Erstes Blatt
Hanauer U Anzeiger
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auS- särtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Vuchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrilckungsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Naum, für Auswärts 1) Pfg., im Neklamentheil hie Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in HanG,
Nr. 205 Fernsprechauschluß Nr. 605»
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AMtlichss.
Candkreis Banau.
BekanntmachUNgen des König!. Landratsamtes.
In der Zeit vom 14. September bis einschließlich den 10. Oktober er. findet am hiesigen städtischen Schlachthause ein Kursus zur Ausbildung von Fleisch- beschrruern statt, (vergleiche Ziffer I der Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten vom 1. Mai d. Js., A. II. 3712, in Nr. 7 der Amtlichen Beilage zum „Hanauer Anzeiger"). Die Herren Bürgermeister derjenigen Orte, in denen sich Teilnehmer für diesen Kursus befinden, ersuche ich, diese hierauf mit dem Hinzufügen aufmerksam zu machen, ihre Meldung und die Gebühr von 30 Mark bald an den hiesigen Schlachthausdirektor Becker einzusenden.
Hanau den 28. August 1903.
Der Königliche Landrat.
V 6935 v. Beckerath.
Stadtkreis Danau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Am Samstag den 5. September d. Js., vormittags von 81/2 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaals des Neustädter Rathauses, Zimmer Nr. I, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 2. September 1903.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Laut sch. 15324
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Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Installateurs Wilhelm Gttcke- MUs von Hanau ist heute am 1. September 1903, vormittags io Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
Der Kaufmann Rudolf Hopff in Hanau ist zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest und Anzeigepflicht sowie Termin zur Anmeldung bis zum 30. September 1903. Erste Gläubigerversammlung am 25. September 1903, vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am 16. Oktober 1903, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht, Abt. 5, hier, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 5.
Hanau den 1. September 1903.
Der Gertchtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts Abt. 5. 15323
GeschiHts-Kalender.
3. September.
1760. General Zielen schlägt die Oesterreicher bei Striegau.
1783. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika werden von England anerkannt.
1814. Preußen publiziert die allgemeine Wehrpflicht. 1866. Friedensschluß zwischen Preußen und Hessen-Darmstadt. 1870. Jules Favre beantragt die Thron-Entsetzung Napoleons und die Einsetzung einer provisorischen Regierung.
1877. L. A. Thiers gestorben.
Hue Stadt und Cand.
Hanau, 3. Septbr.
Atts dem Gerichtsfaal.
Sitzung der Ferien-Strafkammer vom 2. Septbr.
Eine fixe Idee?
Anfangs des Jahres 1897 wurde eines Samstags abends in einem Hause in Klein-Krotzenburg ein Einbruch verübt und Kohlen, Wein und ähnliche Sachen gestohlen. Der Verdacht der Täterschaft fiel auf den damals dort ansässigen Weißbinder Andreas S., und es fand bei ihm auch eine Haussuchung nach den gestohlenen Gegenständen statt, doch ließ sich der Verdacht gegen ihn nicht aufrecht erhalten, wie ihm auch von anderer Seite bestätigt wurde, daß er um die Zeit, zu welcher der Diebstahl stattgefunden hatte, gar nicht in Klein-Krotzenburg anwesend war. S. war durch zwei andere Leute beschuldigt worden und der dort amtierende Gendarm war genötigt, die angegebene Spur zu verfolgen. S. strengte gegen die betr. Leute eine Beleidigungsklage an, welche vor dem Seligenstädter Amtsgericht zur Verhandlung kam; in dieser Verhandlung soll der Gendarm nach der Meinung des S. zu Gunsten der Beklagten unwahre Angaben beschworen haben und S. machte nachher gegen ihn eine diesbezügliche Anzeige, welche aber nach den angestellten Beweiserhebungen zurückgewiesen
Donnerstaa den 3. September
wurde, da die vorgeschlagenen Zeugen die Angaben des S. nicht bestätigten. Letzterer, der jetzt in Hanau wohnt, gab sich aber damit nicht zufrieden und verfolgt nun seit 6 Jahren sein Ziel mit seltener Hartnäckigkeit. Er hat seither eine Unzahl von Anzeigen an die verschiedensten Stellen, wie das Großh. Gendarmeriekommando, das Militärgericht, das Oberkriegsgericht des 18. Armeekorps usw. gerichtet und die Akten dieser Untersuchungssache sind erheblich angeschwellen, ohne daß eine Schuld des Gendarmen festgestellt worden wäre. S. ließ sich jedoch durch alle Mißerfolge nicht abschreckcn und hat zuletzt verlangt, daß eine Anklage gegen ihn selbst wegen falscher Anschuldigung erhoben werde, dann wolle er seine Angaben doch beweisen. Diesen Gefallen hat man ihm nunmehr getan. Es sind eine ganze Anzahl Zeugen geladen, darunter auch diejenigen, welche bekunden sollen, daß der Gendarm einen falschen Eid geleistet habe. Diese sind auch schon früher durch die verschiedenen Militärgerichte vernommen worden und konnten damals so wenig wie heute die von dem S. verlangten Aussagen machen. Es sind nunmehr Zweifel an der völligen Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten aufgetaucht und es wurde früher schon vermutet, daß derselbe sich infolge der fortgesetzten Beschäftigung mit diesem Gedanken in eine fixe Idee hineingelebt hat, die ihn nicht mehr losläßt. Die Verhandlung wurde schließlich vertagt und es soll der Angeklagte vom Kreisarzt Herrn Medizinalrat Dr. Eichenberg auf seinen Geisteszustand untersucht werden.
Eine saubere Gesellschaft.
Die „Taglöhner" Kreiß, Grein und Müller von Somborn, noch ziemlich jugendliche Burschen, auch schon vorbestrast, verbanden sich Ende Juni d. J. zwecks Ausführung von „Diebstahl und Mord" und führten den eâu Teil ihres Vorhabens auch aus. Nachdem sie bummelnd die Umgegend bis Frankfurt abgestreift hatten, kehrten sie nach Somborn zurück, stahlen sich für ihr neues Metier das nötige Handwerkszeug, wie Zange, Hammer, Scheren usw. und führten mehrfache Einbrüche aus. Aus einem Felsenkeller holten sie zwei Faß Bier, bei einem Spezereihändler R. mehrere Laibe Brot und Käse und lebten von dem Raub mehrere Tage. Zigarren stahlen sie allein 1800 Stück. Der Sohn des Spezereiwarenhändlers R., der die Bande zu seinen Freunden zählte, leistete ihnen Gesellschaft und half die seinem eigenen Vater gestohlenen Gegenstände verzehren. Es soll sich auch noch ein vierter bezw. fünfter Gesellschafter dabei befunden haben, der aber nicht ermittelt werden konnte, weil sie behaupten, ihn nur mit einem Spitznamen gekannt zu haben. Als einzelnen von der Bande das Treiben doch bedenklich wurde und sie nicht mehr mittun wollten, drohte der Müller, er werde den „kalt" machen, der sich unterstehen würde, sich nicht mehr zu beteiligen. Glücklicherweise wurden die lockeren Vögel bald ausfindig gemacht und hinter „schwedische Gardinen" gesetzt. Behufs definitiver Linderung ihres allzu lebhaften Tatendranges werden Müller auf 2 Jahre und 3 Monate, Kreiß auf 2 Jahre und Grein auf 9 Monate in Slaatspension genommen, außerdem erhält jeder wegen Mundraubs 1 Woche Haft, die aber durch die Untersuchungshaft als verbüßt gilt. Der R., der nur die seinem Vater gestohlenen Gegenstände verzehren half, erhält 5 Tage Haft.
* Fleischbeschau. Von feiten einer Kreisvertreiung ist die Aufhebung der alten Polizeiverordnung für die Provinz Hessen-Nassau, betreffend die Fleischbeschau, beantragt worben. Dieser Umstand gab Veranlassung, die Frage auch im Vorstande der Landwirtschaftskammer zu behandeln. Der Referent, Kreistierarzt Schlitzberger, hob einleitend hervor, daß er nur seine eigene Ansicht zur Sache wiedergeben könne. Die Eingabe selbst richte sich hauptsächlich gegen die bei der Prüfung gestellten hohen Anforderungen an die Laien-Fleischbeschauer, während auch sie zugebe, daß die alte Fleischbeschau-Ordnung gut gewirkt habe. Der springende Punkt sei die Aufhebung der Fleischbeschau bei den Hausschlachtungen, welche in hiesiger Provinz noch bestehe, während dieselbe nach dem Fleischbeschaugesetz in den übrigen Landesteilen nicht eingeführt sei. Der Referent sprach sich gegen die Aufhebung der Kontrolle der Hausschlachtungen aus. Zu Klagen habe diese Kontrolle eigentlich nicht geführt, ihre Aufhebung würde einen Rückschritt in hygienischer Beziehung bedeuten und dem Landwirt eine größere Verantwortung überweisen, als bisher, indem er beim Vorhandensein des Krank- Heitsverdachtes bei der Hausschlachtung doch die Nachuntersuchung herbeiführen müsse. Die Kosten für die Fleischbeschau seien nach den neuen Bestimmungen bei Rindvieh allerdings höher geworden, bei Schweinen seien sie etwa gleich geblieben, für die Ergänzungsschau (durch den Tierarzt) seien sie verringert. — Der Vorsitzende, Herr Rittergutsbesitzer v. Stockhausen, wies darauf hin, daß in den jetzigen Drrhält-
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nisten doch eine gewisse Ungerechtigkeit liege, indem die Viehproduzenten in unserer Provinz mit einer Abgabe belastet seien, die in keiner anderen Provinz bestehe. — Se. Exzellenz der Herr Oberpräsident führte aus, daß seit Erlaß des neuen Fleischbeschaugesetzes vielfach Unklarheit zu bestehen scheine, inwieweit die Verordnung von 1892 noch bestehe. Er hab: deshalb eine Deklaration verfaßt, welche demnächst zur Veröffentlichung gelangen werde und welche den Sachverhalt klarstelle. Es seien in der letzten Zeit Bestrebungen auf Aufhebung sowohl, als auf Verschärfung der Kontrolle der Hausschlachtungen au ihn herangetreten, denen er sich beiden gegenüber abwartend verhalten habe. Gegen die Aushebung der alten Verordnung spreche, daß sie zu besonderen Klagen in den elf Jahren ihres Bestehens nicht geführt habe, daß die Kontrolle der Hausschlachtungen doch immerhin von sanitärer Bedeutung und daß sie erwünscht sei, wenn man für die sogenannte Freizügigkeit des Fleisches eintrete. — Etwas anderes sei es mit der Kostenfrage, die allerdings zu Klagen geführt habe. Wenn hier und in der Frage der Anforderungen an die Laien-Fleischbeschauer Wünsche aufträten, so könnten diese aber ganz unabhängig von der Aufhebung der Verordnung von 1902 geprüft und behandelt werden. Es wurde beschlossen, weiteres Material zu sammeln.
* Ein trockener und schöner Herbst soll uns nach den „Ahnungen" der Wetterpropheten bevorstehen; nun, gebrauchen könnten wir ihn nach der Regenperiode schon. Ende September und Oktober sollen sich bezüglich schönen Wetters überbieten und auch der November der Erde noch manch heiteren Sonnenblick schenken. Einen Vorschuß auf das Kommende in den jetzigen ersten Septembertagen nimmt man recht gerne â Konto Oktober und November. Falb weiß indeß nach seiner ausführlichen Prognose nichts Gutes auzusagen, denn nach ihm bleibt auch im September die Signatur „Regen- wetter". Vom 1.—7. Sept.: Die Niederschläge sind in den ersten Tagen zahlreich und verbreitet. Die Temperatur ent- sprilbt der normalen. Der 7. Sept, ist ein kritischer Termin 2. Ordnung. — 8.—14. September: Infolge des kritischen Termins nehmen die Niederschläge neuerdings zu. Die Temperatur steht in den ersten Tagen hoch über der normalen. Es finden zu dieser Zeit zahlreiche Gewitter statt. Dann geht dir Temperatur zurück und sinkt in den letzten Tagen unter die normale. — 15.—19. Sept.: Die Regen lassen etwas nach, Gewitter dürften kaum eintreien. Die Temperatur hält sich nahe der normalen. — 20.—27. Sept.: Die Regen nehmen bedeutend zu. Der 21. ist ein durch eine Sonnen- finsternis verstärkter Termin erster Ordnung, der zweitstärkste des Jahres. — 28.—30. Sept.: Die Regen und Gewitter nehmen etwas ab, sind aber noch immer ausgebreitet. Die Temperatur steigt wieder bis zur normalen.
* Gesellenprüfung. Laut Beschluß der Handwerkskammer zu Cassel findet im Monat September und zwar in der Zeit vom 17. bis 24. eine Gesellenprüfung statt, woran sich alle Lehrlinge in den Handwerksbetrieben, welche bis dahin ihre Lehrzeit beendet und ihre Gesellenprüfung noch nicht abgelegt haben, beteiligen sollen. Ebenso sollen sich Junggesellen, welche zu der Frühjahrsprüfung ihre Anmeldung versäumt haben, daran beteiligen. Die Prüflinge im Stadt- und Landkreis Hanau im Zimmerer-, Böttcher-, Pflasterer-, Drechsler- und Steinhauergewerbe können sich von jetzt ab bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Herrn Zimmermeister Karl Thorn, Hanau, Vor der Kinzigbrücke 18, anmelden.
* Benefiz. Im Sommertheater auf Becks Felsenkeller wird Freitag abend zum Benefiz für den bewährten Darsteller und Regisseur Herrn Ad. Ernst das vorzügliche Volksstück mit Gesang „Der Viehhändler von Oberösterreich" gegeben. Der Benefiziant tritt in der Rolle des „Sebastian Hochfeld" auf. Wir zweifeln nicht, daß ein reger Besuch den beliebten Künstler für die bisher bereiteten genußreichen Stunden lohnen wird.
* Gartenfest. Am nächsten Sonntag den 6. September feiert der hiesige Post- und Telegraphen-Ünierbeamten-Verein sein Gartenfest verbunden mit Sedanfeier in dem prächtigen Garten der Restauration „zum Elephanten". Daß es bei den Postjüngern an Unterhaltung mancherlei Art nicht fehlen wird, dafür bürgt der Verlauf ähnlicher Festlichkeiten. So wird unter anderem bei der lieben Jugend eine Kinderpolonaise und verschiedene andere Vergnügungen keine Langeweile aufkomme« lassen. Auch die Erwachsenen sollen auf ihre Rechnung kommen, bei eintretender Dunkelheit ist eine prächtige Illumination vorgesehen u. s. w. Mithin stehen den Besuchern einige recht genußreiche Stunden in Aussicht und wäre in Anbetracht all der Aufbietungen dem strebsamen Vereine ein recht starker Besuch seines Festes zu wünschen.
* Im Zeichen der Gurke. Ein gewichtiges Exemplar einer Gurke, geerntet von der Hch. Roediger'schen Kon-