Zweites Blatt.
«ezugspreis:
Bikrteljährlich 1,80 Mk., monaüich 60Pfg., flr au$> »artige ALounmten mit dem betreffenden Postaufschlag.;
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
^drnckt und verlegt in derBuchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
Geueral-Auzeiger
AMiihes Organ für Mt- und Landkreis |ani«.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrücknngsgebühr
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamenthell die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
M 176. Fernsprechauschluß Nr. 605. SaMsLüst ÄeN 30. ^Utt Ferusprechanschluß Nr. 506. 1904
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Amtliches.
Handelsregister.
Firma Koch & Heft ermann in Hanau: Der Kaufmann Johann Georg Frankenberger in Hanau ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die offene Handelsgesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Das Geschäft wird von dem bisherigen Mitinhaber Kaufmann Conrad He st ermann in Hanau unter unveränderter Firma als Einzelkaufmann fortgeführt.
Hanau den 27. Juli 1904. . Königliches Amtsgericht 5. 13719
Handelsregister.
Firma Kircher & Demuth in Hanau: Der Sitz der Gesellschaft ist am 1. März 1904 nach Bruchköbel verlegt worden.
Hanau den 27. Juli 1904.
Königliches Amtsgericht 5. 13713
Bekanntmachung.
Wegen Erneuerung des Anstrichs des eisernen Stegs zu Frankfurt a. M. wird vom 2. August d. I. ab auf die Dauer von ca. 6 Wochen an dieser Brücke das erforderliche Hängegerüst angebracht und dadurch die freie Durchfahrt um ea. 1,50 m verringert werden. Die Einrüstung wird derart vorgenommen werden, daß eine Hälfte der Durchfahrtsöffnung für den Schiffsverkehr stets offen gehalten werden wird.
An dem Gerüst sind als Warnsignale rote Fahnen angebracht.
Frankfurt a. M. den 28. Juli 1904.
Tiefbau-Amt. 13733
Politische Rundschau«
Des Kaisers Nordlandsreise. Die „Hohenzollern" lief vorgestern nachmittag in den Geiranger Fjord und ankerte bei Merok. Die Kaiser arbeitete den größten Teil des Tages und nahm die Vorträge der Chefs des Militär- und Marinekabinetts entgegen. Gestern unternahm der Kaiser mit Gefolge bei schönstem Wetter einen Ausflug nach Djupvand, einem 3300 Fuß hoch gelegenen Gebirgssee. — Die „Hohenzollern" mit Begleitschiffen ist gestern in Molde eingetroffen, und bald lief auch das deutsche Uebungsgeschwader ein.
Herzog Ernst Günther von Schleswig-Holstein, der Bruder der Kaiserin, läßt in Sachen der verschwundenen Spende folgenden von ihm an den Geheimrat Budde gerichteten Brief veröffentlichen:
Sehr geehrter Herr Geheimrat!
Gewisse Blätter haben versucht, mich mit der Affäre der Psmmer'schen Hypothekenbank in Verbindung zu bringen. Ich habe mich infolgedessen veranlaßt gesehen, einleitende Schritte zu unternehmen, um auf gerichtlichem Wege gegen die Verbreitung solcher Gerüchte über meine Person vor- zugehen. Prozesse gegen die Presse babe ich bisher zu vermeiden gesucht, da bei einer Verurteilung meist die eigentlich Schuldigen nicht getroffen werden. In diesem Falle könnte jedoch eine Angelegenheit vielleicht schneller geklärt werden, in der es im allgemeinen Interesse geboten erscheint, daß möglichst Licht über alle Punkte verbreitet wird. Ich darf wohl annehmen, daß Euer Hochwohlgeboren Wunsch mit dem meinigen in dieser Richtung übereinstimmt. Was meine Person betrifft, so habe ich sowohl bei Hofe wie in meinen Bekanntenkreisen niemals ein Hehl daraus gemacht, daß ich ein Gegner der Art und Weise sei, wie Herr v. Mirbach freiwillige Spenden veranlaßt hat. Ich habe ferner die Pommer'sche Hypothekenbank von Anfang an- als ein Bankinstitut bezeichnet, das wenig geeignet sei, in näherer Verbindung mit dem Hofe zu stehen, Es ist daher auch ebenso töricht als unwahrscheinlich, mich mit der Pommernbank in irgend eine Verbindung zu bringen. Selbstverständlich habe ich unter diesen Umständen niemals irgend welche Beziehungen weder zur Pommernbank oder zu ihren Leitern, den Herren Schultz und Romeick, gehabt. Hatte doch schon der Zusammenbruch der preußischen Hypotheken - Aktienbank gerade in Niederschlesien einen besonders ungünstigen Eindruck hinterlassen, wo eine Menge wenig vermögender Leute ihre Spargroschen einbüßten. Durch die Gerichtsverhandlung im Prozeß der Psmmer'schen Hypothekenbank ist der Verbleib derjenigen 325 000 Mark nebst Zinsen nicht klar gestellt worden, über die Herr o. Mikbach quittiert hat, ohne sie jemals empfangen zu haben. Ruch Jbr jüngst veröffent-
lichter Briefwechsel mit Herrn v. Mirbach hat darüber eine Klarheit nicht geschaffen. Es ist dringend wünschenswert, daß die Empfänger dieses Geldes festgestellt werden.
Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung Euer Hochwohlgeboren sehr ergebener
Herzog Holstein.
Obschon der gegen den Herzog Ernst Günther zumeist in auswärtigen* Blättern gerichtete boshafte Klatsch in anständigen und verständigen Kreisen nicht ernst genommen wurde, ist es doch zu begrüßen, wenn nun das Auftreten des Herzogs zu der nötigen weiteren Klärung der Sache beiträgt.
Ankauf der Bergwerksgesellschaft „Hibernia" durch den Staat. Die Königlich preußische Staatsregierung hat der Bergwerksgesellschaft Hibernia zu Herne i. Wests, für die Abtretung ihres Unternehmens an den Staat folgendes Angebot gemacht: Es sollen gewährt werden für je dreitausend Mark des 53 500 000 Mk. betragenden Aktienkapitals der Bergwerksgesellschaft Hibernia Staatsschuldversckreibuugen der dreiprozentigen konsolidierten Staatsanleihe zum Nennwerte von achttausend Mark mit Zinsscheinen für die Zeit Bom 1. Januar 1905 ab. Verwaltung und Betrieb der Gesellschaft soll vom 1. Januar 1905 ab für Rechnung des preußischen Staats geführt werden. Der Umtausch der Aktien gegen Staatsschuldverschreibungen, der Uebergang des Eigentums der Gesellschaft auf den preußischen Staat sowie die Auflösung der Gesellschaft erfolgt am 1. des zweiten auf die Perfektion des zwischen dem Staat und der Gesellschaft abzu- schließenden Vertrages folgenden Monats, frühestens am 1. Januar 1905. Der Geschäftsgewinn der Gesellschaft für das Jahr 1904, wie er sie nach den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen sowie nach den seither beobachteten Bilanzgrundsätzen ergibt, verbleibt der Gesellschaft zur Verteilung nach Maßgabe der bestehenden Berechtigungen.
Das gemeinsame Vorgehen gegen die Hereros. In Südwestafrika haben jetzt, wie dem „L.-A." von dort gemeldet wird, die Maßnahmen ihren Anfang genommen, die zu einem gemeinsamen Vorgehen gegen die Hereros in Waterberg führen und sie möglichst noch am Ausweichen mit ihrer Hauptmacht nach Norden oder nordöstlich hindern sollen. Das Kommando, das zur Vereinigung mit den in Norden stehenden Abteilungen neu zusammengestellt worden ist, ist nämlich aus Owikskero ausgerückt und soll sich mit dem Delachement | Müller vereinigen.
Aus Südwesiafrika. Das Etappenkommando in Deusch-Südwestafrika meldet: Kranke: 3 Offiziere und 26 Mann von der Schutz truppe; 3 Offiziere und 122 Mann des Marine- Expeditionskorps haben am 27. Juli Swakopmund mit dem Dampfer „Schleswig" verlassen; sie sind am 9. August in Madeira, am 15. August in Bremerhaven.
Kamerun. Zur Vertretung des Gouverneurs und Führung der oberen Verwaltungsgeschäfte wird demnächst der Wirkt. Legationsrat Dr. Gleim nach Kamerun entsandt werden. Der kaiserliche Regierungsrat Ebermaier, welcher nach der Abreise des Herrn v. Puttkamer dessen Vertretung übernommen hatte, geht demnächst auch in Urlaub. In Kamerun hat im Laufe der Jahre schon wiederholt ein Mitglied der Kolonial- abteilung die Vertretung des Gouverneurs übernommen. Dr. Gleim ist schon mit den Verhältnissen im dortigen Westafrika bekannt, da er früher kaiserlicher Konsul in Loanda war.
Präsident Loubet empfing die armenischen Erzbischöfe Saradian und Ayvadian und drückte ihnen seine lebhafte Sympathie für Armenien aus.
Der französische General Nvgrter. Das „Echo be Paris" bestätigt die Nachricht der „Liberte", daß General Nögrier seine Entlassung als Mitglied des obersten Gerichts- rales mit der Begründung gab, daß er bei Besichtigungen an der Ostgrenze Mißstände bemerkt habe, für welche er die Verantwortung nicht übernehmen wolle. — Näorier ist nach England abgereist. Der Nationalist Grösstem kündigte eine Interpellation über das Demiffionsgesuch Nügriers an. — Wie die „Agence Havas" meldet, ist die Nachricht, General Nögrier habe um seine Entlassung gebeten, unbegründet. Der General habe während seiner letzten Inspektionsreise im Osten in einem an den Kriegsminister gerichteten Bericht zwei Wünsche geäußert über die Entsendung von Haubitzen nach gewissen Punkten und über ungenügenden Effcktivbcsiand einzelner Regimenter. In beiden Angelegenheiten sei dem Wunsche des Generals entsprochen worden.
Der König voi; Italien und die Königin-Witwe Margherita sind nach Ro'm zurückgekehrt und wohnten gestern Morgen im Pantheon dem Trauergoltesdienst zum Jahrestage der' Ermordung des Königs Humbert bei. Am Grabe des Königs wurden prachtvolle Kränze niedergelegt. Gestern Nachmittag begaben sich die Vereine im feierlichen Zuge nach dem Pantheon.
König Eduard von England drückte dem Kaiser von Rußland aus Anlaß der Ermordung des Ministers v. Plehwe telegraphisch seine Teilnahme aus und erhielt ein in liebenswürdigem Tone gehaltenes Antwortielegramm.
England und Persien. Die „Tifliskilistoc" meldet: In den ersten Tagen des vorigen Monats hißten die Engländer ihre Flaggen auf den im Persischen Golf liegenden Inseln Abumusa und Tumb, die zu Persien gehören und von denen die persische Regierung durch Perlenfischerei mehrere Millionen jährlich gewann. Sobald der persische Premierminister Aineddauleh von der Besitzergreifung Kenntnis erhielt, gab er telegraphisch den Befehl, sofort die englischen Flaggen zu entfernen. Der Befehl wurde ausgeführt. Der Kriegsminister der sich auf Reise befand, wurde, sobald er nach Teheran zurückkehrte, vom Schah in Audienz empfangen. Wie es heißt, wurde der Minister damit beauftragt, eine Untersuchung anzustellen über den Stand und die Zahl der Truppen in der Provinz Khorsan. Wahrscheinlich befürchtet die persische Regierung eine Besetzung von Seistan durch die Engländer.
Die Situation der Pforte ist augenblicklich wieder einmal recht heikel, da neben dem neuen Stempelgesetz fort« dauernd auch die Vermehrung der Gendarmerie für Mazedonien Anlaß zu Reibungen zwischen der Türkei und den übrigen Mächten gibt. Dazu kommt noch die Dardanellenfrage, die, wenn ihre Regelung auch momentan nicht gefordert wird, doch in kurzer Zeit aufgerollt werden könnte. Nachstehendes Telegramm aus Konstaniinopcl bezeugt diese Auffassung. Obwohl die Pforte Einwendungen gegen die Vermehrung der fremden Gendarmerie-Offiziere für Mazedonien macht, haben die Botschaften der Entente-Mächte erklärt, daß ihre Offiziere nach ihren Bestimmungsorten abgehen werden. Auch die übrigen Großmächte sind mit der Vermehrung einverstanden, wenn sie auch selbst die Zahl ihrer Offiziere nicht in demselben Maße oder eventuell gar nicht erhöhen werden, da ihre Rayons weniger ausgedehnt sind. Die Meldung eines Blattes, daß die Pforte insgeheim ernste, militärische Vorbereitungen treffe, ist vollkommen unbegründet. Die Nachricht, wonach sie Rußland mitgeteilt hat, daß sie eine weitere Durchfahrt der Schiffe der Freiwilligen- Flotte durch die Meerenge nicht gestatten könne, ist unrichtig. Hiesige politische Kreise glauben nicht, daß durch die jüngsten Vorfälle die Meerengenfrage aufgerollt werden müsse.
Hus aller «Seit
Zum Tode verurteilt. Einem Appell an die Gnade gibt Justizrat Dr. Stranz in der „Deutsch. Juristenztg." in folgender Weise Ausdruck: „Der Heilgehilfe Hugo Weither ist am 29. April vom Schwurgericht II Berlin wegen Mordes, begangen an seiner Frau, zum Tode verurteilt worden. Das Reichsgericht hat formale Mängel nicht entdeckt und die Revision verworfen. Das Todesurteil ist also rechtskräftig. Soll es vollstreckt werden? Die Tat hat keines Sterblichen Auge gesehen, keines Sterblichen Mund sie bezeugt. Der Angeklagte — eine wenig sympathische Erscheinung — leugnete, beteuerte seine Unschuld. Die Frau war von einem gemeinschaftlichen Ausflug der Eheleute, auf dem sie sich trennten, nicht zurückgekehrt. Sie ist in der Lage einer Erhängten nahe einem Vorortbahnhof aufgefunden worden. Verdachtsmomente, Indizien, aber keine zwingenden Beweise wurden gegen den Angeklagten ins Feld geführt. In der Beweiskette klafft eine entscheidende Lücke. Der Leichenbefund schließt die Möglichkeit nicht aus, daß die Frau freiwillig aus dem Leben geschieden ist; ja hierfür spricht die Wahrscheinlichkeit. Zu diesem Endergebnis gelangten die vernommenen Gutachter, darunter Namen von Klang, Aerzte und Chemiker. „Eine Selbst- erhängung in der Lage, wie die Leiche gefunden wurde, ist möglich." Darüber hinaus gaben zwei andere Sachverständige ihre Gutachten wie folgt ab: „Die Strangulationsmarke war die typische, wie man sie bei Erhängten findet. Es mußte nach allem Selbstmord angenommen werden." Wir man auch prinzipiell zur Todesstrafe stehe, hier handelt es sich geradezu um einen typischen Fall, der die Ausübung der Gnade, die Nichtvollziehung der Hinrichtung erheischt. Zuviel Zweifel, zuviel der Möglichkeiten, es könne der „Wahr"spruch der Geschworenen ein Fehlspruch sein. Und selbst die fernste Möglichkeit eines Irrtums gebietet hier, Gnade walten zu lassen. Denn diese Strafe, der Tod, ist unwiderruflich. Ist daS Rad der Gerechtigkeit über das Leben eines Menschen hinwez- gegangen, dessen Blutschuld nicht erwiesen ist, so kommen die Folgen des durch den Justizirrtum erzeugten Schaden- auf den Staat zurück. Das Vertrauen auf die Gcrecheigkett ist erschüttert; das Opfer wird zum Rächer. Dem göttlichen - recht der Krone, der Gnade, mögen ihre Berater den z Tode verurteilten Walther empfehlen