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Dieser Empfang, die herrliche Umgebung und die heilkräftigen Quellen des Bades werden nicht verfehlen, einen dauernden Eindruck in unseren Herzen zu erwecken. Herr Bürgermeister Alberti-Rüdesheim erbrachte namens des naffaui chen Siädte- tages die herzlichsten Glückwünsche. Als Brüder derselben Familie nehmen wir, so führte er weiter aus, freundlichen Anteil an Ihrer Tagung und wünschen, daß diese Verhand­lungen den besten Verlauf nehmen im Interesse des hessischen Städtetages und derjenigen Städte, die darin vertreten sind.

Hiermit hatte der Begrüßungsakl sein Ende gefunden und die Erledigung der aufgestellten Tagesordnung nahm ihren Fortgang. Zunächst erstattete der Schriftführer Herr Stadt­rat Boedicker-Caffel den Geschäftsbericht. In der gewohn­ten ausführlichen, übersichtlichen Weise gab der Herr Referent ein getreues Bild der Tätigkeit während des abgelaufenen Jahres, alle Ereignisse berührend und darlegend. Zugleich brachte er den Antrag ein, durch einen entsprechenden Zusatz zu den Satzungen den Städten des Fürstentums Waldeck das Recht des Beitritts zum hessischen Städtetag zu gewähren, ohne daß die Bezeichnung „Hessischer Städtetag" eine Aende­rung erfahre. Dem Antrag wurde stattgegeben. Ausführlich behandelte der Geschäftsbericht die Angelegenheit betreffs der kommunalen Verbrauchsabgaben, die durch das Zolltarifgesetz besonders aktuell geworden ist. 1392 Gemeinden innerhalb des Deutschen Reiches seien an der Angelegenheit besonders interessiert, da diese noch Schlacht- und Wahlsteuern erheben. Wie bekannt, habe kürzlich in Mainz eine Versammlung von Vertretern süd- und west­deutscher Städte stattgefunden, in welcher zu der nach Annahme des Paragraphen 13 a geschaffenen Lage Stellung genommen worden sei. Die in dieser Versammlung beschloffene Resolution lautet bekanntlich: „1. Der § 13 des Zolllarifgesetzes, über deffen verfassungsmäßige Zulässigkeit begründete Zweifel be­stehen, bedeutet einen schweren Eingriff in die Finanzwirtschaft zahlreicher deutscher Städte, für deren Haushalt die Erhebung der in Betracht kommenden Verbrauchsabgaben eine der wich­tigsten unentbehrlichsten Einnahmequellen bildet. 2. Die Auf­hebung dieser Abgaben würde in allen davon betroffenen Städten eine bedeutende Erhöhung der direkten Steuern /md damit eine Mehrbelastung des wirtschaftlich schwächeren Dus der Bevölkerung zur Folge haben; auch vielen Gemeinden die Einführung oder weitere Ausbildung der gerade diesem Be­völkerungsteil zugute kommenden Wohlfahrtseinrichtungen un­möglich machen. 3. Es ist daher nachdrücklich die Wiederbe- seiligung des § 13 anzustreben und zu diesem Zwecke a) auf die zukünftigen Vertreter der beteiligten Städte im Reichstage dahin einzuwirken, daß sie die Aufhebung des genannten Para­graphen herbeiführen; b) durch Eingaben an den Reichskanzler, den Reichstag und die Landesregierung in gleichem Sinne uor- stellig zu werden,; c) an die beteiligten Städte das dringende Ersuchen zu richten, zu der für den September d. I. in Dresden in Aussicht genommenen Versammlung Vertreter zu ent'cnden, oder im Falle der Verhinderung ihre Stimme dem teiluehmen- den Vertreter einer anderen Stadt zu übertragen; d) an die Dresdener Versammlung den Antrag zu richten, zu der vor­liegenden -Frage in gleicher Weise Stellung zu nehmen."

Der Referent beantragte, der hessische Ctädtelag möge sich dieser Resolution anschließen und den Vorstand beauftragen, die genügenden weiteren Schritte in die Hand zu nehmen. Die Versammlung stimmte zu. Von dem Vertreterder Stadt Schmal­kalden, Herrn Bürgermeister Bachenfeld, wurde gewünscht, daß die Städte nicht voreilig mit der AufhebungderVerbrauchsab- gaben sein möchten. Zugleich erbat er sich Auskunft, wie weit die Angelegenheit in Fulda und Hanau gediehen sei, da seines Wissens diese Städte bereits sich mit der Sache befaßt hätten. Herr Oberbürgermeister Dr. Antoni-Fulda äußerte sich da­hin, daß man in Fulda in der Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit bereits behandelt habe, jedoch derselben eine dilatorische Behandlung zu teil werden lasse. Eine rechte Stimmung für Aufhebung der Fleisch- rc. Steuer sei nicht zu konstatieren. Herr Oberbürgermeister Dr. G e b e s ch n ß präzi­sierte die Stellung der städtischen Körperschaften hierzu noch näher. Bekanntlich hat in Hanau die Stadtverordnetenver­sammlung beschlossen, an den Magistrat mit dem Anträge heranzutreten, daß die Aufhebung der städtischen Verbrauchsab­gaben nach und nach erfolgen soll. Herr Oberbürgermeister Müller-Cassel gedachte der im Lause des Jahres verstorbenen zwei Mitglieder des Städtetages. Die Versammelten erhoben sich von ihren Plätzen.

Der von dem Rechnungsführer Herrn Bürgermeister Schöffer- Gelnhausen erstattete Kaffenbericht zeigte eine Ein­nahme von 1615.74 M., eine Ausgabe von 1182.85 M.

Hierauf wurde zur Wahl des Ortes für die nächste Haupt­versammlung des Hessischen Städtetages geschritten. Es lagen Einladungen vor von feiten der Städte Karlshafen und

in C-dur. Im allgemeinen phrasiert er gut und singt mit Geschmack, nur sind seine Tenöre etwas schwach. Im Schubert- schen „Ruhe, schönstes Glück der Erde", störte das plötzliche Forte am Schluß die sonst gut getroffene Stimmung. Die beiden am Schluffe singenden Vereine: „Oberbarmer Sängerhain" (Dir. Hirsch, 183 Sänger) und der „Ber- liner Lehrergesangverein (Dir. Prof. Felix Schmidt, 224 Sänger) sangen außer dem Preischor auch Hegars „Kaiser Karl inder Johannisnacht" nacheinander. Während der erstere sich durch zu monirierten Vortrag um eine tiefere Wirkungbrachte, war die Leistung der Berliner geradezu hervorragend. Das schnelle, flotte Tempo des Preischors war durchaus rich­tig, er wurde außerdem mit überzeugender und urwüchsiger Kraft und Frische, ohne zu viel Details vorgetragen und er­wirkte spontanen/ langandauernden Beifall, der sich nach dem mit künstlerischem Empfinden gesungenen und aufs feinste aus­gearbeiteten Hegar'schen Chor wiederholte. Der Kaiser, der bis zum Schluß verweilte, beteiligte sich stehend äußerst lebhaft an dem Beifall. Den Kölnern ist hier eine scharfe Konkurrenz erwachsen. Erwähnt sei noch, daß Prof. Heinrich Zöllner aus dem PreiSrichterkollegium ausgetreten und bereits abgereist ist, nachdem der Kaiser seinen Austritt ge­nehmigt hat. Die Gründe sind noch nicht bekannt.

Samstag

Rinteln. Karlsbalen batte sich querst gem-ldet, doch trat mich Herr Bürgermeister G är 1 ner-Rimeln warm für feine Ein­ladung ein. Schließlich brachte Herr Stadtrat Boedicker- Cassel den Vermiitelungsvorichlag ein, für 1904 Karlshasen, für 1905 Rinteln als Tagungsort zu wählen. Dieser An­trag wurde angenommen.

Bei der zu erfolgenden Neuwahl für die nach den Sta­tuten ausscheidenden Vorstandsmitglieder wurde der Vorschlag eingebracht, die Ausschedenden (Herrn Müller-Cassel, Dr. G e b e s ch u s - Hanau, Schöffer- Gelnhausen) per Akklamation wiederzuwählen. Da kein Gegenantrag vorlag, fand dieser Vorschlag Annahme. Die Wiedergewählten nahmen unter Dank für das geschenkte Vertrauen die Wabl an.

Nun folgten Referate. Zuerst sprach Herr Bürgermeister Mül! er -Allendorf über „die Gemeindenutzungen im Re- gierungèbeznk Cassel". Es war ein klar durchdachtes, äußerst sorgfältig bearbeitetes Referat, das die Versammlung lebhaft interessierte. Es würde zu weit gehen, ausführlich darüber zu berichten, doch wollen wir die Schlußworte des Referenten hier anführen, die auch den Gedankengang des Referats wieder­zuspiegeln geeignet sind. Herr Müller-Allendorf führte aus: Ich stehe am Schluffe eines Ganges durch viele Jahrhunderte, aus ferner Vergangenheit bis zur unmittelbaren Gegenwart. Was an dem Gemeingut und an den Gemeindenutzungen so verehrungswürdig erscheint, das ist die Tatsache, daß wir es mit einem Stück Volk-gesetzgebung zu tun haben mit durchaus volkstümlichen Einrichtungen, von denen wir sagen können, wie wir es vom Volkslied sagen müssen: Dis Volk hat sie selber geschaffen, es aus der Tiefe seines Rechtsbewußtseins und seines sittlichen Empfindens heroorgeholt. Die Gemeinde­nutzungen sind deshalb als eine in unserem ureigenen Volks­tum entstandene genossenschaftliche Wohlfahrtseinrichmng an« zusthen, welche auch schon aus diesem Grunde und zum Teil wegen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung in einem den Gemcindeverhällnissen entsprechenden Umfange nach Mög­lichkeit zu erhalten sein würde. Andererseits muß aber auch zugegeben werden, daß die Gemeindenutzungen unter Umständen sehr unheilvoll wirken können, z. B. kann eine Bauholzbe­rechtigung unter Verhältnissen sogar zu einer Prämie für Brandstifter werden. Teilweise gestatten die Gemeindenutzungen auch nur eine unwirtschaftliche Behandlung der Nutzungsob­jekte. Diese und die schon angeführten Gründe empfehlen bezw. verlangen eine Einschränkung bezw. eine vollständige Be- feitigung der beir. Nutzungsrechte. Da aber, wo die Hervor- gehobenen oder sonstige Gründe der Existenz der Gemeinde­nutzungen in unserem Regierungsbezirk ein Ziel gesetzt haben, möchte ich wenigstens wünschen, daß diese Verhältnisse der Ge­meinbenutzungen, wenn ihnen auch nicht vergönnt war, nament­lich im Laufe des vorigen Jahrhunderts, ein friedliches Dasein zu führen, doch wenigstens ohne Kampf zu Grabe getragen werden. Dieses zu erhalten, wird vorzugsweise in der Hand der beteiligten Behörden liegen, welchen es an oberster Stelle obliegt, darüber zu wachen, daß gesetzliche Konsequenzen nicht zur Verletzung bestehender wohlerworbener Rechte führen, indem sie eine Ausgleichung der sich gegenüberstehenden Interessen durch freie Verständigung herbeizuführen suchen, die bei An­wendung richtiger Grundlagen für die Ausgleichung ohne be­sondere Schwierigkeit zu erreichen sein wird.

Nach Beendigung des Referates gab Herr Regierungsrat Rötger - Cassel noch einige dankenswerte Ergänzungen.

Ueber die Bildung und die Tätigkeit von Gesundheits­kommissionen in den Städten nach dem Gesetze vom 16. 9. 1899 bezw. der allerhöchsten Verordnung vom 4. 3. 1901 referierte Herr Stadtsyndikus Brunn er- Caffel.

Hierauf folgte ein Referat des Herrn Geh. Negierungs­rats Dr. Knorz-Cassel über die Errichtung einer Ruhe­gehalts- und einer Witwen- und Waisen-Versorgungskasse für die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Cassel. Der Referent machte zunächst Angaben über die bis jetzt erfolgten Beitrittserklärungen zu den Kaffen, erläuterte die Beitrags- Leistungsverhälmisse und empfahl zum Schluffe denjenigen Städten, die noch sernstehen, dm Beitritt. Auch Herr Regie­rungspräsident v. Trott zu Solz schloß sich der Auffor­derung des Herrn Referenten an und legte den Städten warm ans Herz, ihren Beitritt zu erklären bezw. die erste geeignete Gelegenheit zu benützen, für den Beitritt einzutreten. Herr Stadtrat B o e d i ck e r - Cassel brachte folgende Resolution ein: „Der hessische Stâdtetag richtet an die Städte des Regierungsbezirks Caffel die dringende Bitte, in ihrem eigenen Interesse der von dem Kommunalverbande gegründeten Gemeindebeamten- Ruhe­gehalts-, Witwen und Waisenkasse beizutreten." Diese Reso­lution wurde angenockmen, desgleichen die folgende Resolution, eingebracht von Herrn Bürgermeister Radke-Wildungen: „Der hessische Städtetag wolle beschließen, bei dem hessischen Kommunallandtage den Antrag zu stellen, daß den Städten des Fürstentums Waldeck-Pyrmont die Möglichkeit gegeben werbe, der zu errichtenden Ruhegehaltskaffe für die Kommu­nalbeamten des Regierungsbezirks Caffel sich anzuschließen."

Den Beschluß der Verhandlungen des ersten Tages bildete das Referat des Herrn Dr. Stein-Frankfurt a. M. über „Soziales Museum, seine Organisation und seine Aufgabe in unserer Provinz".

Hierauf wurde im Badehotel Schneeweis u. Müller ein Frühschoppen eingenommen.

Am Abend fand im Kurhotel Festtafel statt.

Bei dem Festmahl, welches 82 Teilnehmer zählte, brachte der Vorsitzende des Städtetages, Oberbürgermeister Müller-Cassel, das Hoch auf Se. Majestät den Kaiser aus. Der stellvertretende Vorsitzende, Oberbürgermeister Schüler- Marburg, toastete auf die Gäste. Für diese dankte Ober­bürgermeister Gaßner-Mainz. Sein Toast galt den Damen. Das Festmahl nahm den animiertesten Verlauf. Auf das an Se. Majestät den Kaiser abgesandte Begcüßungstelegramm ist von dem Chef des kaiserlichen Zivilkabinetts v. Lucanus ein Telegramm eingelaufen, in welchem Se. Majestät für die Begrüßung seinen herzlichsten Dank ausspricht.

6. Juni

Huo Stadt und £and.

Hanau, 6. Juni.

* ^iirft Ferdinand Maximilian III von Nsenburg-Rüdinsten zu Wächtersbach f. In Er­gänzung unseres gestrigen Telegramms aus Wächierèbach über den tragischen Tod des greisen Fürsten Ferdinand Maximilian von Dfenburg-Büdingen zu Wächtersbach berichtet uns unser Korrespondent noch folgende Einzelheiten: Als gestern früh gegen 4 Uhr ein Wächtersbacher Einwohner am Schlosse vor­beiging, sah er aus dem im 1. Stock belegenen Schlafzimmer des Fürsten Rauch bringen. Er alarmierte alsbald die Schloßbewohner, denen beim Oeffnen derSchlafzimmertürFlammencntgegenschlugen. Der Fürst lag tob vor seinem Belt. Ein Herzschlag hatte, wie ärztlicherseits konstatiert wurde, den Tod verursacht. Das Ab­leben war schmerzlos eingetreten, wie auch der friedliche Aus­druck der Gesichtszüge des Toten dokumentierte. Der Körper war nur wenig verbrannt. Das plötzliche Erschrecken über den Ausbruch des Zimmerbrandes hatte jedenfalls den Herz­schlag des schon längere Zeit leidenden Fürsten herbeigesührt. Ueber die Ursache des Entstehens des Zimmerbrandes nimmt man an, daß der Fürst, der es liebte, allein zu schlafen, eine Lampe anzuzünden sich anschickle, das brennende Streichholz seinen Händen entfiel und leichte Stoffe im Zimmer entzündete. Der Verewigte liegt aufgebahrt in der hessischen Staatsuniform im Schloß. Die Beisetzung erfolgt Montag ^12 Uhr. —- Weiter ist noch mitzuteilen, daß der verstorbene Fürst am 24. Oktober 1824 als Sohn des Grafen Adolf von Dienburg- Büdingen zu Wächtersbach geboren wurde. Am 17. Juni 1849 vermählte er sich zu Wilhelmshöhe mit Auguste Marie Gertrude, Fürstin zu Hanau und Herzowici und Gräfin zu Schaumburg, einer Tochter des letzten Kurfürsten, die am 18. September 1887 verschied. Am 9. Oktober 1847 sucedierte er seinem Vater, am 20. August 1865 wurde er in den Fürsten - stand erhoben. Dem preuß. Herrenhause und der Ersten Kammer des Großherzogtums Hessens gehörte er als erbliches Mitglied an. Der Fürstentitel geht auf den Erbprinzen Friedrich Wilhelm, geb. 17. Juni 1850, über. Außerdem hatte der Verstorbene noch 3 Kinder. — Ein anderer Bericht unseres FC.=%orre= spondenten lautet, die vorstehenden Angaben ergänzend: Der verstorbene Fürst war ein hochgebildeter Mann, ein Aristokrat vom Scheitel bis zur Sohle, ein echter Grandseigneur. Nach­dem er in Heidelberg studiert hatte, trat er kaum 23jährig nach der Abdekation seines Vaters, des Grafen Adolf, die Verwaltung des Fideikommisses seines Hauses an, die er mit Umsicht und Tatkraft leitete. Um die Politik seines Schwieger­vaters, dem er „der liebste Schwiegersohn" war, hat er sich nie gekümmert, und mit Unrecht wurde der Fürst, als er im Oktober 1853 auf dem Friedrichsplatz in Caffel den hessischen Ministerpräsidenten Hassenpflug etwas „unsanft" zur Rede stellte, wegen dieses Renkontres als „hyperliberal" von den Anhängern Haffenpflugs bezeichnet. Der Fürst hatte sich nur durch die Einmischung des Premiers in seine privaten Verhältnisse gereizt soweit hinreißen lassen. An seinem letzten Geburtstage, den der Kurfürst im jév^ Hessenlande verlebte, also am 20. August 1865, verlieh er seinem Schwiegersohn den Fürstentitel. Erwähnt verdient noch zu werden, daß der Fürst schon vor 50 Jahren sozialpolitisch wirkte, z. B. durch Errichtung von Arbeiterwohnungen, Er­bauung einer Steingutfabrik in Schlierbach und andere Maß­nahmen. Auch in den ärmeren Orten am Südabhange des Vogels­berges wird man das Andenken des Fürsten in hohen Ehren halten.

* Kgl. Zerchenakademie. Die Herren Fabrikanten Jul. Steinheuer und Heinr. Brüning dahier sind zu Mitgliedern der Direktion der Kgl. Zeichenakademie bestellt worden.

* Nach Falb. Der Juni bringt uns nach Falb in der ersten Hälfte ziemliche Trockenheit, in der zweiten Hälfte jedoch bedeutende Niederschläge mit Gewittern. Während die Tempe­ratur anfangs normal bleibt, soll sie später stark sinken. Den 10. bezeichnet Falb als einen kritischen Termin III., den 25. als einen solchen I. Ordnung. Dem hundertjährigen Kalender nach dürften die ersten acht Tage rauh, darnach dürfte es jedoch schön und warm werden bis zum 21. Vom 21.—24. soll regnerisches, windiges Wetter eintreten, in den letzten sechs Tagen soll aber wechselnde Witterung herrschen.

* Frankfurter Regatta. Zu der am 21. und 22. ds. stattfindenden Frankfurter Regatta hat sich auch die Hanauer Rudergesellschaft gemeldet.

* Nach den Rennen zu Frankfurt a. M. kon­zertieren Sonntag den 7. Juni im „Frankfurter-Hof" in Frankfurt a. M. während des Diners abwechselnd die Musik des Darmstädter Garde-Dragoner-Rzmts. Nr. 23 und die be­liebte Zigeuner-Kapelle Rigo-Nicolfoi.

* Parolemusik. Die Ulanenkapelle spielt morgen Sonntag im Schloßpark folgende Stücke: 1) „Unter der Frie- denssonne", Marsch von Blon; 2) Ouvertüre z. „Pique- Dame" von Fr. v. Suppö; 3) Fantasie a. „The Geisha" von S. Jones; 4) „Maienklänge", Walzer von Parlow; 5) „Kavallerie-Parademarsch" von Urbach.

* Fahnenweihe. Der hiesige Bäckergesellen - Verein „Früh-Auf" begeht am 19. und 20. Juli d. J. im Etablisse­ment „zum Kaiserhof" das Fest seiner Fahnenweihe. Nach den bis jetzt getroffenen Vorbereitungen scheint das Fest einen schönen Verlauf zu nehmen. Die Fahne wird in der bekannten hiesigen Kunststickerei von H. Lieber angefertigt. Den ge­sanglichen Teil hat der rühmlichst bekannte Gesangverein „Germania", den musikalischen Teil die hiesige Stadtkapelle übernommen; außerdem ist ein Festzug durch verschiedene Straßen der Stadt geplant. Alles Nähere wird noch bekannt gemacht.

* Streich-Konzert» Wie überall, so dürfte auch hier Johann Strauß jun., dessen Konzert mit seinem Wiener Or­chester am 19. Juni stattfindet, freudig willkommen geheißen werden. Presse und Publikum sind des Lobes voll über die vorzüglichen Leistungen dès Orchesters und seines famosen Di­rigenten, der mit echt wienerischer Grazie und Eleganz seine Schar zum Siege führt. Auch als Komponist findet Johann