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Erstes Blatt

Hanauer U Anzeiger

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Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 PfH für aus- MÄtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.'

General-Anzeiger

Oedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, cv. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Agan fnr Stadt- md Landkreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme Ler Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrücknngsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanan 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pf'g., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in HWA

Fernsprechanschluß Nr. 605

Dienstag den 6. Oktober

Fernsprechanschluß Nr. 605*

1903

Amtliches.

Landkreis Danau.

ZelütinLmachullgen des König!. Landratsamtes.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises ersuche ich, wiederholt ortsüblich bekannt zu machen, daß diejenigen Personen, welche für das Kalenderjahr 1904 Wandergewerdescheine für den Gewerbebetrieb im Umherziehen wünschen, die Anträge alsbald bei ihnen zu stellen haben.

Falls ein Wandergewerbeschein für 1903 er­teilt ist, ist ihnen solcher vorznlegen. Bei der Be­kanntmachung ist hierauf ausdrücklich aufmerksam zu machen, ebenso, daß die Säumigen sich die nachteiligen Folgen, die durch die verspätete Anmeldung entstehen könnten, selbst zu­zuschreiben haben.

Nach pos. II Nr. 7 der ministeriellen Anweisung vom 22. März 1899 sollen innerhalb 5 Jahren nach Inkrafttreten dieser Anweisung die Verhältnisse jedes Antragstellers und jebdh Begleiters durch Ausfüllung der Formulare A und B klargestellt werden. Es sind daher in diesem Jahre bei jedem Anträge auf Erteilung eines Wandergewerbescheines die in Be­tracht kommenden Verhältnisse des Antragstellers nach Formular A und, sofern er Personen mitführen will, die Verhältnisse jedes Begleiters nach Formular B festzustellen.

Die gestellten Anträge sind wie seither in das vorge­schriebene Formular der Nachweisung aufzunehmen, auch sind gleichzeitig die vorerwähnten Formulare (A und B) gewissen­haft und sorgfältig auszusüllen. Die benötigten Formulare werden in der hiesigen Waisenhausbuchdruckerei vorrätig gehalten.

Die Einreichung der Nachweisungen mit den gehörig aus­gefüllten und bescheinigten Formularen A und B sehe ich bestimmt zum 20. Oktober d. Js. entgegen.

Anträge auf Erteilung von Wandergewerbescheinen von Personen, die in hiesiger Stadt wohnen, sind unter Vorzeigung des zuletzt erteilten Gewerbescheins im Polizei- Kommissariat zu stellen.

Hanau den 3. Oktober 1903.

Der Königliche Landrat.

St. 4782 I. V.: Lehfeldt, Reg.-Assessor.

In der Gemarkung Hausen, Landkreis Frankfurt a. M., ist die Geflngelcholern erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben.

Hanau den 3. Oktober 1903.

Der Königliche Landrat.

ckVNr. 7782 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Feuilleton.

Geschichts-Kalender.

6. Oktober.

1820. Die Sängerin Jenny Lind, die schwedische Nachtigall, zu Stockholm geboren.

1840. Die Pairskammer verurteilt Louis Napoleon III. zu lebenslänglicher Haft.

1867. Zusammenkunft der Könige von Preußen und Bayern in Augsburg.

1870. General v. Werder schlägt in dem Gefecht bei Etival französische Truppen in die Flucht. — Gambetta ver­läßt im Einverständnis mit den anderen Negierungs­mitgliedern Paris minelst Luftballons.

1890. Die Mac Kinley-Bill tritt in den Vereinigten Staaten in Kraft.

Geselligkeit.

„Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei!" Dies Wort galt nicht nur für den ersten Menschen, es gilt für uns alle. Der Mensch braucht die Geselligkeit anderer zur Erheiterung und Erholung; es ist unmöglich, daß jemand, der abgeschlossen von der Welt, von allen Menschen, ohne irgendwelchen Ver­kehr, nur sich selbst und seinem lieben Ich lebt, zufrieden und glücklich ist, wenn er es auch zu sein vorgibt. Es kommen auch für ihn Stunden, in welchen er sich nach einem treuen Freunde, einem aufmunternden, liebevollen Worte sehnt, in welchem er sich einsam und verlassen fühlt.

Die Geselligkeit, der Verkehr, der Gedanken-Austausch mit gleichgesinnten Seelen dient dazu, uns das Leben angenehm zu machen. Das ist die harmlose Freude, welche sich jeder, selbst der weniger Bemittelte, der Arme gönnen kann. Nach

Stadtkreis Ranau.

Velmmtmchllngen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Die Stelle einer Vorsteherin der Kinderkrippe ist zu besetzen; neben freier Wohnung und Kost wird ein Bar­gehalt von monatlich 30 Mark gewährt. Geeignete Bewerbe­rinnen wollen sich baldigst bei uns melden.

Hanau den 2. Oktober 1903.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 17797

Am Mittwoch den 7. Oktober d. -Js., vor­mittags von 10 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaals des Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbe­gerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitig­keiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau den 6. Oktober 1903.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

Dr. Gebeschus. 17842

Bekanntmachung.

Die Prämie vom III. Quartal 1903 der Vieh- verstcherungskasie i wird gefordert, pro Hundert 60 Pfennig.

Langenselbold den 5. Oktober 1903.

Der Rechnungsführer. 17780

Gefundene mid verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 Sack mit Bürsten, 1 Drahtfalle, 1 Reisedecke.

Verloren: 1 goldenes Medaillon mit Photographie, 1 kleiner Kinderschuh (frisch gefleckt).

Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.

Entlaufen: 1 kleiner schwarzer Pinscher mit zwei weißen Vorderpfoten, w. Geschl.

Hanau den 6. Oktober 1903.

Hue Stadt und Land.

Hanau, 6. Oktober.

Aus dem Gerrchissaal.

Sitzung der Strafkammer i vom 5. Oktober.

Blinder Eifer.

Am 12. Juli war in Oberrodenbach ein Sängerfest, das der Former R. von Großauheim und dessen Freund G. per

des Tages Arbeit ist es eine Erholung für Körper und Geist, wenn man die Abendstunden in gemütlicher Gesellschaft ver­bringen kann. Solche Geselligkeit nähert die Menschen einander und schließt Freundschaften, sie erweitert außerdem den Ge­sichtskreis und unsere Kenntnisse durch den Gedanken-Austausch mit anderen und wirkt fördernd und belebend auf Herz und Gemüt.

Die Geselligkeit bleibt uns aber nur so lange eine Wohl­tat, wie sie in gewissen Grenzen gehalten wird, ja, sie kann zuweilen recht lästig werden. Es gibt Kreise, in welchem eine Gesellschaft, ein Vergnügen das andere jagt, und hier kann die Geselligkeit zur Qual werden. Heute ein Diner, morgen eine Abendgesellschaft, dann ein Ball, eine Schlittenpartie, im Sommer tägliche Ausflüge u. s. w.; eine Gesellschaft löst die andere ab, aber wo bleibt die Erholung, welche uns doch durch den Verkehr zu teil werden soll?

Meistens werden solche Zusammenkünfte bis tief in die Nacht ausgedehnt, und mancher wird dadurch um den ihm so nötigen Schlaf gebracht; denn nur bei genügendem Schlaf kann man gesund und arbeitsfreudig bleiben. Uebernächtig und mißmutig- erwacht man am nächsten Morgen, und unser eigenes Wohlbefinden sowie das glückliche Familienleben leiden unter solchen Zuständen; der Mann kann seinen Beruf nicht ausfüllen, wie er soll, und die Frau vernachlässigt ihre Haus­frauenpflichten. Wenn die Eltern täglich ausgehen, sind auch die Kinder zu häufig sich selbst überlassen, was nicht gerade von Vorteil für sie ist.

Bei der Geselligkeit achte man besonders darauf, daß der Verkehr nicht einseitig werde, vielmehr bestehe der Kreis stets aus beiden Geschlechtern, denn nur so beeinflussen sie sich gegen­seitig zum Guten und heben den Sinn für alles Schöne, für Anstand und Rücksichtnahme.

Auch die Geselligkeit. der Kinder soll hier nicht vergessen werden. Ihr Eltern müßt darüber wachen, daß eure Kinder nur solche Freunde und Freundinnen haben, welche sie zur Ordnung und Pflichttreue, Bescheidenheit und Höflichkeit au-

Rad besucht hatten. Die Ehefrau L. von Niederrodenbach, die ebenfalls auf dem Sängerfest gewesen war, hörte abends auf dem Rückweg zwischen Nieder« nnd Oberroden­bach plötzlich hinter sich ein Sausen und lag im nächsten Augenblick auch schon im Straßengraben. Ein paar Schritte flog der obenerwähnte R. von Großauheim samt dem Rad und wieder ein paar Schritte weiter dessen Kollege G. auf die Straße. R., der in rasendem Tempo die Straße dahersauste, hatte das Unglück verschuldet. Die umgefahrene Frau trug eine erhebliche Verletzung am Bein davon und mußte zwei Wochen lang das Bett hüten. Der unvorsichtige Radler er* hält 30 Mk. Geldstrafe.

Falsche Anschuldigung.

Im Sommer des Jahres 1899 hatte der Tapezierer K. hier einen Streit mit dem Invaliden H., in dessen Verlauf der letztere den K. mit einem Messer bedrohte. Es fand darauf eine Verhandlung gegen H. statt, in welcher K. als Hauptzeuge vernommen wurde und beschwor, der H., der wegen Beleidigung und Gewaltätigkeiten gegen seine Mit­menschen oft das Gericht beschäftigt, habe ihn ohne jede Ver­anlassung mit den ärgsten Beschimpfungen angefallen, schließlich ein Messer herausgezogen, ihn an der Kehle gepackt und mit Totstechen bedroht. An der Absicht, die Tat auszuführen, habe den H. nur dessen Frau gehindert, die ihm den Arm festge­halten habe. Der H. wurde zu einer Gefängnisstrafe ver­urteilt, machte aber später bei der Staatsanwaltschaft eine An­zeige, worin er den K. des Meineids beschuldigte. Die an- gestelllen Ermittelungen ergaben gegen K. nichts Be­lastendes, wohl aber entstand der begründete Verdacht, daß H. die falsche Anzeige wieder besseres Wissen gemacht hatte, um sich an dem K. zu rächen. H. ist wegen falscher Anschuldigung angeklagt, wird aber freigesprochen, da wegen der Länge der Zeit die nötigen Feststellungen nicht mehr mit voller Sicherheit gemacht werden können. — Eine zweite Strafsache gegen denselben Angeklagten wurde vertagt.

Ein Portemonnaie-Dieb.

Die Spezialität des 49jährigen „Arbeiters" Walther G. von Greiz sind Portemonnaie-Diebstähle. Als 13jähriger Junge schon wegen verschiedener derartiger Langfingereien mit 3 Wochen Gefängnis bestraft, wurde er vom Fürsten von Reuß begnadigt, stahl aber ein paar Jahre nachher doch wieder. Als er im Juli d. I. bei einem hiesigen Bäckermeister als Hausbursche beschäftigt war, wohnte er mit einem jungen Kollegen zusammen in einem Zimmer. Eines nachts revi­dierte er die Hose dieses Kollegen, fand darin ein Portemonnaie mit 20 Mk. und machte sich aus dem Staub. Er erhält 5 Monate Gefängnis, 1 Monat der Untersuchungshaft wird ihm angerechnet.

halten und nicht Eitelkeit, Rücksichtslosigkeit, Trotz und Hoch­mut in ihnen erwecken. Kinder neigen dazu, die Eigenschaften ihrer Spielgefährten anzunehmen, und so müßt Ihr denn wach­sam sein, damit Ihr es später nicht zu bereuen habt. Haltet sie so einfach wie möglich, damit sie später nicht anspruchsvoll werden und nehmt sic selten oder gar nicht zu größeren Ver­gnügungsfahrten mit, bei denen es anders hergeht als bei ein­fachen Familien-Ausflügen!

Zum Schluß fordern wir euch noch in euerm eigenen In­teresse auf, die Gesellschaften weniger kostspielig zu machen; bei einfachem Essen und mäßigem Trinken und in weniger kostbaren Kleidern habt Ihr jedenfalls ebensoviel Genuß von eurem Verkehr, als wenn Ihr euch vorher und nachher ein­richten und einjchränken müßt, um das ZuvielauSgegebene am Notwendigen wieder einzubringen. Viele Familien können nur dadurch in eine bessere Lage kommen, wenn sie die Art und Weise ihrer Geselligkeit ändern. Vielen Hausherrn und Hausfrauen könnte manche sorgenvolle Stunde erspart bleiben, wenn sie ihren Verkehr vernünftiger und billiger ein­richteten !

Albumblätter.

Wissen allein ist nicht das Ziel, die Bestimmung des Menschen. Wir lernen nicht nur, um zu wissen. Die Hand­lung, die Wirksamkeit allein bieten dem Menschen einen würdi­gen Zweck des Lebens. Helmholtz.

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Such nicht das Glück. Es kommt von selbst gezogen. Wie nachts der Strahl vom lichte» Sternenbogen, So wie der Lenz mit Blütenduft und Pracht — Es kommt das Glück nur, wenn du s nicht gedacht, Es läßt sich nicht ersehnen, nicht erbitten, Naht ungeahnt, mit unhörbaren Schritten, Und die's mit Ungeduld gerufen und erharrten, Pie — läßt es warten. K. Bruch-Sinn.