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anauer

Bezugspreis:

Bierteijöhrlich 1,80 Mk., monaUich 60 Pfg., für auä^ wiinige Abonnenten mit dem bettefjenden PoKsusschlng. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

General-Anzeiger

Einrückttngsgebâhr :

Schmckt und verlegt m der Buchdruckern des verein- ev. Waisenhluhes in Hangu.

Amtliches Organ für Lindt- und Landkreis Sana«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Dir sMMpaltène Petitzake oder deren Äuuni 15 M^ im Mtaweuteü die Zeile 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

Nr. 75

Ferrrsprechanschlust Nr. 605»

Mittwoch den 29. März

Ferttsprechanschlutz Nr. 605

1905

Amtliches

Stadtkreis Fjanau.

Bekanntmachung,

Die <Lrtndefteiter-Veranlagttttg beir.

Anläßlich der bevorstehenden Hnndestenerveranlagnng für das RechuuiWjahr 1905 werden alle Hundebcsitzer, deren Hunde noch nicht versteuert sind, aufgefordert, dieselben zur Meirumg von Werternnfleu und Phasen mög­lichst balv bei der Stcuerverwaliuug, Stadtschloß, Eingang Marienstraße, 1 Treppe hoch, zur Steuer auzumeldcu.

Wer einen bisher versteuerten Hund bis Ende März er. abgeschafft und die Abschaffung noch nicht angezeigt hat, wolle diese Anzeige längstens bis zum 15, April v. J. nachholet!, andernfalls er zur Fortentrichtung der Hunde­steuer für das kommende Halbjahr verpflichtet ist.

Stanau den 24. März 1905.

Der Magistrat.

J. A.: W a g n c r. / 6336

Alker-Berpachtung.

Montag den 3, April v.., vor«»ittag> 11 Uhr, soll die abgeholzte Fläche im Distrikt 16Große Horst" (ca. 6 ha) in Par-zellen von je 1 Hanauer Morgen auf 3 Jahre zu landwirtschaftlicher Benutzung an Ort und Stelle verpachtet werben.

Königliche Oberförsterei Hanan. 6340

Polizerveroâ innig.

Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverordnung in den neuerworbenen Landesteilen und § 143 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung der Gemeindever­tretung für den Bezirk der Gemeinde Hüttengcsäß- Neuwiedermuß folgendes verordnet:

8 i.

Einfriedigungen mit Mauern, Stacketcu, Bretterzäunen, OvbwäHcn und Pfosten mit Drahtzäunen u. s. w. dürfen an den Ackerplänen, sofern sie Wohngebäude und Hofraiten nicht mit umschließen, und Wegen nur einen halben Mßter von der Grenze entfernt errichtet werden.

Lebende Hecken müssen allenthalben in einem Abstand eines halben Meters von der nachbarlichen Grenze angelegt werden.

§ 2.

Obst- nnb wilde Bäume dürfen nur so gepflanzt werben, daß sie von einander überall 10 Meter und im übrigen von allen Plangrenzen überall 5 Meter weit entfernt bleiben.

Ausgenommen sind nur Zwetschenbäume, welche nur 3 Meter weit entfernt bleiben müssen.

Im Widerspruch hiermit gesetzte Bäume sind von dem Ortsvorstand sofort auf Kosten der Zuwiderhandelnden zu entfernen.

§ 3.

Grabenböschungen dürfen von Arbeits- und Weidevieh nicht betreten werden.

Sand-, Lehm- und sonstige Gruben dürfen auf den Planstücken nur so angelegt werden, daß der obere Rand der Ausschachtung 1 Meter von der Plangrenze entfernt bleibt, außerdem muß die Abstichfläche in eine 1*/rfache Böschung gelegt werden.

8 5-

Die Behütung und Bepferchuug der Wiesenpläne, welche nur durch beiderseits von Wiesen eingeschlossene Wege zu­gänglich sind, ist nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März gestattet.

8 6.

Rindvieh darf zur Behütung der- Pläne nur gekoppelt geführt werben'

Das Betreiben von Wirtschaftswegen von unter 7 Meter âAte Schafherden ist, insoweit auch nur einzelne an- Uoßende Grundstücke mit Früchten bestanden sind, nur dann gestattet, wenn sich bei je 30 Stück Schafen ein Hirte be- nndet. Auch im übrigen ist das Treiben von Schafen auf liegen, auf das notwendigste Maß zu beschränken.

Die Einführung von Drainröhren in öffentliche Gräben cfi unter Beachtung derjenigen Maßregeln gestattet, welche

der Ortsvorstand im Interesse ihrer ordentlichen Unterhaltung für erforderlich erachtet.

§ 8.

Von Plänen aus, welche nicht unmittelbar auf einen genügeân Graben stoßen, dürfen Sammeldrains durch die fremden Grundstücke, welche zwischen dem zu entwässernden Plan und dem nächsten Vorflutgraben liegen, geführt werden.

Solche Anlagen sind auszuführen, wenn das fremde Grundstück leer von Früchten ist. Der etwa verursachte Schaden ist zu vergüten; auch sind etwa entstandene Be­schädigungen der Röhrenleitung sofort unter Ersatz des etwa verursachten Schadens wieder hcrzustcllen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungei: werben -- falls nicht nach anderen Gesetzesvorschriften'höhere Strafen verwirkt sind mit Geldbußen bis zu 9 Mark ober ent­sprechender Haft bestraft.

N c n to i c b c r in u ß den 20. Februar 1905.

D i c O r t S p o l i; e i b c h ö r d e.

6295 Hal d y, Bürgermeister.

^l'lHJLLr-1!^^ ..,.,,,,,m^^j^v^^^ , hji., n.. |.W».»|.|

Hus F)anau Stadt und Cand.

Hanau, 29. März.

* Passionsgottrsdienft. Heute gbenb 8 Uhr findet in der Johanneskirche PassionSgotteSdienst statt, gehalten von Herrn Pfarrer L a m b e r t.

e Musterung. Donnerstag den 30. März: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Bergen, Bischofsheim und Bruchköbel.

* Haftpflicht Berncheruu^ Die von ber Genosfenschafts-Versainmlnng der Hessen-Ra,sfauischen land­wirtschaftlichen Berufsgcnossenschafl unterm 26. November 1904 beschlossenen Satzungen einer Haftpflichl-VerficheruNgs- anstait sind nunmehr unterm 9. b. M. vom Bundesrat ge­nehmigt worden. Die Anstalt wird den Betrieb aufnehmen, sobald 1500 Mitglieder mit 1 Million Arbeitstage bei­sammen sind.

** Französischer Klub. Gestern abend fand die Abschiedsfeier des Klubs für dieses Seinester statt. Die kleine Feier gestaltete sich zu einem recht amüsanten Abend, wobei sich auch der Leiter des Klubs, Herr Direktor Pfeiffer, bereit erklärte, die Regie für das nächste Se­mester wieder zu übernehmen. Um den Mitgliedern auch während des Sommers Gelegenheit zur' Zusammenkunft zu geben, soll jeden Monat ein Ausflug stattfinden, der ebenso wie die übrigen Zusammenkünfte den Austausch und die Vertiefung der erworbenen Kenntnisse bezweckt. Die nächste Sitzung findet am 5. Mai statt, wozu alle Freunde und Interessenten eingeladen sind.

50 EtuDttheater. Eines der hervorragendsten Werke unserer Bühnenliteratur, Brachvogels packendes Trauerspiel N arziß" wird mit der Großherzogl. Hosschauspielerin Frl. Eichelsheim vom Hoftheater in Darmstadt als Marquise de Pompadour" am Sonntag neu einstudiert in Szene gehen. Es gibt wohl fauni ein deutsches Theater, an welchem das Stück nicht aufgeführt worben wäre. Alle größeren Bühnen habenNarziß" als eines der wirkungs­vollsten Werke aus dem Spielplan und bürste dasselbe auch hier wieder das größte Interesse erwecken. Frl Eichelsheim zählt die Rolle derMarquise de Pompadour" zu den her­vorragendsten Leistungen ihres Repertoires und wirb einer der interessantesten Theater-Abende beoorstehen. Die Titelrolle desNarziß" spielt Herr Oberregisseur Zeitz und wird derselbe Gelegenheit haben, darin sein schönes Können zu zeigen.

* Benefiz Schneider. Reis-Reislingen, der reizende Schwank Gustav v. Mosers, geht, wie schon gemeldet wurde, am Freitag zum Benefiz für den beliebten jugendlichen Liebhaber Herrn Franz Schneider neu einstudiert in Szene. Das treffliche Strick dürfte auch diesmal wieder den stärksten Beifall finden. Sein köstlicher Humor, seine hübsche Handlung haben ihm viele Freunde gewonnen und wird der Benefiziant sicherlich eine ganz vortreffliche Wahl bamit ge­troffen haben. Die Rollenbesetzung ist die denkbar beste und ist ein amüsanter Theater-Abend zu erwarten.

* Dem Gatdeverein Hanau würde allerhöchst die Erlaubnis erteilt zur Führung einer Fahne mit fliegendem Adler und Gardestern.

* Tragischer Ausgang einer Verirrung. Während gestern nachmittag eine Beerdigung startfand und der Pre­diger Voigt eben die Grabrede hielt, ertönte aus einem Gebüsch des Friedhofs plötzlich ein Schuß. Als man die Stelle absuchte, fand man den 23jähriWn unverheirateten

Goldarbeiter Fl. entseelt vor, der am Morgen vom Schöffen­gericht wegen einer Straftat verurteilt worden war. Er hatte sich durch einen Schuß in die Schläfegegend getötet. Der Mann verließ den Gerichtssaal schon in sehr erregtem Zustande und ging wahrscheinlich gleich mit der Absicht um, sich ein Leid anzutun.

R- S. Die Frankfurter Quettwaflerleituu ^. Die Stadt Frankfurt als Rechtsnachfolger: der A.-G. Fnu f furter Quellwasserleitung wurde seiner Zeit verurteilt, die Summe von noch nicht ganz 10000 Mark an die Stadt- gcmeinde Hana it zu zahlen, und zwar für Kosten, die durch diet notwendig gewordene Verlegung ber Quellwasser­leitung erwachsen sind. Das Wasser wird uom Vogelsberg nach Frankfurt geleitet; die Rohrleitung geht durch Straßen, die früher der Regierung gehörten und bereit jetzige Eigen­tümerin zum Teil die Stadt Hanan ist. Als letztere auf der Straße nach Gelnhausen vor der Kinzigbrücke Sielbauten vornahm, mußte die Rohreitung verlegt werden. Man einigte sich damals dahin, die Stadt Frankfurt solle die Verlegung durch ihr Tiefbauamt vornehmen, Hanau aber die auf 10000 Mk. ueramplagten Kosten vorstrecken unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Darüber, wer nun die Kosten eigentlich zu zahlen habe, würbe nichts vereinbart. Es kam deshalb zur Klage, da Frankfurt die Rückerstattung der Kostet: ver- weigerte. In dem Prozesse wies die Stadtgemeinde .Hanau, die Klägerin, nach, daß die Anlage nicht anders gemacht werden könne und trat Beweis an, daß die Verlegung der Rohre ein dringendes Bedürfnis gewesen sei. Der Prozeß drehte sich naturgemäß um die bei der Vereinbarung völlig unberücksichtigt gelassene Frage, wer die Kosten zu tragen habe. Von wesentlicher Bedcutnng für diese Frage ist die Beantwortung der anderen, ob die frühere A.-G., jetzt die Stadt Frankfurt, ein Recht darauf hatte, daß die Rohre so liegen bleiben. In dieser Hinsicht wurde nun festgestellt, daß die Regierung seiner Zeit die Vorbedingung stellte, daß durch die Anlage keine erhebliche Verkehrsstörung herbeigeführt werde. Die Untenlelmtfr bezweckten die Schaffung eines bauernben Rechtsverhältnisse, das aber weder als Precarium uod) als Servitut anzusehen ist. Solange der Staat Eigentümer tu ar, ist anzunehmen, daß er nie Schwierigkeiten gemacht haben würde, da es sich um ein Werk von öffent­lichem Nutzen handelte. Die A.-G. stellte einen Revers aus, den der Konunuualverband aeceptierte; dadurch hat er sich dem Eigentümer der Quellwasserleitung gegenüber verpflichtet. Nach Lage des Falles ist aber die Stadt Hanau untergebene berechtigt, von Frankfurt die Verlegung der Wasserleitnugs- robre auf dessen Kosten zu verlangen, wenn dringende Gründe vorliegin. Die Anlage von Sielbartten ist aber als dringender Grrrud anerkannt. Die Revision der beklagten Stadt Frank- pirt ging von der Feststellung aus, daß an sich die Rohre an Ort und Stelle liegen bleiben sollten und eine Aenderung nur durch das höhere Gebot des Staatsinteresses gerechtfertigt sein sollte. Sie beschwerte sich darüber, daß durch den pas­siven Uebergang des Grund und Bodens, in dem die Rohre liegen, an die Stadt Hanau die Verpflichtung des Eigen­tümers der Wasserleitung, also jetzt der Stadt Frankfurt, eine größere geworden sein solle, und wollte eine Einschrän­kung ihres Rechtes daraus, daß die Rohre im Boden liegen zu bleiben haben, nur dem höheren Staatsinteresse zugestehen. Der 111. Zivilsenat des Reichsgerichtes wies jedoch die Re­vision zurück, da das Urteil des Oberlandesgerichts unbe­denklich sei. Die Beschränkung ist felbftnerftänblid), daß bei Eintritt der 9?otwenbig?eit die Verlegung der Rohrleitung auf Kosten Frankfurts zu geschehen hat.

* Kfljähriger Geburtstag. Einer der ältesten Be­wohner unserer Stadt, Herr ^auptfteueramtâbiener a. D. Kurl Denhardt, konnte gestern, wie schon mitgeteilt, in körperlicher und geistiger Frische seinen 90. Geburtstag feiern. Der Vorstand unb die Sanitätskolonne des ^rtegeiwereins hatten für den Neunziginhrigen im Saale derCentralhalle" étne sinnige Feier veranstaltet, der zahlreiche Teilnehmer an­wohnten. " Der Platz des 90jährigen Geburtstagskindes war hübsch dekoriert, vor einem geschmückten Sessel standen ein Blumenarrangement, ein Delikatetzkorb und sonstige stärkende Angebinde. Bei seinem Erscheinen wurde Herr Denhardt vom Vorstand an der Saaltür empfangen und unter den Klängen der Bkustk und den Hochs der Airwesenden auf seinen Platz geleitet. Der Vorsitzende, Herr Hauptmann u. Buttlar brachte das Kaiserhoch aus imb hielt danach zu Ehren des GeburtstagskindeseinewarnceAnsprache,während Herrsteuerrat S chulze denLebenslauf des Gefeierten schilderte. Als er am 28. März 1815 zu Schlüchtern geboren wurde, sei die Schlacht von Waterloo noch nicht geschlagen gewesen und Napoleon habe erneut Europa in Schrecken versetzt. Seine Militärzeit absolvierte Herr Denhardt denn 3. kur- hessüchen Infanterieregiment, danach wurde er SteuerauE -Per in Rasdorf und zuletzt Hauptsfeueramtsdiener in Hanau, wo er 1890 nach 54 Dienstjahren in den Ruhestand