Erstes Blatt.
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«erngSPreiSr
Vierteljährlich 1,80 Mk., nwnatlich 60 Pfg., für auswärtige Wonnenien mit dem betreuenden Postanffchlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
General-Anzeiger
Anzeiger
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckern des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
.Amtliches Organ fir Stadt- nnd KanLKreis Kasan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mü belletristischer Beilage.
EiurLckuugsgebLhr
Für Stadt- unb Landkreis Hasan 10 Pfg. die fünf» SUMttlePetitzelle oder deren Raum, für Auswärtslö-Psg., im NeklmneMhell die Zelle 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
SertmtaoriL Rüakteurr S. Schreck«? in Heuau.
Fernsprechanschluß Nr. 605
Witwii ^en 7. September
Fernsprechanschluß Nr. 605
1904
Amtliches.
Stadtkreis Banau.
Wegen Nendeckung ist die Straße N^ie Anlage vom Schlachthof bis zur Steinheimerlandstraß- von Mittwoch den y. d. Mis. auf die Dauer von zehn Tagen und hieran anschließend von der Steinheimerlandstraße bis zur Hof- Bierbrauerei Koch auf die Dauer von vier Tagen für den öffentlichen Fährverkehr gesperrt.
Hanau den 6. September 1904.
Königliche Polizeidirektion.
P 7222 J. A.: v. Schlieben.
Anssckreiben.
Am 30. Mai d. J. entfernte sich unter Hinterlassung einer unbedeutenden Schuld der Invalide — frühere Modellschreiner — Michael Rirgs von hier, geboren am 2. Januar 1839 zu Nierstein.
Der Aufenthalt des Rüge konnte nicht ermittelt werden. Auch erhebt er die ihm zustehende Unfallrente nicht mehr. Da er hier in Gesellschaft die Aeußerung getan hat, wenn er von hier fortgehe, werde ihn niemand wiederfinden, so ist anzu- nehmen, daß er sich ein Leid angetan hat.
Rüge ist etwa 1,65 m groß, untersetzt, hatte kurzge- schnittenes graumeliertes Kopfhaar und ebensolchen Vollbart.
Er war bekleidet mit schwarzem Sackanzug, (Rock, Hose und Weste aus einem Stück), Schnallenschuhen, schwarzem weichen Filzhut und trug eine silberne Taschenuhr mit Nickeikette bei sich.
Besondere Kennzeichen: Die linke Hand fehlt bis auf den Daumen.
Um Nachforschung nach dem Verbleib des Rüge und um Mitteiümg hierher wird ersucht.
Hanau den 5. September 1904.
P 7007 Königliche Polizei-Direktion.
Gchmdene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Serviette (gez. E. 8.), 1 goldene runde Brosche mit blauer Emaille, 1 Mark bar. ,
Verloren: 1 blauer Sammetgürtel mit Emaille-Schnalle, i Portemonnaie mit ca. 8 Mk. Inhalt, 1 schwarzer seidener Pompadur mit einem Portemonnaie mit 2 Mk. Inhalt, 1 ichwarze Schürze, 1 Portemonnaie mit 1 Mk. Inhalt, 1 Amelhpstbrosche.
Hanau den 7. September 1904.
Bus Banau Stadt und Cand,
Hanau den 7. September.
Historische Gedenktage.
7* Septhr. 1438 wurde geboren Ludwig II., Landgraf von (Nieder-) Hessen, ältester Sohn des Landgrafen Ludwig I. und dessen Gemahlin Anna von Sachsen.
7. Sepibr. 1686 starb der Kurfürst und Erzbischof von Mainz, Johann Schmeikard von Cronenberg, welcher in vielfältige Streitigkeiten mit Hessen verwickelt war.
7. Sepibr. 1631. Verwüstung von Rassenerfurt durch die . liguistischen Truppen.
T* Septbr. 1796 wurden die Grafen Wilhelm Karl und Kart von Hessenstein mit den Gütern der von Fleckenbühl gen. Bürgel, dem Gute in Bürgel und dem Hose Flecken- bühl bei Schönsiadt belehnt.
7. Septbr. 1801 starb die Herzogin von Sachsen-Meiningen, Charlotte Amalie, geb. Prinzessin von Hessen-Pbilippstal, k2 Jahre alt, seit 38 Jahren Witwe des Herzogs Anton Ulrich, welcher 43 Jahre älter war, als diese seine Ge- mahsin, mit der er sich in ihrem zwanzigsten Lebensjahr vermählte.
7. Sepibr. 1850. Erklärung des Kriegszustandes in Kur- Hkssin.
*■ Personalien. Uebernommen: Zugführer Schrön von Kartbans JDir. - Bez. St. Johann-Saarbrücken) nach Hanau-Ost. •
* Ueber das Amtsgeheimnis ver Post hat die Generaldirektion der bayerischen Posten und Telegraphen eine neue Verfügung erlassen, in der ausgeführt wird, daß sich das Brief- und Telegraphengeheimnis nicht nur auf den Inhalt der Postsendungen, Telegramme und telephonischen Mitteilungen, sondern auf alle Tatsachen des postalischen, telegraphischen und telephonischen Verkehrs zwischen zwei Personen, also zum Bei-
Me heutige ;
spiel auch die Zustellungen von Zeitungen, erstrecke, welche dem Postbeamten oder Bediensteten bekannt geworden seien. Als unter dem Schutz des Brief- und Telegrammgeheimnisses stehend sei es beispielsweise verboten, dritten Personen ober Behörden irgend welche Mitteilunaen über den Inhalt von Briefen, Vostkarten, Postanweisungen, Begleitadreffen, Telegrammen, telephonischen Gesprächen und dergleichen zukommen zu lassen oder deren Kenntnisnahme zu gestatten; als dritte Personen seien nicht allein alle Privatpersonen, mit Ausnahme der Abiender, Adressaten oder deren Bevollmächtigten, sondern auch jene Post- oder Telegrapbenbeawte anzusehen, die bei der betreffenden Post- oder Telegraphenanstalt nicht bedienstet sind. Das diensthabende Personal selbst habe sich der Einsichtnahme der Korrespondenz usw. tunlichst zu enthalten und solle sich über den ihr bekannt gewordenen Inhalt der genannten Gegenständen auch gegenseitig nur insoweit Mitteilung machen, als es der Dienst erfordere.
* Besuch ländlicher Aortbildnngsschulen in Heffen-Naffau. Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht soeben das Gesetz betreffend die Verpflichtung zum Besuche ländlicher Fortbildungsschulen in der Provinz Hessen-Nassau, welches wie folgt lautet: Durch statuarische Bestimmung einer Gemeinde kann für die nicht mehr schulpflichtigen unter 18 Jahre alten männlichen Personen für drei aufeinander folgende Winterhalbjahre die Verpflichtung zum Besuche einer ländlichen Fortbildungsschule begründet werden. Im Statut sind die zur Durchführung dieser Verpflichtung erforderlichen Bestimmungen zu treffen, insbesondere sind die zur Sicherung eines regelmäßigen Schulbesuches den Schulpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormündern und Arbeitgebern obliegenden Verpflichtungen zu bestimmen und diejenigen Vorschriften zu erlassen, durch welche die Ordnung in der Fortbildungsschule und ein gebührliches Verhalten der Schüler gesichert wird. Von der durch statutarische Bestimmung begründeten Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule sind diejenigen befreit, welche die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst erworben haben, welche eine Junungs-, Fach- oder andere Fortbildungsschule besuchen oder einen entsprechenden anderen Unterricht erhalten, sofern dieser Schulbesuch oder Unterricht von der höheren Verwaltungsbehörde als ein ausreichender Ersatz des allgemeinen FortbildungsiSulunterrichts anerkannt wird. Die Bestimmung weiterer Ausnahmen durch das Statut ist zulässig. An Sonntagen darf Unterricht nicht erteilt werden. Mit Geldstrafe bis zu 20 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen für jeden Fall wird bestraft, wer den vorstehenden Besiimmnngen oder den erlassenen statutarischen Bestimmungen zuwiderhandelt.
* Der deutsche Verein gegen Mißbrauch geistiger Getränke hält am 7., 8. und 9. September in Erfurt feine Generalversammlung ab. Es werden folgende Gegenstände behandelt werden: Branniweinmonopv', Kommer- zienrat Dr. Möller-Brackwede. — Alkohol-Landeskommission, Stadirat Dr. msä. Waidschmidt-Charlott-nburg. — Einrichtungen zum Schutze der Kanalarbeiter vor der Alkoholzefahr, Geb. Oberregierungsrat von Massow-Polkdam. — Bericht über, die Kam ss onsverhandlnng in Sachen des Trinkerfürsorge-GesitzeS Oberregierung rat Fa'ch- Stntaart. — Der Wert der Arbeit für die Heilbehandlung der Alkohokkranken, Smtrat Dr. med. Waldschmidt - Charioi enburg. — Die Erziehung unserer Patienten zur Aösi.nenz, Dr. med. Colla-Finkenwald?. — Flaschnbierhandel, Dr. sur. Escke-Oresrm; Geh. Medizinalrat Dr. Fränkel- Halle a. S. — Alkoholismus und höhere Schulen, Prof. Dr. Hau mann-Leipzig; Prwatdozcnt Dr. med. et phil. Weygandt-Würzburg.
* Was gelten die Kartoffeln. Es ist noch ein bischen früh, über einen Kartvffelpreis, um dessen Mitteilung wir aus unserem Les.rkreise ersucht werden, jetzt schon zu berichten. Die Haupternte steckt noch in der Erde. Die Frühkartoffeln werden wenig gehandelt. Die Befürchtungen, die man wegen der im Sommer geherrscht habenden Hitze hegte, werden wohl durch den ausgiebigen Niederschlag der letzten Wechm sich glücklicherweise nicht erfüllen. Genug Kartoffeln um eine Teuerung dieses Artikels zu vermeiden gibt es auf jeden F'll.
* Ausflug nach Hanau. Die Teilnehmer des Chemikcrkongresses in Frankfurt a. M. unternehmen heute einen Ausflug nach Hanau zur Besichtigung des Platinwerkes W. C. Heraeu-s und der MefSelsobn'schen Diamantschleiferei.
* Sommerjheater. Auf den morgen abend zur Aufführung gelangenden lokalen Schwank „E Berjermarkiparlie" wollen wir hiermit nochmals hinweisen; vorher wird das reizende Lustspiel „Die SLuIreiterin" gegeben, in welchem Früul. H e n s e n■ die Titelrolle spielt. Ein genußreicher, ab« wechselungsvoller Abend steht somit in Aussicht und dürfte sich ein Bestich der Vorstellung wohl lohnen. x tttWNM mMMt ausser dem lhah‘i;0aIh^
* Fustballsport. Verflossenen Sonntag war der „I. Hanauer Fußballklub 1893" mit zwei Mannschaften bei dem „Aschaffenburger Fußballklub 1901 Viktoria" zu Gaste. 12:1 lautet das Resultat des ersten Spieles. Hanau schnürt seinen Gegner vollständig ein. Ein überraschender Vorstoß Aichaffen- bnrgs hat das eine Tor zur Folge, denn Hanaus rechter Verteidiger lenkt den Ball ins eigene Netz. — In dem folgenden Spiele Hanau III — Aschaffenburg II blieben die hiesigen ebenfalls Sieger, sie zeigten sich mit dem Torunterschied von 2 :1 überlegen. — Künftighin wird der „I. Hanauer Fußballklub 1893" vornehmlich Spiele auf seinem eigenen Platz abhalten, damit Interessenten unb Liebhaber eines guten Sports endlich zu ihrem langersehnten Rechte kommen. — Samstags nachmittags von 4 Uhr ab können Schüler dem Fußballspiel, unter Aufsicht älterer Mitglieder, obliegen, es steht ihnen hierzu der Platz nebst Geräten zur Verfügung.
* Plötzlich verstorben ist in vorverflossener Nacht in der Herberge zur Heimat der von Offenbach zugereiste Küfer Karl B ö s s e r aus Holzhaufen, der anderen Tages hier in Arbeit treten sollte. Ais der Herbergsvater ihn morgens wecken wollte, wnrde er gewahr, daß der Tod an den Mann herangetreten war.
* Ein gewerbsmätzigsr Beleiviger scheint der stellenlose Kellner Kaiser von auswärts zu sein, der sich heute morgen in der Langstraße umhertrieb, einen Schutzmann ohne jede Veranlassung anrempelte und mit Schimpfworten nicht eher einhielt, als bis er verhaftet wurde. Papiere trug er nicht bei sich, wohl aber sieben in ganz kurzer Zeit in Frankfurt a. M. gegen ihn wegen Beleidigung erlassene Strafmandate. Schließlich ist auch der Verdacht nicht abzuweisen, daß der Mann geistig nicht normal ist.
* Mainwafforlvärme. Gestern abend 15 Grad.
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( :) Larrgenfelbold, '6. Septbr. (Feue r.) In der Nacht vom 3. zum 4. I. Mts. wurde unsere Einwohnerschaft wieder durch den Schreckensruf „Feuer" in große Aufregung versetzt, indem ein im Garten zum Hause Nr. 12 der Roten- hohl befindlicher Strohhaufen gegen halb 1 Uhr in Brand geraten war und total niederbrannte. Verbrannt sind ca. 9 Fuder Stroh, welches erst am Tags des 3. September mittelst Dreschmaschine ausgedroschen wurde und da es Nacht geworden war. nicht mehr gänzlich in die Scheune zurückgebracht werden konnte. Der Brandschaden wird aus 150 Mk. geschätzt, welcher voraussichtlich durch Versicherung gebeeft werden wird. Seitens der Brandbetroffenen ist Brandstiftung ausgeschlossen, vermutet wirb jedoch, daß das Feuer durch fremde Hände angelegt worden ist.
* * Rttckinge»t, v. Septbr. (K reisostb auverein.) Die gestern nachmittag im Saale des Gasthauses zum Löwen dahier abgehalieus Wanderversammlung des Hanauer Kreis- obstbauvereius war, wie schon kurz berichtet, von Vereinsmitgliedern und Gästen sehr gut besucht. Nachdem der Vorsitzende des Kreisvereins, Herr Pfarrer Henß von Windecken die Versammlung eröffnet und seiner Freude über den zablreicheu Besuch Ausdruck gegeben hatte, und auS Herr Lehrer Nieden- thal Don hier namens des Rückinger Obstbauvereins einige Be- grüßnngsworie gesprochen hatte, hielt Herr Inspektor H über vom pomologi'chen Garten zu Oberzwehren einen eingehenden und höchst belehrenden Vortrag über Obsternte und Obstschutz. In diesem hob er die Kennzeichen der Baumreife unb der Ge- nußreife bei unseren Kernobstsorten hervor und wies nach, daß nur dann die fast ein ganzes Jahr währende Arbeit am Obst- baum ihren Lohn fände, wenn die Ernte sachgemäß, unter möglichst weitgehender Schonung des Baumes und der Früchte vollzogen, das Obst zweckentsprechend gelagert und ebenso für den Versand verpackt würde. Die außerordentliche Wichtigkeit einer auss sorgfältigste durchgeführten Abnahme des Obstes vom Baum, Sluslese, Sortierung u. bergt ist ohne weiteres daraus zu erkennen, daß gut geernteics und verpacktes Obst überall mit Leichtigkeit hohe Preise erzielt. Ja, der Herr Vortragende hob noch hervor, daß unsere Obstzüchter es uoch lernen müßten, die einzelnen Früchte in Seidenpapier einzu- wickeln unb zwar in solches, auf dem der Name der Sorte au!gedruckt sei. Die Mehrausgaben hierfür kämen garnicht in Betracht. Was eine Orange wert ist, ist ein guter Apfel ober eine feine Birne mehrfach wert. Je schöner die Ware, je sorgfältiger die Auslese, je gefälliger die Verpackung, umso, größer ist die Verkäuflichkeit der Frucht, umso -Her der Pr«^ Respekt vor unserem guten Obst! <^ü ’^-rj/ßf ' wert! Aber darum auch: Schutz '"s'^^d dem Schutz gegen die Schädlinge auS dein ^^ .^ die Menschenreich! Empfohlen ^ivurdeu die #v >89.^ ^nggf1$tel Obstmade, bett Apfe.Slüienücckcr u. ^ ,v- '„^^..thausen in sind aus der ^brif »« Ä. -n^tiebezug pro Meter Taunus zu bezichk» und ta nein .. -
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