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gering genährte jeden Alters 5659 Mk. IL Bullen: h) vollfleischige, höchsten Schlachtwerts 6366 Mk., b) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere 6265 Mk., c) ge­ring genährte 5660 Mk. III. Kühe: a) vollfleischige aus­gemästete Kühe höchsten Schlachtwertes, höchstens 7 Jahre alt 6264 Mk., b) ältere ausgeinâstete Kühe und weniger gut ent­wickelte jüngere Kühe 5860 Mk., c) mäßig genährte Kühe 5457 Mk., d) gering genährte Kühe 5053 Mk. IV. Kälber: a) feinste Mastkälber und beste Saugkälber 72 bis 75 Mk., b) mittlere Mastkälber und gute Saugkälber 6065 Mk., c) geringe Saugkälber 5058 Mk., d) ältere gering ge­nährte Kälber 5560 Mk. V. Scbase: a) Mastlämmer und jüngere Masthammel 7072 Mk., b) ältere Masthammel 65 bis 68 Mk., c) mäßig genährte Hammel und Schafe 60 bis 64 Mk. VT. Schweine: a) vollfleischige kernige Schweine feinerer Rassen und deren Kreuzungen von höchstens l1/* Jahren 49 Mk., b) fleischige 4648 Mk., c) gering ent­wickelte 4245 Mk., d) Sauen 4244 Mk.

Ocffcntlichc Litzmig der Stadtvcrorinictcn-Vcrslimmlmlg vom 18. Juni.

Das Protokoll der letzien Stadtverordnelmsitzung hat folgenden Wortlaut:

Protokollgenehmrglmg.

In Beantwortung der in der vorigen Sitzung von Herrn Hoch bei Nr. 175 an den Magistrat gerichteten Anfrage, be­merkt der Herr Oberbürgermeister, daß nach dem mit bem Stuttgarter Versicherungsverein abgeschlossenen Vertrage die Stadt verpflichtet sei, auf Verlangen dieses Vereins etwaige Schadensersatzansprüche vor Gericht auszutragen. Die hier­bei der Stadt entstehenden Kosten würden vom Stuttgarter Versicherungsverein erstattet. Im übrigen trüge aber der ge­nannte Verein 90°/» und die Stadt 10°/» des Ersatzanspruchs. Würde die Stadt sich weigern, den Prozeß anzustrengen oder weiter zu führen, so übernehme der Versicherungsverein keiner­lei Verpflichtung und die Stadt müsse für den Schaden voll aufkommen. Was den Gang des Prozesses in dem Fall Göbel anbetrifft, so sei die Stadt lediglich in erster Instanz verurteilt worden, während sie in zweiter und letzter Instanz den Prozeß gewonnen habe.

Zu Punkt 159/160 des vorigen Protokolls stellt Herr Lucht das in der Wiedergabe seiner Ausführungen angegebene Höhenmaß richtig. Hiernach sind die Worte:daß sie Hoch­wasser frei sind" bisvorgeschlagen" zu streichen und ist da­für zu setzen:daß die Straßenkrone 2025 cm über die vom Bauamt ermittelte Hochwasserlinie liegt."

Dienstanweisung für die Schlachthofkommission.

Berichterstatter: Herr Föll.

Im Anschluß an den Beschluß der Stadtverordnetenver­sammlung vom 13. Mai Nr. 184 hat der Magistrat be­schlossen, die Aufnahme von Interessenten aus der Bürgerschaft in die Schlachthofkommission abzulchneu, unb die Stadtverordneten­versammlung zu ersuchen, von ihrem dahin gehenden Wunsch Ab­stand zu nehmen. Berichterstatter gibt hierbei die Gründe bekannt, welche den Herrn Oberbürgermeister zu seinem Antrag Ver­anlassung gegeben hätten. Darnach sei der Schlachthof früher lediglich durch den Oberbürgermeister unter Mithilfe eines Magistratsdeputierten verwaltet worden; bei allen wichtigeren Fragen sei stets der Obermeister der Metzgerinnung gehört worden, wobei fast immer habe festgestellt werden können, daß die Interessen der Großviehmetzger, Schweinemetzger und Kälber- und Hammelmetzger sich gegenüber standen. Es würde deshalb bei Heranziehung von Interessenten erforderlich sein, daß mindestens zwei, wahrscheinlich aber drei Metzger in die Kommission ausgenommen werden müßten. Es scheine dies jedoch zu viel, weil dabei die Verwaltung aus der Hand der Körperschaften in die der Interessenten gleiten würde. Der Schlachthof könne vom Magistrat oder von einer Kommission desselben sehr gut alleinverwaltet werden, trotzdem sei von ihm die Einsetzung einer gemischten Kommission vorgeschlagen worden. Durch den Wunsch der Stadtverordneten-Versammlung würde

Sa wohl, Madame."

Na, schön, dann bringen Sie alles hin, aber hören Sie, Mannchen, paffen Sie bloß gut auf, daß die blaue Paudel nicht umkippt, da sind meine Hauben drin. Ver­stehen Sie?"

Ja wohl, Madame."

Mit weit ausgreifenden Schritten geht der Gepäckträger voran und biegt bald um die nächste Ecke.

Ach Göttchen, Liesbeth, wir hiten ihn doch sollen nach seinem Namen fragen. Er machte so'n grieslachiges Gesicht, wie ich mit ihm sprach. Wenn er man nicht mit unseren Sachen durchgeht!"

Aber Mutti, wo denkst Du hin."

Ja, ja, glaub' nur, in den großen Badeörtern soll man keinem Menschen trauen können, hat mir letzthin die KreiS« kaffenrendantin gesagt, und die weiß eS genau, die ist bis in der Schweiz gewesen."

Mama Budrikats Befürchtung erwies sich als grundlos. Vor dem Hotel wartete bereits der Träger mit den Gepäck­stücken.

So, nun können Sie gehen, und da haben Sie auch Pfennig," sagte die Rätin gönnerhaft.

Nee, Madame, das langt nicht, ich hab' 75 zu fordern, ohne Trinkgeld."

Was, für den Krümel Sachen herzutragen 75 Pfennige rief die alte Dame entrüstet.Sie denken wohl, ich laß mich hier beschummeln? Bei uns zu Hause ist jeder froh, wenn er, so mit eins, zwanzig Pfennige verdienen kann. Das merken Sie sich, Sie!"

Geht mich nichts an, Madame, ich bekomme 75/

Vergeblicher Protest; erst nachdem der Mann das Ver­langte erhalten hatte, entfernte er sich, einige nicht gerade schmeichelhafte Worte murmelnd.

Das bestellte Hotelzimmer war sehr viel kleiner als die Râtin erwartet hatte.

Und dafür soll man solch ein Sündengeld auSgeben,

Sam? tag

der Schlachthyf-Vktwaltimg eine Erschwerung erwachsen, sodaß bei dem Beharren auf diesem Wunsch die Verwaltung durch den Magistrat allein vorzuzieheu sein würde.

Herr Dr. Wagn er meint, es ließe sich eine Majorisierung der Kommission durch die derselben etwa angehörenden Metzger vermeiden, wenn in den Satzungen festgelegt würde, daß dann, wenn in einer Kommissionssitzung dieselben die Mehrheit hätten, die Kommission beschlußunfähig sei.

Herr Schwabe schlägt vor, ein Mitglied aus der Metzger­schaft (vielleicht den Obermeister) in die Komniission zu be­rufen ^und an den Beratungen teilnehinen zu lassen, ihm aber kein Stimmrecht zu geben.

Der Herr O b e r b ü r g e r m e i st e r führt aus, daß bereüs die Neuerung eingeführt sei, auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Mitgliedes bei dieser oder jener Sache zu beschließen, daß Sachverständige herangezogen werden sollen. In erster Linie würde jedenfalls der Obermeister der Innung in Frage fommen, doch aber auch andere Metzger je nach dem zur Ver­handlung stehenden Gegenstände. Es komme eben darauf an, wer Interesse daran habe, ob der Schweinemetzger, der Ochsen­metzger oder der Hammelmetzger. Die Schlachthofkommission sei lediglich eine Verwaltungskommission, welche im übrigen in die Interessen der Metzger nicht eingreife. Das Gutachten der Fachleute werde erforderlichenfalls nach wie vor, besonders bei Baufragen eingeholt werden, dagegen könne bei reinen Finanzfragen ein solches Gutachten niemals in Frage kommen.

Herr Schwabe stellt seiner vorherigen Anregung ent­sprechenden Antrag.

Herr Hoffmann vermißt überhaupt jede diesbezügliche Anregung von selten der Metzgerschaft, worauf Herr Dr. Wagner bemerkt, daß eine solche privatim an Herrn Hoch gerichtet worden sei, was diesen zu der in der vorigen Sitzung gegebenen Anregung veranlaßt habe.

Herr Dr. Wagner beantragt, daß die Stadtverordneten- Versammlung bei ihrem in der vorigen Sitzung ausgesprochenen Wunsch beharre.

Dieser Antrag wird jedoch abgelehnt, und der Antrag Schwabe angenommen.

Beschluß: (11 : 9 Stimmen): In Abänderung des Beschlusses vom 13. Mai ds. Js. Nr. 184 wird der Magistrat ersucht, in § 4 der Dienstanweisung zum Ausdruck zu bringen, daß der Metzgerschaft Vertretung ohne Stimmrecht in der Schlachthof­kommission gesichert sein soll.

Nachbewilligung von Mk. 492 auf VII H I, 5 für R.-J. 1903 zur Bestreitung der Kosten für Neden- stunden an der gewerbl. Fortbildungsschule.

Berichterstatter: Herr Hoffmann.

Bei der jetzigen Klasseneinteilung seien wöchentlich »4 Nebenstunden erforderlich und zu vergüten, während im Haus­haltsplan nur die Vergütung für 90 Nebenstunden vorgesehen sei. Gegenüber dieser Mehrvergütung seien Ersparnisse an den Kosten der Beleuchtung 31t erwarten, weil der Unterricht im Deutsch und Rechnen aus die Tageszeit gelegt worden sei.

Namens des Finanzausschusses beantragt Berichterstatter Genehmigung.

Beschluß: Genehmigt.

Einladung zur XIV. Versammlung des Hessischen Stadtetages.

Berichterstatter: Herr Kehl.

Zu dieser Versammlung seien von feiten des Magistrats entsendet worden die Herren Oberbürgermeister Dr. GebeschuS, Beigeordneter Sanitätsrat Dr. Eisenach und Stadlrat Böhm. Eine Stadtverordnelen-Sitzung habe inzwischen nicht statt« gefunden, weshalb der Finanz-Ausschuß geglaubt habe, im Sinne der Stadtverordnetenversammlung zu handeln, wenn er Herm Hoffmann beiigierte. Berichterstatter beantragt die Erteilung der nachträglichen Zustimmung.

Beschluß: Es wird Zustimmung zur Wahl des Herrn Hoffmann erteilt.

Herr Hoffmann teilt mit, daß er auf Grund der auf ihn gefallenen Wahl den Städietag besucht habe und bereit sei, auf Wunsch darüber zu berichten.

während zu Hause die bequeme, geräumige Wohnung ganz leer steht."

Trautstes Muttchen, ärgere Dich doch nicht," bat Liesbeth, sieh nur die Aussicht von unseren Fenstern, das weite Meer, so nah. Wie herrlich! Aber wozu mag wohl der lange Brettersteg mitten ins Wasser hinein gebaut kein ?"

Da promenieren die Kurgäste, gnädiges Fräulein, be­sonders abends, wenn die Musikkapelle spielt," erklärte daS Zimmermädchen, w'lcheS eben frisches Trinkwaffer brachte.

Ach wie wunderhübsch! Muttchen, steh doch, wie viele Leute dort spazieren gehen. Da will ich immer mit Wal- damar"

Bei uns zu Hause ist der Lindenweg um den Markt rum auch sehr schön," unterbricht die Rätin im Ton innigster Ueberzeugung. Sie hatte den Hut abgen-mmen, die grünen Baumwollhandschuhe von den heißen Handen gezerrt und ent­ledigte sich jetzt der neuen derben Reisestiefel, in denen ihre Füße schmerzhaft brannten.

Da, Mädchen, nehmen Sie man gleich meine Schuh' mit und wichsen Sie sie recht ordentlich blank."

Die An beredete, schon im Begriff, daS Zimmer zu ver­laffen, zog ein spöttisches Gesicht.Das Schuhreinigen be­sorgt der Hausdiener, gnädige Frau dürfen sie nur abends vor die Tür stellen."

Erbarmung, Ihnen ist das wohl zu schwere Arbeit? So 'ne junge, kräftige Mamsell*

Gnädige Frau, Schimpfmorte brauche ich mir nicht sagen zu lassen!"

Gott soll bewahren, sind daS hier großspurig«, über« »endliche Dienstboten. Na, hören Sie, wenn Sie bei «ns zu Hause dienten mit dem obstinatschen Wesen kämen Sie schlecht an."

Das zierliche Hausmädchen begnügte sich damit, schweigend die Achseln zu zucken und ging hinaus. Die schmutzigen Schuhe aber ließ ste stehen.

Stöhnend und brummend wirtschaftete die Rätin zwischen

27. Ium.

rem w ww awnitMMwo iimMmt^'g-M .^r^^s^^M «r "w iW^iMniBa»-i3tzwitm'rzr.»g.^r»3K^Exxs^ Wahl zweier Mitglieder aus dem Arbciterstandc in die Armenkommissiou.

Berichterstatter: Herr Bailly.

Derselbe gibt die Vorschläge der Wahlvorschlagskommission bekannt. Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung dieser Vor­schläge durch Zuruf.

Beschluß: AlS Arbeitnehmer werden in die Armen- Kommission gewählt die Herren Jakob Ohler, Maschinenmeister, Marklstraße 11 und Karl Schmidt, Goldarbeiter, Kleine Fahrstraße 1.

Zusammensetzung der AkbeitSamtsMmission.

Berichterstatter: Herr Kreuter.

Gemäß § 3 des Verwaltungsstatuts für das Arbeitsam; sei vom Geiverbegericht beschlossen worden, von den Arbeit­geber-Beisitzern die Herren Schneidermeister Kaspar Müller und Fabrikant Ernst Zimmermann und von ben Arbeitnehmer- Beisitzern die Herren Spengler Gustav Hau und Bürsten­macher Schabl der Stadtverordnetenversammlung als Beisitzer für die Arbeitsamtskoinmission vorzuschlagen.

Vom Magistrat seien als Mitglieder in die Kommission gewählt worden die Herren Stadträte König und Rumpf und blieben von der Stadtverordnetenversammlung außer der Wahl der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beisitzer noch zwei Stadtverordnete als Mitglieder in die Kommission zu wählen. Die Vorschläge, welche Berichterstatter namens des Wahl­vorschlagsausschusses bekannt gibt, finden Berücksichngung und erfolgt die Wahl durch Zuruf.

Beschluß: Die vom Geiverbegericht in Vorschlag ge­brachten Beisitzer des tZewerbegerichts, sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, werben als Mit­glieder in die Verwaltungskommission der das Arbeitsamt betreffenden Angelegenheiten gewählt und ferner die Herren Stadtverordneten Dr. Heraeus und Kehl.

Wahl zweier Vertreter für die Verhandlungen mit dem Landkreise wegen der Sammelwafenmeisterei.

Berichterstatter: Herr Küstner.

Vom Kreisausschuß sei nachstehendes Schreiben an den Magistrat gerichtet worden:

Zeitungsberichten zufolge hat die Stadtverordneten- versammlung am 24. v. Mts. beschlossen, den Magistrat 511 ersuchen, mit dem Landkreise Hanau wegen Erstrebung eines anderweiten Verteilungsverfahrens über die Kosten derSammel- wasenmeisterei in Verbindung zu treten. In der Verhandlung hat das Verhalten des Landkreises und die rechtliche Stellung desselben zu der Stadt hinsichtlich der Sammelwasenmeisterei von verschiedenen Seiten eine Darstellung erfahren, die einer Widerlegung bedarf. Es wird daher gebeten, die weiteren Verhandlungen über den ©egenftanb in einer gemeinschaftlichen Sitzung von Vertretern der Stadt unb des Landkreises zu führen und diese Verhandlungen nicht lediglichauf die Er­strebung eines anderweitigen Verteilungsverfahrens", welcher diesseits lediglich widersprochen werden müßte, zu beschränken, sondern auf eine vertragliche Regelung der aus dem Bau oër^ Sammelwafenmeisterei entstandenen gegenseitigen Rechte unb. Pflichten zu erstrecken. Das Fehlen solcher Abmachungen wird diesseits als erheblicher Mangel empfunden. Mit Rücksicht auf die zwischen dem Anträge des Magistrats und dem Be­schlusse der Stadtverordneten vorhandene Differenz wird von uns Wert darauf gelegt, daß bei den gemeinschaftlichen Ver­handlungen auch Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung zugezogen werden. Ich bitte schließlich, die Verhandlungen möglichst bald einzuleiten."

Nach Mitteilung des Herrn Berichterstatters habe der Magistrat die Herren Beigeordneten Bode und Dr. Eisenach zur Teilnahme an der Besprechung gewählt und werde auch die Stadtverordnetenversammlung um Wahl zweier Vertreter ersucht. Namens des Wahlvorschlagsausschusses bringt Bericht­erstatter die beiden bisherigen Referenten in dieser Sache für die Wahl in Vorschlag. Die Wahl erfolgt hierauf durch Zuruf.

Beschluß: Zur Teilnahme an der Besprechung werden gewählt die Herren Stadtverordneten Rechtsanwalt Eberhard und Glaser. gBBgg^"R?M^m«IMMWMllW^ ihren verschiedenen Schachteln herum, biS ein leiser Ausruf Liesbeths sie an die Anwesenheit der Tochter erinnerte.

Kind, .liebes, was stehst Du denn noch immer am Fenster? Kram' erst Deine Sachen ordentlich ein, sie werden sich so wie so sehr knulschen, weil hier alles so beengt ist. Bei uns zu Hause haben wir doch ein jeder sein eigenes Kleiderschaff," setzte sie vorwurfsvoll hinzu.

Liesbeth rührte sich nicht von der Stelle. Muttchen ach Gott, Muttchen"

Dir Râtin legt die weißen Baumwollenstrümpfe, die sie eben nach der Nummer ordnet, aus der Hand und tritt näher.

Ja, was gibt's denn da?"

Dort dort drüben auf dem Steg steh mal, der große Herr, neben der eleganten Dame" des Mädchens Stimme zittertdas kann doch unmöglich--Wal­demar ----?"

Mama Budrikat trug zwar beim Stricken eine Brille, in der Ferne aber sah sie noch sehr scharf. Mit einem einzigen schwiegermültrrlichen Blick umfaßte sie daS in lebhaftem Ge­spräch einherschreitende Paar und ihr rundeS, rotes Gesicht wurde kupferfarben vor Zorn.

Gewiß ist er daS, Dein netter Bräutigam, der mit 'ner fremden Person rumscharmugiert. Da, jetzt legt sie gerade die Hand auf seinen Arm."

LieSbeth fing bitterlich zu weinen an.Ach Gott, Wal­demar mein Waldemar und ich hatte mich so schrecklich auf ihn gefreut. Wer konnte so etwas denken!"

Mir hat's längst geschwant," ereiferte sich die Mutter. Wenn einer schon nicht aus unserer Stadt ist, kmnt man seinen Charakter nicht."

Waldemar hat gewiß am wenigsten Schuld," verteidigte die Kleine,er ist nur zu hübsch und zu klug, alle Mädchen laufen ihm nach. In der Schule soll ihn die ganze erste Klaffe wahnsinnig lieben. Aber auch hier 0, es ist schrecklich!"

Za. und dafür hat man sich aus aller Ruhe «ud Be-