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Erstes Blatt.

H immer U Anzeiger

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Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg.. für «u«* »artige Abonnenten mit dem betreffenden Poüausschlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Bedruckt und verlegt in der Buchdruckerei deS verein. «. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtlilhes Organ für SfiM- und Landkreis Kann«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrückullgsgcbühr

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 1b Pfg., im Reklamencheil die Zeile 25 Pfg, für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

y^T, 193 Fernsprechansckluß Nr. 605»

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Amtliches.

Bekanntmachttttst.

Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraplrenlinie vom Postamt Fechenheim längs des Leinpfades bis zur Schule liegt bei dem Postamte in Fechenbeim aus.

Cassel, 15. August 1904.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

Hoffmann. 15076

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Ge­markung Mittelbuchen belegene, im Grundbuch« von dort Band XI Artikel 572 zur Z-it der Eintragung deS Versieige- runosvermerkes auf den Namen deS Kaufmanns Reinhold Opksteius in Bruchköbel eingetragene Grundstück: Kartenblatt 4, Parz. 139/25 auf dem Wolfsacker Roßdorfer weg Nr. 144, a) Arbeiterwohnhaus, b) Verwalterhaus, c) Pferdestall mit Knechtestube (B), d) Ringofen mit * Halle (C) und Schornstein (D) 3 ha 86 ar 18 qm groß (Reinertrag 208 Mark 38 Pfg., Nutzungswert 1185 Mark)

am 16. September 1904, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 14, versteigert werden.

Hanau den 27. Juni 1904.

Königliches Amtsgericht 2. 15053

Gefundene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 kleines Portemonnaie mit 50 Pfg. und einem Ring, 1 silbernes Gliederarmband mit Kugel, 1 Schneider­schere, 1 Schild mit der BezeichnungSigarren*, 1 schwarzer Sammelgürtel, 1 Schlüsselbund mit 5 Schlüsseln (davon zwei Schlinken), 1 altes Taschenmesser mit Eisenstiel.

Verloren: 1 Portemonnaie mit 3,88 Mk. Inhalt. Zugelaufen: 1 junger rötlicher Hund m. Geschl. Hanau den 19. August 1904.

; Hue Danau Stadt und Cand.

Hana« den 19. August.

Historische Gedenktage.

19, August 1703 fing mit dem Tode des ältesten Sohnes des Landgrafen Friedrich Jakob von Hessen-Homburg die lange Reihe von Todesfällen an, von welchen das Fa­milienleben dieses Fürsten begleitet war, und die ihn nicht allein seiner zahlreichen (14) Geschwister, mit Auenahme von 3 Schwestern, sondern auch seiner Gemahlin und seiner sämtlichen sieben Kinder beraubte.

GeffrntLiche Sitzung der Stadtverordnete«- < nersammlung

vom 18. August 1904.

Anwesend die Herren: Küstner, Vorsteher-Stellvertreter; Aukamm, Baader, Craß, Eberhard, Förster, Heydt, Dr. Heraeus, Holm, Hoch, Hock, Josi jr., Kehl jr., Peteler, Reis, Schroeter, Schwabe, Steinheuer, Stübing, Spatz, Voltz, Dr. Wagner, Dr. Wenke, Wohlfarth und Wolff; vom Magistrat die Herren: Oberbürgermeister Dr. Gebejchus, Alberti und Stadibaurat Schmidt.

Nach der Genehmigung deS Protokolls der letzten Sitzung werden zunächst zwei Eiliachen vorgetegt, und zwar der Ver­kauf des städtischen Grundstücks in der Bangertstraße an Herrn Bieg zu 16 000 Mk. und die rlcktri'che Beleuchtung der Treppenanlage im Theater mit einem Kostenpunkte von 2700 Mark. Beide Vorlagen werden genehmigt.

Es folgt nunmehr die Beratung über die Regelung des städtischen verdingungs- «e s e n s.

Ueber Veranlassung, Durchführung und Ergebnis der Be­ratungen gibt ein Bericht näheren Aufschluß, den wir zur Klärung der Sachlage »oransolqen lassen:

^Jn der Sitzung der Stadtverordneten vom 26. Juni 1902 wurde auf einen aus der Mitte der Versammlung heraus ge­stellten Antrag beschlossen,den Magistrat zu ersuchen, daß Verfahren bei Vergebung städtischer Arbeiten durch eine ge­mischte Kommission bestehend aus Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordneten-Versammlung einer

^reitaa den 19. Auaust

eingehenden Prüfung unterziehen zu lassen/ D^r Magistrat erklärte sich durch Beschluß vom 5. August 1902 mst der Be­ratung der Angelegenheit in gemischter Kommission einver­standen, erachtete es aber für angezeigt, nicht eine besondere Kommission, sondern die Bavkommi'sion mit der Beratung zu beauftragen. Diesem Beschlusse erteilte die Stadtverordneten- Versammlung am 28. August 1902 ihre Zust-^mung und be­schloß, für die Behandlung der vorliegenden Frage die Bau- kommisston durch 2 Stabtorarbnete und zwar die Herren Hoch und Rotb zu verstärken und dem Magistrat eine Ver­stärkung der Baukommiisisn auch seinerseits anbeimzugeben. Der Magistrat erteilte am 9. September 1902 diesem Be­schlusse feine Zustimmung, unter Verzicht auf eine Verstärkung der Kommission aus seiner Mitte, sodaß dieselbe sich nunmehr aus folgenden Mikaliedern zusamme-setzte: Oberbürgermeister Dr. Gebeschus (Vorsitzender), Stadtbaurat Schmidt (stellver­tretender Vorsitzender), Stadträte Fues und Rumpf, Stadt­verordnete B'-r, Hoch, Lucht, Roth und Spatz. Bevor die Kommission in die Beratung der Sache eintraf, wurde eine Umfrage bei allen deutschen Städten von mehr als 30 000 E nwohnern gehalten, ob und in welcher Weise dort eine Regelung des Verdingungswestns stattgefunden hätte. Von 113 Städten antworteten 37 unter Uebersendunq von Be­richten und Abdrücken bestehender Bestimmungen. Als brauch­barste Grundlage für eine Beratung w"rde ein von den Städten Harburg, Potsdam, Rheydt und Wie°baden fast über­einstimmend und in enger Anlehnung an die durch Ministerial- Erlaß vom 17. Juli 1885 eingssührten Bestimmunaen h-rge- stellter Entwurf befunden. Kaum war dieser Entwurf den Mitgliedern des Magistrats und der Verdingun-skommission abschriftlich mitgeteilt worden (anfangs April 1903) als be­kannt wurde, daß der hiesigen Handelskammer durch den Re- gierungs-P-ästdenten in Waffel ein neuer Entwurf des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom Februar 1903 von allgemeinen Bestimmungen betr. die Vergebung von Leistungen und Lieferungen" zur Aeußerung zugegangen war.

Unter Zugrundelegung dieses Entwurfes, der auch zugleich dieBedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen" enthielt, wurden nunmehr in 4 Sitzungen am 21. August, 11. und 19. November und 4, Dezember 1903 dieallgemeinen Bestimmungen für die Vergeburg städtischer Arbeiten und Lieferungen", ferner dieBedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Liderungen", sowie dieallge­meinen Vertragsbedingungen für Ausführung von Bauarbeiten oder Lieferung von Baumaterialien für die Stadt Hanau" durch die Kommission in erster Lesung festgestellt.

Als weitere Unterlagen bei der Beratung dienten noch: a. der Bericht der Hanauer Handelskammer vom 11. Juni 1903 an den Regierungs-Präsidenten über den neuen ministeriellen Entwurf;

b. die Vorstellung des deutschen Arbeitgeberbundes für das Baugewerbe, betr.die Aufnahme einer Streikklausel in die Bau- und Lieferungsveriräge";

e. die Petition den Verbandes deutscher Sieinmetzgeichäfte, betr.Abänderung der Submitsionsbedingungen bei Ver­gebung von Steinmetzarbeiten";

d. die Forderungen des zweiten Bauarbeiterschutz^Kongresses vom 29.31. März 1903 und

e. Nr. 1 des Reichs-Arbeilsblatts, Jahrgang 1903, im besonderen S. 27:Arbeitsbedingungen."

Nach Beendigung der ersten Lesung in der 4. Sitzung am 4. Dezember 1903 wurde beschlossen, vor Abgabe der Sache an die Körperschaften zunächst noch einigen Vertretungen der Arbeitgeber und auf besonderen Antrag des Herrn Hock auch der Arbeitnehmer Gelegenheit zur Kenntnisnahme der Entwürfe und Aeußerung etwaiger Aenderungswünsche zu geben. Darauf­hin wurde am 23. Dezember 1903 1. dem Arbeitgeber-Verband für das Baugewerbe zu Hanau, 2. dem Gewerbe- und Hand­werker-Verein hierselbst, 3. dem evangelischen Arbeiter-Verein,

4. dem Gewerksckaflskartell Hanau je ein Entwurf zugesandt. Infolge der starken Verzögerung der Antworten, sowie des Wechsels der Kommissionsmitglieder (an Stelle der Herren Fues, Bier und Lucht traten die Herren Bracker, Schwabe und Wohlfarth ein) und wegen der Häufung von Sitzungen in dieser Zeit fanden die beiden nächsten und letzten Sitzungen der Kommission erst am 23. Und 28. März 1904 statt. In diesen wurden dieallgemeinen Bestimmungen usw." und die Bedingungen für die Bewerbung usw." in der Form, wie sie nunmehr vorliegen, unter Beachtung der von den genannten Vcrtretnngrn geäußerten Wünsche in zweiter Lesung endgültig festgestellt.

Der heutigen Plenarsitzung der Stadtverordneten- Versammlung lag nun der von der Kommission ausgearbeitete Entwurf derA l l g e in e i n e n Bestimmungen für die Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen" vor. Auf Vorschlag des Stadtv. Wohl-

Ferusprechanschluß Nr. 60». 1904

farth wurde von einer Heneraldiskuision abgesehen und als­bald in die Spezialberatung eingetreten. Es lag ein als dringlich bezeichneter Antrag vor, die Anlage 1Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen vorweg zur Beratung zu bringen. Die Dringlichkeit wurde anerkannt und dem Anträge stattgegeben.

Paragraph 1 derBedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen" laufet:

Ausgeschlossen von der Bewerbung sind die Mitglieder der städtischen Körperschaften."

Hierzu lag ein von den Stadtv. Dr. Heraeus, Holm, Kehl jr., Loßbergcr, Wenke, Koburger unterzeichneter Antrag vor, diesen Paragraphen zu str e'i 6 en.

Stadtv. Baurat Wohlfarth als Referent der Kom­missionsvorlage erläutert den Standpunkt, den die Kommission bei ihren Beratungen zu dieser hochwichtigen Angelenheit an­genommen hatte, wobei man aus gewichtigen Gründen sich für den unbedingten Ausschluß der Mitglieder städtischer Körper­schaften ausgesprochen habe. Er empfiehlt die Annahme des Paragraphen in der Kommissioncfassung. Stadtv. Dr. Wenke vertritt den Antrag auf Streichung deS Paragraphen nnd beleuchtet das Tiefeinschneidende der Maßregel. Zwingende Gründe für eine solche Maßregel seien nicht vorhanden, es würden sich städtische Beamte nicht abhalten lassen, gegenüber Stadtverordneten, die als Unternehmer auftreten, ihre Pflicht zu tun, während Stadt­verordnete sicher es als Ehrenpflicht onschen, nur gute Arbeit zu liefern.

Stadtv. Spatz: Er habe sich in der Kommission bei der Abstimmung über diesen Paragraphen der Stimme enthalten und späterhin auch die Wahrnehmung gemacht, daß die An­nahme des Antrages hinsichtlich des Ausschlusses von Mit­gliedern städtischer Körperschaften ungeheure Aufregung »cr- nrfacht habe. Er stimme dem Anträge auf Streichung des Paragraphen zu.

Stadtv. Hoch betont, daß absolut zwingende Gründe es seien, die zu dem Kommissionsbeschlusse geführt hätten. Von der Aufregung, die Herr Spatz beobachtet, sei ihm nichts bekannt geworden, vielmehr sei der Beschluß gerade auS den Kreisen der Kleinhandwerker heraus mit Freuden begrüßt worden. Seine längeren Ausführungen gipfelten in dem Satze, daß kein anderer Aus­weg übrig bleibe, als den Antrag Dr. Heraeus u. Kons, ab- zulehnen. Stadtv. Dr. Wenke entgegnet noch auf ver­schiedene Ausführungen des Stadtv. Hoch und Stadtv. Dr. Heraeus erklärt, daß er im Prinzip auf Seite derer stehe, die den Ausschluß haben wollten. Für unsere Verhältnisse in Hanau sei es daS richtige, den Paragraphen zu streichen. Es sprachen noch die Stadtv. Schwabe und Hoch. Stadt­baurat Schmidt klärt eine Beschwerde des Stadtv. Hoch auf und bittet, den § 1 stehen zu lassen. Es folgt Abstimmung, die auf Antrag des Stadtv. Hoch eine namentliche ist. Zwei Stadtverordnete enthalten sich der Abstimmung, 16 sind für die Streichung des Paragraphen 1, 7 dagegen, so­daß der Paragraph, der den Ausschluß der Mitglieder städti­scher Körperschaften bei Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen in sich faßt, gefallen ist.

" Nun lag der Antrag des Stadtv. Schwabe vor, einen neuen Paragraphen 1 in folgender Fassung einzufügen:

Ausgeschlossen von der Vergebung sind die Mitglieder der städtischen Körperschaften

a) bei allen Arbeiten und Lieferungen ohne Ausschreibung, sofern dieselben nicht in unmittelbarem und untrenn­barem Zusammenhang mit Arbeiten stehen, deren Aus­führung dem in Betracht kommenden Mitgliede nach Abs. b) zuerteilt wurde,

b) bei den durch Ausschreibung zu vergebenden Arbeiten und Lieferungen, wenn dieselben nicht Mindest- fordernde sind,

c) bei allen Arbeiten und Lieferungen, bei welchen sie als Mitglieder von Kommissionen u. dergl. begutachtend oder beschließend mitzuwirken berufen sind.

Ein weiterer Paragraph soll lauten: Abweichungen »on diesen Bestimmungen bedürfen der Genehmigung der städt. Körper­schaften. ; M

Bei der Abstimmung wurde mit 13 gegen 12 Stimmen der Absatz a des Antrages abgelehnt, der übrige Teil deS Antrages fand Annahme.

In der heutigen Ereitags-)sl Entwurfs zu Ende geführt.