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Erstes Blatt.

Hanauer M Anzeiger

«ezngsprrtSr

Birrtetzährlich 1,80 M., monatlich 60 Pfg., für aus- wüttiße Wounentca mit dem betreffenden Postaujjchlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

. VSdruckt und verlegt in der Buchdruckerei deS verein, ev. WaijeuhaujeS tu Hanau.

General-Anzeiger AMihts Organ für Stabb unb Landkreis Kam. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrückuugsgebühr

Für Stadt» und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 1b Pfg.

im Reklamenchell die Zeile 25 Pfg^ für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!, Redakteur: G. Schreck«! in Hanau.

Nr- 190 FernsprechaMluß Nr. 665. Menstaa den 16. All au st

Ferufprechanschlnß Nr. 605.

1904

Amtliches.

Von beachtenswerter S-ite ist darauf hingewiesen worden, daß die auf den Straßen seilgehaltenen Mineralwässer, wie Selterstr, Sodawasser u. tu m. an die Abnehmer stets eiskalt verabfolgt werden und daß der Genuß so kalten Wassers, welcher schon in normalen Zeiten leicht ernste Verdauungs­störungen von längerer Dauer nach sich ziehe, beim Drohen der Cholera die Neigung zu ähnlichen Erkrankungen befördere.

Im Auftrage des Ferrit Ministers der geistlichen, Unter­richts- und Medizinal-Angelegenheiten werden daher die Ver­käufer von Mineral-Wässern im Ausschanke hiermit angewiesen, das Getränk fernerhin, gleichviel, ob die Cholera droht oder «icht, nur in einem der Trinkwasser-Temperatur entsprechen­den Wärmegrade von etwa 10 Grad Celsius abzugeben. Gleich­zeitig wird das Publikum vor dem Genusse eiskalter Getränke überhaupt, also auch des zu kalten Bieres, insbesondere aber der Mineral-Wässer, gewarnt. (A. II. 6522.)

Cassel am 5. Mai 1904.

Der Regierungs-Präsident.

______________3. V.: Weser._________________

Verordnung.

Für den Regierungsbezirk Cassel wird gemäß § 3 des rm 30. v. Mts. veröffentlichten WildschongesetzeS vom 14. v. Mts. (Gesetz-Sammlung, Seite 159) unter Aufhebung meiner Verordnung vom 28. Juni d. Js. B. A. 2515 der Anfang der diesjährigen Jagd auf Rebhühner und Wachteln auf

Montag de« 22. August d. Js., festgesetzt, während die Zeit, in welcher der Dachs erlegt werden darf, auf den Zeitraum vom 17. September bis 14. Dezember d. Js. (beide Tage einschließlich) erstreckt wird.

Im übrigen behält eS bei den gesetzlichen vorgeschriebenen Schonzeiten sein Bewenden.

Danach beginnt die Jagd auf:

Haselwild, Birk- und Iaianenhennen am 16. September, auf Hasen am 1. Oktober und auf Auerhennen am 1. Dezember.

Cassel den 9. August 1904.

Namens des Bezirksausschusses. , Der Vorsitzende.

J. D.: Pi N tt i. ______________

Bekanntmachung.

Das Proviantamt hat nunmehr auch den freihändigen Ankauf von Hafer diesjähriger Ernte zu den gangbaren Tagespreisen ausgenommen.

Die Einlieferung kann an jedem Wochentage von 812 Uhr vormiltags und von 24 Uhr nachmittags erfolgen.

Hanau den 11. August 1904.

Königliches Proviantamt. V 5648

Gefundene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, abzuholen bei der Armenverwallung.

Hanau den 16. August 1904.

Rus Danau Stadt und £and.

Hanau den 16. August.

Historische Gedenktage.

16. August 1358 schloffen die Städte Hofgeismar, Wolf­hagen, Volkmarsen und Stadtbergen einen bewaffneten Landfrieden, d. h. einen Bund zu gegenseitigem Schutze.

16. August 175L Gründung der Zivilwitwenkasse zu Cassel, die 1823 umgeformt wurde.

16. August 1792. Abmarsch der Hessen -caffel'schen Trup­pen in die Champagne, zu dem so unglücklich endenden Fkldzuge gegen die französische Revolution.

16. August 1810. Organisation des Großherzogtums Frankfurt, durch welche daS Fürstenium Hanau und das Fürstentum Fulda Departements desselben wurden.

Jg. Der 16. August ist der Tag von Mars la Tour und die Erinnerung an jene denkwürdige und glorreiche Schlacht, m der 1870 Prinz Friedrich Karl, der kühne Feldherr, den französchen Marschall Bazaine schlug und dadurch dessen Abmarsch von Metz nach Verdun unmöglich machte, lebt von neuem in allen patriotischen Herzen auf. Von früh 7 Uhr bis abends 8 Uhr hatte das kleine durch viele Märsche angestrengte Häuflein, anfangs daS 3. Armeekorps allein gegen einen überlegenen Feind gestritten, ihm den Rückzug nach PariS üvgeschnittcn und denselben später zur Kapitulation von Metz

gezwungen. Schwer war der Kampf, groß war der Sieg, noch größer die Ehre, aber auch der Verlust. Der Verlust der Preußen betrug an diesem Tage 711 Offiziere, 9 Aerzte, 15 079 Mann und 2736 Pferde, derjenige der Franzosen 879 Offiziere und 16 128 Mann, einschließlich der Gefangenen. Wenige der Helden von Mars la Tour kehrten also in die Heimat zurück, und noch kleiner ist ihre Zahl in all den Jabren von damals bis heute geworden. Den Gefallenen und und den noch Lebenden aber bringt das dankbare Volk Lob und Ehre heute noch ebenso warmen Herzens dar, wie vor 34 Jahren, als die Kunde von jenem heldenmütigen Kampfe und glorreichen Siege die Welt mit Staunen und Be­wunderung erfüllte.

* An Liebesgaben für das südwestafrikauische Expeditionskorps sind bis zum 15. Juli weiter aus der Provinz Hessen-Nassau nach einer uns vom Oberpräfidenien v. Windheim gemachten Mitteilung eingegangen : 15 Kisten Wein von L. Rettenmaper, Wiesbaden, 1 Kiste Zigarren von Burkart, Hattenheim, 2 Kisten Tabak von G. P. Hosse, Hanau, 1 Kiste und ein Ballen Liebesgaben vom Roten Kreuz, Cassel, 1 Kiste Essenzen von Adolf Haybach, Wies­baden, 1 Kiste Schaumwein vom Verein vom Roten Kreuz, Rüdesheim, 1 Kiste Wein vom Vaterländischen Frauenverein Wiesbaden, 2 Kisten Wein von demselben, 1 Kiste Schuhe, 5 Kisten Taschentücher rc. von demselben.

* Hanauer Handelskammer. In einer eingehenden, von 37 Firmen der Eselmetallindustrie unterzeichneten Ein­gabe wurde die Handelskammer ersucht, auf eine Vereinfachung des Verfahrens bei der Zollabfertigung von Retourwaren auf dem Königlichen Hauptsteueramt in Hanau hinzuwirken. Die von einigen Monaten erlassenen Vorschriften-führen eine große Belastung der Gewerbetreibenden infolge Aufstellung umfang­reicher Listen herbei und zwingen dieselbe außerdem zur Ab­gabe von kidrsstattlichen Versicherungen über Dinge, die ihnen nicht bekannt sein können. Die gegenwärtigen Bestimmungen über den Retourwareuverkehr tragen den anders gewordenen Berhällnissen der Edelmetallindustrie keine Rechnung mehr. Die Handelskammer hat die Eingabe dem Herrn Finanzminister weitergegeben und in einem Begleiischreiben das Ersuchen aus­gesprochen, die erbetenen Erleichterungen herbeizuführen. Sie konnte dabei auf das Beispiel der beiden anderen Hauptsätze der Edelmetallwarenindustrie, Pforzheim und Schwab. Gmünd Hinweisen, wo ein wesentlich einfacheres und weniger umständ­liches Verfahren bei der Zollbehavdlung der Retourwaren ge- handhabt wird.

* Von dem Handbuch für die Provinzial- Verwalttmg der Provinz Heffen-Naffau ist noch eine Anzahl vorhanden, insbesondere von dem Teil II (Un­fallversicherung für Land- und Forstwirtschaft) sowie von dem Teil III (Invalidenversicherung). Um das Handbuch weiteren Kreisen zugänglich zu machen, wird beabsichtigt, auch einzelne Teile desselben gegen einen entsprechenden Preis abzugeben. Der Preis des einzelnen Buches beträgt für den Teil I (Provinzial - Verwaltung im engeren Sinnet 4 Mk., den Teil II (Unfallversicherung für Land- und Forstwirtschaft) = 1 Mk. 50 Pfg., den Teil III (Invalidenversicherung) = 1 Mk. 75 Pfg. Die Bücher können durch die Buch­handlungen von Ernst Hühn in Caffel, J. Brauer-Hub in Frankfurt e. M., Heinrich Roemer in Wiesbaden, sowie auch vom Landeshauptmann in Caffel bezogen werden.

o Der Mainwafferstand sinkt immer mehr. Ein großes Mainschiff muß sich mit höchstens 1000 Zentner Ladung begnügen. Da die VerfrachtuNgsgebühren stets die gleichen bleiben, ob nun 4000 oder nur 400 Zentner geladen sind, so kann natürlich von einem Verdienst kaum mehr die Rede sein. Dagegen floriert immer noch ein lebhafter Floß­verkehr. Täglich 20 und mehr Flöße zählen nicht zu den Seltenbeiten. Sie kommen meistens vom Obermain und sind für Mainz resp. Holland bestimmt.

* Nachdem die Aussperrung im Baugewerbe genau vier Wochen gedauert halle, wurde gestern früh im ganzen Bezirk des Mitteldeutschen Arbeitgeberverbandes die Arbeit wieder ausgenommen. Nach den von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern angenommenen Bedingungen ist der Friede im Baugewerbe bis Ende März 1908 gesichert. Die Lohnhöhe beträgt nach den Abmachungen bis Ende Februar 1905 in Aschaffenburg 40, Darmstadt 44, Frankfurt 50, Friedberg- Nauheim 38, H anan 42, Höchst - Griesheim 45, Mainz 47, Offenbach 45, Wiesbaden 46 Pfg. pro Stunde; vom 1. März 1905 biS Ende Februar 1906 in Aichaffenburg 42, Darmstadt 45, Frankfurt 52, Friedberg-Rauhkim 40. H anaU 43, Höchst- Griesheim 46, Mainz 48, Offenbach 47 Pfg.; vom 1. März 1906 bis Ende März 1^08 in Darmstadi 46, Frankfurt 54, Hanau 44, Höchst-Griesheim 48, Mainz 50, Offenbach 48 Pfg. pro Slunde. Dieser Arbeitslohn gilt als ortsüblicher. Für Junggesellen und für infolge Aller oder Invalidität nicht

voll leistungsfähige Gesellen kann ein geringerer Lohn verein­bart werden. Bei Akkordarbeit wird kein höherer Lohn garan­tiert als der zur Zeit festgesetzte ortsübliche Stundenlohn und es würden Abschlagszahlungen bis zu 80 Prozent an den Lohn­tagen nur hiernach geleistet. Nacht- und Sonnlagsarbeit muß mit 75 pCt. vergütet werden und in letzterem Falle ist den außerhalb Frankfurts Wohnenden auch das Fahrgeld noch zu vergüten. Die achttägige Lohnzahlung darf nicht durch Partie­führer erfolgen. Die Arbeitszeit beträgt 10 Stunden, ^ie beginnt morgens 6 Uhr und endigt abends 6 Uhr. Die Mittags-, Frühstücks- und Vesperpausen betragen 2 Stunden. Am Montagmorgen beginnt die Arbeitszeit eine Stunde später. Samstag ist Arbeitsschluß um 5 Uhr bei Wegfall der Vesper­pause. An den Tagen vor Weihnachten, Ostern und Pfingsten wird um . 12 Uhr mittags Feierabend . gemacht. Die Lohn­zahlung nach Feierabend geschieht auf Kosten des Arbeitgebers. Die Agitation während der Arbeitszeit und auf den Akbeits- stellen unterbleibt. Pausen sind sedsch als Arbeitszeit nicht zu betrachten. Zur Regelung von Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrage und über die Vorschriften für den Bauarbeiter- schutz werden in den einzelnen Orten Kommissionen von je 3 bis 5 Arbeitgebern und Arbeitnehmern gewählt.

* Die Sozialdemokraterr als Arbeitgeber. In der Generalversammlung des sozialdemokraiischen Kreis-Wahl- vereins Höchst-Ufingen-Hsmßur'-Jdstein brächte ein Genosse Sendelbsck-Hedbernheim lautFranks. Ztg." die Beschwerde vor, daß sich ein bei derVolksstimme" tätiger Schriftsetzer nicht "an der Wahl beteiligt habe. Brandt-Heddernheim Hätte schon vorher dagegen gesprochen, daß eine von Sozial- demokraten herausqegebene Zeitung auch einen N i ch i - S o z i a l d e m o k r a t e n des $ ästige. Sendelbeck schloß sich dem an; an den Geschäftsführer Heinisch sei ein Brief gesandt worden, in dem das Verhalten des Schrift­setzers geschildert wurde. Heinisch und Bernhard erklärten, daß sie keine solchen Briefe erhalten haben. Ersterer führte noch aus, wenn dieVolksstimme" diesen Schriftsetzer fort- schicke, so könne ebenso jeder Fabrikbesitzer die Arbeiter ent­lassen, die seine politischen Ansichten nicht teilten. Zudem sei der Mann sehr tüchtig. Dieser Zwischenfall wird von der Volksstimme" nicht erwähnt.

* Sommertheater. Auf den heute abend zur noch­maligen Aufführung gelangenden trefflichen SchwankDie Löwenbraut" wollen wir hiermit nochmals empfehlend Hinweisen.

* Benefiz Kraus. Im Sommertheater wird, wie bereits erwähnt, morgen abend zum Vorteil der Frau Adele Kraus das zugkräftige LustspielO, diese Männer" gegeben. Wir bezweifeln nicht, daß der beliebten Darsteller!« ein volles Haus beschert fein wird, das sie redlich verdient hat. Die Wahl des Stückes kann als eine äußerst glückliche bezeichnet werden.

* Kaiserhof. .Heute abend Abonnements­konzert der ttlanenkapelle. (Leitung: Mufikd. Urbsch.

* Abonnements - Konzert. Im Konzertgarten Kaiserhof" findet heute, Diensiag abend, bei günstiger Witterung das 4. Abonnements-Konzert statt, welches wieder einen schönen Genuß versvricht, da das Programm u. a. folgende herrliche Stücke enthält:Der Dreispann"/ Defilier-Marsch; Ouvertüre zur OperZar und Zimmermann"; Melodien a. d. OperDer Troubadour"; Große. Fantasie a. d. Oper Der Bajazzo";Erbgroßherzog Friedrich" undUnter dem Kyffhäuser", Fanfaren-Marsche für Kaiser-Heroldstrompeten und Keffelpauken; Ouvertüre zur OperetteDie schöne Galathö"; Eine KünstlerMemi-", Potpourri. Wir wollen den Besuch auch dieses Konzertes dem musikliebenden Publikum zu empfehlen nicht unterlassen.

* Kurort Wilhelmsbad. Morgen nachmittag von 4 Uhr ab findet zu Wilhelmsbad großes Konzert der Kapelle deS Jnf. - Regts. Hefien- Homburg Nr. 166 statt.

* Mainwafferwärme. Gestern übend 17 Grad.

Aus dem Gerichtssaal.

Sitzung des Schöffengerichts vom 16. Aiigust.

Der Parlier R. von Meerholz soll in der Schloßsiraße ein Mädchen überfahren und verletzt haben. Der Angeklagte bestreitet dies aber und erbringt den Nachweis, daß er zu der fraglichen Zeit an einem Bauplatz tätig gewesen ist.. ES folgt daher seine Freisprechung. Der Weichensteller Großaubeim erhielt einen Strafbefehl,. weil er Jwm seines Ackers das Grundstück seines digte, daß er die Zugtiere auf dem ^ Begründung, Der Beschuldigte hat allgemein

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