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Dienstag

Hue Stadt und £and.

Hanau, 26. Mai.

* Die Reichstagswahl. In der heutigenAmtlichen Beilage" befindet sich eine Uebersicht der Wahlbezirke, deren Abgrenzung, der Wahlvorsteher, deren Stellvertreter und Wahllokale in den Landgemeinden und Gutsbezirken des Landkreises Hanau sowie in der Stadt Windecken für die Wahl eines Abgeordneten zum Reichstag.

* Losttngsscheine. Verschiedene Militärpflichtige haben ihren Losungsschein beim städtischen Meldeamte noch nicht ab­geholt. Wir erinnern deshalb nochmals an die Abholung.

* Aus Hanaus Vorzeit. Zu der in unserem gestrigen Blatte gebrachten Abbildung der vor 245 Jahren stattgefunde­nen Grundsteinlegung der Johanniskirche müssen wir noch hinzufügen, daß bei dieser Gelegenheit auch eine Denkmünze geprägt wurde, die auf dem uns von Herrn I. Jobst aus seiner Sammlung in liebenswürdiger Weise überlassenen Kupfer­stiche mit beiden Seiten abgebildet ist und in den Grundstein ge­legt wurde. Von dieser Münze befindet sich auch je ein Exem­plar im Besitze des Geschichtsvereins und des Herrn Prof. Dr. Suchier.

FC. Oberkrieftsflericht des 18. Armeekorps. Die Berufung des Musketiers Franz S ch u st e r von der 4. Komp. 166. Jnf.-Regts. gegen ein kriegsgerichtliches Erkennt­nis, durch das er wegen Fahnenflucht und falscher Namens­angabe zu 1 Jahr 3 Monaten und 14 Tagen Gefängnis verurteilt wurde, hatte keinen Erfolg. Schuster ist schon wiederholt wegen unerlaubter Entfernung und Fahnenflucht bestraft; daher erschien die hohe Strafe gerechtfertigt.

* Viehmarkt. Morgen früh findet dahier Zucht- und Fettvieh-Markt statt.

* § 13a des Zotttarifgefetzes. Die Oberbürger­meister verschiedener süddeutscher Städte tagten gestern in Mainz, um zu dem § 13a des Zolltarifgesetzes, der den Städten den Wegfall der kommunalen Fleischsteuer vorschreibt, Stellung zu nehmen. Auch Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus aus Hanau nahm an der Besprechung teil. Es wurde nachstehende Resolution einstimmig. angenommen: 1. Der 8 13 des Zolltarifgesetzes, über dessen verfirssungS- mäßige Zulässigkeit begründete Zweifel bestehen, bedeutet einen schweren Eingriff in die Finanzwirtschaft zahlreicher deutscher Städte, für deren Haushalt die Erhebung der in Betracht kommenden Verbrauchsabgaben eine der wichtigsten, unentbehr­lichsten Einnahmequellen bildet. 2. Die Aufhebung dieser Ab­gaben würde in allen davon betroffenen Städten eine bedeutende Erhöhnng der direkten Steuern und damit eine Mehrbelastung des wirtschaftlich schwächeren Teils der Bevölkerung zur Folge haben; auch vielen Gemeinden die Ein­führung oder weitere Ausbildung der gerade diesem Bevölkerungs- teil zugute kommenden Wohlfahrtseinrichtungen unmöglich machen.

3. Es ist daher nachdrücklich die Wiederbeseitigung des § 13 anzustreben und zu diesem Zwecke a) auf die zukünftigen Vertreter der beteiligten Städte im Reichstage dahin einzuwirken, daß sie die Aufhebung des genannten Paragraphen herbeiführen; k)) durch Eingaben an den Reichskanzler, den Reichstag und die Landes­regierung in gleichem Sinne vorstellig zu werden; c) an die beteiligten Städte das dringende Ersuchen zu richten, zu der für den September d. I. in Dresden in Aussicht genommenen Versammlung Vertreter zu entsenden, oder im Falle der Ver­hinderung ihre Stimme dem teilnehmenden Vertreter einer anderen Stadt zu übertragen; d) an die Dresdener Ver­sammlung den Antrag zu richten, zu der vorliegenden Frage in gleicher Weise Stellung zu nehmen.

* Nette Schwindelmanöver. Trotz der vielen Warnungen in der Presse, zweifelhaften Anerbietungen gegen­über Vorsicht walten zu lasten, gelingt es den mit gewisser Unverfrorenheit auftretenden Gaunern noch immer, Opfer zu finden. Ein solches Vorkommnis ist wieder aus unserem Ort zu melden. Zu einem Schuhmacher in der Steinheimerstraße kam ein Reisender, der sich Arndt nannte und vorgab, für die Firma Scheibler & Co., A.-G. in Düsteldorf, tätig zu sein. Diese beabsichtige hier eine Verkaufsstelle ihrer Glück­wunschkarten zu errichten. Diese Verkaufsstelle bot der Reisende dem Schuhmacher an, dem die Sache einleuchtete und der sich zur Uebernahme der Filiale bereit erklärte. Der hinkende Bote kam aber auch. Der Reisende führte zwei Kartons Glück­wunschkarten im Werte von etwa 3 Mk. bei sich, die, wie er angab, der Schuhmacher mit den noch folgenden fünf weiteren Kartons gegen eine Vorausbezahlung von 38 Mk. annehmen müsse, anderenfalls die Uebergabe der Verkaufsstelle nicht er­folgen könne. Der Schuhmacher zahlte 38 Mk., erhielt die zwei Kartons und dieZusicherung", daß die anderen Kartons folgen würden. Als letzteres nicht erfolgte, wandte er sich an die angegebene Firma in Düsteldorf, jedoch kam die Anfrage von dort retour mit dem postalischen Vermerk, daß eine solche Firma in Düsteldorf nicht existiere.

* Zttm Frankfttrter Gesangs-Wettstreit hat die G. M. A l b e r t i' sche Hofbuchhandlung zwei Medaillen her­stellen lassen, die auf der einen Seite das Bildnis Sr. Maj. des Kaisers, auf der Rückseite einen Teil der Stadt Frankfurt a. M. zeigen. Weiter hat der Gesangs-Wettstreit auch die Herausgabe verschiedener Festpostkarten gezeitigt.

* Sommerfest. Das diesjährige Sommerfest der Turngemeinde findet Sonntag den 9. August am Forstbause statt. Es ist geplant, dasselbe wieder zu einem großen Volks­feste zu gestalten und wird der Festausschuß schon demnächst beginnen, die nötigen Vorbereitungen zu treffen.

* 1. Abonnementskonzert im Kaiserhof. Wie bereits erwähnt, findet heute abend das erste diesjährige Abonnementskonzert in dem für derartige Unternehmungen so vorzüglich geeigneten Garten desKaiserhofs" statt, und kann man, falls Jupiter Pluvius nicht noch einen seiner oft unbe­rechenbaren Einfälle bekommt, dem Konzert ein recht günstiges Prognostikon stellen, zumal auch ein sehr hübsches Programm hierfür aufgestellt ist, aus dem wir nur hervorheben:Mein Traum", Walzer von E. Waldteufel,Glühwürmchen", Idyll a. d. OperetteLyststraia" von Link, Overture z. Op. Czar und Zimmermann" von Lortzing, Fantaste a. R. Wagners j Op.Tannhäuser" von Hamm,Musikalische Extrablätter",

Potpourri von Thiele,Waffenruf des Kaisers", Air militair von Clarens. Jedenfalls sieht den Besuchern ein genußreicher und erholungbringender Abend in Aussicht, sodaß ein Besuch gewiß niemanden reuen wird.

* VI. Abonnementskottzert -Centralhalle". Ueber die im 6. Abonnementskonzert am Donnerstag den 28. Mai mitwirkende Sängerin Fräulein Janne Blijenburg liegen uns eine Menge der günstigsten Kritiken vor. So schreibt z. B. dieNeue Würzburger Zeitung" vom 8. No­vember 1902:Würzburger Liedertafel. Direktor Professor Meyer-Olbersleben. Für den solistischen Teil hatte man die Frankfurter Sängerin Fräulein Janne Blijenburg gewonnen. Dieselbe verfügt über einen sehr umfangreichen, sympathischen Mezzosopran und ihr trefflicher Vortrag ließ die tüchtig ge­schulte Sängerin erkennen. Ganz besonders sprachen die beiden Lieder von WolfZur Ruh'" undMaussallensprüchlcin" an. Das Publikum spendete der Sängerin freudige Anerkennung und Dank durch wiederholten Hervorruf." Auch die ande­ren Solisten des Abends, unser einheimischer Baritonist Herr K. F. Appel und Herr Pianist Gustav Niedermann aus Frankfurt, sind anerkannte Künstler und dürfte daher unserem musikliebenden Publikum ein sehr genußreicher Abend bevor­stehen. Der Anfang des Konzertes ist auf 8 Uhr festgesetzt und sind Karten in Fr. Köniq's Hofbuchhandlung zu haben.

* Kurort Wilhelmsbad. Morgen nachmittag von 4 Uhr ab findet zu Wilhelmsbad Konzert der Infanterie-Kapelle Nr. 166 statt.

Sprechsaal.

Für die unter bieder Rubrik eingesandten Notizen übernimmt die Redaktion dem Publikum genenüber keinerlei Verantwortung.

Nenes Volksschul-Rektorat.

Zum 1. Oktober d. J. wird ein neues Volksschul-Rektorat eingerichtet, und es ist die betreffende Rektsrstelle bereits in den Fachzeitungen ausgeschrieben. Wie aus dem Wortlaut dieser Ausschreibungen hervorgeht, gedenkt die Schuldeputation als Bewerber nur auswärtige Herren zuzulassen. Es muß dies allgemeines Befremden Hervorrufen, denn unter der hiesigen Lehrerschaft gibt es eine ganze Reihe von Herren, die das Rektoratsexamen abgelegt haben und somit tatsächlich allen An­forderungen der Stelle genügen. Die meisten dieser Herren haben schon eine längere Reihe von Jahren ihre Kräfte dem hiesigen Schuldienste gewidmet und in Erwartung späteren Aufrückens in eine Nestor stelle eine Meldung nach auswärts nnterlassen. Dies Vorgehen der Schuldeputation ist umso­weniger begreiflich, als es ein Abweichen von der bisherigen Gepflogenheit bedeutet und außerdem in striktem Gegensatz zu dem bewährten Modus fast aller anderen größeren Städte steht. So besetzen z. B. Frankfurt, Cassel, Wiesbaden, Offen­bach und andere Orte stets derartige Stellen mit geeigneten Herren aus der heimischen Lehrerschaft. Diese Maßregel der Schuldeputation bedeutet mithin eine offenbare Ungerechtigkeit gegen die betreffenden Herren und ist daher geeignet, auch in weiteren Kreisen der Bürgerschaft Aufsehen zu erregen. Im Interesse unserer hiesigen Lehrerschaft und aus einfachen Grün­den der Billigkeit darf daher wohl erwartet werden, daß die Schuldeputation auch die hiesigen Herren zur Bewerbung zuläßt.

Aus dem Gerichtssattl.

Sihttng der Strafkammer I vom 25. Mal.

Jagdvergehen.

Am 12. August v. I. hörte der Feldhüter W. zu Nieder­dorfelden im Felde einen Schuß fallen und sah auch gleich­zeitig einen Hasen seinen letzten Purzelbaum schlagen. Zu seiner Verwunderung war der Schütze, der in der gesetzlichen Schonzeit auf Hasen knallte, der von dem Jagdpächter ange­stellte Jagdhüter V. selbst, den er durch eine dritte Person zur Anzeige brachte. Bei seiner späteren Vernehmung durch den Gendarmen gab V. an, er habe nicht einen Hasen, sondern eine im Felde sich herumtreibende Katze geschossen und letztere begraben. Tatsächlich konnte er dem Gendarmen auch den Platz zeigen, wo er eine frisch geschossene Katze vergraben hatte. Einen Hasen wollte er an der fraglichen Stelle gar nicht gesehen haben. Das Schöffengericht sprach den V. von der Anklage des qualifizierten Jagdvergehens frei, der Amts­anwalt legte aber Berufung ein. Der Feldhüter bekundet eid­lich in bestimmter Weise, wie er sah, daß V. nach dem Hasen zielte und schoß, während Letzterer dabei bleibt, daß er aus f Fürsorge für die Jagd die Katze erlegte. Das Gericht hebt das erstinstanzliche Urteil auf und verurteilt den Jagdhüter wegen Jagdvergehens zu 14 Tagen Gefängnis, indem es deduziert, es müßte doch höchst wunderbar sein, wenn der Feld­schütze an derselben Stelle einen Hasen gesehen hätte, den der Jagdhüter nicht bemerkte, und der Jagdhüter eine Katze ge­sehen hätte, die der Feldschütze nicht bemerkte. Die wirklich vorhandene Katze könne der Jagdhüter ja nachher erlegt haben, um sich einen Entlastungsbeweis zu schaffen.

Der kleine Kohn."

Die Fechenheimer Fortbildungsschüler hatten ihn endlich entdeckt und zwar unter ihren Mitschülern. Der kleine Portefeuillerlehrling P. hatte unter dem ihm angehängten Spottnamenkleiner Kohn" viel zu leiden und am 5. März setzten ihm die lieben Mitschüler wieder besonders hart zu. Jetzt mache ich aber Ernst" sagte er, als zwei Kameraden neckend um ihn herumsprangen.Jetzt haßt er uff amol Ernst", rief der August A. und brachte den kleinen P. dadurch in eine sinnlose Wut. Und da machte er auch wirklich Ernst. Er stach dem schlimmsten der Spötter, dem August A., sein Messer in den Arm und sitzt deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklage­bank. Der mit allerlei körperlichen Gebrechen behaftete An­geklagte war als kleines Kind einmal auf den Kopf gefallen, wovon ihm Nachteile geblieben sind, auch litt er schon an Veitstanz. Der als Sachverständiger vernommene Arzt be­kundet, daß der Junge durch die fortwährenden Hänseleien seiner Kameraden in einen äußerst reizbaren Zustand versetzt

26. Mai und geistig schwach veranlagt sei, es könne daher sehr leicht sein, daß er bei Begebung der Tat in einem Zusiand sich be­fand, der seine freie Willensbestimmung ausichloß. Das Ge­richt erkennt nach diesem Gutachten auf Freisprechung.

D i e b st ä h l e.

Der schon vorbestrafte Zigarrenarbeiter Adolf H. von Neckarbischofsheim war im April b. I. bei einer in Fechen­heim verheirateten Schwester zu Besuch. Eines abends stahl er einem bei dieser Schwester wohnenden Schlafgänger, dem Fabrikarbeiter S, den Inhalt seines Portemonnaies im Betrag von 30 Mk., ging nach Frankfurt und fiel gewissenDamen" in die Hände, die ihm das Geld schleunigst wieder ab­nahmen. Tags darauf wurde er verhaftet. Der Angeklagte gibt an,daß er im Frühjahr immer nicht so recht im Kopf sei," was auch nicht unwahrscheinlich ist, da sein Vater sich schon in der Jrrenheilanstalt befand und eine Schwester als unheil­bar geisteskrank in der Anstalt ist. Das Gericht beschließt auf den Antrag des Herrn Kreisarztes den Angeklagten zur Be­obachtung seines Geisteszustandes auf 6 Wochen der Irren­anstalt Marburg zu überweisen. Der Spengler H. soll vor seinem Weggang von hier seiner Logisfrau einen auf dem Tisch liegenden Taler gestohlen haben, weshalb er vom Schöffen­gericht zu 5 Tagen Gefängnis verurteilt wurde. Auf seine Berufung wird der Angeklagte freigesprochen, da es nach Lage der Sache nicht ausgeschlossen ist, daß ein Irrtum vorlag. Am 16. November v. I. stellte ein Zimmergeselle in Hoch­stadt sein Fahrrad in den Hausgang einer Wirtschaft und als er es nach 10 Minuten wieder nehmen wollte, war das Rad gestohlen. Etwa nach einem halben Jahre sah der Eigentümer sein Rad wieder auf der Straße stehen; er wartete auf den, der es holen würde und so wurde der Dieb auf die einfachste Weise entdeckt. Es war der Fabrikarbeiter K. von Bischofsheim, der die Tat offen eingesteht. Dies bildet einen Milderungsgrund, und der Fahrradliebhaber kommt mit 3 Monaten Gefängnis davon. Der Hausbursche A. soll dem Oekonomen R. zwei Lämmer gestohlen haben. Da die Sache nicht recht aufgeklärt werden kann, wird der Angeklagte frei­gesprochen.

Körperverletzung.

Der aus der Schweiz gebürtige Buchbinder A. war in der chemischen Fabrik in Fechenheim beschäftigt und kam mit seinem Mitarbeiter in Wortwechsel. Er ergriff ohne viel Federlesens eine Kohlenschippe und schlug sie dem Mitarbeiter auf den Kopf. Das Gericht verurteilt den A. zu 3 Monaten Ge­fängnis, 6 Wochen von der Untersuchungshaft werden ihm angerechnet.

Telegraphischer Wetterbericht der deutschen Seewarte.

Telegramm aus Hamburg vom 26. Mai.

9 Uhr 40 Min.

Ein Maximum über 774 mm lagert an der nördlichen Nordsee, eine Depression unter 761 mm über Südwestruß­land. In Deutschland wehen schwache nördliche Winde, die Witterung ist ziemlich warm, im Westen heiter, im Osten trübe.

Prognose für den 27. Mai: Ruhiges, ziemlich warmes, meist heiteres und trockenes Wetter wahrscheinlich.

Hue stab und fern.

X . Cassel, 25. Mai. Heute verstarb dahier im 69. Lebensjahr der Generalmajor z. D. Viktor v. Loßberg. Derselbe begann seine militärische Laufbahn bei der kurhessischen Garde. Nach der Annexion des Kurstaates trat er in preu­ßische Dienste, war eine Zeit lang Kommandeur des 3. Garde- Regiments und später bis er sich dann zur Disposition stellen ließ, Brigadier in Rendsburg.

Kirchhain, 25. Mai. Als gestern abend derMühlen- besitzer Koch von Niederklein von einem Ausflug nach hier zurückkehrte, wurde ihm die schmerzliche Nachricht, daß während seiner Abwesenheit sein 6jähriges Söhnchen in der Klein ertrunken war. Dieselbe Familie verlor vor wenigen Jahren schon ein Kind durch Ertrinken im eigenen Hof­brunnen.

- r. Marburg, 24. Mai. Unter zahlreicher Beteiligung fand heute hier dasBundesfestderJungfrauenvereineOberhessens statt. Beim Festgottesdienst in der reformierten Kirche predigte Herr Pfarrer Sardemann-Cassel. Später fand im Gundin- schen Saale bei Vorträgen, Gesang und gemütlicher Unter­haltung die eigentliche Feier statt.

- r. Biedenkopf, 24. Mai. In dem zwei Stunden von hier entfernten Dorfe Breidenbach entstand vorgestern nach­mittag, vermutlich durch Kinder, ein umfangreicher Brand, der in kurzer Zeit ein Wohnhaus mit anstoßendem Saalgebâude, sowie drei Scheunen in Schutt und Asche legte. Sämtliche Feuerwehren der Umgegend waren am Platze, um größeren Schaden zu verhüten.

< £> Mühlheim a. M., 24. Mai. Die Kreisverwal- tungsbehörde setzte auf die Entdeckung des Frevlers, welcher kürzlich auf der von hier nach Offenbach führenden Landstraße

10 Obstbäumchen durch Abbrechen der Kronen total vernichtete, eine Geldprämie von 100 Mk. aus. Hoffentlich gelingt die Ermittelung des Schauersubjektes. '

W. Mainz, 25. Mai. Auf der Bahnstrecke zwischen Hochheim und Kostheim wurde die Leiche eines Musketiers vom 81. Infanterie-Regiment in Frankfurt a. M. aufgefunden. Der Tote war furchtbar verstümmelt.

Schiffsberichte.

Der Hamburger DampferRavenna" ist am 22. Mai wohlbehalten in New-Pork eingetroffen.

Bremen, 22. Mai. Der Dampfer des Norddeutschen LloydGera" ist gestern in New Dark und der Darypfer Borkum" vorgestern in Baltimore eingetroffen.