Erstes Blatt.
Hanauer U Anzeiger
«ezugSpreisr
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aui- wartige Wonnmtm mit dem betrefjendm Postaujichlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Psg.
Gäruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, cv. WaismhauseS in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Mt- und Landkreis Kann«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrückungsgebühr
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Psg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
J1
Wr 187, Fernsprechanschluß Nr. 605,
Amtliches.
Stadtkreis hanau.
Bekanntmachungen des Oberbiirgermeifi:ramtes,
Bekanntmackunc.
Die Liste der Stimmberechtigten für die Stadtverordneten- wahlen liegt nach Vorschrift des § 22 der Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 15.—30. August d. F. werktäglich von vormittags 8—12^8 Uhr und nachmittags von 3 bis 6 Uhr im Notkäufe Zimmer Nr. 2 offen.
Während dieser Zeit kann jeder Stimmberechtigte gegen die Richtigkeit der Liste bei uns Einspruch ergeben.
Wir machen darauf aufmerksam, daß nach einer Entschei- .dung des Oberverwaltungsgerichts etwaige Vermerke in der Wählerliste nur durch rechtzeitig Erhobenen Einspruch beseitigt werden können.
Hanau den 11, August 1904.
Der Magistrat.
I. «.: Wagner. 14606
Im Namen des Königs.
In der Strafsache gegen den Drncker-ibesitzer Friedrich Eberling in Fechenheim, geboren in Seckbach am 10. Mai 1877
wegen Beleidigung pp. durch die Presse
(Fechenheimer Wochenblatt)
hat die I. Strafkammer des Königlichen Landgerichts in der Sitzung vom 4. Juli 1904 für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Beleidigung durch Verbreitung von Schriften (Fechenbeimer Wochenblatt) zu einer Geldstrafe von 30 Mark, hilfsweise 6 Tage Gefängnis, verurteilt.
Zugleich wird der beleidigten Polizeibehörde in Fechenheim die Befugnis zugesprochen, die Verurteilung des Angeklagten wegen Beleidigung auf dessen Kosten binnen 14 Tagen nach Zustellung des rechtskräftigen Urteils öffentlich bekannt zu machen und zwar durch Einrückung in den „Hanauer Anzeiger" und in das „Fechenheimer Wochenblatt", auf Antrag der Polizeibehörde in Fechenheim auch in das letztere Blatt in demselben Teil und mit derselben Schrift, wie der Abdruck „In eigener Sache" in Nr. 35 vom 22. März 1904 geschehen ist.
Die Richtigkeit der^ Abschrift der Urteilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit deS Urteils bescheinigt.
Hanau den 27. Juli 1904.
(L.S.) gez. Müller,
Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. 14583
Feuilleton.
Die Kämpfe am Metz.
Von Schleicher-Lange «selbold.
I.
Die Schlacht bei Colombey-Noittlly. am 14. August 1870.
(Fortsetzung.)
Am frühen Nachmittag (14. August) ging bei General von der Goltz, der die aus der 26. Jnfanteriebrigade (13. Division) einem Jägerbataillon, einem Husarenregiment und zwei leichten > Batterien bestehende preußische Avantgarde kommandierte, die Meldung ein, daß der Feind abzumarschieren scheine. Infolge dessen brach der General, in Erwägung, daß es von höchstter Wichtigkeit sei, störend in die Rückzugsbewegung des Feindes einzugreifen, um 31/» Uhr mit seinen Truppen aus dem Biwack bei Laquenexi auf und unternahm einen Angriff auf das gegen- nberstehende III. Korps, das jetzt von General Decaön, anstatt von Bazaine, befehligt wurde. Meldung von der gemachten Beobachtung und der Milcht ließ General von der Goltz an den Befehlshaber des VII. und I. Armeekorps von Zastrow und von Manteuffel erstatten.
Die aus den westfälischen Regimentern Nr. 15 und 55 bestehende Infanterie-Brigade Nr. 26 griff unter mebrge- nanniem General eine halbe Meile östlich von Metz und 750 m südlich der Landstraße nach Saarbrücken bei Colombey die 4. französische Division so ungestüm an, daß General Decaön fime im Rückzug befindlichen Truppen wieder Front machen "ssm mußte. Nach vierstündigem Kampfe wurden die Franzosen gezwungen, Colombey nebst Schloß und Wald ru räumen, um sich nach Borny unter das schützende 6euer ber AußenfortS von Metz zurückzuziehen.
Freitag den 12. August
Hus hanau Stadt und £and.
Hanau den 12. August.
Historische Gedenktage.
12. August 1578. Schluß der Generalsynode zu Marburg, der zweiten von den drei hessischen Generalsynoden, welche über die Streitigkeiten innerhalb der lutherischen Kirche in Hessen abaehalten wurden.
12. August 1586. Familienvertrag der Riedesel nach langen Streitigkeiten, durch welchen ihre sämtlichen Besitzungen für ein Familienfideicommiß erklärt wurden usw., welcher noch h-nte in Geltung ist. Unter andern wurde durch denselben das Familienarchiv zu Larierbach gegründet (damals unter dem Namen „Briefkasten"), welches mit der Zerstörung des Schlosses Lauterbach im März 1848 seinen Untergang gefunden hat.
12. August 1631. Bündnis zu Werben a. d. Elbe zwischen König Gustav Adolf von Schweden und Landgraf Wilhelm V.
12. August 1760. Gefecht bei Sababurg zwischen den Alliierten und Franzosen.
12. August 1776. Ankunft der ersten Hessischen, zur.Unier- stützuug der Krone Großbritannien gegen Subsidiengelder von Hessen-Cassel nach Nordamerika gesandten Truppenteile in New-Dork. Auf der Ueberfahrt wurde ein hessischer Kapitän, Graf v. d. Lippe, von dem Leutnant Kleinschmitt im Duell erschaffen.
* Anfang der Jagd. Für den Regierungsbezirk Lassel wird laut neuerlicher Bekanntmachung. d^Z Bezirksausschusses gemäß § 3 des am 30 o. Mts. veröffentlichten Wild- schongesetzes vom 14. v. Mts. unter Aufhebung der Verordnung vom 28. Juni d. JS. der Anfang der diesjährigen Jagd auf Rebhühner und Wachteln auf Montag den 22. August d. I. festgesetzt,: während die Zeit, in welcher der Dachs erlegt werden darf, auf den Zeitraum vom 17. September bis 14. Dezember d. I. (beide Tage einschließlich) erstreckt wird. Im störten behält eS bei den gesetzlich vorgeschrieSenen Schon- zeiyn sein B-wenden. Danach beginnt die Jagd auf Hasel- wilv,. Birk- u"d. Fasanenhennen am 16. Sept., für Hasen am 1. Oktober und auf Auerhennen am 1. Dezember.
* Caffeler Handwerkskammer. Die Kasseler Handwerkskammer hat an den Bundesrat eine Eingabe gerichtet und darin gebeten, die gegenwärtig bestehende Bäckerei-Verordnung vom 4. März 1896 genügtest abändern zu wollen, daß an Stelle des 12stündigen Marimalarbeitstages eine gesetzlich« Mindeftruhezeit von zehn Stunden eingeiühr! werde. Ferner wirb in der Eingabe das Ersuchen ausgesprochen, für die An-
; Auf dem rechten Flügel fochten die Ostpreußen mit alter Bravour. Bei Montoy, nordöstlich von Colombey, geriet zuerst die aus den Regimentern Nr. 3 und 43 bestehende Infanterie-Brigade Nr. 2 unter General von Falkenstein an den Feind, kam aber zunächst nicht vorwärts, bis durch die aus den Regimentern Nr. 1 und Nr. 41 gebildete Infanterie- Brigade Nr. 1 unter General von Gaul die . ersehnte Verstärkung eintraf, der es gelang, das nördlich von Montoy gelegene Dorf Noisseville zu nehmen. Nun wurden die Franzosen vom Korps Labmirault unter dem Feuer der alsbald auf der Höhe zwischen beiden Orten auffahrenden 14 deutschen Batterien von Noisseville nach Vantoux zurückgelrieben, wobei der Divisionsgeneral von Bentheim durch sein überaus kaltblütiges Vorgehen und der ArmeekorpSksmmandeur General von Manteuffel, der beim letzten französischen Vorstoß seinen Truppen unter Trommelwirbel zum Sturm vorausritt, sich ^Uszeichneten. Gegen 7 Uhr konnten noch Teile der 2. und 14. Division, sowie der 18. am Gefechte teilnehmen.
Die 18. Division unter General von Wrangel vom 9. Armeekorps (Schleswig-Holsteiner), mit der 2. Armee auf dem Marsche nach Südosten begriffen, eilte auf den Kanonendonner hin zum Kampfe herbei, ging gegen die rechte Flanke des Feindes vor und nahm die Orte Jury, Mercy le Haut und Pclire. Nach 8 Uhr waren die Franzosen auf allen Punkten geschlagen und bis unter die Kanonen von Metz zurückgetrieben. Sie zogen sich nördlich hinter Fort St. Julien, südlich hinter Fort Queleu zurück. Eine Verfolgung war wegen des Feuers der Metzer AußenfortS nicht möglich. Das 7. Armeekorps biwakierte die Nackt zum 15. August auf dem Schlacht- felde. Tarnende von Wachtfeuern sandten ihre rote Glut zum nächtlichen Himmel empor und warten ihren Schein auf die abzichenden französischen Kolonnen. '
Im Lager wurde Wirbel geschlagen.^ Es erfolgte das Gebet und gleich darauf brach mit Donnersgewalt, vieltansend- stimmig gesungen, die „Wacht am Rhein" los.
Es war ein erhebenderAugenblick der hellsten Begeisterung
Ferusprechavschluß Nr. 605. 1904
brinßung von Anzeigen wegen Ueberiretung dieser Bäckerei- Verordnung eine bestimmte Frist festsetzen zu wollen, innerhalb deren derartige Anzeigen zu erstatten sind, wenn eine Strafverfolgung einzutreten hat.
* Zur Gewerbeförderung. Von verschiedenen Seiten wird jetzt auf die Notwendigkeit einer wirkungsvolleren Gewerbeförderung hingewiesen. Vor allem haben die Handwerkskammern und gewerblichen Verbände es als ihre Hauptaufgabe betrachtet, auf diesem Gebiet besonders tätig zu sein; so haben vor kurzem die Vorstände der Gewerbehalle des Handels- und Gewerbevereins zwecks Hebung und Stärkung des Handwerks und Kunstgewerbes, sowie zur Förderung der nächstjährigen Gewerbeausstellung an alle Behörden und Bauleitungen ein Schreiben gerichtet, das wir im Interesse der Sache im Wortlaut folgen lassen: Allseitig wird anerkannt, daß mit allen gesetzlich erlaubten Mitteln dem Zurückgehen des unter der schweren Konkurrenz der Fabriken "leidenden Handwerkerstandes entgegen gewirkt und in eine tüchtige Förderung dieses wichtigen staaterhaltenden Bevölkerungsteils eingetreten werden muß. Von den Mitteln, welche zur Hebung des Handwerks angewandt werden können, verspricht keines einen gleich wirkungsvollen Erfolg als die Erteilung von Aufträgen zur Ausführung handwerksmäßiger Erzeugnisse. Daher wird man es als Pflicht aller Organe, die ein Interesse an der Erhaltung unseres Staates haben, bezeichnen müssen, durch unmittelbare Bestellung notwendiger Handwerkserzeugnisse den einzelnen Gew^betreibenden Auftrage zuzuweisen. Die Staatsregierungen, städtische Behörden und Privatunternehmer können auf solche Weise am wirksamsten den Bestand und das Gedeihen des Handwerks sichern. Insbesondere ist auch einsichtigen Privatpersonen, welche ebenfalls an der Belebung und Stärkung des Handwerks Mitwirken wollen, so ein leicht gangbarer Weg ^gezeigt, ihr Interesse durch unmittelbaren Bezug ihrer Bedürf- nisse bei den Handwerksmeistern zu betätigen. Dabei darf jedoch beiderseits, wenn wirklich Ersprießliches geleistet werden soll, nicht das Hauptgewicht auf möglichste Billigkeit der Ausführung gelegt werden. Beide Teile müssen vielmehr . einen ” Ruhm darin suchen, durch möglichst kunstvolle Arbeiten das Handwerk zu heben und zu fördern. Dann sind die aufgewendeten Mehrkosten Saatkörner auf wirtschaftlichem Gebiet, die reichlich Früchte tragen werden. Damit der Handwerker aber weiteren Kreisen der Bevölkerung zeigen kann, was er zu leisten imstande ist, muß ihm Gelegenheit geboten werden, seine Arbeiten einem größeren Publikum vorkühren zu können. Die Möglichkeit hierzu, wie sie sobald nicht wiederkehren dürfte, ist unseren Handwerksmeistern durch die im Juli und August nächsten Jahres hier statt« findende Gewerbeausstellung gegeben. Deshalb glauben wir im Interesse unseres gesamten Handwerkerstandes
und zugleich ein Lobgesang, dem Genius der deutschen Waffen gewidmet, der den Tapfern so treu zur Seite gestanden. Unvergeßlich wird allen dieses imposante und erhebende Schauspiel geblieben sein.
Dem schweren Kampfe entsprechend, waren auch die Verluste dieses Tages auf beiden Seiten große. Die Franzosen gaben den ihrigen auf ca. 4000 Mann an, nach anderen Zusammenstellungen härten sie nur beim 3. Korps 2702 Mann, einschließlich 146 Offizieren, beim 4. 706 Mann, einschließlich 54 Offizieren verloren, zusammen 200 Offiziere und 3408 Mann. Es ist möglich, daß diese Zahlen richtig sind, denn die Franzosen hatten trefflich gedeckte Stellungen. Unter den Schwerverwundeten war General Decasu, der den Tag vorher erst das Kommando übernommen, er sollte es nur 36 Stunden bekleiden; er erlag seinen Wunden. An seine Stelle trat Marschall Leboeuf. Die Verluste auf deutscher Seite waren bedeutender. Das 1. Korps hatte 90 Offiziere und 2820 Mann, das 3. Korps 87 Offiziere und 1970 Mann, zusammen 177 Offiziere und 4790 Mann verloren. Am stärksten hatte das 43. und 3. Regiment gelitten, sie verloren 22 Offiziere und 766 Mann bezw. 20 Offiziere und 500 Mann. Bon der Brieade Goltz hatten das 15. und 55. Regiment, von der Brigade Memerty das 4. und 44. Regiment, sowie das 73. Regiment gewaltige Verluste gehabt.
Es war ein schauerliches Schlachtfeld, das die aufgehende Sonne am 15. August beschien. In langen, unendlich langen Reiben lagen die Toten da, namentlich bei Montoy und Noisseville, neben-, auf- und übereinander. Furchtbar sah es in Colombey und den dortigen Schützengräben aus; an der Nordseite des Ortes, hinter einem Graben lagen allein gegen 800 Tote und Verwundete. Wollte man mundeten nicht einem grausamen Schicksal brauchte man vor allem eine Waffenruhe, um täler bringen zu können. Man sandte w« einen Parlamentär an Bazaine, um >Sm omn digung der Toten Borschläge zu machen. -r-
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