gewähren.

4. Die Gewerbeunternehmer haben jeden von ihnen beschäf­tigten noch nicht 18 Jahre alten gewerblichen Arbeiter späte­stens am 6. Tage, nachdem sie ihn, wenn auch nur probeweise angenommen haben, zum Eintritt in die Fortbildungsschule unter genauer Angabe seines Namens, des Jahres und Tages seiner Geburt sowie des Namens, Berufs und Wohnorts seiner Eltern, bezw. seines Vormundes bei der Ortsbehörde (Städtisches Meldeamt) anzumelden und ihn spätestens am 3. Tage, nachdem sie ihn aus der Arbeit entlas­sen haben, daselbst wieder abzumelden. Sie haben die zum Besuche der Fortbildungsschule Verpflichteten so zeitig von der Arbeit zu entlassen, daß sie rechtzeitig, und soweit erforderlich gereinigt und umgekleidet, im Unterricht erscheinen können.

' 5. Eltern und Vormünder, die dem § 5 entgegen handeln und Gewerbeunternehmer, welche die im § 6 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig machen, oder die von ihnen beschäftigten schulpflichtigen Lehr­linge, Gesellen, Gehilfen und Arbeiter ohne Erlaubnis aus irgend einem Grunde veranlassen, den Unterricht ganz oder zum Teil zu versäumen, oder ihnen die im § 7 vorgelchriebene Bescheinigung dann nicht mitgeben, wenn der Schulpflichtige krankheitshalber die Schule ver 8umt hat, werden nach § 150 Nr. 4 der Gewerbeordnung mit Geldstrafen bis zu 20 Mk. oder im Unvermögensfalle Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Hanau den 26. April 1905.

Der Direktor.

Köpke.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuch von da Band 38 Artikel 2436 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der Witwe des Dachdeckermeisters Phil. Guckewus, Katharine geb. Henning daselbst einge­tragenen Grundstücke:

D 92/80 2 ar 09 qm, Hospitalstraße Nr. 50,

a) Wohnhaus mit Abtritt (R) Hofraum

D 80b 1 ar 91 qm, und Hausgarten

D 109/79 =? 1 ar 79 qm, Hospitalstraße zu Nr. 50,

gänge der Ramsapftraße, nächst der Kirche, stand, hat der Neuzeit weichen müssen. Die nachfolgenden Stunden wurden abwechselnd in den Wohnungen der Herren Pfarrer Wieder­hold und Junghans abgehalien, weil ein zweckentsprechender Raum nicht leicht zu haben und das Mieten eines solcheir mit größeren Ausgaben verknüpft war. Später wurde zwecks Einstudierung der Chöre der untere Raum in der Wohnung des Herrn Superintendenten Wiederhold (das Konfirmanden­zimmer), Marktstt. Nr. 1, von genanntem Herrn bereitwilligst zur Verfügung gestellt.

Die Uebungen nahmen unter der rühriger: Leitung des Herrn Zehner ihren Fortgang und es erzielte der Verein sehr beachtenswerte Leistungen. Dies trat nicht nur zu Tage gelegentlich der öffentlichen Llufführungen bei kirchlichen Feiern und an hohen Festtagen, sondern auch in den ver­anstalteter: Kirchenkonzerten. Zwei derselben waren vor: be­sonderer Bedeutung wegen guter gesanglicher Leistungen und des damit verbundenen materiellen Erfolges. Das eine Konzert fand im Jahre 1882 statt, und der Ueberschuß, Mk. 500, wurde zum Besten der Hochwasserbeschädigter: verwandt. Das andere Konzert wurde am 23. Oktober 1883 abgehalten und bildete eine Gedächtnisfeier des 400jährigen Geourts- festes von Dr. Marttn Luther. Der Ertrag dieses Konzertes fand als Fonds zu einerLutherstiftung", die zur Unter­stützung würdiger und bedürftiger Chorschüler der Johannis­kirche ins Leben trat, Verwendung. Die Einnahnie betrug damals Mk. 400. Durch verschiedene Zuwendungen wuchs das Kapital so an, daß gegenwärtig Mk. 40 zur Verteilung an bedürftige Chorschüler gelangen können.

Die Mitgliederzahl wurde nach uud nach größer und die bisherigen Uebungsräume waren zu klein; deshalb mußte man nach anderen Uebungslokalen Umschau halten. Eine zeitlang fang der Verein dann in dem Saale des Herrn August Kraushaar, -Franz. Allee, und später in dem kleinen Saale derCenttalhalle", bis endlich in dem Sälchen der Johanniskirche, das zu diesem Zwecke eigens hergerichtet, ein zweckentsprechendes Lokal geschaffen wurde, in dem gegen- wättig noch der Verein feinen gesanglichen Uebungen obliegt.

Am 1. April des Jahres 1891 trat Herr Z e h n e r von dem von ihm mit Tatkraft und Umsicht geleiteten Amte als

b) Seitenbau rechts (A)

zu V 111/81 01 qm, daselbst Hausgarten Gebäudesteuer-Nutzungswert 1800 Mk.

D 110/80 re. - 16 ar 19 qm, Hospitalstraße Nr. 52,

a) Wohnhaus mit Schuppen (B) und Kellerbau (E) nebst Hofraum und Hausgarten, c) Lagerhaus

§U D 111/81 - 02 qm, daselbst Hausgarten

D 78 80 qm, zu Nr. 52 Hospitalstraße,

b) Seitenbau links (a)

Gebäudesteuer-Nutzungswert 2895 Mk. X am 8. Juni 1905, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Markt-- platz 18, Zimmer Nr. 14, versteigert werden.

Hanau den 18. April 1905.

Königliches Amtsgericht 2. 8295.

Steckbrief.

Gegen beit unten beschriebenen Zögling Jakob Jo harrn Michael Hally, geb. 17. 7. 1888 zu Frankfurt a. M., welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen' Diebstahls eines Motorrades verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in da^ nächste Gerichtsgefängnis hier abzuliefern, sowie zu den hiesigen Akten 4 J, Nr. 210/05 sofort Mitteilung zu machen.

Frankfurt a. M. den 19. April 1905,

Der Königliche Erste Staatsanwalt.

I. A.: Wolf.

Beschreibung: Alter: 16 Jahre, Statur: klein,; untersetzt, Größe: 1 m 5860 cm, Haare: dunkelblond, Stirn: hoch, breit, Augen: braun, Mund: gewöhnlich, Gesicht: rund, Sprache: Frankfurter Dialekt, Zähne: ge­sund, vollzählig, Nase: Stumpfnase, Bart: kl. Schnurr­bart (Anflug), Gesichtsfarbe: frisch, gesund, Kinn: rund. Kleidung: dunkler Anzug, grauer Ueberzieher. Hally soll in Anstaltskleidern herm.äaufen.

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 goldener Ring mit rotem Stein, 1 Anhängsel in Herzform mit Aufschrift, 1 Mitgliedsbuch für Karl Hollensteiner, 1 silberne Damenuhr auf dem Wege von Alzenau nach dem Hahnenkamm.

Verloren: 1 Regenschirm mit blauem Griff.

Entlaufen: 1 grau gestreifter russischer Windhurtdf. männl. Geschl., 1 schwarzer Pudel, halb geschoren, mit Hals­band und Steuerwarte, männl. Geschl., 1 schwarzer 'Reh­pinscher mit gelben Abzeichen, männl. Geschl., 1 brauner Reh- pinscher mit gelbem Halsband, männl. Geschl.

Hanau den 27. April 1905.

Leiter des Gesmiges zurück. Bei seinem Rücktritt wurden im Beisein des Presbyteriums die hohen Verdienste um die Hebung und Pflege des Kirchengesanges durch eine Ansprache gewürdigt. An seine Stelle trat Herr Kantor C. Alt, der nnnmehr die Uebungen mit Interesse leitete und um die weitere lHitwickelung sehr bemüht war. Auch unter seiner Leitung hielt der Verein an seiner hohen Auf­gabe, bei größeren kirchlichen Festen durch geeignete Siebet; mitzuwirken, um zur Hebung der gottesdienstlichen Feier beizuttagen, fest. Auch fanden unter ihm verschiedeiw geift» liche Musikaufführungel: statt, die gut besucht waren und die Zeugnis von regem Streben und fleißigem Studimn ab legten.

Die Leitung des Chores liegt seit dem 1. Oktober 1LL7 in den Händen des Herrn Wilh. Breidenbach.

Mehr und mehr hat sich die Ueberzeugung Bahl! ge* brochen, daß die Kirchenchöre Bestandteile der evangelischen -jlAottesdienste bilden sollen. So bettachtet es der Kirchens ^cfwr der Johanuiskirche, der jetzt 25 Jahre lang auf eine reich gesegnete Tätigkeit zurückbftckt, als seine Aufgabe, durch die Pflege prächtig er Aèotettcn und Psalmen der alterest Tonsatze unserer Nleister mit ihrer: wundersamen Melodien und ihrer glänzenden Konttapunttistik die liturg. Feierrr und Gottesdienste zu beleben und zu fördern. Ganz be­sonders aber wendet der Kirchenchor der Johanniskirche auch dem evang. Choralgesang seine ganze Aufmerksarn-j keit zu, um ihm die volle Kraft und Wirkung zu sichern und immer größeres und volleres Verständnis für diese herrlichen Kunstgebilde in den Herzen der Gemeindeglieder zu wecken und zu fördern.

Bemerkenswert ist die Mtwirkung des Vereins gelegen!» lief) des Jahresfestes des evang. Kirchengesangvereins' für den Konsistorialbezirt Cassel im Jahre 1899, das in Hanau abgehalten wurde. Sowohl in dem Gottesdienste, als au$ in der abends in der Centtalhalle stattfindenden Familien- feier trug der Verein durch den Vortrag einiger Gesänge ab­wechselnd mit dem Marienkirchenchor zur Erhöhung und Verschönerung der Feier bei. Auch bei dem am 22. und 23. Juni 1902 zu Gelnhausen abgehaltenen Jahresfeste des evang. Kirchengesangvereins war der Johanniskirchenchor erfolgreich tätig, in der liturg. Feier, am Sonntag ^