Zweites Blatt.
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General-Allzeiger
A»tliihts Organ für Aüt- «nd LauLKrcis Sana«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- mrd Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwortl. Redakteur: G. Schrecker tu Hanau.
Nr. 226 FernivrechansAnst Nr. 605.
Diwstag den 27. Sevtember
Fernsprechanschlnß Nr. 605.
1904
AEiches.
Auf Grund des § 78 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in Verbindung mit Ziffer 66 der Vorschriften Pes Ministers für Handel und Gewerbe über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer vom 10. Juli 1902 (Sonderbeilage zu Nr. 38 des Amtsblatts für 1902) wird für die beeidigten und öffentlich angestellten Versteigerer im Regierungsbezirk Cassel nachstehende Taxe erlassen:
§ 1. Der Versteigerer hat für die vollständige Besorgung einer jeden einzelnen Versteigerung vom Empfange des Auftrages an gerechnet bis zur vollständigen Ablieferung des Ver- steigerungscriöses zu beanspruchen von dem erzielten Brutto- Erlös der Versteigerung
A. Bei beweglichen Sachen:
1. freiwillige Versteigerungen für Rechnung des Auftraggebers (Ziffer II der Vorschriften) und Versteigerungen im Sinne der Ziffer V der Vorschriften:
wenn der Brutto-Erlös nicht mehr beträgt als 30 Mark, von je 3 vollen Mark 45 Pfg. mindestens aber 3 Mk.,
wenn der Brutto-Erlös nicht mehr beträgt als 150 Mark, von je 3 vollen Mark 30 Pfg. mindestens aber 4,50 Mark,
wenn der Brutto-Erlös nicht mehr beträgt als 600 Mark, von je 3 vollen Mark 15 Pfg. mindestens aber 15 Mark,
wenn der Brutto-Erlös nicht mehr beträgt als 1200 Mark, von je 3 vollen Mark 12 Pfg. mindestens aber 40 Mark,
wenn der Brutto-Erlös nicht mehr beträgt als 3000 Mark, von je 3 vollen Mark 11 Pfg. mindestens aber 60 Mark,
wenn der Brutto-Erlös nicht mehr beträgt als 4500 Mark, von je 3 vollen Mark 9 Pfg. mindestens aber 120 Mark,
wenn der Brutto-Erlos mehr beträgt als 4500 Mark, von je 3 vollen Mark 6 Pfg. mindestens aber 150 Mark.
Dem Versteigerer fallen dabei alle Schreibgebühren zur zur Last und die Kosten:
a) etwaiger Resten,
b) der erforderlichen Bekanntmachungen, ausgenommen die Kosten der Bekanntmachungen in den Zeitungen, c) des Ausrufers, wenn ein solcher erforderlich ist,
ä) des Lokals, wenn der Auftraggeber dieses nicht selbst zur Verfügung stellt (ausgenommen bei Versteigerung neuer Sachen).
Die Kosten für Bekanntmachungen in Zeitungen, deren Inanspruchnahme in jedem einzelnen Falle vom Versteigerer mit dem Auftraggeber zu verabreden ist, hat der Auftraggeber zu bezahlen; desgleichen die Stempelsteuer und beim Verkaufe neuer Sachen die etwaige Lokalmiete.
2. Pfandverkauf (Ziffer IV der Vorschriften):
bei 1 bis 500 Mark 5 vom Hundert, von dem Betrage über 500 Mark 3Hs vom Hundert, mindestens aber 25 Mark.
Bezüglich der Kosten gelten die Bestimmungen zu 1 (ausgenommen zu 1 (l). Findet die Versteigerung im Lokal des Versteigerers statt, so kann er 1 vom Hundert mehr beanspruchen.
B. Bei öffentlicher Verpachtung unbeweglicher Sachen an den Meistbietenden (Ziffer III der Vorschriften):
4 vom Hundert des Pachtgeldes.
Die Kosten von notwendigen Reisen, der Bekanntmachungen, der Stempelsteuer und des Lokals kann der Versteigerer bei B erstattet verlangen.
§ 2. Lagergeld sowie Vergütungen für besondere Leistungen, wie Drucklegung von Verzeichnissen, Anfertigung von Plänen, Abschätzungen, können von dem Versteigerer nur beansprucht werden, wenn die Lagerung oder die betreffende Leistung zwischen ihm und dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbart war. Die Höhe des Lagergeldes und der Vergütung ist gleichfalls schriftlich zu vereinbaren. Die Vereinbarung ist von dem Versteigerer zum Sammelheft zu nehmen.
§ 3. Müssen zu versteigernde Gegenstände von einem Gc- weindebezirk in einen anderen (nicht blos von einem Hause in das andere) überführt werde», so sind die dem Versteigerer dadurch entstandenen, von ihm zn belegenden baren Auslagen und Reisekosten besonders zu erstatten.
8 4. Wird die Gelderhebung nicht von dem Versteigerer besorgt, so erhält er nur % der im § 1 bestimmten Sätze.
Das Porto für die Versendung erhobener Versteigcrnngs- gelder gehört nicht zu den von dem Versteigerer zu tragenden Auslagen.
8 5. Kommt es nicht zur Abhaltung der bereits in Auftrag gegebenen Versteigerung, so erhält der Versteigerer, wenn die Versteigerung erst in dem zu ihrer Abhaltung bestimmten Termine rückgängig wird, die Hälfte der Gebühr, die nach dem Werte, im Zweifel nach dem bei der Auftragserteilung angegebenen Werte der Gegenstände zu berechnen ist, wenn die Versteigerung schon vorher rückgängig gemacht wird, neben dem Ersatz barer Auslagen 3 Mk., bei höheren Objekten als 500 Mk.6 Mk.
8 6. In Ermangelung besonderer schriftlicher Vereinbarung, welche zum Sammelheft zu nehmen ist, werden an Reisekosten erstattet in den Fällen der §§ 1 B und 3 folgende Sätze:
a) für jedes angefangene Kilometer Landweg 0,40 Mk.,
b) für jedes angefangene Kilometer Eisenbahn 0,04 Mk.
Beträgt die Entfernung weniger als 2 Kilonieter von dem Wohnorte des Versteigerers, so dürfen Reisekosten nicht berechnet werden; ebenso nicht für Zugänge zu den Bahnhöfen, die weniger als 2 Kilometer lang sind.
8 7. Überschreitungen der Taxe werden nach § 148 Absatz 1 Ziffer 8 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 MiNund im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft.
§ 8. Die Taxe tritt am 1. Oktober d. Js. in Kraft. (A. II. 7041.)
Cassel am 8. August 1904.
Der Regierungs-Prästdent.
I. V.: Mejer.
politische Rimdfdw.
Das Kaissrpaav nahm vorgestern, wie aus R o - minien telegraphiert wird, an dem Gottesdienst in der Hubertuskapelle teil. Nachmittags begaben sich die Majestäten mit der Prinzessin Viktoria Luise, sowie dem Oberpräsidenten o. Moltke, dem Kommandierenden General Freiherrn v. d. Goltz, dem Fürsten zu Dohna-Schlobiten und dem Flügelad- jutantcn Kapitän z. S. v. Gramme nach Königshöhe und kehrten gegen Abend nach Dominien zurück. — Das Jagd- erzebnis des Kaisers war bisher ein stattlicher Sechszehn- und ein Vierzehn-Ender; an den beiben ersten Tagen wurde nichts zur Strecke gebracht. Das Wetter in Rominten ist zwar kühl, aber prächtig und zu Jagdausflügen sehr geeignet. Der Tiermaler Professor Friese ist ein ständiger Begleiter des Kaisers auf seinen Pürschen; er hat den Auftrag, die von dem Monarchen gestreckten Geweihiräger sofort aus die Leinwand zu bringen, auch die Kaiserin pflegt Holographische Aufnahmen des erlegten Wildes zu machen.
Zur Hochzeit des Kronprinzen meldet die „Tägl. Rundschau": Bestem Vernehmen nach ist ein Termin für die Vermählung des Kronprinzen noch nicht festgesetzt; zutreffend ist lediglich, daß der Brautstand des Kronprinzen nicht lange währen wird.
Fleischschartgesetz. Das in der lebten Tagung des preußischen Landtages beschlossene Ergänzungsgesetz zum Ausführungsgesetz für das MeichsfleisKschaugesetz hat nunmehr die königliche Sanktion erhalten. Ausiührungsbestimmungen zu dem Ergänzungsgesetz werden in Kürze bekannt gegeben werden. Das Ergänzungsgesetz ist bekanntlich bestimmt, zu verhindern, daß die Schlachthgfgemeinden auf Grund des Schlacht- Hofgesetzes für das von auswärts eingeführte, von einem beamteten Tierarzt bereits untersuchte frische Fleisch eine andere Untersuchung anordnen, als die im Fleischbeschaugesetz zugc- lassene, um festzustellen, ob das Fleisch seit der amtlichen Unteriuchung verdorben ist, oder sonst eine gesundheitsschädliche Veränderung seiner Beschaffenheit erlitten bat.
Der Graf-Regent von Lippe t» Der Regent des Fürstentums Lippe, Graf Ernst zur Lippe-Biesterfeld ist, wie wir gestern noch in einem Teile unserer Auflage melden konnten, gestern vormittag gestorben. In den letzten Tagen war bei ihm als Folge einer Erkältung ein starker Kräfteverfall eingetreten, der das Schlimmste erwarten ließ. Diese Befürchtungen sind nun, schneller, als man geglaubt, Tatsache geworden. — Graf Ernst war am 9. Juni 1842 in Oberkassel bei Bonn als Sobn des Grafen Julius und dessen Gemahlin Adelheid, einer geborenen Gräfin zu Castell-Castell, geboren, stand also im 63. Lebensjahre. Aus seiner am 16. September 1869 mit der Gräfin Karoline von Wartensleben geschlossenen Ehe entstammen drei Töchter und drei Söhne, von denen der älteste, Graf Leopold, als Oberleutnant ä la suite der preußischen Armee steht. Die älteste Tochter ist seit dem Jahre 1889 mit dem Prinzen Friedrich von Sachsen-Meiningen vermählt. Der Verstorbene übernahm im Jahre 1895 beim Tode des Fürsten Woldemar von Lippe für dessen geisteskranken Bruder die Regentschaft des Fürstentums.
Der Anfstand der Herero. (Amtliche Mitteilung.) Gefreiter Johann Sertl, früher erstes bayerisches Jägerbataillon ist am 11. August bei Hamakari, Unteroffizier Maximilian Matt, früher Infanterieregiment Nr. 113, ist am 11. August bei Waterberg gefallen; Reiter Max Karl Heinrich Czaya vom zweiten Regiment, früher Grenadierregiment Nr. 9, ist am 18. September, Reiter Neumanu, früher Infanterieregiment Nr. 19, ist am 4. September im Lazarett von Otjosondu am Typhus gestorben; Gefreiter Theodor Sooft von der Funken- telegraphie-Abteilung, früher erstes Telegraphenbataillon in Schöneberg, ist am 23. September im Lazarett von Okosongoho am Typhus gestorben; Unteroffizier Hermann Scholz, früher dritte Maschinengewehrabteilung, auS Kunern, Kreis Münsterberg, ist am 24. September im Lazarett von Waterberg an Herzschwäche gestorben.
Der Aufstand in Deutsch - Südwestafrika. General v. Trotha meldet aus Oparakane unter dem 19. September: Die 7. Kompanie F-ldregiments 2 erreicht voraussichtlich am 20. d. M. Gobabis. Eine dorthin entsandte Patrouille fand nirgends Spuren von Hereros. Augenblicklich besetzt Deimling Epukiro mit 2 Kompanien und 4 Geschütze«, Postierungen in Ganas. Sturmfeld 1 Kompanie, 2 Geschütze. Abteilung Heydebreck, verstärkt durch die halbe 1. Batterie (von der Kolonne Deimling), Ombakaha und Kl. Okahandja. Kleine Postierungen Wasserstelle Ocowaromcnde, Katjekori-Eware. v. Estorff ging mit Volkmann bis Owinaua- Naua. Reitzenstein schob am 18. d. M. eine Kompanie, 2 Maschinengewehre unter Dürr nach Otjosondjou, Volkmann über Oljtnene, Estorff über Ombu-Atogo. Das Fiedler- Kommando geht nach Owinaua-Naua. — Unter dem 21. September meldet General v. Trotha ferner: Die nach Ganas bestimmten Postierungen D^mlings müssen Wassermangels wegen nach Kalkfontein zurückkehren. Eine stärkere mit Wafferwagen versehene Aufklärungsabteilung ist dorthin unterwegs, da nach Aussage Gefangener bei Oijimangombe und Ganas starke Hererobanden sich befinden. Offiziers-Patrouillen beobachteten 40 Kl'ometer nordwestlich von Owinaua-Nau« am Eiseb - Fluß starke Hereromassen, angeblich Samuel Maharcro-Tjetjo. Aufklärung erfolgt von Kl. Okahandja, Omurambefluß abwärts. Die 8. Kompanie und die halbe Batterie Winterfeld (von Abteilung Fiedler) wird am Omu- ramba-Uamatakg auf Okaundja vorgeschoben. Die Ausdehnung der Landetappelinien sowie starker Ausfall an Zugtieren bei an sich sehr geringem Fuhrpark erschwert allgemein den Nachschub. Mehrfach wurden in kleineren Gefechten Hererobanden unter starken Verlusten zersprengt. Diesseits sind keine Verluste zu beklagen. Das Hauptquartier war am 22. Septbr. in Owinaua-Naua.
Dis bayerische Reyieruttg hat nach bem „M. N. N." der Verstaatlichung der Pfälzischen Bahnen auf Grund der in der Generalversammlung vom 18. Juli formulierten Vorschläge zugestimmt und den Bahngefellichaften die Annahme ihres Kaufangebots mitgeteilt. Dem Ministerium erübrigt nunmehr nur die Ausarbeitung der Verstaatlichungsvorlage für den im Herbst 1905 zusammentretenden Landtag.
Anarchisten im Simplontunnel. Wie Mailänder Zeitungen aus Domodossola berichtet wird, ist im Innern des Simplontunnels ein anarchistischer Anschlag versucht worden. Der Lokomotivführer eines dichtgefüllten Arbeiterzuges bemerkte glücklicherweise rechtzeitig, daß auf dem Gleise starke Eisenstangen lagen, die offenbar in verbrecherischer Absicht dorthin gebracht worden waren. Vier anarchistische Arbeiter sind nach Entdeckung des Anschlages in die Schweiz geflohen.
Der Papst «nd die Freidenker. Der „Osserva- fore Romano" veröffentlicht ein Schreiben deS Papstes an den Kardinal Rcspighi. In dem Schreiben führt der Papst aus, er habe mit unendlichem Kummer vernommen, daß angebliche Freidenker in Rom eine Versammlung abbalten. Der Widerhall ihrer Reden bestätige die ihm verdächtigen Absichten, die bereits in der bloßen Ankündigung dieses Kongreffes zutage getreten seien. Die Intelligenz, die sich anmaße, sich der Abhängigkeit von Gott zu entziehen, begehe Gotteslästerung; die in der Freidenkerversammlung liegende werde noch unendlich größer dadurch, daß die Lästerung in Rom, umgeben von äußerem Glänze, begangen sei. Wenn auch die Mächte der Hölle nichts gegen die Kirche vermöchten, so trage die Vereinigung dieser Mächte in dem internationalen Kongresse der Freidenker den Charakter der Beschimpfung iznd der Herausforderung und nehme von Rom den Namen des rubigen und geachteten Sitzes des Statthalters Christi. Wir betrachten, sagt der Papst in seinem Schreiben, die Beleidigung g g Gott als eine Beleidigung gegen rms und sind darüber tief bekümmert. I,- bem Briefe wird dann auf b« v » Ka ho liken aus allen Teilen Italiens für ^den m diesem Augetlb «e sebr unalücklichen Papst veranstaltete imposante Kundgebung Hingewäm und an den Kardinal Respighi die Aufforderunz