• Erstes Blatt.
«ezngSPrekS:
Vierteljährlich 1,80 M., monatlich 60 Pfg., für a»V Bärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Elnrückmtgsgebühr
Für Stadt* und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltenePetitzeile oder berat tfiaum, für Auswärts 15 Pfg., im SiellamencheU die Zeile 25 Pfg^ für Auswärts 25 Pfg.
GÄrvLr und verlegt in derBuchdruckerei des verein, ro. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeigtr
Amtlichrs OrgM flr ÄM- M LMKreis Smu.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Derantwortl. Redakteur: S. Schrecker in Hanau.
Wf. 247 Ferusprechanschluß Nr. 605.
Freitaa bett 21. Oktober
Fernsprechanschlnß Nr. 605.
1904
Amtliches.
Stadtkreis !> an au»
Am Dienstag den 25. d. Mts., von 12—1 Uhr Mittags, wird der Königliche Gewerbe-Inspektor^aus Fulda in einem Zimmer des hiesigen Standesamts im Mtstädter Schloß den Arbeitgeber!: und Arbeitern Gelegenheit zu Besprechungen geben.
Hanau den 20. Oktober 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
P 8457 I. A.: v. Schrieben, Reg.-Affessor._________
Landkreis Danau.
BekMlllmffchlm^en des Königl. LandratsamteS.
An der evangelischen Volksschule zu Bischofs heim ist eine mit Küchendienst verbundene Lehrerstelle zu besetzen.
Das Grundgehalt der Stelle beträgt neben freier Wohnung 1200 Mk., die Kirchendienstvergütung 100 Mk. und der Ein* heitssatz der Alterszulagen 150 Mk.
Bewerber wollen ihre Meldungsgesuche nebst Zeugnissen binnen 14 Jagen dem Herrn Lokalschulinspektor Pfarrer Ganß in Bischofsheim einreichen.
Hanau den 17. Oktober 1904.
Namens des Königl. Schulvorstandes.
Der Königliche Landrat.
V 7260 v. Beckerath.
Nach Mitteilung des Königl. Landratsamtes zu Geln- Hausen sind in den Gemarkungen Hettersroth, Orb und A u f e n a u die Rollartkleuche festgestellt worden.
Hanau den 20. Oktober 1904.
Der Königliche Landrat.
J V 9tr. 7314 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Stadtkreis Danau»
HekarmtmachUWü des Oberbürgermeisieranlies.
PekanntmachUW.
Der BodenrertSttt über der Maschinenhalle in der Sandel- tnühle, 140 qm groß, ist vom 1. Januar 1905 ab zu vermieten.
Hanau tot 14. Oktober 1904.
Der Magistrat.
J. A.: Wagner. 19443
Bekanntmachung.
Die auf gestern nachmittag angesetzten Wahlen der Steuer- Ausschüsse für die Gewerbesteuerklassen III und IV sind nicht zustande genommen.
Unter Hinweis auf meine Bekanntmachung vom 6. d. M. lade ich die wahlberechtigten Mitglieder der erwähnten Gewerbesteuerklassen zur Wahl von 7 Mitglieder:: und 7 Stellvertretern wiederholt ein und zwar:
a) für Klaffe III
Mittwoch den 26. Oktober d. Js-, nachmittags 4 Uhr, im unteren Ra-haussaale,
-b) für Klaffe IV
auf Mittwoch den 26. Oktober V. Js., nachmittags 4/ä Uhr, daselbst.
H«uau den 20. Oktober 1904.
Der Vorsitzende der Gewerbesteuer-Ausschüsse III und IV für den Stadtkreis Hanau.
Bode.
19770
WetMntmacknma.
her Bezirks'AuÄ' ^""^r 1904, J B A Sir. 3545, hat ianÄ öst Gaffel auf Gmnb des § 64 der 6efr ?^"'^ '" der Fassung der Bekanntmachung S Ä Ä b-r Reichzgewerbe-Ordnung für das Deutsche Ä nnm A 19?° »nd des §128 des Zuständigkeits- BkX m'r^^lt 1883 d-n in Hanau ein- Lrim ? Verkäufern die Fortsetzung des herkömmlichen eior^!.-. «»"^^ , ^^ten- und Landwirtschaft, Burffen-, Blech-, und Emaillewaren, fc (gebrauchte Gegenstände aus Eisen «nd etufachen Leder-und Galanterie Ktnderkvielsachen gestattet.
Auswärtige Verkäufer dieser Waren werden auf den hiesigen Wochenmärkten nicht zugelassen.
Hanau den 18. Oktober 1904.
Städtische Polizeiverwaltung.
Der Oberbürgermeister.
Dr. Gebe? chus. 19717
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen:
1. Die in der Gemarkung Dörnigheim belegenen, im Grundbuche von dort, Band 16 Artikel 922, in Abteilung I zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Schuhmachers Wilhelm Heck 4r, Ludwigs Sohn, und dessen Ehefrau Wilhelmine geb. Daubert, zu Dörnigheim je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke:
N 250, in der Hintergaffe, Hofraum, Größe — 0,49 ar, Geb.-St.-R. Nr. 155,
5) 1/2 Scheuer mit Stall (A),
N 252, in der Hintergaffe, Hofraum, Größe — 0,10 ar, c) Schweinestall (B),
zur ideellen Halste des Wilhelm Heck 4r,
2. Das in der gleichen Gemarkung belegeue, in demselben Grundbuche, Band 11, Artikel 626 in Abteilung I zur Zeit des Versteigerungsvermerkes auf den Namen:
1. des Taglöhners Philipp Rauch I, Johannes Sohn, zu Dörnigheim zur ideellen Hälfte,
2. a) des Schuhmachers Wilhelm Heck 4r, Ludwigs Sohn,
b) dessen Ehefrau Wilhelmine geb. Daubeet zu Dörnigheim,
ad 2 a und 2 b je zum ideellen Vt eingetragene Grundstück: N 248, Hintergaffe, Haus Nr. 5, Größe = 2 ar 39 qm Geb,-St.-R. Nr. 156, Wohnhaus mit Hofranm, Reinertrag 60 Mk.,
zum ideellen Viertel des Wilhelm Heck 4r,
3. Die in der gleichen Gemarkung belegenen, in demselben Grundbuch, Band 3 Artikel 160, in Abteilung I zur Zeit der Eintragung deS VersteigerungsVermerkes auf den Namen des Schuhmachers Wilhelm Heck 4t, Ludwigs Sohn, zu Dörnigheim eingetragenen Grundstücke:
0 512, in der Leitersgasse, Garten — 0,49 ar groß, Reinertrag 0,12 Mk.,
Q 335, an den Pstanzenländern, Acker, — 6,12 ar groß, Reinertrag 1,32 Mk.,
D 146, auf den 10 Morgen, Acker, — 10,42 ar groß, Reinertrag 1,22 Mk., ganz,
am 16. Dezember 1004, nachmittags 2^4 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht im Frankfurter Hof zu Dörnigheim versteigert werden.
Hanau beit 14. Oktober 1904.
Königliches Amtsgericht 2. 19716
Im Wanten des Königs.
In der Strafsache gegen den Zigarrenhändler Joseph Vees aus' Neuses, geboren am 11. Januar 1859, katholisch, wegen Beleidigung hat das Königliche Schöffengericht in Hanau in der Sitzung vom 4. Oktober 1904, an welcher Teil genommen haben:
_ Amtsgerichtsrat Bohnv als Vorsitzender, Hofksnbitor Philipp Gulden aus Hanau, Buchdruckereibesitzer Christian Kittsteiner aus Kesselstadt, als Schöffen,
Amtsanwalt E n g l e r, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Assistent Dilling als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen öffentlicher Beleidigung zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt, auch fallen ihm die Kosten des Verfahrens zur Last.
Der GiienMnbireltion in Frankfurt a. M. wird die Befugnis zugeiprocheu, den verfügenden Teil des Urteils auf Kosten des Angeklagten innerhalb 14 Tagen nach Rechtskraft durch einmaliges Einrücken im „Hanauer-Anzeiger" zu veröffentlichen.
gez. Bohnö. Ausgefertigt unter Bescheinigung der Rechtskraft.
Hanau den 12. Oktober 1904.'
Geßlcr, Aktuar, 19728 ____als Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts, Abt. 4.
Hanauer Ortskraukenkaffe.
Herr Dr. Hew in Meerholz hat in Meerholz und Kailer sowie in Niedermit t l a u, Neuen-!
haß lau, Gondsroth, Lieblos und Rothenbergen die Kaffenpraxis für uns übernommen, sodaß den Mitgliedern der letztgenannten Orte die Wahl unter verschiedenen Aerzten zusteht.
Ausweis durch Legitimationskarte ist vorgeschrieben.
Hanau den 20. Oktober 1904.
Der Vorstand der Hanauer Ortskrankenkaffe.
I. S ch a b l, Vorsitzender. 19632
Hub Danau Stadt und Cand,
Hanau den 21. Oktober.
Historische Gedenktage.
21. Oktbr. 1438 trugen die Grafen Heinrich und Walrabe von Waldeck ihre Grafschaft dem Landgrafen Ludwig I von Hessen zu Lehen auf.
2t. Oktbr. 1477. Gründung des Hauses der Brüder vom gemeinsamen Leben (des s. g. Kugelhauses zu Marburgs vermittelst einer Schenkung des Marburg« Schöffen Heinrich im Hofe, auch Rode genannt, und dessen Ehefrau Elisabeth, geborenen von Treisbach. Heinrich im Hofe war Magister artium und Baccalaureus in. decretis, und gehörte zu der alten reichen und weitverzweigten Freisaßenfamilie, welche auf dem Fronhofe zu Marburg ihren Stammsitz hatte und daher auch ihren Namen führte.
21. Oktbr. 1545. Herzog Heinrich ssn Braunschweig er' gibt sich an Landgraf Philipp. Bei dem lauten und lärmende:: Jubel, welcher damals in Cassel herrschte, als der gefangene Herzog durch Gaffel nach Ziegenhain geführt wurde, jubelte nur einer nicht mit: der damals erst dreizehnjährige Erbprinz Wilhelm, weil er des Wechsels aller irdischen Dinge eingedenk war, und zwei Jahre später war Landgraf Philipp ein Gefangener. In demselben Turmgemach zu Ziegenhain, in welches Herzog Heinrich gesetzt wurde, saß übrigens später 33 Jahre lang der älteste Sohn des Landgrafen Philipp des Großmütigen, aus seiner Nebenehe mit Margaretha von der Sol, Graf Christoph Ernst von Dich, bis an seinen Tod.
21. Oktbr. 1566 wurde die in beiden Hessen bis in die neueste Zeit gültige Kirchenordnung von den Superinten- denien des Landes erlassen.
21. Oktbr. 1753 starb der Superintendent Christoph Engel» scball zu Marburg.
21. Oktbr. 1755 starb der letzte Landgraf von Heffm- Wansried, Christian, 66 Jahre alt, NaSfolger seines Stiefbruders Wilhelm als Landgraf von Wanfried seit 1731, bis dahin aber, seit 1711, Landgraf von Efchwege.
21. Oktbr. 1792. Eroberung von Mainz durch den französischen General Custiue.
GeffsnAiche Sitzuu« der Stadtuersrdneteu- versammIllKg
von: 20. Oktober 1904.
Anwesend die Herren: Canthal, Vorsteher; Aukamm, Baa- der, Bonn, Brüning, Craß, Eberhard, Hoch, Hock, Holm, Soft jr., Kehl, Koburger, Kreuter, Küstner, Loßberger, Peteler, Reis, Stübing, Steinheuer, Schroeter, Schwabe, Spatz, Treusch, Dr. Wenke und Wohlfarth; vom Magistrat die Herren Oberbürgermeister Dr. Gebsschus, Erster Beigeordneter Bode, Zweiter Beigeordneter Sanitätsrat Dr. Eisenach und Stadtbaurat Schmidt.
Antrag.
Zuerst gelaugte ein Anirag H o ch u. Gen. zur Beratung, lautend,^ den Magistrat zu ersuchen, in solchen Fällen, in denen die Ansprüche von Privatpersonen auf Schadenersatz gegen die Stadt aus Rechts- ober Billigkeitsgründen gerechtfertigt erscheinen, der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage behufs Bewilligung einer angemessenen Entschädigung zu machen unter Wahrung des Rechtes der Stadt, eventuell sich an der Unfallversicherungsgesellschaft schadlos zu halten. — Stadtv. Eberhard verbreitet sich eingehend über die ein;"’/" Materie und beantragt Ablehnung des Antrages. Stadto.Zöoch begründet in längeren Ausführungen seinen Küstner legt die Gründe seiner Stellung in der dar, die ebenfalls auf Ablehnung des Oberbürgermeister Dr. Gebe s ch u ö •♦ ^WffW die der Sache und kommt zu dem Schw^ i^as wir wollen, Antragsteller, zu erklären: .Yachsen .^, unfcren ^ trag zurü" berührt nochmals die Angelegen-
heil lind zieht darauf den Antrag zürnet.