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Bezugspreis:

Lierteljährlich 1,80 M., monatlich 60 Pfg., für aus» «ürtige Abonnenten mit dem betrefjenben PostaufschlSL. Sie einzelne Stummer kostet 10 Pfg.

Druckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Auzeèger

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.'

Einrnckuttgsgebühr»

Die^gespalteue PÄtzeile oder deren Raum 15 -4^ im Reliamemcil die Zelle Ss Pfg.

Veraniwortl. Redaktsir : G. Schrecker in ^anaiu

Nr. 74

Fernsprechanschluff Nr. 605

Dienstag den 28. März

^etnUnc^anfdiM; Nr. 005

1905

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Amtliches.

Bekanntmachung.

Dem Herrn Oberpräsidenten und mir stehen alljährlich einige Freistellen in den Kinderheilanstalten zu Orb und Sooden a. d. Werra für Kinder von Beamten und Lehrern zur Verfügung.

Anträge auf Gewährung einer Freistelle sind baldigst Lurch Vermittlung der Landratsämter bezw. Polizeidireknonen an mich einzureichen. (A. II. 2552.)

Cassel am 11. März 1905.

Der Regierungspräsident.

Trott zu Solz. V 1914

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Landkreis Hanau.

KkmtmchmM te Köchlichen Ludwtsmts.

Bekanntmachung,

betreffend Verhütung von Wnldbränden.

Bei ttockener Witterung können Waldbrände leicht ent­stehen und große Ausdehnung gewinnen.

Ich nehme daher Veranlassung, zur besonderen Vorsicht beim Gebrauch von Feuerzeug (namentlich solchem mit Zündschnur, von welcher brennende Teile abfallen können) in Waldungen aufzufordern und vor dem Wegwerfen von brennenden Zigarrenteilen oder von Streichhölzern hiermit dringend zu warnen.

Zudem ich aus die hierunter abgedruckte Regierungs- Po lizeiverordnung vom 28. September' 1-875- und die Straf- bestimmungen des § 44 Nr. 13 des Feld- und Forst­polizeigesetzes vom 1. Mai 1880 verweise, bemerke ich, daß derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand herbeiführt, sich der Bestrafung mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark aussetzk. (§ 309 Str.-G.-B.)

Hanau den 23. März 1905.

Der Königliche Landrat.

J.-Nr. V 1906 I. A.: Caura d, Kreissekretär.

Polizei-Verordnung, betreffeild das Tabaksrauchen innerhalb der Waldungen.

Zur Verhütung der Gefahren, welche für die Waldungen durch das Tabaksrauchen innerhalb derselben entstehen, er­teilen wir, nachdem bereits durch den knrhessifchen Forststraf­tarif vom 30. Dezember 1822 Nr. 189 das Rauchen im Walde aus einer Pfeife ohne Deckel mit Strafe bedroht ist,

Feuilleton.

Clire.

Novelle von Max Treu.

Hauptmann Wegner atmete tief auf, als er das Sitzungs- zimmer des Ehrenrats verließ. Ein Alp war ihm von der Brust genommen, nun war alles entschieden. Der Mensch steht einer Notwendigkeit immer gefaßter gegenüber als einer Möglichkeit, die ihn oft genug in seinen Entschlüssen unsicher und schwankend macht; die Notwendigkeit aber bereitet allen Zweifeln, aller Unsicherheit ein Ende, und alle Verwicklungen löst sie mit scharfem Schnitt. Das ftihlte jetzt auch Wegener. Seit gestern abend, wo bei bei einem Liebesmahl im Kasino die Beleidigung gefallen war, hatte sich des sonst ruhigen und kühlen Mannes eine Unruhe bemächtigt, wie er sie nie ge­kannt, eine Unruhe, die ihn den ganzen Vormittag über rast­los von einem zum andern Kameraden gejagt hatte. Das war nun alles überwunden, der Ehrenrat hatte gesprochen, es gab nur einen Weg, das Duell.

Morgen ftüh um 8 Uhr im Sternenwald sollte es statt- ünden. Es musste sein! der Ehrenkoder des Offiziertorps ver­langte es, daß schwere Beleidigungen mit der Waffe in der Zand gesühnt würden. Und das war recht so, sagte sich Wegner. Er war Offizier mit Leib und Seele: sein Vater, langst gestorben, hatte als Oberst und Rcgimentstommcm- deur in zwei Feldzügen sein Blut für König und Vaiettnnd »ergossen und hatte bann den Rest seiner Tage als pen- h unierter General verbracht, und auf ihn, den einzigen Sohn, des alten tapferen und ritterlichen Soldaten nner- ichrockener Sinn übergegangen.

Junge," .hatte ' der" alte General mehr denn einmal zu K gesagt,Junge, halte deine Ehre rein! Das ist das erste >cbot für jeden Mann, am allermeisten aber für den Offi­zier. Die Befolgung unserer Standes- und Ehrengesetze muß dir unverbrüchlich kein, es gibt nichts, was über diese zu IteUen wäre!

auf Grund des § 11 der Verordnung über die Polizei- Verwaltung in den neuen Landesteilen vom 20. September 1867 für den Umfang unseres Bezirks nachstehende weitere polizeiliche Vorschrift:

1. Zn den Waldungen ist für die Zeit vom 1. März bis zum 1. November jedes Jahres das Rauchen von Cigarren außerhalb der mit Seitengräben versehenen Wege untersagt.

2. Uebertretungen dieses Verbots werben mit Geldbuße bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Haft geahndet,

Cassel den 28. September 1875.

Königliche Regierung, Abt. des Innern.

§ 44. Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer:

1. mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald betritt oder sich demselben in gefahrbringender Weise nähert;

2. im Walde brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, forttvirft oder unvorsichtig handhabt;

3, abgesehen von den Fällen des § 368 Nr. 6 des Straf­gesetzbuchs, im Walde oder in gefährlicher Nähe des­selben, im Freien ohne Erlaubnis des Ortsvorstehers, in dessen Bezirk der Walo liegt, in Königlichen Forsten ohne Erlaubnis des zuständigen Forstbeaimen Feuer anzündet oder das gestattetermaßen angezündete Feuer gehörig zu beaufsichtigen oder auszulöschen unterläßt.

Bekanntmachung.

Zn den ersten Tagen des Monats April und des Monats Oktober beginnen neue Lehrkurse an den dem Minister für Handel und Gewerbe unterstellten Preußischen höheren und niederen Maschinenbau- und HültenschÄen sowie an den Fachschulen für die Eisen- und Stahl-Industrie mit Werk- stättendeirieb.

Königliche höhere Maschinettbartichulen, die den Zweck haben, Betriebs- und Konstruktionsbeamte hcran- zubilden und künftiger: Besitzern und Leitern maschinen- industrieller Anlagen Gelegenheit zum Erwerbe der erforder­lichen technischen Kenntnisse zu geben, bestehen in Dortmund, Elberfeld-Barmen, Köln, Stettin, Posen, Breslau, Magde- burg, Altona, Einbeck, Hagen i. W., Aachen und Kiel (Höhere Schiff- und Maschinenbauschule). In die höhere Maschinenbauschule in Magdeburg werden neue Schüler bis auf weiteres alljährlich nur zum April ausgenommen.

Zur Ausnahme in die unterste Klasse ist erforderlich ent­weder ein Zeugnis über den erfolgreichen Besuch der Unter- sekunda einer höheren Lehranstalt und zweijährige Praxis oder das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und dreijährigen Praxis.

Und schon als blutjunger Fähnrich hatte der Sohn den Worten des Vaters mit innerster Ueberzeugung zugestimmt, und er hatte sich zugeschworen, die Gesetze der Ehre allezeit hochzuhalten. Und in der Tat! es gab im Regiment keinen besseren, keinen tüchtigeren, keinen gewissenhafteren Offizier als Wegner. Schon in den jüngsten Leutnantsjahren, in denen es doch so süß ist, einmal über den Strang zu hauen, hatte er mit peinlicher Ehrenhaftigkeit alles genneden, was er irgendwie mit der Ehre seines Standes nicht vereinbaren zu können glaubte, und als ihn mal jemand gefragt hatte, nach welchen Gesichtspunkten er irgend eine, damals gerade auf- getauche Frage für das Offtzierkorps beurteilen würde, hatte er die stolze Antwort gegeben:Für die Beurteilung aller Fragen des Offizierskorps kenne ich nur einen Gesichtspunkt: den der Standesehre!"

Dieses Wort hatte die Runde gemacht und dem jungen Leutnant eine Anerkennung des Königs eingetragen; die vor­gesetzten Offiziere aber vom kommandierenden General bis herab zum Kompaniechef prophezeiten ihm eine glänzende Laufbahm

Vor etwa sieben Jahren hatte sich Wegner als Premiec- feutnant verheiratet! Eine richtige Herzens- und Liebes­heirat! Die arme Tochter eines bereits verstorbenen Majors hatte er heüügesührt, daS kleine Vermögen, das er von seinem sparsamen Vater geerbt,. ermöglichte ihm diese Ehe, in der er das vornehmste und vollste Gluck fand. Er vergötterte seine Frau, und diese liebte ihn mit der großen, wannen Liebe eines ebenso tiefen, lvie edlen Frauen­gemüts. In: Kreise der Seinen, mit drei Kindern, zwei Knaben und einem Mädchen, hatte ihn Frau Elisabeth im Laufe der Jahre beschenkt,' fühlte sich der stille, schweig )amc Mann am wohlsten; da legte er allen Ernst ab, da war er Kind mit seinen Kindern, da trabte er vor den Augen dec glücklicher: Slutter als Bär int Zimmer herum zum unendlichen Jubel der Kleiner:, da ließ er sich geduldig von seiner: Buben in Zügel und Kandare spannen, um dann mit ihnen durch die Wohnung zu jagen; da ließ er sich von seinem kleinen Mädchen ebenso geduldig die Künste ihrer P:rppe Vorführer, und lachte unter den: Jauchzen des Kindes un­bändig über die zwitschernden und piepsenden Töne, die auS

Die Aufnahmeprüfung kann in den Monaten Zanuar und Juni an den höherer: oder niederen Maschinenbauschulen ab­gelegt werden, und zwar an einer beliebigen Anstalt, gleich­viel ob der Ausnahmesuchende später diese oder eine andere zu besuchen gebenft.

Das Reifezeugnis der höheren Maschinenbauschnlen bieni als Nachweis der vorgeschriebenen technischen Kenntnisse für die Annahme

a) als technischer Sekretärsaspirant bei der Kaiserlichen Marine,

b) als Anwärter für die Laufbahn zum Eisenbahn-Betriebs- Ingenieur ober zum maschinentechnische? Eisenbahn- sekretär bei der Staatseisenb ahn-Verwaltung.

Das Schulgeld beträgt halbjährlich 75 Mk.

Bemerkt wirb, daß nach den bisherigen Erfahrungen Schüler am leichtesten Platz in Altona, Einbeck, Aachen und Posen finden.

Königliche Maichittenbauschnlen (niedere) be» stehen in Dortmund, Elberfeld-Barmen, Köln, Gleiwitz, Duisburg, Görlitz und Magdeburg. Bei letzterer Anstatt beginnen die neuen Kurse bis auf weiteres nur im Oktober. Puf diesen Anstalten soll vornehmlich Leuten mit längerer praktischer Erfahrung Gelegenheit gegeben werden, sich eine abgeschlossene technische Ausbildung anzueignen, die sie zur Verwendung als technische Beamte, insbesondere Werkmeister, Maschinenmeister und Leiter kleinerer eigener oder fremder Betriebe geeignet macht.

Für die Aufnahme in die unterste Klasse der Maschinen bauschnlen ist eine gute Volksschnlbildung und vierjährige Praxis erforderlich.

Inhaber des Reifezeugnisses der Maschinenbauschulett sind zur Ablegung der Eichmeisterprüfung berechngt. Auch werden Bewerber mit diesen: Reifezeugnis bei der Annahme für den Werkmeisterdienst an den Staatseisenbahnen vor­zugsweise berücktet) tigt.

Das Schulgeld beträgt 30 Mk. halbjährlich.

Die den höheren uno niederen Mkschinenbauschulcn ver» liehenen Berechtigungen können in Preußen nur auf den vor­genannten Anstalten und auf der städtischen Maschinenbau­schule in Hannover (vor: nur für den Eichmeister- und Staatseisenbahn-Werkmeisterdienst), nicht aber auf den in größerer Zahl außerhalb Preußens bestehenden Privattechniken erworben werden.

Königliche Hüttenschulen, die niedere Betriebs­beamte für die Hüttenindustrie heranbiloen sollen, bestehen als. Abteilungen der Maschinenbau- und Hüttenschulen in Gleiwitz und Duisburg.

Für die Hüttenschulen gelten dieselben Ausnahmc-Be» bingungen wie für die (niederen) ÄNaschinenbauschulen, nur ist vierjährige Praxis im Hüttenbetriebe erforderlich.

dem wächsernen Stunde hervorquollen; da baute er den Dreien, die ihn: mit staunenden Augen zuschautertz aus dem Bautasten die geyeinmisvollsten Wunderwerke auf, um sie dann lächelnd von den zerstörungslusttgen Keinen Händen zertrümmern zu lassen, und da las er endlich, wenn die uuiden Kinderaugen sich zum Schlummer geschlossen hatten, seiner Frau mit seiner klangvollen, wohllautenden Stimme aus den Werken der Dichter und Denker vor, die er seit früher Jugendzeit schon hochschätzte.

Nun war plötzlich in dieses Idyll der Blitz gefahren. Ein Wortwechsel im Kasino mit dem Oberleutnant R., der für Wegner einer der unsyurpakhischsten Bienschen war, hatte sich, wohl auch unter dem Einfluß des genossenen Weines, zu immer größerer Schärfe zugespitzt; schließlich waren, ehe die Kameraden es verhindern konnten, von der einen Seite schwere Beleidigungen gefallen, die von der anderen Seite erwidert wurden, und' dam: waren die Dinge den üblichen Weg gegangen: Herausforderung, Ehrenrat, morgen ftüh das Duell, und zwar unter ziemlich schweren Bedingungen.

U war als vortrefflicher Pistolenschütze besannt; Wegner verhehlte sich nicht, daß obendrein bei der Gereiztheit des Gegners die Gefahr für ihn eine bedeutende war. Aber ein Schwenken gab es nicht; es mußte so sein; eine andere Lösung war nicht vorhanden: die Ehre gebot es.

Und warum denn ohne weiteres mmehmeu, daß daS Schlimmste eintreten könnte?

Die Sache konnte ja unblutig verlaufen, . vielleicht eine* leichte Verwundung - ja, so tonnte sie verlaufen. Aber wer war dafür Bürge? Und wenn das Gegenteil eintrat, wenn man ihn morgen vormittag kalt, starr heimbrachte zu den ahnungslosen Seinen, in der Schläfe oder im Herzen ein Heines, rundes Loch ja, so k o n n t e es a u ch ver­laufen. Hub was dann?

Wegner schüttelte sich leicht, als ihm diese Gedanken tarnen, während er durch die dicke, regenschwöre 9loi>cmber= tust seiner Wohnung zuschritt. Trübe nur flackerten die La­ternen, in den Straßen wogte der Nebel auf und nieder, und wie drohende Gespenster starrten dicv labten Linden zu beiden Seiten der Straße zmn Hinnnel empor, während 3M