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Bezugspreis:

Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für au 5« Wattige Abonnenten mit dem betrefjenden Postauffchlag, Die emzetne Nummer lost« 10 Pfg.

EiarLckuagsgebähe t

Die fünfgefpaltttt« Petitzeile oder bereu Raum 15 Pfg., im Reklamaueil die Zeile 35 Pfg.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.

BeranirvorL Redaktrur: G. Schreck«, in H«»»«.

^«druckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Wahenhaujes in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nr. 81 F«r»sprecha»schlust Nr. 605.Mittwoch dtN 5. ApNl Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1905

Amtliches.

RechnungsAbschlutz

her LMrukeilksse fit den Landkreis haunn.

I. Kasienrechnung.

a) Einnahmen: Mk.

1. Kassenbestand am 1. Januar 1904 . . . 63.4.)

2. Zinsen von Kapitalien u. sonstigen belegten

Geldern, sowie Erträge von sonstigen Ber- mögenstèilen .......... 1 620.65

3. Eintrittsgelder......... 2 960.50

4. Gcsamtbcilräge......... 91 663.55

5. Ersatzleistungen für gewährte Krankemcnier- stützung.......... I 300.55

6. Ersatzleistungen von Bcrussgenossenschaften, Unternehmer und Versicherungsanstalten . 448.94

7. Aus verlausten Wertpapieren..... 12 500.00

8. Sonstige Einnahmen....... 365.56 Summe der Einnahmen HO 923.20

b) Ausgaben.

1. Für ärztliche Behandlung...... 16 272.43

2. Für Arznei und sonstige Heilmittel . . . 10 352.02

3. Krankengelder:

a) an Mitglieder ....... 35 172.58

b) an Angehörige der Mitglieder nach

§ 7 Absatz 2 des Gesetzes , . . 618.32

4. Unterstützungen an Wöchnerinnen ... 1 899.78

5. Sterbegelder....... 2017.20

6. Kur- und Verpslegungskosten an. Kranken­anstalten ........... 14281.76

7. Ersatzleistungen für gewährte Krankenunter­stützung §§ 57, 57a und 76 U.-V.-G. . 775.62

8. Zurückgezahlte Beiträge und Eintrittsgelder 401.31

9. Für Kapitalanlagen, Zuführungen zum Reservefonds...... , * . 15 300.00

10. Verwaltungsausgaben: a) persönliche...... . 10 862.70

b) sächliche .....2518.17

11. Sonstige Ausgaben........ 427.72

Summe der Ausgaben 110 899.01 e) Abschluß.

Summe der Einnahmen ........ 110 923.20 Summe der Ausgaben........ 110 899.61

Ergibt für den Schluß des Rechnungsjahres einen Kassenbestand von ...... 23.59

II Vermögensausweis.

Das Gesamtvermögen der Kasse setzt sich wie folgt zusammen:

1. Aktiva.-

a) der Bestand für den Schluß des Rechnungs­

jahres 1903 ........ . 23.59

b) in Hypotheken, Wertpapieren, Sparkassen­büchern, Bankeinlagen . . . . .. . . 56 870.19 Summe 56 893.69

2. Passiva.

Nichts.

Hiermach beträgt der Ueberschuß der Aktiva . . 56 893.60

Nach dem vorjährigen Abschlusse betrug dèr

Ueberschuß der Aktiva . __. . . 54 204.05

Ergibt gegen das Vorjahr an Ueberschuß der

Aktiva mehr ........ 2 689.64

In Gemäßheit des § 61 letzter Absatz der Statuten wird vorstehender Rechnungsabschluß hiermit zur öffentlichen Kennt­nis gebracht.

Hanau den 5. April 1905.

Der Vorstand

der Ortskrankenkaste für den Landkreis Hanau.

A. Prosch, Vorsitzenden___6977

Nutzholz-Verkauf.

Königliche Oberförsterei Wolfgang bei Hanau a. M.

Am Mittwoch den 19. April d. Js., von vor­mittags 10 Uhr ab, soll im RestaurantZit den 3 »rindern in Hanau a. M. nachstehendes Nutzholz aus den Schutzbezirken Oberrodenbach, Niederrodenbach, Neuwirts­haus und Lamboybrück und zwar:

Eichen: 269 Stück 15. Kl. mit 218,42 fm. in Stämmen und Abschnitten von 312 m Länge und bis 71 cm Durchmesser, Bau- und Schneide­bolz von zum Teil vorzüglicher Beschaffenheit.

Buchen (Roth- und Hainbuchen) : 107 Abschnitte 3. bis 5. Kl. = 32,57 fm, 13,6 rm Nutzscheit 2. Kl.

Eschen : 146 Abschnitte 3.5. Kl. mit 44,85 fm.

Erlen: 233 Abschnitte 3.5. Kl. mit 47,18 tm. Weitztannen: 226 Abschnitte 1.5. Kl. mit 311,00 fm (sehr gutes starkes Schneid- und Bauholz).

Lärchen: 43 Abschnitte 2.5. Kl. mit 40,57 tm.

Kiefern: 492 Abschnitte 1.5. Kl. mit 541,30 fm, von 1023 m Länge und bis 53 cm Durchm. teils vorzügliche Bau- und Schneidehölzer, teils ui Weinpfahlholz geeignet, 7 im Nutzscheitholz

2. Kl. (Weinpfahlhol; in 1,75 m langen Rollen) öffentlich meistbietend zum Verkauf Mtsgebolen werden.

Aufmaßlistcn können bei rechtzeitiger Bestellimg gegen Erstattung der festgesetzten Schreibgebührerr burdj die Ober­försterei bezogen werben.

Forstmeister Fenner zu Forsthaus Wolfgang, Post Niederrodenbach, erteilt auf Ansuchen nähere Auskunft. 6970

Hus Hanau Stadt und fand.

Hanau, 5. April.

* Passionsgottesdienft. Heute abend 8 Uhr findet in der Marienkirche Passionsgottesdienst statt, gehalten von Herrn Pfarrer Göbels.

* Musterung. Donnerstag den 6. April: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Wachenbuchen, Windecken, Wolf­gang, Wilhelmsbad, sowie diejenigen Militärpflichtigen der Stadt Hanan, welche im Jahre 1885 geboren sind und deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschl. H beginnt.

* Evangelisationsversammlnna heute abend 8'/, Uhr im Saalbauzum deutschen Haus , abgehalten von Generalleutnant z. D. von Viebghn aus Stettin.

* Jubiläumsfeier. Wie schon milgeteilt, feierte am vergangenen Sonntag die Modistin Fräul. Christine Jacob- j e n ihr 25jähriges Berufsjudi lâum bei der Firma Sinsel- U h r i g. Aus diesem Anlaß hatte die Firma ihre jetzigen sowie früheren Modistinnen und Verkäuferinnen zu einer solennen Feier im Hinteren Sälchen des RestaurantsCarls­berg" eingeladen, woselbst der Jubilarin die üblichen Ehrungen bereitet wurden. Ein Festessen, musikalische Vorträge sowie ein Tänzchen verschönten die animierte Feier, die beredtes Zeugnis von dem guten Einvernehmen der Firma mit ihrem Personal ablegte. . -

* Besitzwechsel. Die Herrn Möbelhändler August Hoffmann gehörige Liegenschaft, Ecke der Lang- und Rosen­straße, ging käuflich in den Besitz des A. Rohr, Fischhand­lung, über.

* Ein Rkesenmeineidsprozetz wird heute unb die folgenden Tage vor dem hiesigen Schwurgericht verhandelt. Außer dem Gerichtshof amtieren 2 Staatsanwälte und 7 Rechtsanwälte für 8 Angeklagte. Es sind. zirka 80 Zeugen geladen, die Verhandlung wird voraussichtlich etwa 5 Tage in Anspruch nehmen. Den Angeklagten wird in einer ganzen Anzahl von Fällen Meineid , Verleitung zum Meineid, wissentlich falsche Anschuldigung und Aufforderung zur Brand­stiftung zur Last gelegt. Das saubere Komplott, dessen ein­zelne Mitglieder meist miteinander verwandt sind, ist zum Teil geständig. Es sind 4 männliche und 3 weibliche An- geklaate, in der Gegend von Fulda und Gersfeld beheimatet.

* Ai>g. Dr» Lucas und die Aenderung der Grund­buch Ordnung. In der gestrigen Sitzung des Reichstages stand zur ersten Beratung der von Mitgliedern aller Par­teien unterzeichnete Antrag Büsing (nL): Der § 55 Satz 1 der Grundbuchordnung wird burd) folgende Vorschrift er­setzt : Jede Eintragung soll dem Antragsteller und dem e ngetragenen Eigentümer sowie im übrigen allen aus dem Grundbuch ersichtlichen Personen bekannt gemacht werden, zu deren Gunsten die Eintragung erfolgt ist oder deren Recht durch sie betroffen wird, die Eintragung eines Eigen- tiimers auch denjenigen, für welche eine Hypothek, Gründ­schuld, Rentenschuld, Reallast oder ein Recht an einem solchen Rechte im Grundbuch eingetragen ist. Dr. Lucas- Langenselbold (nl.): Der Antrag, den zu begründen Kollege Büsing durch Krankheit leider in letzter Stunde verhindert worden ist, verfolgt den Zweck, die Mißstände aus der Welt zu schaffen, die sich bei Anwendung des § 55 der Grund- budjorbnung in letzter Zeit ergeben haben. Er enthält in Abweichung von beut frühern, in den meisten Partikular- stauten geltenden Recht keine ausdrückliche. Bestimmung darüber, daß von dem EigcatumSwechsel in allen Fällen auch die dringlich berechtigten, insbesondere auch die Hypo­thekengläubiger und die Reallastberechtigten benachrichtigt werden Jollen. Die Auslassung hat in der Theorie Streit veranlaßt. Während die einen sagen, die neue Vorschrift habe an dem bisherigen Rechtszustande nichts geändert,

stehen die andern auf dem Standpunkt, daß die Reichsge­setzgebung in bewußter Abweichung und in bewußten Gegen­satz zu dem bisherigen Rechtszustand die Benachrichtigung der Hypothekengläuöiger vom Eigentumswechsel nicht mehr für erforderlich habe erklären wollen. Für die Praxis hat diese Streitstage in der letzten Zeit durch zwei Entschei- bungen ihre Erledigung gefunden. Das Kammergericht hat am 14. Dezember 1903 den Rechtssatz aufgestellt, daß ledig­lich die passiv Beteiligten, gegen die sich die Eintragung richtet, zu benachrichtigen sind und daß die HypothekeN- gläubiger darunter nicht zu verstehen sind, da sie durch den Eigentumswechsel nicht in chren Rechten betroffen werden. Das Oberlandesgericht hat am 16. März 1904 dieselbe Ent­scheidung getroffen. Diese Entscheidungen sind imverbinb- lich; sie haben aber doch die unerwünschte Folge gehabt, daß nunmehr bei den Grundbuchämtern und Amtsgerichten eine bedauernswerte Unsicherheit eingetreten ist. Der Gläu­biger weiß nicht mehr, mit wem er es zu tun, an wen er sich zu halten hat. Daß das in der Praxis zu den allergrößten Un^ulräglichkeiten führen muß, unterliegt feinem Zweifel. Der Gläubiger hat an der Kenntnis der Person, die das ihm ver­pfändete Grundstück zürn Eigentum besitzt, das allergrößte Interesse, nicht nur, weil er unbedingt wissen muß, wem er zu kündigen, men er eventuell zu verklagen hat, sondern auch, wen er zu mahnen und an wen er überhaupt seine Forde- rungen zu richten hat. Wenn beim Realkredit auch die. Person in den Hintergrund tritt, ist doch für den Real­gläubiger mit Rücksicht auf die mögliche Verschlechterung des Grundstücks durch den Eigentümer von allergrößtem In­teresse zu wissen, wer nun rechtlich und tatsächlich über das Grundstück zu verfügen hat. Dazu kommt noch eins: unsere öffentlichen Kreditinstitute sind bei der Bemessung der Be- leihungsgrenze im wesentlichen auf die ihnen zu Gesicht und zur Kenntnis kommenden Taxen angewiesen.' Diese aber be­dürfen einer fortdauernden Nachprüfung und Kontrolle. Die Kontrolle ist bisher ausgeübt worden dadurch, daß die Taxen mit dem bei dem jemaligen Eigentumswechsel erzielten Kauf- preis verglichen worden sind. In Anwendung und im Aus­bau dieser Idee hat auch der preußische Landwirtschaftsminister den seiner Aussicht unterstellten Anstalten ausdrücklich zur Pflicht gemacht, ihm jährlich eine Ausstellung einzureichen, in dem die bei dem Eigentumswechsel bei den einzelnen Kreditinstituten erzielten Ver'aussvreise aufzuführen sind. Sie sind aber gar nicht dazu in der Lage, wenn ihnen nicht vom Eigentumswechsel durch die Behörden, durch das Grund- bucha.nt jedesmal Nachricht gegeben wird. Die Einwände, daß der Gläubiger jederzeit selbst das Grundbuch einsehen oder sich eine beglaubigte Abfchr^t daraus geben lassen könne, ferner, daß der Veräußerer des Grundstücks selbst das aller­größte Interesse an der Benachrichtigung seines . Gläubigers habe, weil ihn das unter gewißen Umständen von der Haftung der Hypothek befreie, und daß schließlich der (gläubiger ja bei der Zinszahlung erfahre, wer der Eigentümer seidiese Einwände sind nicht stichhalt g. Für den außerhalb des Sitzes des Grundbuchamtes Wobnenden wird die Möglichkeit der Einsicht illusorisch, denn die Beantragung von Abschriften kostet viel Zeit und Geld (sehr richtig!). Bei dem Bildungs­stand des größten Teils der Hvpothckenschuldner, besonders auf dem Lande, wird von der Befugnis zur Benachrichtigung des Hvpothekengläubigers zum Zwecke der Befreiung von der Haftung erfahrungsgemäß so gut wie gar kein Gebrauch gemacht, und die Feststellung, wer die Zinsen zahlt, ist bei den großen Kreditinstituten ganz unmöglich. Helfen kann, nur eine anderweite gesetzliche oder oerwaltunasrechtliche Vorschrift. Indes ist bei der Ausdehnung des Hypothcken- verkehrs über verschiedene Bundesstaaten und.Rechtsgebiete eine einheitliche Regelung durchaus erforderlich, und die kann, nur durch Reichsgesetz erfolgen. Ich bitte daher, dem Antrag zuzustimmen. (Lebhafter Beifall.) Eine weitere Wort­meldung erfolgt nicht. Der Antrag wird einstimmig ange­nommen.

* Stadttheatcr. Auf das heute stattfindende Benefiz für Frl. Lisa Wehn weisen wir nochmals besonders hin. Das zur Darstellung gelangende Lustspiel:Das Stiftungs­fest" wird mit seinem prächtigen Humor einen äußerst amüsanten Abend bieten. Durch plötzliche Repertoir- Aenderung am Hoftheater in Darmstadt ist das für Freitag festgesetzte Gastspiel des Frl. Frieda Eichelsheim leider unmöglich geworden und gelangt daher Otto Erich Hart- lebens Osstzierstragödie:Rosenmontag" bei er­mäßigten Preisen letztmals zur Darstellung. Das hervor­ragende Werk dürfte sicherlich wieder das größte Interesse finden.

* Kurz war Vie Freude. Der Bäckergeselle B. aus Wächtersbach hatte seinem Arbeitgeber, dem Bäckermeister St. daselbst, Kundengelder unterschlagen imb darauf den Staub Wächtersbachs von seinen Füßen geschüttelt, um nach Frankfurt zu fahren. Hierzu benagte er heute den ersten Morgenzug. Im gleichen Zuge befand sich aber auch der Kaufmann H. aus Wächtersbach, der Schwager des Ge­schädigten, welcher die Festnahme des dlusreißers am hiesigen Ostbahnhofe veranlaßte. 0

Bol svorste ung. Bei ausverkauftem Hause fand gestern im Stadttyealer die vom Ausschuß für Volksvor- lefnngcn als Fortsetzung der Schillerfeier angeregte Auffüh«