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Erstes Blatt.

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Erdrückt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, cv.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanan

Wmfenhaus-s M Hanau. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hans»,

Nr. 168. gMwEÄEM«

Fernsprech antck'lnß Str. 605.

Mittwoch den 22. Juli

Fernsprechanschlnß 9?r. 605

1903

Amtliches.

Landkreis Danau.

Lelanntmachungen des Könistl. Landratsamtes.

Die noch rückständigen Herren Bürgermeister erinnere ich hiermit an die durch Bekanntmachung vom 28. Mai d. Js. P 4440 geforderte Berichterstattung betr. Abstempelung der mit dem Roten Kreuz bezeichneten Waren bis spätestens zum 25. d. Mts.

Hanau den 20. Juli 1903.

Der Königliche Landrat.

I. B.: Lehfeldt, Reg.-Assessor.

Wegen Ausbruchs der Schweinepest ist über das Ge­höft des Wilhelm Wenzel II. in Dreieichenhain durch das Großherz. Kreisamt Offenbach die Gehöftssperre ungeordnet worden.

Ferner sind wegen Verdachts der Schweinepest die Gehöfte des Paul Bardonner, Jakob Müller VL, Philipp Buxmeyer, Karl Graf, Wilh. Eysenbach, Peter Winkel, Heinr. Gerhardt V., Georg Müller IX,, Ferdinand Linhardt, Friedrich Rösser, Jakob Müller und Daniel Schickedanz daselbst unter Gehöfts­sperre gestellt.

Hanau den 20. Juli 1903.

Der Königliche Landrat.

V 5946 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Gesundem und verlorene Gegenstände u.

Gefunden: 1 gestreifte Badehose, 1 Gummi-Bade­mütze, 1 goldener Ring mit dunkelrotem Stein, 1 gelber Plaidriemen, 1 neuer schwarzer Damenschuh (linker), 1 Schelle mit Ledergriff, ein Zwicker mit Etui.

Verloren: 1 noch nicht fertiger goldener Schlangenring.

Hanan den 22. Juli 1903.

Hus Stadt und £and*

Hanau, 22. Juli.

* Ueber den Verkehr von Reisenden der Edel- metallwarenbranche in Oesterreich. Bekanntlich zieht oie österreichische Gewerbegesetzgebung der freien Betätigung der Gewerbetreibenden weit mehr einengende Schranken als bei uns. Jeder deutsche Geschäftsinhaber oder Handlungs­reisende, der auf seinen Geschäftsreisen die österreichischen Grenzpfähle überschreitet, weiß hiervon zu erzählen. Die zahl­reichen Vorschriften, die zu beobachten sind, haben daher auch in wachsendem Maße Mißstimmung in der deutschen Geschäfts­welt, welche mit Oesterreich-Ungarn zu tun hat, erregt, die noch dadurch gesteigert worden ist, daß die österreichischen Ge­werbetreibenden manchmal in recht kleinlicher Weise ihre hei­mischen Behörden zu chikanösem Vorgehen mit Hilfe der ge­setzlichen Bestimmungen gegen j>te unbequemen ausländischen Konkurrenten zu veranlassen wissen. Ein solcher Fall ist noch im Frühjahr dieses Jahres dem Inhaber einer Hanauer Bi­jouteriefabrik vorgekommen, der auf seiner Gcschüftstour durch Oesterreich-Ungarn morgens um halb 8 Uhr in Wien im Hotel sich von einer Kommission aufgesucht sieht, die aus einem Magistrats-Oberbeamten, einem Punzierungsmeister, zwei Ma­gistratskommissären und dem Vorsteher der Wiener Genossen­schaften der Juweliere besteht, ihm als Grund ihres Besuches erklärt, daß Anzeigen vorlägen, daß er keine Erwerbesteuer zahle dnd ein Lager znm direkten Verkauf mit sich führe und sodann den ganzen Vormittag hindurch daS Lager Stück für Stück daraufhin revidiert, ob unter den Stücken irgend ein Duplikat vorhanden ist. Obgleich trotz eingehendster Untersuchung in dem Reiselager kein doppelt vorhandenes Stück gefunden war, wurde dann noch von dem Magistrats-Ober­beamten dem Geschäftsinhaber die sofortige Anmeldung seines Gewerbebetriebes zur österreichischeit Gewerbesteuer aufgegeben. Die Handhabe zu diesem auffälligen Vorgehen der Wiener Behörden liegt einmal in dem unzureichenden Schutze, den der bisherige deutschösterreichische Handelsvertrag den deutschen Handlungsreisenden der Edejmetallwarenbranche gewährt, die nämlich nur dann Abgabenfreiheit in Oesterreich-Ungarn ge­nießen, wenn sie nur unter Mitführung von Mustern, nicht aber mit der Absicht direkten Verkaufs vom Reiselager aus die österreichische Kundschaft bereisen. Es bleibt also daS im Wesen des Bijouteriegeschäfts liegende Bedürfnis, das Stück selbst aus dem Lager abzugeben, im Handelsverträge unberücksichtigt. Run sind aber fast alle mit Edelsteine besetzten Stücke, ebenso die mit Emaillemalerei versehenen u. s. w., kurz alle kost­bareren und teuere Schmuckartikel der Branche Jndividual- stâcke; der Käufer will das ihm vorgelegte Musterstück selbst; die Jusicherung, daß die Lieferware dem Muster vollXândm

gleiche, genügt ihm nicht, weil er ja nicht wissen kann, ob die verwendeten Edelsteine an Qualität gleichwertig sind u. dergl. In noch höherur Grade gilt dies beim Handel mit Edelsteinen selbst, welche niemals vertretbare Ware sind und daher auch wie nach Muster gehandelt werden können. Die österreichische Regierung, welche sonst das Aufsuchen von Warenbestellungen auf's eingehendste reguliert und nur das Mitführen von Mustern gestattet, hat aus oben angeführten Gründen bei der Gold- und Silberwarenbranche und beim Edelsteinhandel eine Aus­nahme zugelassen und den direkten Verkauf von Stücken aus dem Reiselager an Wiederverkäufer gestattet, freilich unter der Vor­aussetzung, daß sich der Standort des betreffenden Gewerbes im Jnlande befindet. Der Ausländer ist daher von der Ver­günstigung ausgeschlossen; er wird, wenn er vom Lager ver­kaufen will, gezwungen, eine Niederlassung in Oesterreich zu begründen und verfällt damit der österreichischen Gewerbesteuer. In dem oben angeführten Falle bestand daS vertragswidrige Verfahren der Wiener Gemeindebehörde darin, daß sie den deutschen Geschäftsinhaber zur Anmeldung seines Geschäftsbe­triebes zur Gewerbesteuer zwang, obwohl er gar nicht die Ab­sicht hatte, vom Lager zu verkaufen und das Fehlen von Duplikaten bei der Revision den Beweis geliefert hatte, daß das Reiselager neue Muster enthielt. Die Anmeldung zum Geschäftsbetrieb erfolgte daher auch nur unter Protest und gleichzeitiger Beschwerde beim deutschen Generalkonsulat. Die Hanauer Handelskammer hat sich dann der Sache angenommen und beim Reichskanzler-Amte und dem preußischen Handels­minister um diplomatische Verwendung ersucht, die dann auch den Erfolg hatte, daß die unteren Wiener Verwaltungsbe­hörden über die Unrichtigkeit ihrer Auslegung der Vorschriften von der österreichischen Regierung eines Besseren belehrt worden sind. Immerhin bleibt die Tatsache bestehen, daß die in Oesterreich reisenden Gewerbetreibenden der Edelmetallindustrie oder ihre Bevollmächtigten nur dann von der österreichischen Gewerbesteuer befreit sind, wenn sie nur Muster mit sich führen, und daß in Oesterreich ernste Bestrebungen bestehen, um mit Hilfe der gewerbegesetzlichen Vorschriften dem Geschäfts­betrieb deutscher Exporteure nach Oesterreich Hindernisse in den Weg zu legen.

* Zur Frage der MainkauaMatiorr. Aus München wird berichtet: Eine Kommission, bestehend aus Be­amten des Ministeriums des Aeußern und des Innern, der obersten Baubehörde und der Generaldirektion der Staatseisen- bahnen hat sich nach Aschaffenburg Begeben,, um dort daMerrain für die Umschlagstelle zu besichtigen und Besprechungen verschiedener Art vorzunehmeu. Staatsminister Frhr. von Podewils, welcher mit der Kommission nach Aschaffenburg gehen wollte, ist wegen der Trauernachricht aus Rom daran verhindert.

* Mitteilung der Handelskammer. Die Kgl. Eiseubabn-Direktion ersucht die Handelskammer um Bekannt­gabe folgender Bekanntmachung an die Interessenten:Nach dem Ergebnis der Wagengestellung in der bisher verstossenen Zeit des laufenden Jahres, die im Monat Januar, Februar und April die höchsten bis jetzt erreichten Ziffern für Kohlen- und Kokswagen aufwies, läßt sich für den kommenden Herbst, namentlich nach Hinzutritt des Versandes der Zuckerrüben und sonstiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Düngemittel usw. erwarten, daß zeitweise außerordentlich hohe Anforderungen an den Staatsbahn-Wagenpark werden gestellt werden. Die Eisenbahnverwaltungen werden alle geeigneten Maßnahmen treffen, um solchen Anforderungen in vollem Umfange gerecht zu werden, doch ist es notwendig, daß ihre Bestrebungen auch von den Verkehrireibendcn unterstützt werden. Es ist hierzu hinsichtlich der Benutzung der offenen Wagen in erster Linie erforderlich, daß der Hausbedarf an Kohlen usw. für den Winter schon jetzt bezogen und nicht auf die Zeit von Anfang Oktober bis Ende November, während der Rübenernte, in welcher sich in der Regel Mangel an dieser Wagensorte ein- zustellen pflegt, verschoben wird. Für den Versand von Güttrn in gedeckten Wagen ist es nach teil gemachten Erfahrungen dringend notwendig, daß die großen Versendungen an Dünge­mitteln für die Landwirtschaft nicht auf allzuknrze Zeiträume beschränkt, sondern daß die Leferungsbestellungen gleichmäßiger auf das ganze Jahr verteilt werden, so daß es möglich wird, die erforderlichen Wagen dieser Gattung stets rechtzeitig. wieder heranziehen gu können und Mangel zu mildern. Für alle Wagen gilt aber, daß zu den Bezüger: in Wagenladungen auf die volle Ausnutzung des Ladegewichts sowie auf die schleunige Be- und Entladung der Wagen Bedacht genommen wird, da­mit tunlichst lange von einer allgemeinen Verkürzung der Lade­fristen abgesehen werden kann. Die beteiligten Kreise ersuchen wir hiernach verfahren und die erforderlichen Einrichtungen im allseitigen Interesse frühzeitig treffen zu wollen."

* Personalien. Der Lehrer der Jahnheilkunde und Vorsteher des Zahnärztlichen Instituts der Universität zu Mar­burg, Haus Albrecht, ist vom 1. Oktober d. J. ab kom­

missarisch zum Lehrer der Zahnheilkunde am Zahnärztlichen Institut der Friedrich Wilhelms-Universität zu Berlin ernannt worden.

* Übersiedelung. Se. Kgl. Hoh. Landgraf Alexander von Hessen wird auch in diesem Jahr in Schloß Panker in Holstein Sommeraufenthalt nehmen und demnächst von Eng­land aus dort eintreffen. Aus diesem Anlasse siedelt heute die Hofhaltung von Schloß Philippsruhe nach Schloß Panker über.

* Ein hessischer Jurist t- In Cleve verstarb nach längerem Leiden der erste Staatsanwalt a. D. Geh. Justizrat Baumgard im 67. Lebensjahre. Der Verewigte halte als hessischer Jurist einst seine Laufbahn begonnen und war längere Z-it hindurch in Cassel in der Eigenschaft als Staatsanwalt tätig. Eine Reihe von Jahren hat er als erster Staatsanwalt beim Königl. Landgericht in Cleve fungiert und trat daselbst kn Pension.

* Für die fliegende Brücke Mühlheim-Dörnig­heim wurden dieser Tage die ersten Arbeiten in Angriff ge­nommen und zunächst die Kanalisation und die Chaussierung der Zufuhrstraße nach der Hanauer Landstraße auf derDörnig- heimer Seite ausgeführt. Die Arbeiten wurden von dem Unternehmer Bodensohn aus Hainstadt um den Preis von 4600 Mk. übernommen. Auch auf der Mühlheimer Seite werden in Bälde die Arbeiten in Angriff genommen, sodaß schon im Herbst dieses Jahres die Fähre dem Verkehr über­geben werden dürfte.

* Zur Affaire Immel. Unter starker militärischer Bedeckung wurden vorgestern abend von Mainz aus der Unter­suchungshaft 4 Ulanen vom Ulanen - Regiment Nr. 6 nach Frankfurt überführt, wo sie unter der Anschuldigung vor das Oberkriegsgericht gestellt werden, den Ueberfall auf den Ulan Immel der 2. Eskadron ausgeführt und ihn tödlich verletzt zu haben. Die Beschuldigten bestreiten das ihnen zur Last gelegte Verbrechen.

* Opfer der Mcereswellen. In Ausübung seines Berufs ist der hoffnungsvolle Sohn einer hiesigen Familie, der 18jährige Wilhelm E ck i n g e r, Bei Holtenau ums Leben gekommen. Derselbe war Schiffsjunge auf dem SchiffWil­helm" der Handelsmarine, glitt am 17. d. Mts. bei Ver­richtung einer Dienstleistung aus und siel über Bord. Ob­gleich von der Schiffsmannschaft alle erdenklichen Versuche zur Rettung unternommen wurden, versank der junge Mann doch vor ihren Augen in den Wellen und fand darin seinen Tod.

* Eilt unattgenehmes Stückchen passierte am Sonn­tag einem Offenbacher Verein, als er sich in corpore nach Hanau begab, um an der Fahnenweihe eines befreundeten Vereins teilzunehmen. Als man nämlich in Hanau ankam, merkte man zum allgemeinen Erstaunen, daß die mitgenommene Fahne nicht da war. Nach manchem Hin- und Herfragen stellte es sich heraus, daß der Fahnenträger sie beim Lösen her Fahrkarten am Offenbacher Billettschalter hatte liegen lassen. Man war genötigt, durch ein Telegramm die Nachsendung der vergessenen Fahne zu veranlassen, und sie traf denn auch, wenn auch mit einiger Verspätung, unversehrt ein. Den be­sorgten Vereinsmitgliedern aber siel ein zentnerschwerer Stein vom Herzen, als sie ihr Ehrenzeichen glücklich wieder hatten!

X Im Dienst der Höflichkeit verunglückte vor­gestern nachmittag auf eigentümliche Weife ein junger Schneider­meister aus Dudenhofen. Demselben begegnete nämlich im Seligenstädter Stadtwalde ein Fuhrwerk der Aepfelweinkelterei Gasche u. Co. aus Langenselbold, das irrtümlicherweise am Seligenstädter Bahnübergänge, anstatt nach Froschhausen abzu­biegen, die Kreisstraße nach Dudenhofen eingeschlagen hatte. Der Fuhrmann Fischer aus Hanau erkundigte sich dann, nach­dem er sich seines Irrtums bewußt worden war, Bei dem Schneider nach dem richtigen Weg zu seinem Reiseziel Frosch­hausen. In dem Augenblicke, als sich der zuvorkommende Schneider behufs Nuskunftscrteilung dem Fuhrwerke näherte, versetzte ihm das eine Pferd einen wuchtigen Hufschlag an die Brust, so daß er bewußtlos zusammenstürzte. Ein Arzt aus Seligenstadt nahm den Verunglückten in erste Behandlung und veranlaßte seine Ueberführung mittelst Wagens zu seinen An­gehörigen. Die Folgen des schweren Hufschlages lassen sich bis jetzt noch nicht beurteilen.

* Vor» einem Radfahrer überrannt wurde gestern nachmittag in der Vorstadt ein si ^/»jähriges Kind. Der un­vorsichtige Radler blieb unerkannt, die Verletzungen des Kindes sind glücklicherweise nicht gefährlich.

* Raffiniert beschwindelt wurde gestern nachmittag ein hiesiger Schuhwarenhändler. Gegen 2 Uhr nachmittags mietete ein Fremder Bei einem Kolonialwarenhânbler am Pa- radcplatz ein möbliertes Zimmer und begab sich alsbald m eine Schuhwarenhandlung am Marktplatz, um sich ein Paar Stie­feln zuzulegen. Unter allerlei Vonvândeu ersuchte er den ^adeninhabcr, ihm alsbald 5 Paar Stiefeln in ferne Wohnung zu senden zwecks Auswahl eines passenden Paares. Ein