Erstes Blatt.
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Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für au», wärtige Wonnenten mit dem betreffenden Posiaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Erdrückt und verlegt in der Buchdruckei-i der verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Geperal-Anzeiger
AMtliches Grsm fit Mt- M LindKreis Smm.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrückuugsgebühr
Für Stadt» und Landkreis Hanau 10 Pfg. bi« fünf« SespMne Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 1ü Pfg..
im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg, für Auswärts 35 Pfg.
Verantwortl. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Mittwoch den 14. Sevtember
Fernsprechanschinß Nr. 605. 19 04
Ky. 215 Fernsprechanschluß Nr. 605.
Amtliches.
Eandhms Banau.
Belarultmachttugen des König!. Landratsamtes.
Nach Mitteilung des ^roßZerzoglich Hessischen Kreisamts zu Offenöach a. M. ist die SchweitrsroilKUffettchs in K l ei n - Ste i n h e i m srlofchelr»
Die angördneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben worden.
Hanau den 12. September 1904.
Der Königliche Landrat.
V 6412 J.A.: Conrad, Kreissekretär.
Für den öffentlichen Verkauf von attsgeschiedensn Altert «n^ arrdsrer Papiere zürn Einstampfen oder zu sonstiger Vernichtung wird Termin auf Mittwoch den 31. d. Mts., vormittags 11 Uhr, in das Zimmer des Königlichen Kreissekretärs anberaumt. Kaufliebhaber wollen sich zu dem Termin einfinden. Die Verkaufsbedingungen sowie die zu verkaufenden Akten können vorher in meinem Bureau eingesehen werden.
Hanau den 12. September 1904.
Der Königliche Landrat.
V 6307 v. Beckerath.
Stadtkreis Banau. Belünntmachyyßell des OSerbürgermeisieraNtes.
BekantttmachuAg.
Die LLefsMttg ami) Befestigttrtg des Bohlen- Hslags für die Fußgängerbrücke über die Kinzig im Zuge der verlängerten Ramsaystraße soll auf dem Wege öffentlichen Ausschreibens vergeben werden.
Zeichnungen und Bedingungen liegen im Stadibauamt, Rathaus Zimmer Nr. 19, während der Dienststunben aus, woselbst auch die zugehörigen Angebotsformulare und Ver- dingungsanschläge gegen Zahlung von 0,50 Mk. erhältlich sind.
Die Angebote sind versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 30. September, vormittags 11 Uhr, einzureichen.
Hanau den 9. September 1904.
Das Stadibauamt.
Schmidt. 16791
Eins wsitsrs amtliche VeSanntwachung befindet ^ftch ans Seite 3.
Mus Banau Stadt und Cand,
Hattan den 14. September.
Historische Gedenktage.
(4. Septbr. 1232. Eroberung und Zerstörung von Fritzlar durch den Landgrafen Konrad von Thüringen.
14. Septbr. 1331. Unterwerfung der Bürger von Fulda unter ihren Abt Heinrich von Hohenberg nach dem großen Aufruhr von 1330.
14. Sepibr. 1705 fiel vor Barcellona in Spanien der zur katholischen Kirche übergegangene Prinz George von Hessen-Darmstadt, kaiserlicher Feldmarschall, Vizekönig von Katalonien und Grand von Spanien, 36 Jahre alt.
14. Sepi^N. 1803. Besitznahme von Fritzlar und Amöne- burg von feiten Hcssen-Cassel's, nachdem beide Aemter von dem Kurfürsten von Mainz waren abgetreten worden.
14, Septbt'. 1815. Erstürmung von Longwy und von Medybas (der unter der Festung Montmedi liegenden Stadt) durch die kurhessischen Truppen.
Barometerstand
mittags 12 Uhr am 13./9.
14./9.
Sehr trocken ==
Beständig
Schön 760—
Veränderlich —
Regen (Wmd)^O-M
Viel Regen 7-10..J|ill
Sturm
730k„==
gg-—770
== 760
O 760
720
M_720
710 ^
710
Der projektierte Hanauer Maiuhaseu.
Laut Beschluß des Magistrats vom 29. Dezeniber v. Js. unter Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Januar d. Js. wurde für den Fall der Fortführung der Mainkanalisation der Bau eines Mainhafens nach dem verkleinerten Entwürfe des Regierungs-Baumeisters Landsberberund der Ankauf von rund 81000qm Gelände von Privaten und der eventuelle Ankauf von rund 35 000 qm vom Fiskus, sowie die Hergabe des städtischen Grundbesitzes in der Größe von etwa 22 500 qm grundsätzlich genehmigt mit der Maßgabe, daß 1. die Baukosten (ausschl. der Grunderwerbskosten) nach dein noch festzustellenden genauen Kostenanschlag den Betrag von 860 000 Mk. nicht überschreiten, 2. das zur Ausführung vorgesehene Projekt entweder von Regierungs-Baumeister Landsberger oder einem anderen Sachverständigen als ausführbar und zweckmäßig anerkannt und von der Staatsregierung genehmigt wird und 3. der Stadt folgende Zusagen gemacht werden: a. die sämtlichen für Frankfurt bestehenden Eisenbahnumschlagstarise werden auch für Hanau festgesetzt; b. diejenigen Güter, welche in Hanau vou der Eisenbahn auf dem Wasserweg oder umgekehrt, oder von Schiff zu Schiff umgeladen werden, werden dauernd von Kanalabgaben befreit; c. die Staatsverwaltung übernimmt den Bau und Betrieb der Hafenbahn; d. das ins Hafengelände, seine Nebenanlagen und zukünftige Vergrößerung fallende, sowie das für den Zufuhrweg notwendige Gelände wird seitens der Staatsverwaltung unentgeltlich oder gegen einen geringen Preis der Stadt abgetreten; e. die Tilgung der für den Bau des Hafens einschl. des Geländeerwerbs ausgeiiommenen Darlehen beginnt erst 20 Jahre nach der Vollendung des Hafens; f. ein Teil der Gemarkung Groß-Auheim, der noch näher auf bem Gemarkungsplan zu bezeichnen ist, wird der Gemarkung Hanau einverleibt; g. das Eigentumsrecht an bem Mainkanal ist von der Staatsverwaltung vorbehaltlich ihres Rechts der Nutznießung auf die Stadt zu übertragen.
Dieser Beschluß wurde alsbald dem Herrn Regierungspräsidenten in Cassel mit eingehender Begründung übermittelt und gebeten, die an den Beschluß geknüpften Wünsche bei ben zuständigen Herren Ministern unterstützen und deren Entschließung einholeii zu wollen. Da Wert darauf gelegt wurde, daß die preußischen Unterhändler bei den Verhandlungen mit den bayerischen den Hanauer Beschluß kannten, wurde Abschrift des Berichts den zuständigen Herren Ministern vorgelegt. Der Herr Finanzminister wurde noch gebeten, der Stadt Hanau diejenigen 300 000 Mark, die Bayern an Preußen für gewisse, im alleinigen bayerischen Interesse gelegene Schleusenbauten zahlen muß, als Unterstützung zuzuwenden, wie solches der Herr Finanz- minister bei einer Audienz, die dem Herrn Oberbürgermeister Dr. Gebeschus und dem Herrn Stadtverordneten-Vorsteher Canthal gewährt worden war, in Aussicht gestellt hatte. — Die Antwort auf die geäußerten Wünsche ist nunmehr gemeinsam von den Herren Ministern der öffentlichen Arbeiten, der Finanzen, des Innern und für Handel und Gewerbe dem Magistrate der Stadt Hanau zugegaugen. Sie lautet:
Zu Ziffer 1. Ein Anlaß, staatlicherseits Stellung 31t nehmen, liegt nicht vor.
Zu Ziffer 2. Soweit sich ohne genauere Kenntnis des Entwurfes beurteilen läßt, stehen der Ausführung keine wesentlichen Bedenken entgegen.
Zu Ziffer 3 a. Die erbetene Zusage über die Festsetzung der für Frankfurt a. M. bestehenden Eisenbahn- umschlagstarise auch für Hauau kann aus Erwägungen grundsätzlicher Natur nicht abgegeben werden.
Tb- Zu der von Hanau auf dem Gebiete der Schiff- sahrtsabgaben ausgestellten Forderung kann zurzeit noch nicht Stellung genommen werden. Der Magistrat wird zunächst noch den Nachweis 311 erbringen haben, daß die Anlage des Hafens nur dann für Hanau wirtschaftlich zu rechtfertigen ist, wenn der Bedingung entsprochen wird. Zu diesem Zwecke wird eine vergleichende Berechnung der Transportkosten mit Umschlag über Hanau und auf den sonst in Betracht kommenden Beförderungswegen aufzu- machen sein.
e. Die Herstellung der Gleisverbindung mit dem Ostt bahnhose auf Kosten des Staates kann nicht in Aussich- gestellt werden, da der Ausbau der Verkehrshäfen und insbesondere ihrer Eisenbahnanschlüsse grundsätzlich als Sache der Gemeinden und sonstigen Interessenten betrachtet werden muß., Dagegen sind gegen die Übernahme des Betriebes auf dieser Gleisverbiudung und eveutl. auch auf den Gleisen der Hafenanlagen unter dem Vorbehalt besonderer vertraglicher Regelung und unter der Voraussetzung Bedenken
nicht geltend zu machen, daß für die Beförderungen der Sendungen zwischen dem Ostbahnhofe und dem Hafen eine Anschlußfracht erhoben und daß die Deckung der Selbstkosten des Rangierbetriebes auf den eigentlichen Hafengleisen sichergestellt wird.
d. Das fiskalische Gelände, dessen die Stadt für den Hafenbecken und den Zufuhrweg bedarf, wird für einen billigen Preis der Stadt übereignet werden. Für den Fall der Änderung der Zweckbestimmung muß sich der Staat das Rückkaufsrecht ausbedingen. Wegen des übrigen beanspruchten fiskalischen Gebietes bleibt die Stellungnahme Vorbehalten, bis die Unterlagen vorliegen, aus denen sich genau ersehen Iqßt, welches Gelände in Betracht fommt.
e. Die Entscheidung über den Beginn der Tilgung des aufzunehmenden Darlehns kann erst erfolgen, wenn die Anleihevorlage eingegangen sein wird. Doch wird den Wünschen der Stadt insoweit entgegengekommen werden, als dies nach den bestehenden Grundsätzen zulässig erscheint.
f. Gegen die Eingemeindung eines Teiles der Gemarkung Groß-Auheim nach Hanau dürften keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die Angelegenheit wird sich voraussichtlich ohne Schwierigkeiten erledigen, wenn sich Hanau durch gewisse Opfer der Zustimmung der Gemeinde Groß-Auheim versichert.
g. Auch gegen die Überlassung des Eigentumsrechts am Mainkanal au die Stadt sind keine Bedenken grundsätzlicher Art vorhanden. Welche Gegenleistung staatlicherseits zu fordern sein wird, kann erst näher geprüft werben, sobald der Entwurf für den Hafen ^voriiegt. Die Stadt wünscht außerdem, daß ihr die bei Fortsetzung der Kanalisierung des Mains von Bayern zu leistende Zuschlagszahlung von 300 000 — richtiger 307 000 Mk. — überwiesen werde. Diesem Wunsche kann nicht entsprochen werden, da der fragliche Betrag an Preußen für die von ihm zu bewirkende Herstellung kleiner Kammern in den Schleusen von Mainkur und Kesselssadt gezahlt werden soll, der preußische Staat diese Summe also anderweit aufbringen müßte, wenn er den von Bayern zu leistenden Betrag der Stadt Hanau überließe.
* Wilhelm Hersetts sen. f. Eine Trauerkunde durcheilte heute morgen unsere Stadt: einer ihrer besten Söhne, der frühere Bizebürgermeister Herr Rentier Wilhelm
H era en s , Seniorchef der Firma W. C. Heraeus, Ehrenbürger unserer Stadt, wurde hochbetagt vom Tode ereilt. Mit ihm ist ein Mann babingegangen, der es wie wenige verstand, wie seiner Familie so auch der Welt und besonders seiner lieben Vaterstadt zu leben und der einen wie der anderen sein bestes Können, seine ganze Kraft zu weihen. Unermüdlich widmete er sich in der Vollkraft seiner Jahre gemeinnützigen Bestrebungen, 30 Jahre hindurch gehörte er den städtischen Körperschaften an, und zwar wurde er 1868 durch das Vertrauen seiner Mitbürger in den Gemeinde-Ausschuß, 1874 in den Stadtrat und 1879 zum Bizebürgermeister gewählt. Am 1. April 1898, bei Inkrafttreten der neuen Städteord- nung und der Auslösung der bis dahin in Dienst befindlichen städtischen Behörden schied er aus dem Amte und in Anerkennung seiner hervorragenden Verdienste um die Stadt Hanau beschlossen die städtischen Körperschaften, ihn zum Ehrenbürger zu ernennen. An demGedeihen, dem Aufblühen seiner Vaterstadt hat er in der langen Spanne Zeit seiner Tätigkeit im Dienste der Stadt reichlichen Anteil gehabt und die Stadt Hanau wird ihm allezeit Dank schulden für sein uneigennütziges arbeitsfrshes Streben. Sicherlich gehörte er zu den Menschen, die nur Freunde in allen Kreisen haben, in denen sie bekannt sind und darum wird sein Andenken auch immerdar in Ehren bleiben. — Der Magistrat der Stadt Hanau hat, wie wir soeben noch erfahren, zum Andenken an den verstorbenen Ehrenbürger und zu seiner Ehrung für heute nachmittag eine außerordentliche Sitzung anberaumt.
* Perforralnachrichten aus dem Beftrk vsr Cisenbahrrdirektion Frankfurt a. M. Der>^ wurde der Stationsassistem Kieselbach vont im s .!jm nach Hanau-Ost (Güterabfertigung). ~ f^Xoe^ Lokomotivführer haben bestanden die Dick und Hoff«ann 3«-0«^»- ^ Bom Truppen»
* Die 160 er in X«! unsere 166 er am Samstag Übungsplatz Darmstadt wurden "