Erstes Blatt
Mauer
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckern des verein. tv, Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Mt- und Landkreis Kanan
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Anzeiger
Einrückungsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünft gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Psg,, im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: H. Schrecker in HaneU,
Nr. 266
Fervsprechanschluß Nr. 605
Freitag den 13 November
Fernsprechanschluß Nr. 605
1903
AmMchss.
Stadtkreis Öanau» Belanntmachunsien des Oberbürgermeister
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf § 10 des Ortsstatuis betr. das Gewerbegericht in Hanau wird hierdurch nachstehend das Ergebnis der am 7. November d. Js. stattgefundenen Wahl der Beisitzer und Ersatzbeisitzer des Gewerbegerichts mit dem Bemerken veröffentlicht, daß Beschwerden gegen die Gültigkeit der Wahl nach § 17 des Gesetzes vom 29. September 1901 betr. die Gewerbegerichte, innerhalb eines Monats nach der Wahl bei uns anzubringen sind.
Es sind gewählt:
A. Bon feiten dee Arbeitgeber;
1. als Beisitzer:
1. Bernge 8, Jean, Bauunternehmer,
2. Eller, Konrad, Dackdeckermeister,
3. Schädel, Karl, Fabrikant,
4. Ulsamer, Ludwig, Gastwirt,
5. Zilg, Adam Joseph, Hofschlossermeister,
6. Zimmermann, Ernst, Fabrikant.
2. als Ersatzbeisitzer:
1. Birkner, Louis, Fabrikant,
2. Deines, Heinrich Konrad, Fabrikant,
3. Förster, Jean, Weißbindermeister,
4. Glaser, Karl, Fabrikant,
5. Spatz, Karl, Fabrikant,
6. Thorn, Karl, Zimmermeister.
B. Bon feiten der Arbeitnehmer:
1. als Beisitzer:
1. Aukamm, August, Goldarbeiter,
2. Craß, Karl, Goldarbeiter,
3. Hau, Gustav. Spengler,
4. Löhnert, Joseph, Schreiner,
5. Mössinger, Karl, Lithograph,
6. S ch a b l, Joseph, Bürstenbohrer.
2. als Ersatz beisitz er:
1. Bock, Georg, Goldarbeiter,
2. Lindner, Jean, Maler und Weißbinder,
3. Rautenberg, Artur, Buchdrucker,
4. Schmidt, Adam, Etuisarbeiter,
5. Schwenzer, Isidor, Fabrikarbeiter,
6. Thoma, Georg, Brauer.
Hanau den 11. November 1903.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 20385
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Schweinepest.
Nachdem die Schweinepest in den benachbarten preußischen Kreisen Frankfurt a. M. und Hanau wieder ausgebrocken ist, heben wir unsere Bekanntmachung vom 6. August 1903 — Kursblatt Nr. 123 — wodurch die Beobachtungsfrist einge- lUhrter Schweine von 12 auf 5 Tage herabgesetzt wurde, hierdurch nur.
@8 treten hiernach die Anordnungen unserer âbgedruckten Bekanntmachung vom 12. Mai 1903 - Kreisbl. Nr. 74 - wieder in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit GeLdsttrase oder Haft. eventuell ge- mau § 36» R.-St.-G -B. mit Gefängnis bestraft. ~ * ^ni)ler' welche Schweine feilbieten oder solche von * transportieren oder transportieren lasten, müssen mit ^NundheilS scheinen versehen sein, worin von dem beamtete« bescheinigt ist, daß die Schweine aus hessischen UN- Iuch^n stammen, oder seit ihrer Einführung in k v ^ mindestens zwölf Tage in seuche. ^uuande zugebracht haben und gegenwärtig frei von Seuche
Gesundheitsschkine haben eine Gültigkeit von drei ^ren Ablauf auf ihnen durch den beamteten Tier- (SAmV- ^ .ini9en ist, daß eine abermalige Untersuchung der geben hat ^"gefunden und die Seuchenfreiheit derselben er* • I 7?^^ Vn ^ksundheitsscheinen müssen die Schweine, so- r . ,. ^gänzlich, bezeichnet und ihre Zahl genau angegeben i m. Ueber etwaige Abgänge aus den Transporten durch Wertaus ober Krepieren hat sich der betreffende Händler durch
Bescheinigung der betreffenden Ortsbehörden oder des beamteten Tierarztes auszuweisen.
3. Sowohl die Gesundheitsscheine wie die Bescheinigungen über die Abgänge aus den Transporten hat der Begleiter derselben stets mit sich zu führen.
4. Krepiert ein Schwein aus einem solchen Transport, so ist unverzüglich der Kreisveterinärarzt zur Feststellung der Todesursache zuzuziehen. Bevor diese Feststellung stattgefunden hat darf ein Verkauf aus dem betr. Transport oder ein Fort- bringen desselben oder einzelner Tiere daraus nicht stattfinden. Dieser Maßnahme, sowie der nach Feststellung einer Seuche angeordneten Gehöftssperre bleiben die sämtlichen Schweine des fraglichen Transports so lange unterworfen, bis die Seuche erloschen und alle Gefahr einer Weiterverbreitung derselben beseitigt ist.
5. Auf Mastschweine, welche zum Zweck der Schlachtung transportiert werden, finden die im Vorhergehenden enthaltenen Bestimmungen keine Anwendung.
6. Die Feststellung der Todesursache eingegangener Schweine gemäß Ziffer 4 gegenwärtigen Ausschreibens hat auf Kosten der Grosch. Polizeikasse zu erfolgen.
Friedberg den 4. November 1903.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
V 8862______________Fey._____________________
Riickgewähr der Versicherungsbeiträge.
Der amtl che Ausweis über die Revtenverpfliitungen bei den Jnvaliiitäis- und Alt rs - Versicherungs - Anstalten am 30. September er. bestätigt von neuem, daß die weiblichen Versicherien bei Eingehen einer Ehe noch immer in mehr als wünschenswertem Umfange von ihrem Rechte auf Rück.;ewähr der Dersich-rungsbeit'öge Gebrauch machen. Nachdem in dem Lustrum von 1897 bis 1901 die jährl-che Z ffer derartiger Beitritts-Erstattungen von 99542 a"f 120982; 135 070; 156 219 und schließlich bis auf 160237 gestiegen war, ergab das Jahr 1902 ein bescheidm-s Nachlassen der Beitritts- Erstattungen, und zwar auf 158 303. Für die ersten drei Quartale des laufenden Jahres sind bereits wieder 110796 Beitritts-Erstattungen zu verzeichnen gegenüber 110910 in demselben Zeitraum des Vorjahres. Es liegt allo zwar keine Wiederzunahme, aber auch ke n weiteres Nachlassen vor, obwohl gerade seit Beginn dieses Jahres an die beteiligten wiederholentlich die öffentliche Mahnung ergangen ist, die Konsequenzen der Rückzahlung der Versickerungs-Beiträge im gegebenen Falle sorgsam zu erwägen. Diese Mahnung kann in der Tat nicht oft genug wiederholt werben. Denn mit der Beitritts-Erstattung erlischt stlbstverständlich das bisher bestandene Versicherungs - Verhältnis und demgemäß auch die bereits erworbene Anwartschaft auf Rente, wowgen diese Anwartschaft bestehen bleibt, wenn die sich Verehelichende von der Rückforderung der gezahlten Beiträge Ab^'and nimmt und mit einem ganz geringen Aufwind an Kosten ihr VersicherungsVerhältnis fre-widiq fortsetzt. Es genügen zu dem Behuf schon zehn Wochenbeiträie pro Jahr, also bei Versicherung in der niedrigsten Lohnklasse eine jährliche Ausgabe von nur 1,40 Mk. Gegenüber der Möglichkeit, sich mit so geringfügigen Jahresbeiträgen die bereits vorhandenen Rechte zu erhallen, sollte eigentlich überhaupt keine weibliche Versicherte bei Eingehen der Ehe in die Versuchung geraten, die bereits gezahlten Beiträge zurückzuverlangen! Als die Jnvalidiiäts Versicherung geschaffen wurde, tat man ja allerdings viel Aufhebens davon gemacht, wie willkommen den sich verehelichenden weiblichen Versicherten der Rückempfang der Beiträge sein werde, wie gut sie einen solchen „Sparpfennig" gerade zur Einrichtung des neuen Haushaltes brauchen könnten! Heute denkt man darüber doch wohl anders und zweifelt man wohl nicht mehr daran, daß der Sparpfennig nicht besser verwendet und nicht zins- traaender angelegt werden kann, als durch freiwillige Writer- versicherung. ________________________
A Aus Stadt und Eand,
Hanau, 13. Nsvbr.
Die Urwahlen im Wahlkreise Hanan.
Die gestern stattgehabten Wahlmänner-Wahlen haben das Resultat gezeitigt, daß die Wiederwahl unseres bisherigen Abgeordneten Herrn Emil Junghenn gesichert erscheint. In der Stadt Hanau wurden 92 nationalliberale und 16 sozialdemokratische Wahlmänner gewählt, im Landkreise Hanau 69 konservative, 77 nationalliberale und 44 sozialdemokratische. Als bemerkenswert dürfte zu registrieren sein, daß die sozialdemokratischen Wahlmänner gegenüber der 1898er Wahl nur um 2 zugenommen haben. 1898 wurden 42 sozialdemokratische Wahlmänner gewählt, gestern 44.
Stadt Hanau:
1. Bezirk 4 nationalliberale, 2 sozialdemokratische Wahlmänner,
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Historische Gedenktage.
18. November 1777 starb Friedrich, Prinz vou Hessen- P ilippstal zu Barchfeld, gleich den meisten Prinzen dieses Hauses in holländischen Kriegsdiensten, 50 Jahre alt.
* * *
** „Freudiges Ereignis" im Löwenkäfig. Heute nacht ist im Löwenkäfig auf der Messe der Klapperstorch eingekehrt und hat einer der „Wüstenköniginnen", die gestern abend noch fleißig bei der Vorstellung mitwirkte, zwei Junge, ein männliches und ein webliches, gebracht. Zur Erinnerung an seinen Geburtsort wird der männliche jüngste Nachkomme der Löwenfamilie den Namen „Stadt Hanau" erhalten.
♦ ♦ ♦
2 Grotz-Krohenburg, 13. Novbr. (Bundesfest.) In der am vorigen Sonntag den 8. November in Hösbach (Unterfranken) stattgefundenen BundeSsitzung des Turnerbundes „Maintal" wurde dem hiesigen Turnverein das nächstjährige 11. Bundesfest übertragen. Auch wird der Verein gleichzeitig das Fest seines 20jâhrigen Bestehens feiern.
Hanauer Uerrins- u. Uergnngungsnachrichte«
für Freitag den 13. November.
Stadttheater: „Hamlet" ; Anfang 7 Uhr. _ m
Ev. Männer- u. JiinalingSverein ■ Unterb altunaSabend kKv. Vereins?.).
Erster Hanauer Kellnerverein: VereinSabend im „Falken . Hanauer Kellnerverein" Vereins abend m der Restauration Ulfamer. Turn- u. Fechtktud- Von V^-W Uhr - ^^n uno TUE Verein k. Homöopathie n. Raturpeilk, ^- • SereiHSaW^ Französischer R.ub: Sitzuna im Restaurant „Bernhards-Eck.
Klub .Amicllia": VereinSabend im Kastbaur^um ®r^n*^ .
•W der „Harmlosen': Gemütl. flufammentontt ^
Klub , Sch.arassia": VereinSabena in Der Restauration ^Dunania , Klub „Fraternität : Klubabend in den .st S»>vanen (Kirchittaße). tScwS ,&*a‘: Klubabend in der .Restauration «arlsbers". B cuclc-Klub 1896: Klubabend im .Ratfer Friedrich . (Labelsoeraer St-noaravhen-Vcrein im EosibauS zu den ,3 Rilldtt«".
Abends von 9—10 Uhr UebullgS stunde, Skedeschrift, __ ^L