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Hanauer
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MkM und verlegt in der Buchdruckerei dÄ verein, ev. Waijenhaujes in Hanau,
Amtliches ©neu für Sisdt- NÄ FMlrrtis SDK».
Erscheint täglich mit Ausnahme der Ssnn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Eiurückungsgebühk:
Dir ijbffgchM«:« Petitzeits oder deren Mann; 15 Hz., im Retlamenteil die Zeile 35 Pfg.
Beraniwsttl. Redakt«»: G. Schrecker m Hrseui.
Ms. 69 Fernsprechanschlutz Nr. 605,
Amtliches.
Candkreis P)anau. ötkmMchlmgei! Des MiMe» rkiiSntstats.
In der Gencemde E s ch e r s h e i m, Landkreis Frankfurt a. M., ist die Rotlaitfseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln sind ausgehoben worden.
Hanau den 18. März 1905.
Der Königliche Landrat.
V 1811 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Die Herreit Bürgermeister mache ich auf den in der Beilage des Regierungs-Amtsblattes Nr. 11 veröffentlichten Verteilungsplan der Lehrer-Ruhegehaltskasse für 1905 aufmerksam.
Hanau den 20, März 1905.
Der Königliche Lanbrat.
V 1708 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
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Minister Freiherr v. Hammerstein t-
Der preußische Minister des Irmern Hans Freiherr v. Hammerstein ist, wie gemeldet, am Morttag nachmittag nach Ülrzer Krankheit in Berlin unerwartet schnell verschieden. Er war an einem Anfall von Asthma mit bedrohlicher Herzschwäche erkrankt. Im Laufe deS Montag-Vormittags verschlimmerte sich sein Befinden so sehr, daß Befürchtungen für das Leben des Ministers entstanden. Der Kaiser bezeugte hem Minister vom ersten Allgenblicke seiner Erkrankung an die größte Teilnahme; er entsandte den Geheimrat von Lucanus, um sich nach dem Befinden des Kranken zu erkundigen, und ersuchte den Generalstabsarzt von Leuthold, ihm fortdauernd über den Zustand des Ministers zu berichten. Ebenso ließ sich auch die Kaiserin nach dem Befindet: des Patienten erkundigen Am Krankenlager weilten mehrere Aerzte, unter ihnen Professor v. Leyden, aber ihre Kunst vermochte nichts mehr auszurichten, und kurz vor 4 Uhr verschied der Minister. Seine Gemahlin, die erst vor wenigen Tagen, nach überstandener schwerer Krankheit nach Meran Zur eigenen Erholung abgereist war, mußte telegraphisch zurückgerufen werden, doch war es ihr nicht vergönnt, den Gatten noch lebenb anzutreffen.
, Hans Christian Friedrich Wilhelm Freiherr v. Hammer- stein wurde als der älteste Sohn des ehemals Königlich hannoverschen, dann Großherzoglich mecklenburgisch-strelitzschen Staatsministers Freiherrn Wilhelm v. Hammerstein am 27. April, 1843 geboren. Er studierte Rechts- und Staats- wissenschaften und war einer der ersten altdeurschen Beamten, die sich dem Dienste des jungen Reichslandes Elsaß- Lothringen widmeten. Bis zum Jahre 1877 ward er beim Bezirkspräsidium zu Colmar tätig und wurde im Alter von 34 Jahren zum Kreis- und Polizei-Inspektor in Mülhausen ernannt und damit vor die Lösung einer der schwierigsten Aufgaben gestellt, die sich in den damaligen Ueber- gangszeiten boten. Mit ebensoviel Verständnis wie Eifer und Erfolg arbeitete er in dieser Stellung, in der er bis zum Jahre 1884 verblieb.
Bei seinen Leistungen und seiner Persönlichkeit verschaffte er sich bald eine weit über seinen Kreis hinausreichende Bedeutung im Lande, und als Freiherr v. Manteuffel im Jahre 1883 den Bezirkspräsidenten in Metz zur Disposition stellen ließ, wurde es als nahezu selbstverständlich angesehen, daß der damals 40 Jahre alt gewordene Kreisdirektor von Mülhausen an die Spitze des wichtigen Bezirkes Lothringen gestellt wurde. Während er diese Stellung bekleidete, trat der Kaiser, unb zwar gelegentlich des wiederholten Aufenthaltes in Urville, in ein persönliches Verhältnis zu dem verdienstvollen Manne. Am 6. Mai 1901 folgte Freiherr von Hammerstein dem Freiherrn von Rheinbaben als preußischer Minister des Innern.
Dank einer außerordentlichen Arbeitskraft und einem nie versagenden Eifer ist es dem verstorbenen Mnister gelungen, sich in überraschend kurzer Zeit in alle Zweige und Details seines umfassenden Ressorts einzuardeilen und den ganzen sich varbietenden Arbeitsstoff meisterhaft zu beherrschen. So wußte er sich denn auch bald im Parlamente die gehörige Stellung zu verschaffen und durch die sachkundige unb liebenswürdige seines Auftretens Gegnern nnb Freunden gleichermaßen Mtung abzunötigen. Seinen Untergebenen vom höchsten bw zum niedrigsten war Freiherr von Hammerstein allezeit ern treu fürsorgender, väterlich wohlwollender Vorgesetzter, vepen Verlust aufs schmerzlichste empfunden wird. Ein mu Den edelsten Tugenden geschmückter, durch Gerechtigkeit ullv Herzensgüte ausgezeichneter Mensch, ein treuer Diener
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Mittwoch den 22. Mörz
seines königlichen Herrn, ein glühender Patriot, ein durch Geist, Wissen und Arbeitskraft hervorragender Beamter ist mit Minister v. Hammerstein in das Grab gesunken. Sein Andenken wird in der Geschichte der preußischen Verwaltung wie bei allen denjenigen, die je im Leben Gelegenheit hatten, dem Verstorbenen irgendwie näherzutreten, unauslöschlich fortleben.
Hus Hanau Stadt und Cand.
^n^ 22. März.
Gerichtsfaal.
Sètzmrg ves Schöffengerichts vom 2L März.
Der jetzt im Heidelberger Gefängnis sitzende Kellner G. stahl hier einem Harrsburschsn, mit welchem er in derselben Wirtschaft in Stellung war, 10 Mk. aus der Tasche, sowie eine Weste. Er erhält 6 Wochen Gefängnis. — Der Maurer Friedrich B. und der Zimmermann Philipp R. von Mittelbuchen sind der Körperverletzung angeklagt. Sie kamen mit einem Truvp anderer junger Burschen m Streit, wobei sie derb nffchlugen. Bei einem andern Anlaß mißhandelte B. den Maurer Wilhelm L.. weil dieser ihm die Gefolgschaft zu einer Hochzeit nach Bruchköbel versagte. V. erhält 40 Mk., N. 10 Mk. Geldstrafe. — Im Januar d, I. kamen der Heinrich L. und sein Bruder August zu Großauheim in 6e= lneiptem Zustand von einem Ausflug nach Großkrotzenburg zurück. Der August L. sah einen Pflug im Felde stehen, ging hin und zertrümmerte ihn. Der Heinrich L. soll sich an dem Unfug beteiligt und außerdem noch aus einer Feuerwaffe geschossen haben. Dies samt ihm nicht nachgewiesen werden und er wird deshalb fteigesprochen, der August L. erhält 25 Mk. Geldstrafe. — Der Steindrucker L. zu Groß- auheim zechte in einer Wirtschaft und wollte ohne Bezahlung verschwinden. Er wird mit 18 Ml. Geldstrafe Bestraft — Der Fortbildungsschüler M Hier wurde wegen unentschuldigten Fernbleibens von der Fortbildungsschule mit einem Strafbefehl bedacht. Der Einsprirch gegen den Strafbefehl wird mit dem Vorbringen begründet, der Schüler besuche die Gewerbeschule in Frankfurt, was aber die Direktion der hieß gewerbl. Fortbildungsschule nicht gelten lasten will, weil die Frankfurter Gewerbeschule nicht die Höhe der hiesigen Schule erreicht und der Semler dort' außerdem nicht dem Zwang unterworfen ist. Es soll eine Auskunft vom Regierungspräsidenten über den Wert der Frankfurter Gewerbeschule (nicht zu verwechseln mit der dortigen gewerbl. Fortbildungsschule) emgegogen werden und wird die Entscheidung so lange ausgesetzt. — Drei junge Burschen sangen abends auf einem nach der Bruchköbeler Landstraße führenden Feldwege so laut, daß man es in der Frankfurter Landstraße hörte. Die „Sänger" wurden mit Strafbefehlen von je 6 Mark " bedacht, wobei sich zwei beruhigten, während der dritte, der Juwelier R., Einspruch erhob. Derselbe hat den „Erfolg", daß die Strafe auf 10 Mk. erhöht wird. — Der Hausbursche G. aus Linz, der vom Mai 1904 bis Februar d. I. in einem hiesigen Kolonialwaren- neschäft beschäftigt war, stahl daselbst, "was ihm unter die Finger kam, Kaffee, Rosinen, Apfelsinen, Cigaretten ic. in ganz erheblichen Mengen. Den Kaffee und die Rosinen brachte er feiner Braut, die deshalb der Hehlerei mitangeklagt ist, G, erhält 2 Monate, die Braut 14 Tage Gefängnis.
* Stadttheater. (Tr au m u l u s). Aus bic heute mit Frl. Eichelsheim vom Hoftheater in Darmstadt und Herrn Hans Radius von Wiesbaden gum letzten Male zur Aufführung gelangende Novität „Traumulus" weifen wir nochmals besonders hin. — Nächsten Sonntag den 26. b. Mts. letzte Abonnements-Vorstellung „Der Probe- p s e i l" mit Frl. E i ch e l s h e i m in der Haupttolle der „Hortense." — Benefiz Weh u. Das am Freitag zum Benefiz für unsere beliebte Soubrette neu einftubiert in Szene gehende Genrebild „T h e r e s e Krone s" zeichnet sich durch eine fesselnde Handlung und einen köstlichen Humor aus. Eine äußerst gefällige Musik und reizende ©efangSeinlagen werben dem bewährten Stücke, welches auch hier bereits mit stärkstem Erfolge gegeben wurde, die größte Zugkraft sichern, umsomehr, als die Benefiziantin in der Titelrolle Gelegenheit hat, ihre prächtige Gesangs- und Darstellungsknnst voll zur Geltung zu bringen.
$ Eine Entgleisung des „Krmstwarts". Belaunt- lich hat der Kommunallandtag des Bez. Cassel beschlossen, als Hochzeilsgabe für den Kronprinzen einen goldenen Hum- pen, die Nachbildung der sogenannten „Ziegenhainer Kanne" zu widmen. Dazu fühlt sich der „Künstwart" veranlaßt, folgende Bemerkung zu machen, die auch in hier gelesene Blätter übernommen worden ist: "
Also: eine Holzkanne aus Gold. Was die leitenden Köpfe der Provinze:: sich alles abgemartert haben, um bei den Geschenken für den Kronprinzen originell zu fein, das wird eine lustige Schau geben, aber die Imitation einer hölzernen Kanne aus beni edelsten Metall wird hoffentlich doch zu den 2U(er=2inerliebfteften dabei geboren.
FernsprechmrfchLich Nr. 605
1905
Fein! Nicht? Wäre der „Künsttvart" etwas vorsichtiger gewesen, würde er sich nicht so blamiert haben. Denn wem: er auch wohl nicht wissen kann, was die „Ziegenhainer Karme" ist, so konnte er doch den konnnunalständischen Behörden in Cassel etwas mehr Schlauheit gutrauen, als daß sie gerade auf die Idee gekommen wären, ein gewöhnliches Holzkännchen, in dem man sein „Lichtenhainer" Bier wohl zu schlürfen pflegt, in Gold nachzubilden! Auch tann man ihm in der Geographie keine sonderliche Zensur geben. Verwechselt er doch" unser hessisches Ziegenhain mit den: thüringischen, wo man tüchtige Holzwaren, w:e den bekannten „Ziegenhainer" anzuferttaen pflegt! Fürwahr: „Allerliebst". Die logenannte Ziegenhamer Kanne ist vielmehr eine der bedeutendsten Silberschmiedearbeiten des fünfzehnten Jahrhunderts. Sie befindet sich in den Königlichen Sammlungen zu Cassel und stammt aus der alten ßanbgräflid) hessischen Silberkammer. Eine prächtige Abbildung befindet sich, wie der „Oberh. Zrg." geschrieben wird, in dem Werke: ' Aeltere Süberarbeiten in den töniglichen Sannnlungen in Cassel, von A. von Drach (bei Elwert, Marburg). Da kann man auch näheres über die Schicksale der Kanne nachlesen, die richtiger genannt werden müßte: Der Katzenelnbogisch Willoms, wie sie in den Inventaren aufaefühtt wird, Die Bezeichnung Ziegenhainer Karme ist ihr erst gegen Ende des
Bezeichnung Ziegenhain
18. Jahrh, beigelegt worden. Schon wer nur die Abbildung sieht, wirk gern zugeben, daß eine Nachbildung in Gold ein prächtiges Geschenk für das kronprinzliche Paar sein wird. Dem „Kunstwart" aber kann man nur zurmen:
0 st tacuisses.
* Elektrische Zentrale in Der Wette rau. In einer am Sonntag in Reichelsheim (Wetterau) stattgefundenen gut besuchten Versammlung wurde über die Errichtung einer größeren olcltttschen Zenttale in Reichelsheim, deren Sraft= Übertragung vorläufig aus 10 Kilometer im Umkreis ausgedehnt werben soll, beraten. Die ausgedehnte Besprechung endete mit der Wahl einer Kommission, die die Sache weiter betreiben soll.
* Vaterländischer Kranenverein. Wir weisen nochmals aus die morgen abend in der „Cennalhalle" stattfindende Abeiürimterhaltuntz hin und bemerken, daß das einen reicher Genuß versprechende Programm im Inseratenteile der sättigen Nummer abgedruckt ist.
Tierquälereien. Gestern hatte das Schöffengericht über gwei rohe Tierquälereien zu verhandeln, bei denen aber leider nur in einem Falle der Täter überführt werden konnte. Am 18. Januar stellte der Mlchmann H. von Hochstadt sein Fuhrwerk vor eine Wirtschaft in der Vorstadt • und ging in die Wirtsstube, um etwas zu verzehren. Plötzlich hörte er ein Getrappel auf der Sttaße unb als er nachsah, wurde ihm gesagt, soeben habe einer seinem Pferd mit einem umgekehrten Peitschenstiel über das Auge geschlagen. Das Pfero war infolge der Mißhandlung mehrere Tage nicht zu brauchen. Der Täter soll der Landwirt Johann Heinrich M, von Mittelbuchen gewesen sein und zwar soll er die Mißhandlung ausgeübt haben, weil das Pferd des H. aus dem Futterkasten, den M. seinem Pferd vorgestellt hatte, mitfressen wollte. Der M. hatte einen amtsgerichtlichen Strafbefehl erhalten, wonach er mit 3 Wochen Haft bestraft war. Er erhob Einspruch und behauptete, der Täter nicht zu sein. Da die Zeugen ihn nicht bestimmt wieberertannten, wurde er fteigesprochen. — Am 13. Februar mißhandelte der Milchverkäufer Jean Böckler hier, der den Wagen des Hmmuer Milchhofs fährt, das Pferd in der Steinheimer Landstraße durch Reißen an den Zügeln und fortgesetzte Peitschenhiebe über Kops, Hals und Beine derart, daß die vorübergehende:: Arbeiter sich darüber empörten uub dem Tierquäler zuriefen, er solle jetzt endlich aufhören. Als Antwort hatte er nur rüpelhafte Schimpfnamen für die Leute übrig. Auch ein Anwohner wurde durch den Lärm auf den Vorgang aufmerksam uno erhielt auf seinen Anruf ebenfalls eine freche Antwort. Der Amisanwalt beantragte gegen den Angeklagten, der für seine Roheit fast gar keine Entschuldigung vorbringen konnte, 4 Wochen Haft, das Gericht erkannte jedoch nur auf 14 Tage, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß leider Gottes das Sttafmaximun: für Tierquäler nur 6 Wochen betrage und noch größere Roheiten daher auch nicht erheblich höher bestraft werden könnten. Fenier habe das Gericht die seitherige Unbestraftheit de-i Angeklagten berücksichtigt.
* .Mjährigss MettWrvilätMr. Heute feiert der stäöt. Steuer-Jnspettor, Herr Georg Appel, sein oOjâhriges Dienstjttbiläum. Herr Appel ist am 2. Oktober 1834 zu Eltmannsbausen bei Eschwege geboren unb trat am 22. März 1855, also heute vor 50 Jahren, in das damalige 2. kur- hessische Infanterieregiment ein, mit welchem er auch dm Feldzug 1866 mttmachte. Bein: Uebergaug Kurhessens in deil preußischen Staat trat der heutige Jubilar als Regimenls- schreiber mit zum 82. Infanterieregiment über, in welchem er bis zunl 31. Dezember 1867 verblieb. Am 1. Januar ld»M