Erstes Blatt
Hanauer V Anzeiger
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Gtdmckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Ailzeigcr
Amtliches (Organ für $W uni LmLKreis ganau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Elurückuugsgebühr
Für Stadt- und Landkreis Hanau 16 Pfg. die fünf» gesMiene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamenthell die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 2'29 Fernfprechanschluß Nr. 605.
Freilaa den 30. Sevtember
Fernsprechanschlnß Nr. 605.
1904
Amtliches.
Stadtkreis hanau*
Bekanntmachung.
Alle Wagen, welche zur Befördernng des Publikums nach und von dem Theater dienen, haben von der Südwell-Seite, der gelben Mauer aus, anlufahren und nach der Nordost-Seite, der Vangertstratze, abzulahren. Ein Anfahren iu entgegengesetzter Richtung ist untersagt.
Die zum Abholen der Theaterbesucher bestimmten Wagen haben auf dem freien Platze, bezw. der Straße der Südwestseite des Theaters zu warten und in der Reihenfolge ihrer Ankunft vorzufahren.
Hanau am 29. September 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
P 7891________v. Beckerath._____________
Landkreis hanau.
Bekanntmach ni en des Königt. ^andratsamtes.
Da in dem Termin am 21. b. Mls. ein annehmbares Angebot nicht erzielt worden ist, so wird für den öffentlichen Verkauf ausgeschiedener Akten und anderer Papiere zum Einstampfen oder zu sonstiger Vernichtung anderweiter Termin auf Mittwoch den 5. Oktober d. I., vorm. 11 Uhr, in das Zimmer des Kömgü M- Kreis sekretärs anberaumt. Kaufliebhaber werden zu dem Termin mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verkauf-bedingungen in meinem Bureau zur Einsicht ausliegen und daß auch das zum Verkauf kommende Material vorher eingesehen werden kann.
Hanau den 27. September 1904.
Der Königliche Landrat.
V 6717 u. 6798 v. Beckerath.
Bekanntmachung.
In der Adom'schen Wirtschaft zu Oberrodenbach wird am Donnerstag den 6. Oktober d. J., nachmittags 3 Uhr, das der Hanauer evona. Pfarr-Witwen- und Waisenkasse gehörige, frühere Adam Rech'sche Anwesen, bestehend in einem Wohnhaus mit Stall und Hofraum, sowie Acker- und Wiesen-Grundstücken in Größe von insgesamt 71,57 ar unter günstigen Zahlungsbedingungen d Jahresziele) versteinert werden.
Die Bedingungen können bei Herrn Gastwirt Adam zu Oberrodenbach eingesehen werden.
Hanau am 28. September 1904.
Die Direktion,
der Hanauer evang. Psarr-Wilwen- u. Waisen-Kasse.
18108 Sopp. Goebels. Lambert.
Bekanntmachung.
Behufs Neuwahl der Vertreter für die Generalversammlung der Ortskrankenkasse des Landkreises Hanau pro 1905/1908 wird Termin
1. für die Ortschaften und Gutsbezirke des Amtsgerichtsbezirks Langenselbold auf Freitag den 7. Oktober er., nachmittags 6 Uhr, in das Rathaus zu Langendiebach,
2. für die Ortschaften und Gutsbezirke des Amtsgerichts- bezirk Bergen auf Montag den 10. Oktober er., nachmittags 2 Uhr, in das Gasthaus „zum Stern" in Enkheim,
3. für die Ortschaften und Gutsbezirke des Amtsgerichtsbezirk Hanan auf Dienstag den 11 Oktober er., nachmittags 2 Uhr, in das Rathaus zu Bruchköbel,
4. für die Ortschaften und Gutsbezirke des, Amtsgerichtsbezirks Windecken auf Donnerstag den 13. Oktober er., nachmittags 2 Uhr, in das Rathaus zu Windecke»»
anberaumt, wozu die männlichen Mitglieder unserer Kasse, welche großjährig und im Besitz der bürgerlicheitz Ehrenrechte sind, sowie die Arbeitgeber, welche Mitglieder unserer Kasse beschäftigen, hiermit eingeladen werden.
Zu wählen sind:
1» für den Amtsgerichtsbezirk Langenselbold
31 Vertreter der Arbeitnehmer und
15 „ „ Arbeitgeber,
2« für den Amtsgerichtsbezirk Bergen
47 Vertreter der Arbeitnehmer und
24 „ „ Arbeitgeber,
3. für den Amtsgerichtsbezirk Hanau
42 Vertketer der Arbeitnehmer und
21 ,z „ Arbeitgeber,
4. für den Amtsgerichtsbezirk Windecken
27 Vertreter der Arbeitnehmer und
13 „ „ Arbeitgeber.
Die Herren Bürgermeister ersuchen wir, dieses in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Interessenten zu bringen. Hanau am 29. September 1904.
Der Vorstand der Orlskrankenkasse für den Landkreis Hanau.
A. Pfosch. 18141
Hub hanau Stadt und Land.
Hanau den 30. September.
Historische Gedenktage.
(Durch Verheben des Satzes ist der Wortlaut der nachfolgenden beiden Gedenktage in gestriger Nummer unverständlich geworden, weshalb eine Wiederholung derselben stattfindet )
29. Septbr. 1674 wurde geboren Heinrich, Prinz von Hessen-Darmstadt, nebst dreien seiner Brüder zur katholischen Kirche übergegangen, und GeneraEeldmarschall- Leutnant in spanischen Diensten. Er verließ dieselben jedoch 1710 und nahm feinen Sitz in Butzbach, wo er am 31. Januar 1741, 66 Jahre alt, starb, nachdem er einige Jahre vor seinem Tode zur lutherischen Kirche zurücknekehrt war.
29. Septbr. 1786 starb in Gefiel Johann Tobias Dick, ein Fenstermacher, Grenadier und däsieben Dichter, ein hessisches Beispiel von den zahlreichen unbedeutenden Dichtertalenten, welche Gleim begünstigte und rühmte, und deren sich die damalige Dilettantenwelt eifrigst an- nahm. Dick reimte Romanzen zusammen von dem Abenteuer einer Perücke, von den Frühjahrsexerzitien der hessischen Truppen, von dem Nordwind und wünschte sich bescheidentlich nichts, als
daß er am deutschen Helikon
als ein verarmter Musensohn
vielleicht noch einen Platz, den niemand will, erlange,
welcher Wunsch in Erfüllung gegangen ist.
* *
30. Septbr» 1610 wurde geboren Regner Badenhausin- nachher hessen-cassel'scher Geheimerat und Kanzler, etner der bedeutendsten Staatsbeamten in Hessen-Kassel in ber Mitte des 17. Jahrhunderts; besonders tätig war er bei den zahlreichen auswärtigen Verhandlungen jene^ Zeit. Er starb, 76 Jahre alt, im Jahre 1686.
30. Septbr. 1631 wurde das Dorf Kirchberg bei Gudens- berg durch sie Truppen Tilly's fast gänzlich abgebrannt.
30. Septbr. 1639 wurde Rauschenberg von den Schweden erobert und verwüstet.
* Klaffenlotterie. Die Erneuerungslose sowie die Freilose zur 4. Klasse der 211. Königlich preußischen Klassen- Istterie sind nach den §§ 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der bezüglichen Lose aus der 3. Klaffe bis zum 3. Okiober d. J. bei Verlust des Anrechts einzulöien. Die Ziehung der 4. Klasse dieser Lotterie wird am 7. Okt. d. I., morgens 8 Uhr, im Ziehungsjaale des Lotterieucbäudes ihren Anfang nehmen.
* Das Gesetz betreffend DaS Spiel in äußer- preußischen Lotterien vom 29. August wird jetzt publiziert. Da es vier Wochen nach der Veröffentlichung in Kraft tritt, so liegt es im Interesse des Publikums, sich mit den Bestimmungen dieses Gelegenheilsgesetzes bekannt zu machen. Das Gesetz bezieht sich auf sämtliche außerpreußische Lotterien, die im Königreich Preußen nicht zugelassen sind, auch auf alle außerhalb Preußens veranstalteten Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Gegenstände. Der erste Paragraph trifft jeden Spieler: „Wer in außerprenßischen Lotterien, die nicht im Königreich Preußen zugelaffen sind, spielt, wird mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder im Nichtbenreibungsfalle mit Haft bestraft." Die §§ 2—5 richten sich gegen die Händler mit Losen. Der § 2 lautet: „Wer sich dem Verkauf oder der sonstigen Veräußerung eines Loses, eines Losabschnittes oder eines Anteils an einem Lose oder Losabschnitte der im § 1 bezeichneten Lotterien unterzieht, insbeiondere auch, wer ein Los, einen Losabschnitt oder einen Losanteil dieser Art zum Erwerb anbietet oder zur Veräußerung bereit hält, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. bestraft. Die gleiche Strast trifft denjenigen, welcher bei einem solchen Geschäft oder einer solchen Handlung als Mittelsperson mitwirkt. Ist die Zuwiderhandlung durch eine Person begangen, welche Losehandcl gewerbs
mäßig betreibt oder bei ihm gewerbsmäßig Hilfe leistet, oder ist sie durch öffentliches Auslegen, AuSstellen oder Aushängen oder durch Versenden eines Loses, eines Losabschnittes, eines Bezugsscheines, eines Anteilscheines, eines Angebots, einer Anzeige oder eines Lotterieplanes oder durch Einrücken eines Angebots, einer Anzeige oder eines Lotterieplans in eine in Preußen erscheinende Zeitung erfolgt, so tritt Geldstrafe von 100 bis zu 1500 Mk. ein. Jede einzelne Verkaufs- oder Vertriebshandlung, namentlich jedes einzelne Anbieten, Bereithalten, Auslegen, Ausstellen, Aushängen, Versenden eines LoseS, eines Losabschnittes, eines Bezugsscheines, eines Anteilscheines, eines Angebotes, einer Anzeige oder eines Lotterieplanes wird als besonderes selbständiges Vergehen bestraft, auch wenn die einzelnen Handlungen Zusammenhängen und auf einen einheitlichen Vorsatz des Täters oder Teilnehmers zurückzuführen sind." In den folgenden Paragraphen werden für den Rücksall noch drakonischere Strafen festgesetzt. Der § 6 endlich stellt die Veröffentlichung der Ziehungslisten unter Strafe: „Wer Gewinn- ergebnisse der tm § 1 bezeichneten Lotterien in einer in Preußen erscheinenden Zeitung veröffentlicht oder durch öffentliches Auslegen, Ausstellen oder Aushängen bekannt gibt, wird mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. bestraft. Gehört der Täter oder Teilnehmer zu den im § 2 Absatz 2 bezeichneten Personen, so tritt Geldstrafe von 100 bis zu 600 Mk. ein."
* Eine Grenzregulierung zwischen Hessen nnd Preuße»». Wenn man die Südgrenze Oberhessens auf
Spezialkarten verfolgt, so bemerkt man, Grenze nördlich von H ü t t e n g e s ä ß hessischen Ortschaften Altwiedermus und
daß die preußische zwischen den ober- Ronneburgerhof in
einem Wiesentale aus mehrere Kilometer Länge, aber in nur ganz geringer Breite nach Norden zu ausbiegt. Diese 5 Hektar 79 Ar 53 Quadratmeter große Wiesenfläche gehört zur preußischen Gemarkung H ü t t e n g e s ä ß - N e n w i e d e r m u s, befindet sich aber zum größten Teil im Besitz von Einwohnern der näher daran gelegenen hessischen Gemeinde Altwiedermus, Kreis Büdingen. Nachdem sich bei der im Jahre 1895 im Gange gewesenen Zusammenlegung in der Gemarkung Hütten- gesäß-Neuwiedermus herausgestellt hatte, daß eine Einbeziehung dieser schmalen Fläche in die Zusammenlegung unwirtschaftlich erscheine, und es bei einer denmächstigen Feldbereinigung in der Gemarkung Altwiedermus zweckmäßig sein würde, den gedachten Wiesenstreifen mit der angrenzenden Gemarkung Altwiedermus zu vereinigen, ist die Großh. Hess. Regierung zum Zwecke der Herbeiführung eines Gebietsaustausches im Wege des Staatsvertrages in Verhandlungen eingetreten, welche zu dem Ergebnis führten, daß das Königreich Preußen den erwähnten Geländestreifen an das Großherzogtum (Gemarkung Altwiedermus) abtritt und zum Austausche dagegen von dem Großherzogtum (Gemarkung Altwiedermus) eine gleich große Fläche erhält. Diese Fläche grenzt an die preußische Gemarkung Hültenge- säß-Neuwiedermus und ist zwischen dem alten Grenzstein Nr. 210 (preußische Bezeichnung) und dem neu gesetzten Grenzstein Nr. 217 belegen. Außerdem wird die hessische Gemeinde Altwiedermus an die preußischen Gemeinden Hüttengefäß-Neuwiedermus zur Entschädigung für den Ausfall an Grundsteuer eine einmalige Abfindung von 98.75 Mk. zahlen. Dieselbe hat darin ihren Grund, daß die an Hessen fallenden Gebietsteile nach der gc- meinschastlichen Bonitierung den an Preußen abzutretenden Grundstücken gegenüber einen Mehrwert von 3774 Mk. repräsentieren. — Der betreffende Staatsvertrag ist zur Beschlußfassung an die Zweite Kammer gelangt.
* Born Kartoffelmarkt. Aus dem Kreise Homberg wird geschrieben: Die Kartoffel-Ernte ist in unserem Kreise fast überall als beendet anzusehen. Was die Erträge anbe- trifft, so übersteigen sie meistens alle Erwartungen, da 60 Sack pro Acker keine Seltenheit sind. Hervorragende Erträge brächte die seit etlichen Jahren wegen Mißernte beinahe in Verruf gekommene Samenkartoffel, auch Magnum bsnum und Saxonia haben sehr gute Ernte geliefert. Die Preise sind in den letzten Tagen bedeutend herunicrgegangen, sodaß man den Zentner gut ausgelesene Ware mit 2 Mark bis 2.50 Mark kauft.
* Christian Reitl f. Aus Cassel wird geschrieben: Der gestern hierselbst aus dem Leben geschiedene Fabrikan« Christian Reul, der zu den geachietsten und populärsten hiesigen Persönlichkeiten zählte, war in Hanau am 14. März 1821 geboren. Nachdem er eine Elementarschule besucht hatte, kam er in die Privatschule von Jean Gaquoin, die er in seinen Aufzeichnungen wie folgt schildert: „Sie war hauptsä französischen Sprache gewidmet, die namentlich w versation anlangte, gründlich gelehrt wurde. E-. dauerte von morgens 8 bis 12 Uhr und von 1 b'S abends 6 Uhr. Alle Klaffen waren in einem Raume untergebracht und bestanden insgesamt a».ö etwa 80 Knaben. Di. un I Klassen wurden täglich von einem der befährgteren Schüler einer höheren Stufe beaufsichtigt und mit unterrichtet, eine