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General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- nnd KandKreis Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamenthcil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau,

Fernsprechanschluß Nr. 605

Dienstaa den 22. September

Fernsprechauschluß Nr. 605

1903

Amtliches.

Landkreis ßanau.

BekMüLmachlmgen des König!. Landratsaintes.

In der Gemarkung G i N N h e i m, Kreis Frankfurt a. M. ist die Schwettrsseuche ausgebrochen und die Gehöflssperre angeordnet worden.

Hanau den 21. September 1903»

Der Königliche Landrat.

V 7492 J. A.: Conrad, Kreissekreiär.

Stadtkreis Danau»

BekatllüNachungen des Oberhüraermelsieramtes.

Am Mittwoch Herr 23. SehrtemSer d. Js., vor­mittags von 9 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaals des Neustädter Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gswsrbegerichès statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen re. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau den 21» September 1903.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

Dr. Gebeschu 3. 16744

ZNS Stadt und Cand.

Hanait, 22. Septbr.

^$mii$j^ Ler WavtUKrsrLnetett- verfammlttng

vom 21. Sept. 1903.

Anwesend die Herren Küstner, stelloertr. Vorsteher; Aukamm, Bailly, Bier, Eberhard, Föll, GlaKr, Hoch, Dr. Heraeus, Hoffmann, Jost jr, Kreuter, Lucht, Müller, Ott, Reis, Roth, Rodde, Stübing, Schwabe, Spatz, Schroeter, Steinheuer, Voltz.

Vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr. Gebe- schus, Erster Beigeordneter Bode, Stadtrat König, Stadtbaurat Schmidt und Magistrats-Assessor Lautsch.

Nach Feststellung der Präsenzliste beantragt Stadtv. Hoch eine Abänderung des Protokolls der letzten Sitzung in drei verschiedenen Stellen. Dem Antrag wird stattgegeben.

Der stellv. Vorsitzende macht hierauf Mitteilung von der Mandatsniederlegung des Stadtv. Wörner, dessen Gesundheits- Verhältnisse ihm eine Schonung auferlegen. Herr Wörner gehört, wie Herr Küstner berichtet, seit 1892 der Körperschaft als und hat sich stets als ein tüchtiges, eifriges Mitglied be­währt. Da im November d. I. Wahlen stattfinden, soll eine Ersatzwahl vorher nicht erfolgen.

Wahlen.

Für die ausgeschiedenen Mitglieder Dr. Fues, Wörner und Jung sind Ersatzwahlen für die einzelnen Kommissionen erforderlich geworden. Es wurden gewählt: in die Althanauer Deputation Karl Kehl und Wilh. Kaiser, letzterer für das verstorbene Mitglied Metzgermeister Strack; in die Stadt- schuldcpuiation Karl Glaser für Jung; in das Kuratorium der Peter Jung'jchen Stiftung Fritz Voltz für Jung; in den Bauausschuß Jac. Bier für Wöpner; in den Wahlvorschlags- Ausschuß Jul. S t e i n h e u e r für Jung; in das Kuratorium der kausm. Fortbildungsschule Roth für Dr. Fues; in die svchnchthof-Kommission Fritz Baader für Jung; indieGe- lundheitskommission Dr. Wagner für Dr. Fues. Die aus scheidenden Mitglieder der StaatSsteuer-Veranlagungs- Kommission werden wiedergewählt. Bei der Neuwahl derEm- lommenticuervoreinschätzungskommission werden Ad. Alme- o t b, Gotifr. B r ö g und Wilh. Kaiser als Mitglieder, ^owie 3 Stellvertreter für dieselben gewählt. In das Kura- ormm der höheren Mädchenschule werden gewählt Wüh. 5s ter, Jul. Stübing, seitens des Magistrats fiel le Wahl auf C. Boehm und Dr. L u c a n u s.

Kleinere Vorlagen.

^^Ewilligungen von Etatsüberschreitungen in der Höhe .55 '^79.72 Mk. wird zugestimmt. Es handelt sich um 'Prellungen, die teilweise durch gegenüberstehende Mehr« nmamnen Deckung gefunden haben. Der Auflassung der Prelle B 70/8 = 19 qm an Kaufmann Aron uenftttn wird zugestimmt. Die Erhöhung des L W Gehalts eines Lehrers an der höheren Mädchenschule von 1400 auf 1800 Mark unter der erforderlichen Nachzahlung von ârk wird genehmigt. Wie der Herr Referent auS- suhrt, sei in der Verwaltungsstreitsache der Stadtgemeinde Hanau wider den Königl. Regierungspräsidenten seitens des OververwRtungsgerichts für Recht erkannt worden, daß die Klage gegen die Verfügung wegen der zwangsweisen Ein­

stellung eines Grundgehalts von jährlich 1800 Mk. für den Lehrer Hufnagel abzuweisen und demnach für den Genannten rückwirkend bis zum 1. April 1901 (das ist Beginn der Wirkung der jetzigen Besoldungsordnung) der Betrag von 3 X 250 Mk. = 750 Mk. nachzubewilligen sei. Es bleibe ferner das Grund­gehalt von bisher 1400 Mk. auf nunmehr 1800 Mk. festzu- setzen. (Die Differenz zwischen 250 und 400 Mk. pro Jahr sind dem Lehrer Hufnagel als besondere Zulage in diesen drei Jahren bereits gezahlt worden.) Aus der Begründung des Urteils ist als wesentlich hervorzuheben, daß nach einer Mi- nisterial-Verfügung von 1872 in der Prüfungsordnung für Volksschullehrer, Lehrer an Mittelschulen nnd Rektoren be­stimmt worden sei, daß die definitiv angestellten Lehrer ihre bis­herige Berechtigung in vollem Umfange, ohne daß von ihnen die Ablegung einer neuen Prüfung zu fördern sei, behalten sollten, was beim Lehrer Hufnagel zutreffe, welcher seit 1861 an der städtischen höheren Mädchenschule endgültig angestellt sei. Vom Magistrat ist eine weitere Vorlage zu erwarten, in welcher diejenigen Lehrer namhaft gemacht werden, welche nach dieser Entscheidung weiter in Betracht kommen. Stadtv. Kreuter nimmt auf letzteres Bezug und erklärt im Einver­ständnis mit Stadtv. Schwabe bereit zu sein, daß ein von ihnen s. Z. gestellter diesbezüglicher Antrag zurückgestellt werde, bis diese vom Magistrat in Aussicht gestellte Vorlage erledigt sei. Ueber die Verlängerung des Kanals und Herstellung eines Bürgersteiges in der Waldstraße unter Be­willigung der hierzu erforderlichen 9000 Mk. referiert Stadtv. Lucht. Auf Antrag der Firma Friedrich Rumpf soll eine Ver­längerung des fraglichen Kanals um 143 Mir. ausgesührt und ein Bürgersteig auf Md L0Mtr. Länge^gestellt wer­den. Die Kosten sind veranschlagt für den Kanal auf 7300 Mark, für den Bürgersteig auf 1700 Mk., davon gehen 5200 Mk. wilder ein, sodaß der Stadtkasse nur 3800 Mk. zur Last fielen. Auch diese würden durch spätere Anlieger- beiträge wieder vereinnahmt. Entsprechend dem Anträge des Berichterstatters wird Zustimmung erteilt. Eine Vorlage betr. Verlängerung der Wasserleitung in der Frank,urter- landstraße (Gemarkung Kessclstadt) wird genehmigt. Ueber die Gklamtüberschreitungen der Armenkasse im Rechnungsjahr 1902, worüber bereits in einer der letzten Sitzungen ver­handelt und Zurückstellung beschlossen wurde behufs Einholung näherer Informationen über die diesen Ueberschreitunzen zu Grunde liegenden Ursachen, berichtet Stadtv. Stübing. Die Nachbewilligung wird genebmigt. Weiter wird eine Nach­bewilligung von 3518.50 Mk. auf V 1 des Elektrizitätswerks- Haushaltsplanes für 1903 verlangt und auch genehmigt. Die Nachbewilligung ist erforderlich, um die erforderlichen Kabelverlegungsarbeiten zwecks Anstluß der Bahn­höfe Hanau-West und Nord, sowie des zwischen Hanau-Ost und West belegenen Freiladebahnhofs, für welche elektrische Be­leuchtung nunmehr genehmigt sei, auszuführen. Ueber den Erw erb des Anwesens Leimenstraße 2 2 zum Zwecke der Eröffnung des Salzstraßendurchbruchs referiert Stadtv. Ott. Es wird Zustimmung beantragt zum Erwerb des Anwesens zum Preise von 47 500 Mark bei Tragung der Kosten des Kaufgeschäfts durch die Stadt. Referent empfiehlt Zustimmung mit dem Hinzufügen, daß das Haus sich sehr gut eigne, mit nicht zu hohen Mitteln einen Durch­bruch für» den Fußverkehr in Verbindung mit einer Ueber- brückung des Stadtgrabens auszuführen, womit für eine ge­raume Zeit dem Bedürfnis Rechnung getragen sei.

Errichtung eines Arbeit erw ohnh anse s in der Br ü ckenstraß e.

Der Referent Stadtv. Lucht berichtet, es sei die Abtragung der in mangelhaftem baulichen Zustande befindlichen ehemals Rein'schen Häuser ins Auge gefaßt, und beabsichtigt, an ihrer Stelle einen Neubau mit Arbeiterwohnnngen zu errichten. Das Grundstück sei seinerzeit für den Preis von 27 500 Mk. erworben worden und werde der Abbruch der Gebäude wohl durch die gewonnenen Materialien gedeckt werden. Die Alt- Hanauer Holzbercchtigungskasse habe einen Beitrag von 11000 Mk. für den in die Straße fallenden Grund und Boden in Aussicht gestellt, sodaß nach Abzug dieses Beitrages der Bau­platz noch 16 500 Mark kosten würde. Der projektierte Neu- bau sei auf 53 500 Mk. veranschlagt, sodaß die Gesammt- kosten sich auf 70 000 Mk. belaufen würden. Das neue Wobnhaus soll sowohl der neuen Baufluchtlinie der Brücken- straß- wie nach dem Bangert zu angepaßt werden. In jedem Flügel werde ein Treppenhaus eingebaut, von welchem je sechs Wohnungen zu erreichen seien. Der Flügel in der Fluchtlinie des Bangert werde 3 Zimmerwohnungen und derjenige in der Flucht der Brückenstraße 2Zimmerwotznungen enthalten. Die 3-Zimmerwohnungen könnten vermietet werden zu 22, 24, 26 Mk. und die 2-Zimmerwohnungen zu 16, 18 nnd 20 Mk., sodaß die Verzinsung des Anlagekapitals etwas über 41/* °/o betragen werde. Es entspinnt sich nun eine ausgedehnte De­

batte. Stadtv. Hoch regt an, man möge bei städtischen Ge­bäuden nicht so ganz schmucklos bauen. Er beanstande, daß gar zu kleine Wobnungen vorgesehen seien, denn es sei zu be­denken, daß eine 3-Zimmerwohnung immerhin das mindeste sei, was eine Arbeiterfamilie nötig habe. Der Hauptpunkt, woran eine Wohnungsreform scheitere, sei die hohe Miete. Gut wäre es, festzustellen, wenn mit dem Bau begonnen werde, damit den jetzigen Bewohnern Zeit gegeben werde, rechtzeitig zu räumen. Stadtbaurat Schmidt widerlegt die gemachten Einwände in längeren Darlegungen. Er sei bemüht, das Gebäude in einfachen deutschen Formen anszuführen. Eine gewisse Rentabilität müffe immerhin gewährleistet werden, wenn die Gemeinde an die Wohnungsfrage herantrete. Zu­zugestehen sei und tatsächlich gefunden habe er, daß für unsere Arbeiterwohnungsverhältnisse etwas getan werden müsse, wir hier in dieser Angelegenheit nickt auf der Höhe der Zeit stän­den. Stadtv. Schwabe meint, Herr Hoch wolle billige Wohnungen in der Stadt haben. Um solche Häuser zu er­bauen, müsse man aber vor die Stadt gehen. Stadtv. O t t empfiehlt mit dem Bau von Arbeiterwohnhäusern rascher vor­zugehen und nun auch in die Außenstadt zu gehen. Nach weiteren Bemerkungen der Stadtv. Schroeter, Hoch rc. wird die Vorlage genehmigt.

Erweiterung der gew erbli ch en Fortbildungs- schule unter Mitheranziehung der Lehrlinge aus der Edelmetall-Industrie und der Lithographie.

Berichterstatter, Stadtv. Kreuter weist vorerst auf die ausführliche Debatte hin, welche dieser Gegenstand das letzte Mal, als er Ach auf der Tagesordnung befand, hervorgerufen habe. Der Magistrat habe sich inzwischen des an ihn gerich­teten Ersuchens entledigt und Erhebungen über die Stellung­nahme der beteiligten Kreise angestellt. Zunächst habe man sich an den Fachverein der Gold- und Silberwarenfabrikanten, vertreten durch den Kunstqewerbe-Verein, sowie auch an die Lithographen und Steindrucker gewandt. Die aus diesen Kreisen eingegangenen Gutachten liegen heute vor, nachdem der Magistrat nach ihrer Prüfung seinen Beschluß von damals nicht geändert habe. Referent führt dazu aus: Meine Herren! Die Sache ist nicht so neu, von feiten des Kura- roriums der gewerblichen Fortbildungsschule hat man schon früher wiederholt erwogen, ob es nicht tunlich sei, die Gold­schmiede- und Silbersâmicde-Lchrlinge auch an der wissenschaft­lichen Fortbildung teilnehmen zu lassen und hat man sich die Frage aufgeworfen, ob es genügt, wenn diese Lehrlinge ledig­lich die Akademie besuchen. Außerdem ist auch von feiten des Vorstandes des Kunstgewerbevereins wiederholt in seinen Sitzungen diese Frage ventiliert worden und war man dort allgemein der Meinung, daß es gut wäre, wenn die Fort­bildungsschule auch von Gold- und Silberschmiedlehrlingen wenigstens ein Jahr besucht würde. Die Anregung zu der heutigen Vorlage kommt jedoch von der Akademie und zwar deshalb, weil in der Akademie sich in letzter Zeit eine große Ueberfüllung der unteren Klassen bemerkbar gemacht hat und außerdem, weil man mit einem Antrag an die Direktion der Zeickenakademie herangetreten ist, für das Gewerbe der Stein- drucker und Lithographen an der Akademie ebenfalls Fach- klassen oder wenigstens eine Klasse einzurichten. Von feiten der Reaierung, welche von der Akademie zunächst um mög­lichste Teilung der untersten Klaffen angegangen war, ist nicht entsprochen worden, vielmehr möchte die Regierung vermieden

wiffeu, daß an der Akademie neue Lehrkräfte angesteüt wer­den, die unbedingt notwendig würden, wenn die Teilung der unteren Klassen erfolgen müßte. Die Regierung hat angeregt, eine Entlastung der Akademie da­

durch herbeizusühreu, daß das Aufnahmealter an der Akademie bis zum 16. Lebensjahre binaufgesetzt würde. Dadurch würde Gelegenheit geboten, Fachklaffen für Lithographen und Stein­drucker einzurichten und außerdem würden die unteren Klaffen insoweit entlastet, daß eine Teilung derselben nicht mehr not­wendig würde. Wenn nun diese Neuerung in der Akademie eingeführt werden würde, so würde die Stadt die Verpflichtung übernehmen müssen, für die dabei freiwerdenden Schüler resp, die jüngeren Lehrlinge der Edelmetallbranche für die Zeit, wo sie noch nicht die Akademie besuchen dürften, anderweitigen Unterricht einzurichten und zwar nicht allein im Zeichnen als auch in der wiffenschafilichen Weiterbildung. Da nun gerade das Kuratorium der gewerblichen Fortbildungsschule mit der Neuordnung des Statuts beschäftigt war, so lag die^ ^rage nahe, gleich die Heranziehung der bezeichneten Kategorien mit ins Auge zu fassen, um die notwendigen Mittel und Vor­kehrungen zu treffen für den Fall, daß etwa.60 6rè 80 Gold- unb Silberschmiedlehrlinge der Fortbildungsschule überwiesen w'rden. Für das Kuratorium, welches ebenso wie der Magi­strat dieser Einrichtung wohlwollend gegenüberstanden, war es deshalb in erster Linie die finanzielle Frage, welche aufgeworfen