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Erstes Blatt

anauer

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vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.

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Gedruckt unb verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrückungsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

SSerantroortL Redakteur: E. Schrecker in Hanau,

Nr. 181 Fern preâ aus lnß Nr. 605»

Amtliches.

Landkreis ßanau. Belauktmachungen des König!. Landraisamtes.

Die Wahl- und Ernennungsperiode der Mitglieder und Stellvertreter der Voreinschätzungs-Kommissionen erreicht mit dem Ablauf des Monats September ihr Ende. Es liegt mir daher ob, Neuwahlen anzuordnen und zur Einreichung an die Königliche Regierung geeignete Ernennungsoorschlâge einzu­fordern.

i. Allgemeine Bestimmungen.

1. Jede Gemeinde wählt, bezw. jeder Gutsvorsteher be­zeichnet eine bestimmte, aus dem unten abgedruckten Verzeich­nis sich ergebende Zahl von Mitgliedern.

2. Für jedes Miglied der Kommission ist ein Stellver- Vertreter zu wählen, resp, zur Ernennung in Vorschlag zu bringen. Die Wahl und Ernennung erfolgt auf die Dauer von 3 Jahren. Wiederwahl und Wiederernennung ist nicht nur statthaft, sondern erwünscht, da die seitherigen Mitglieder mit den Kommissionsgeschäften und den Einkommensverhält­nissen am besten vertraut sind.

3. Die Gemeindeangebörigen sind verpflichtet, das Amt eines gewählten oder ernannten Mitgliedes oder stellvertreten­den Mitgliedes der Voreinschätzungs-Kommission zu über­nehmen.

4. Zur Ablehnung oder zur Niederlegung vor Ablauf der Wahl-(Ernennungs)-Periode berechtigen folgende Entschuldi- gungsgründe:

a) anhaltende Krankheit.

b) Geschäfte, die eine häufige oder lange andauernde Ab­wesenheit vom Wohnort mit sich bringen;

c) das Alter von 60 Jahren;

(1) die Verwaltung eines unmittelbaren Staatsamtes;

e) sonstige besondere Verhältnisse, welche nach dem Er­messen der Gemeindevertretung ein giltrge Entschuldi­gung begründen.

Wer das Amt als Mitglied der Voreinschätzungskommission während der Dauer von drei Jahren versehen hat, kann die Uebernahme desselben für die nächsten drei Jahre ablehnen.

Wer sich ohne einen der vorstebend bezeichneten Entschul­digungsgründe weigert, das Amt als Mitglied oder Stellver­treter zu übernehmen, oder drei Jahre hindurch zu versehen, sowie derjenige, welcher sich den Pflichten der Mitgliedschaft talsächlich entzieht, kann durch Beschluß der Gemeindevertretung für einen Zeitraum von 3 bis 6 Jahren der Ausübung seines Rechts auf Teilnahme an der Vertretung und Verwaltung der Gemeinde, für verlustig erklärt und um ein Achtel bis ein Viertel stärker als die übrigen Gemeindeangehörigen zu den Gemeindeabgaben herangezogen werden.

Sl- Besondere Bestimmungen für die Wahlen.

1. Wählbar sind nur Einwohner der Gemeinden und Gntsbezirke, welche preußische Staatsangehörige sind, das 25. Lebensjahr vollendet haben und sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden.

2. Von einer bestimmten Höhe des Einkommens, insbe­sondere von dem Bezug eines solchen von 900 Mark, ist die Wählbarkeit nicht abhängig, dagegen ist darauf zu achten, daß die verschiedenen Arten des Einkommens (Kapitalvermögen, Grundbesitz, Handel und Gewerbe, gewinnbringende Beschäf­tigung) unter den gewählten Mitgliedern nach Maßgabe der in jedem Bezirk obwaltenden Einkommensverhältnisse tunlichst vertreten sind.

3. Alsbald nach statigehabter Wahl, spätestens bis zum 26. August d. Js., ist mir das Protokoll über die Wahl, die durch Stimmzettel oder mündliche Stimmabgabe er- folgett kann, einzureichen. Beizufügen ist ein Verzeichnis der gewählten Mitglieder und Stellvertreter, in dem zu bescheinigen

daß die Gewählten zur Uebernahme des Amtes bereit sind und den Anforderungen der Nr. II1 entsprechen. Gleichfalls

26. August sind mir die von den Gutsvorstehern ge- 'M, H zu bezeichnenden Persönlichkeiten namhaft zu machen, und zwar unter Beifügung einer der vorerwähnten gleich- «autenden Bescheinigung. $ '

Hl Besondere Bestimmungen für die Ernennungsvorschläge.

Zum 26. August sind mir zu ernannten Mit- stiiebern und zu Stellvertretern von solchen geeignete Persön- lchreiten in Vorschlag zu bringen.

n . Ihre Zahl ergibt sich für jeden Voreinschätzungsbezirk '"OJede Gemeinde aus dem untenstehenden Verzeichnis.

vereinigten Voreinschähungsbezirken Xx "tchköbel, Ober- und Niederissigheim und s»!nz!gheimerhof) und XV (Niederrodenbach, Oberrodenbach, Pulverfabrik, Wolfgang u. Neu-

Donnerstag den 6. Auaust

Hof) haben zunächst die Wahlen der Mitglieder und Stellvertreter in die Boreinschätzungökom- mission zu unterbleiben, da wegen Abzweigung des Gutsbezirks Neuhof von dem einen Worein- schätzungsbezirke und Zuteilung dem anderen Voreinsckätzungsbezirk einige Formalitäten zu erfüllen sind, auch die Genehmigung der Königl. Regierung zu der Abzweigung re. abgewartet werden muß.

Hanau den 4. August 1903.

Der Vorsitzende

der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommisson für den Landkreis Hanau.

J. St. 4045 J. V.: Lehfeld t, Reg.-Assessor.

Verzeichnis

der von den Gemeinden und Gutsbezirken zu wählenden und der von den Gemeinden zur Ernennung in Vorschlag zu bringenden Mitglieder der Voreinschätzungskommission.

Nr.

des Vorein- schätzungs- bczirks

Bezeichnung der zum Voreinschätzungs­bezirk gehörenden Gemeinden u. Gutsbezirke

Zahl der von den Gemeinden u. Gutsbezirken zu wählenden Mitglieder.

Zahl der von den Gemeinden zur Er nennung in Vorschlag zu bringenden Mitglieder.

I.

Windecken, Stadt, Einzelbezirk

4

2

IL

Eichen

2

1

Erbstadt

2

1

Ostheim

2

1

III.

Roßdorf

1

1

Bulterstadt

1

.

IV.

Hüttengesäß

2

1

Neuwiedermuß

1

Kilianstädten

2

1

Oberdorfelden

1

1

Niederdorfelden

1

1

V

Gronau

1

1

Gronauerhof

1

Dottenfelderhof

1

Mittclbuchen

2

1

VI.

Wachenbuchen

2

1

Hochstadt

2

2

Wilhelmsbad

1

Marköbel

2

1

Baiersröderhof

1

VIII.

Rüdigheim

1

1

Rüdigheimerhof

1

Ravolzhausen

1

1

Großauheim

3

1

Großkrotzenburg

2

1

Kesselstadt

2

1

X.

Dörnigheim

2

1

Philippsruh

1

Fechenheim u.

XI.

Mainkur

4

2

Einzelbezirk

XII.

Bergen-Enkheim

3

1

Bischofsheim

2

1

XIII.

Langendiebach

2

1

Nücklngen

2

1

XIV.

Langenselbold

4

2

Einzelbezirk

Es wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Ge- werbeausstchtsbeamten des Regierungsbezirks Cassel bestimmte Sprechstunden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgesetzt haben und zwar:

der Regierungs- und Gewerberat zu Cassel (Regierungs­gebäude, 1. Stock, Zimmer 23) an jedem Samstag von 1112V» Uhr, , und der Gewerbeinspektor in Fulda (Bureau Heinrich­straße 13) an jedem 1. und 3. Sonntag im Monat,

Fernsprechanschluß Nr. 665. 1903

vormittags von 891/a Uhr, und an jedem 2. und Montag im Monat, vormittags von 810 Uhr.

Hanau den 3. August 1903.

Der Königliche Landrat.

J V Nr. 6337 v. Beckerath.

Die unter den Schweinebeständen der Landwirte Fr. Lapp HL, Jakob Stier IL, Hrch. Ickes, Fr. Stier, Hrch. Bildhäuser, Andreas Roth, Heck VIII., Seng, P. Maikel, Lapp XI., Fr. Seng V. und Wilh. Unger in Dörnigheim ausgebrochene Schwelneseuche bezw. Schweinepest ist erloschen.

Die über diese Gehöfte verhängten Sperrmaßregeln sind aufgehoben worden.

Hanau den 3. August 1903.

Der Königliche Landrat.

V 6321 v. Beckerath.

Gefundene nnb verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 2Zeichnungen, 1 Schneeschläger, 1 Konto­buch für Backwaren.

Verloren: 1 Onixbrosche mit Photographie und einer Haar-Locke, 1 goldener Ohrring mit rotem Stein, 1 Zwanzig­markstück.

Zugelaufen: 1 weißer Foxterrier m. Geschl.

Hanau den 6. August 1903.

Hue Stadt und Cand.

Hcsscn-Casselschcr Hnnptvcrcin der Gnftav-Aiwlf-Stiftmlg.

* Langenselbold, 5. August.

In unseren Mauern weilten gestern und heute die Mit­glieder, Freunde und Mitarbeiter des Gustav-Adolf-Vereins, die treuen Stützen der evangelischen Kirche, um, wie schon kurz berichtet, der 54. Jahresversammlung des Hessen-Casselschen Hauptvereins der ev. Gustav-Adolf-Stiftung anzuwohnen. Die sämtlichen Veranstaltungen der Tagung nahmen unter lebhafter und sympathischer Beteiligung der Einwohnerschaft den besten Verlauf. Wir gehen nun nachfolgend näher auf die einzelnen Veranstaltungen ein.

Dienstag den 4. August. Deleglertenveesammlung.

Die unter dem Vorsitz des Herrn Generalsuperintendenten Pfeiffer-Cassel in der Turnhalle nachmittags 6 Uhr ab­gehaltene Delegiertenversammlung beschäftigte sich u. a. auch mit einer kleinen Aenderung der Satzungen, indem der Schluß­satz deS Paragraphen 6 folgende Fassung erhalten soll:Der Vorsitzende, Schriftführer, Rechner oder deren Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und bilden den Vorstand im Sinne des bezüglichen Paragraphen des Bürger!. Gesetzbuches"' Die Aenderung wurde, wie vorge­schlagen, genehmigt. Der Rechnungsführer gab einen Ueber- blick über die Kassenverhältnisse. Er legte die Jahresrechnung 1901/1902 vor, die in Einnahme mit 26 576,96 Mk., in Ausgabe mit 24 901,48 Mk. abschließt und ordnungsgemäß geprüft und für richtig befunden wurde, demgemäß Decharge erteilt werden konnte. Die dem Hauptverein zur Verfügung stehenden Einnahmen für daS Jahr 1903 betragen 17 550 Mk., die nach der vom Vorstand ausgestellten und von der Ver­sammlung gutgeheißenen Vorschlagsliste in der Weise zur Ver­teilung kommen, daß 5400 Mk. dem Zentralvorstand zur freien Verfügung überwiesen, 5600 Mk. den Gemeinden außer­halb des Bezirks und 6550 Mk. den Diasporagemeinden unseres Bezirks zuzewendet werden. Der Unterstützungs­plan für die Gemeinden unserer Diaspora ist folgender: Amöneburg (laufende Bedürfnisse) 100 Mark, Bieberstein (Kspellenbaufonds) 100 Mk., Burghaun (laufende Bedürfnisse) 200 Mark, Dalherda (Schuld, Ausbess.) 100 Mark, Fritzlar (Erhaltung der höheren Schule) 500 Mark, Fulda (Schuld) 600 M., Gersfeld (Schuld) 300 M., Großenlüder (Kapellen­baufonds) 200 Mk., Großauheim (Kirchbaufonds) 500 Mk., Hettenhausen (Schuld) 200 Mk., Hünfeld (Schuld) 400 Mk., Neuhof (Schuld, laufende Bedürfnisse) 300 Mark, Naumburg (Schuld) 500 Mk., Neustadt (Schuld) 300 Mk., Orb (K-rch- bau) 400 Mark, Rothhelmshausen (Schuld, laufende Bedürf­nisse) 200 Mark, Salmünster (Schuld, Baufonds) 600 Mark Salzschlirf (Schuld) 400 Mk., Tann (Rhön) (Baufâ) 200 Mach «â-b° (Schuld) 100 Mark, W-ldmb-ch (Schuld 200 Mk., Wüstensachsen (Religionsunterricht) 100 Mk., Cassel (Religionsunterricht) 50 Mk. -Als, Ort der nächstjährigen Versammlung wurde W i tz e n h a u s e n bestimmt. Bei der