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Erstes Blatt

anauer M Anzeiger

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Psg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postausschlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

; Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei deZ verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger.

Amtliches AW fit Mi- nnd KMms HsW«

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrnckllngsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Psg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Naum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. RedaNeur: G. Schrecker in Hanau.

Nr. 202 Fern prell aus istnß Nr. 605*

Montag den 31. August

Fernsprechanschluß Nr. 605

1903

Amtliches.

Eandkme Öanau. BekmmLmlchmilM des König!. LandraLsamtes.

BeküMtmachung.

Am Montag nach Ostern 1904 beginnt in hiesiger Taub- sirtmmen-Arrftatt ein neuer NnterrichLskursus. Taubstumme Kinder, welche über 6 und unter 12 Jahre alt sind, sind zur Aufnahme Lis spätestens 15. September d. Js. bei dem Unterzeichneten anzumelden. Die zur An­meldung nötigen Fragebogen können von hier bezogen werden.

Homberg, Bez. Cassel, den 13. Juli 1903.

Der Direktor der Taubstummen-Anstalt.

Münscher.

Mit Bezugnahme auf obige Bekanntmachung ersuche ich die Herren-Bürgermeister und Gutsoorsteher, mir bis zum 5. September er. zu berichten, ob sich taubstumme Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren in ihren Orten befinden und wie sie heißen. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Hanau den 26. August 1903.

Der Königliche Landrat.

V 6856 v. Beckerath.

Die in der Gemarkung Dörnigheim ausgebrochene

Schweitrsssttche bezw. Schweinepest ist erloschen.

Die über die betreffenden Gehöfte, den Ort und die Ge­markung Dörnigheim verhängte Sperre ist aufgehoben worden, gs H>anau den 27. August MG.

Der Königliche Landrat. s

V 6922 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Der Ackermann Peter Wilhelm Schäfer von Riede r- rodenbach ist heute als Ortsschätzer der genannten Ge­meinde auf Widerruf bestellt und verpflichtet worden.

Hanau den 26. August 1903.

Der Königliche Landrat.

V 6916 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Zwecks Vermeidung nachträglicher Weiterungen und unnötiger Kosten werden die Inhaber nicht konzessions­pflichtiger gewerblicher, insbesondere auch handwerksmäßiger Betriebe wiederholt darauf hingewiesen, daß es in ihrem Interesse liegt, bei Errichtung und Veränderung ihrer Anlagen die Gewerbeaufsichtsbeamten zu Rate zu ziehen, damit von vornherein alle diejenigen Einrichtungen vorgesehen werden können, die von dem Unternehmer zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und Sittlichkeit nach den Bestimmungen der §§ 120a bis 120d der Reichsgewerbe­ordnung zu treffen sind.

Hanau den 1. April 1903.

Der Königliche Landrat.

J V Nr. 2705 v. Beckerath.

In verschiedenen Orten des Kreises wird der § 2 der Polizei-Verordnung über das Zurschanstellen und Aufbewahren der Leichen vom 2. Dezember 1901 (Nr. 1 der Amtlichen Beilage zumHanauer Anzeiger" für 1902) nicht beachtet. Nach den Vorschriften dieses Paragraphen muß bei Begräb­nissen der Sarg vor der Leichenfeier und, bevor das Trauer­gefolge sich versammelt, geschlossen werden und geschloffen bleiben. Ausnahmen kann der Unterzeichnete nach Anhörung des Kreis­arztes im einzelnen Falle zulassen. Sie werden aber im all­gemeinen vertagt werden. Ich ersuche die Herren Bürger­meister und Gutsvorsteher die Leickenbeschamr und die sonst in dem Beerdigungswesen tätigen Personen (Totenfrauen re.) anzuweisen, die Hinterbliebenen regelmäßig auf die oben an­gegebenen Bestimmungen aufmerksam zu machen, um zu ver- hüten, daß Übertretungen vorkommen und zur Bestrafung Anlaß geben.

Hanau den 23. Juni 1903.

Der Königliche Landrat.

V 5102 v. Beckerath.

Bei Rohbauabnahmen ist wiederholt beobachtet worden, daß die Bestimmungen des § 47 Abs. 12 der Baupolizei-Ord­nung II vom 1. November 1902 und des § 38 Abs. 12 der Baupolizei-Ordnung III vom 3. November 1902 betreffend die Einrichtung von Neittigttttgsöffnungen an ttnMieiflOarm Schornsteine,» nicht beachtet werden. Ich mache die Interessenten hierauf besonders aufmerksam und weise auch die Ortspolizei-Bchörden und die Feuerdeputierten an, bei Bauabnahmen auf die genaue Befolgung der ange­

gebenen Bestimmungen zu achten und etwaige Mängel zur Sprache zu bringen.

ZwangssicherheitS-Verschlüffe im Sinne dieser Vorschriften sind nach einer Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten nur doppelte Türen mit einer Verschluß-Einrichtung an der äußeren Tür, aus der der Schlüssel nur nach vollständigem Verschluß abgezogen werden kann.

Hanau den 3. Juli 1903.

Der Königliche Landrat.

D Nr. 1318 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Stadtkreis Danau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramies.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß das römisch- irische- und das Douche-Bad von

Montag den 31. August d. As. für die allgemeine Benutzung wieder geöffnet ist.

Hanau den 28. August 1903.

Städt. Badeanstalt. 14993

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 31. August.

Abschicdsfcier zu Ehren des scheidenden Oberpliisidenten.

X. Castel, 30. August. Selten, wohl-dürften dem f höchsten Beamten einer Provinz! seinem Scheiben aus der­selben von der Bevölkerung solche Ehrungen bereitet worden sein, wie jetzt dem Oberpräsidenten Grafen v. Zedlitz- Trützschler, der in gleicher Amtseigenschaft nach seiner schlesischen Heimat geht. Die gestern abend im großen Stadt­parksaale dahier stattgehabte Abschiedsfeier gestaltete sich zu einer ungemein herzlichen Kundgebung aller Bevölkerungskreise. Der große Saal war überfüllt, als Oberpräsident Graf Zedlitz um 8 Uhr, geleitet von dem Regierungspräsidenten v. Trott und dem Stadtverordnetenvorsteber Geh. Kommerzienrat Pfeiffer, denselben betrat, mit einem Orchesterstück empfangen. Nach dem ChorgesangGott grüße Dich" von Stein, ausgeführt von dem Lehrergesangverein, ergriff der Oberpräsident alsbald das Wort, um den Kaisertoast auszubringen. Wir dürfen führte er u. A. aus, die Augen nicht verschließen, daß der Barometer Sturm anzeigt und wer nicht gefestet am Maste steht, nicht nur selbst hinweggespült werden kann, sondern mit ihm bas Schiff. Und so kaffen Sie mich am heutigen Abend es von Jhnm als besondere Ehrung erbittert, daß wir gemeinsam in den Huldigungsruf und den Schwur der Treue und Ergeben­heit gegen Kaiser und Reich, für König und Vaterland einstimmen, der hohen deutschen Kultur Inhalt gebend. Mit einemdreifachen Hoch auf daS Kaiserpaar endete die Ansprache. Es folgte ein ChorgesangWie schön bist du, mein Hessenland. Die eigent­liche Festrede hielt alsdann der Vorsteher der Stadtverordneten­versammlung Geh. Kommerzienrat P fe iffe'r. Derselbe knüpfte an bas herrliche Geleitwort des Kaisers an, das er dem Grafen v. Zedlitz in unsere Provinz mitgegeben, indem er wünschte, daß dieselbe in jeder Beziehung glücklich würde. Graf Zedlitz habe des Kaisers Vertrauen voll erfüllt. Es gelang ihm, was er sich vorgesetzt, ein guter Hesse zu werden. Gleich beim An­tritt seines Amtes habe er in überraschender Weise alle Kräfte zusammenzufassen verstanden, um das Werk des 1. Gesangs- Wettstreites um den Kaiserpreis in die Wege zu leiten. In unserem Landtag sei er durch Rat und Tat fördernd wirksam gewesen. Als Staatsmann, wie als Mensch sei er hier schnell und gleich beliebt geworden. Darum werde ihm auch das Heffenland und seine Bevölkerung in treuem Andenken be­halten. Redner endete mit einem jubelnd ausgenommen drei­fachen Hoch aufdenScheidenden. Oberbürgermeister Müller verlas den Inhalt einer Widmungsadreffe des Magistrates und der Stadtverordneten, die in künstlerischer Ausführung übergeben werden soll, aber bei der Kürze der Zeit noch nicht fertiggestellt werden konnte. In tiefbewegter . Rebe bankte der Oberpräsident. Das Amt eines Oberpräsi­denten biete zwar ein gesetzlich verhältnismäßig eng begrenztes Feld, seine Zuständigkeit sei nicht sehr groß. Er habe das aber nie als Nachteil empfunden. Der Träger dieses Amtes werde darauf hingewiesen, alle Stufen wirtschaftlicher und sozialer Entwickelung zu studieren und zu versuchen. r.< j Mensch zu Menschen helfend einzugreifen. Der OberpräsiLen hatte die herrliche Fähigkeit, überall bienen 31t könne?, wo sein Rat und seine Tat in Anspruch genommen wurden. In diesem Sinne babe er nicht herrschen, sondern dienen wollen. Jetzt gehe er die Wege, die ihm gewiesen werden, wenn er

das Amt in Schlesien übernehme. Wenn ich auch jetzt, schloß Graf Zedlitz, von hier scheide, bleiben wir doch in Gemein­schaft. Die Provinz Hessen-Nassau, das Hessenland, die Stadt Cassel, allezeit treu befunden, hoch, hoch, hoch! Weitere Gesangvorträge und Reden folgten. Erst gegen 12 Uhr endete die Feier, bei der Graf Zedlitz, auch von Tisch zu Tisch gehend, letzte Grüße tauschte. Heute mittag brachten die hiesigen Krieger­und Militär-Vereine, vor dem Oberpräsidial-Gebäude mit Fahnen und Musik aufziehend, noch eine imposante Kundgebung dar, um dem scheidenden Oberpräsidenten für vielfach bewiesenes Interesse an ihren Bestrebungen zu danken. General z. D. Har Nickel, Ehrenvorsitzender des Krieger-Verbandes, lieh dem Danke in einer auf der Freitreppe gehaltenen Ansprache Ausdruck. Dieselbe endete mit einem stürmisch aufgenommenen Hoch auf den Oberpräsidenten. Dieser dankte wieder in einer Rede und forderte auf, in das Hoch auf den deutschen Krieger­verband einzustimmen.

* Ernannt. Zum Handelsrichter beim Landgericht Hanau wurde wiederernannt der Fabrikant Wilhelm Fues, zum stellvertretenden Handelsrichter der Kaufmann Ernst Zimmermann in Hanau.

* Postalisches. Vom 1. September ab treten für Post- frachtstücke ohne und mit Wertangabe nach Italien auf dem Wege durch die Schweiz neue Bestimmungen in Kraft. Das Meistgewicht eines Paketes ist von 50 Kilogramm auf 20 Kilogramm herabgesetzt. Pakete im Gewichte bis 5 Kilo­gramm unterliegen dem Fraukierungszwanze. Jede Sendung muß von einer besondern Pakeiadreffe begleitet sein. Auf Post- frachtstücke nach Italien aus rückiiegenden Ländern sendet der neue Tarif erst vom 1. Oktober ab Anwendung.

* Wettbewerb. Der Verein für Förderung des Ar­beiterwohnungswesens in Frankfurt a. M. hat zur Erlangung von Entwürfen für den Bau von ländlichen Anwesen für Kleinbauern und Industriearbeiter in der Provinz Hessen- Nassau einen Wettbewerb mit Preisen von 500, 300 und 200 Mark sowie mit dem Recht des Ankaufes von Entwürfen ausgeschrieben.

* Fernsprechverkehr. Der Sprechverkehr von Hanaw nebst Ortsbereich ist auf Vollmerz, Hutten, Mottgers, Gund­heim, Völzberg, Radmühl unb Wettges ausgedehnt worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch beträgt 25 Pfg.

* Klastenlotterie. Die Erneuerungsloft sowie die Freilose zur 3. Klaffe der 209. Königlich preußischen Klassen­lotterie sind nach den §§ 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der bezüglichen Lose aus der 2. Klaffe bis zum 4. September d. I., abends 8 Uhr, bei Verlust des Anrechts ein­zulösen. Die Ziehung der 3., Klaffe dieser Lotterie wird am 8. September d. I. ihren Anfang nehmen.

* Handwerkskammer. ' Der Herr Minister für Handel und Gewerbe hat durch Erlaß vom 8. August d. I. die von der Handwerkskammer beschlossene Meisterprüfungs­ordnung für das Musikinstrumentenmacherhandwerk genehmigt. Prüfungsordnungen sind auf dem Bureau der Handwerks­kammer käuflich zu haben.

* Kleinkinderschule im evang. Verein-hame. Nachdem die notwendig gewordenen Reparaturen im evangel. Vereinshause nahezu vollendet sind, kann auch die Kleinkinder­schule morgen am 1. September wieder eröffnet werden und wird dann, so Gott will, ungestört ihren Fortgang neh­men. Die Leiterin derselben ist in dem Kl ein kinder­lehrerinnen -Sem in ar in Cassel ausgebildet, das dort in engster Verbindung mit dem hessischen Diakoniffenhause be­steht und in der vergangenen Woche sein 25. Iahresse st feiern konnte. Wer die hochbedeutsamen Worte gelesen hat, die bei diesem Feste der scheidende Herr Oberpräsident unserer Provinz über die Wichtigkeit d e r K l e i n5 kinderschulen gesprochen hat, wird gern bereit sein, diesen Zweck der Inneren Mission zu fördern. Die freundliche Lage unserer Kleinkinderschule mit dem großen freien Spielplatz'unter schattigen Bäumen wird gewiß allen Eltern gefallen, die ihre Kinder morgens und nachmittags einige Stundeneiner sicheren Obhut anvertrauen wollen. Das Schulgeld beträgt monatlich 3 Mark, Geschwister erhalten Ermäßigung.

* Sommertheater. Das VolksstückBruder Martin" wird heute nochmals gegeben.

* Hanauer Verschönerungs - Bersin. In der letzten Vorstandssitzung des Hanauer Verschönerungsoerems wurde beschlossen, versuchsweise monatlich eine Mitgliederver- iammlung abzuhalten und hierdurch jedem einzelnen MNgliedc Gelegenheit zu geben, seine Wünsche vorzutragen und Vor­schläge zu unterbreiten. Die erste Mitgliederversammlung stndet nun morgen abend 9 Uhr in der Restauration Mohr (hinteres Zimmer) statt. Die Mitglieder mögen sich nun zahlreich ein- finden und dem Vorstände eventuelle Wünsche mitteilen.