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Hanauer

sezugspreis:

rtich 4,80 M., mouaüich 60 Pfg., für Abonneuteu mit dem betreffenden Postausschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Geueral-Anzeigtr

Amtliches Organ für Mt- und Landkreis Kann«

EinrückungSgebühr

Für Stadt- und Landkreis Hanau 1üPfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Rellameuthell die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!, Redakteur: <8. Schrecker in Hanau.

Nr. 173

Fernsprechanschluß Nr. 605»

Mittwoch den 27. Juli

Ferusprechanschluß.Nr. 605.

1904

Hierzu Amtliche Beilage" Nr. 13.

Amtliches.

Stadtkreis hanau, BekWnlMachungen des Oberbürsiermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Die an der Freigerichtstraße liegenden, dem Hospital ge­hörenden bezw. von ihm im Tauschwege erworbenen Grund­stöcke Karte DD 488/104 und 490/107 sollen am G-ms» tag den 80. Juli 1904, vormittags 9 Uhr, im unteren Rathaussaal öffentlich meistbietend versteigert werden. Die näheren Bedingungen werden im Termin bekannt gegeben.

Hanau den 29. Juni 1904.

Der Althanauer Hospitalrat.

Dr. GebeschuS. ; 11956

Steuererhebung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die Zahlung der Steuern und des Schulgeldes für die Monate Juli/September 1904 für diejenigen Steuerpflichtigen, deren Steuerzettel eine der Nrn. 80016000 aufweifen, in der Zeit vom 25. Juli bis einschl. 6. August 1904 stattzufin- den hat.

Am 29. bis 30. Juli, vormittags 10 Uhr, bleibt die städt. Steuerkafse der Revision Wege»» geschlosien.

Im übrigen verweisen wir auf die auf dem Steuerzettel aufgedruckten Bestimmungen.

Hanau den 25. Juli 1904.

Stadtkafse. 13425

Am Donnerstag den 28. Juli d. Js», vormittags son 8 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neu- städter Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streittgkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können. Hana» den 25. Juli 1904.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

J. B.t Wagner. 13554

Bekanntmachung.

Das Verzeichnis derjenigen Familien- und Reihenbegräbnis­plätze auf dem hiesigen Friedhof, deren Beleihungszeit noch nicht abgelaufen ist und welche von den Nutzungsberechtigten nicht mehr oder nicht ordnungsmäßig unterhalten werden, liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

Wir fordern die Nutzungsberechtigten zur Unterhaltung der bezeichneten Grabstätten mit dem Hinweis darauf auf, daß wir nach § 9 Absatz c der Friedhofs-Ordnung das Nutzungsrecht entziehen werden, sofern die Unterhaltung der Begräbnisplätze nicht oder nicht ordnungsmäßig erfolgt.

Hanau den 9. Juli 1904.

Die Friedhofs-Kommission.

J.V.: vr. Eisenach. 13566

Handelsregister.

Firma Parketfabrik Grohauheim Schwab & Böckler in Großauheim: Das Geschält ist gemäß dem rechtskräftigen Urteile der Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts in Hanau vom 20. Mai 1904 ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven von dem Fabrikanten Friedrich Schwab zu Groß­auheim als Einzelkaufmann übernommen worden. Die offene Handelsgesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Die Firma ist in:Parketfabrik Großauheim Friedrich Schwab" in Großauheim geändert.

Hanau den 25. Juli 1904.

Köngliches Amtsgericht 5. 13589

Bus hanau Stadt und Cand,

Hanau den 27. Juli.

Landgraf Philipp der Großmütige.

(Originalartikel für denHanauer Anzeiger.")

An der heutige» Feier der Enthüllung des Philippsdenk­mals zu Hain« hat die Stadt Hanau insofern noch ein be­sonderes Interesse, als die wohl gelungene Büste des jugend­lichen Landgrafen der genialen Hand unseres verdienten Aka­demiedirektors Professor Wiese entstammt. Wir bedauern nur, daß diese aus dem Vergleich zahlreicher Bilder he-vorgegangene Schöpfung an einem einsamen Orte und nicht in einem Ver- kehrszentrum zur Aufstellung gelangt, wo sie einem größeren Kreise von Beschauern und den nachfolgenden Generationen noch laut und vernehmlich von dem Anteil der Hessen an der Gesamtgeschichte Deutschlands erzählen könnte. Es ist ein guter Griff, den jugendlichen Landgrafen darzustellen, denn nur der Jugend ist ein solches Heldentum möglich, wie es den jungen Fürsten ausgezeichnet hat, der mit Festigkeit des Glaubens die Fähigkeit eines Politikers ersten Ranges verband und rasch, keck und unverzagt das Schwert für die gute Sache zog. Wenn er jüngst von einem Redner insofern als Reformationsheld gefeiert wurde, als er der Reformation ihr eigentliches Gepräge gegeben habe, so ist das eine wohlgemeinte Uebertreibung, die mit der historischen Wahrheit nicht in Einklang steht. Seine Bedeutung ruht nicht auf der tiefen Erfassung der religiösen Wahrheiten, worin ihm andere überlegen sind, sondern auf dem prak­tischen Blick, dieselben in der Welt zu behaupten, und der schriftgemäßen Lehre, ihr Existenzrecht zu erfechten. Er ist ohne Zweifel ein Werkzeug Gottes gewesen, die evangelische Kirche vor dem Untergang zu bewahren, und die wunderlichen Konstellationen, in denen die Minorität mehr als einmal aus dem Verderben, das unausweichlich erschien, gerettet wurde, war meist das Werk seines Scharfsinnes, seiner Tatkraft und Geistesgegenwart. Er hatte zum Bestehen solcher Schwierigkeiten eine gute Vorschule gehabt, kaum 14jährig, wurde er vom Satter Maximilian für mündig erklärt und trat die Regierung unter den schwierigsten Verhältniffen an. Schon auf seinem ersten Landtage zu Homburg war der Adel schwierig, er überreichte ihm eine Liste von 14 Personen, welche die Gebrechen des Landes untersuchen sollten, doch zeigte er männliche Festigkeit, lehnte die Anmutungen der Ritterschaft ab und erklärte: Er lasse sich in dieser Sache nichts vorschreiben, sondern werde selbst einen Ausschuß auS Räten bestimmen, die ihm bisher treu und redlich gedient hätten. Ein Hauptgebrechen war die Zerklüftung des Landes in Parteien, von denen die eine den mächtigen und gefährlichen Ritter Franz von Sickingen ins Interesse zog und so Beunruhigungen durch diesen ritterlichen Söldnerführer in Hessen veranlaßte. Tränenden Auges mußte der junge Fürst nachteilige Verträge mit Sickingen abschließen. Als der hessische Gesandte dem tapferen Degen denaufsteigen- den Geist" des jungen Landgrafen rühmte, rief Sickingen lachend:einen Knaben versöhnt man mit einem Apfel." Dieses Wort hat Philipp nicht vergessen, und seine erste größere Waffentat war die Belagerung von Sickingens Burg Landstuhl, wobei dieser bekanntlich umkam. Auf dem 16jährigen lastete die Sorge der Regierung so schwer, daß er einst äußerte, er wolle, daß alle diejenigen, welche dazu geraten und geholfen hatten, daß er durch den Kaiser zu frühe mündig geworden, der Engel hinführe, der vom Himmel gefallen sei. Doch ver­zagte er nie und wußte stets gute Ratgeber zu finden, die er sorgfältig anhörte. Bei einem Aufzug von Fürsten mit ihren Gefolgen war es aufgefallen, daß der blutjunge Landgraf nur von ernsten Männern mit gebleichten Haaren und grauen Bärten umgeben sei. Je älter er wurde, desto selbständiger gestaltete sich sein Urteil, denn obwohl seine Umgebung anfangs der reformatorischen Bewegung abhold war und er selbst noch die ersten Verkündiger des reinen Evangeliums einkerkern ließ, so machte die Persönlichkeit Luthers zu Worms einen so mäch­tigen Eindruck auf ihn, daß er aus eigenster Initiative sich der neuen Lehre näherte und zuneigte und bereits 1525 so ent­schlössen war, daß er dem Kurfürst von Sachsen gegenüber die Worte aussprach: Er wollte eher Land und Leute, Gut und Blut aufsetzen, als die erkannte Wahrheit verlassen. Die Ein­führung der Reformation ließ denn auch nicht lange auf sich warten, den ersten Schritt dazu tat der Landgraf durch die sogenannte Synodezu Homberg 1526, unter der man sich gewöhnlich die falsche Vorstellung macht, als sei durch die Beschlüsse derselben die Reformation in Hessen eingeführt wor­den. Es war vielmehr eine Versammlung von Vertretern der neuen Lehre, auf welcher auch die Anhänger des alten katho­lischen Glaubens zu Worte kommen und so vor den Ohren zahlreicher Vertreter des Adels und der Städte der Sieg der

Wahrheit erfochten werden sollte. Nach der Erklärung des Kanzlers Feige, es sei des Fürsten Wille ri^t, jemanden mit Gewalt zu zwingen, begann die Disputation, die am folgenden Tage besonders durch die katholischen Sprecher belebt wurde, die aber gegen die gelehrte Disputierkunst des Franz Lamberi von Avignon nicht aufkommen konnten. Die Synode war Z hr die allgemeine Anregung zur Einführung der Reformation, als daß ihre Beschlüsse und namentlich die Sätze Lamberts von Avignon die leitenden Grundgedanken gebildet hätten. Die von Luther ausgeführte Reformation in Sachsen war und blieb maßgebend für Hessen. Nachdem die vornehmsten Geist­lichen noch einmal zu einer eingehenden Beratung in Marburg zusamm-ngetreten waren, vollzog sich die Umwandlung des alten katholischen Gottesdienstes in den neuen evangelischen auf sehr ruhige und natürliche Weise. Die 50 Klöster des Landes wurden aufgehoben, die austretenden Klosterpersonen erhielten angemessene Abfindungssummen, das Klostervermögen aber wurde gewissenhaft für Zwecke der Kirche und Armen­pflege verwendet. Nicht überall ist die Hand der Fürsten bei Einführung der neuen Lehre so rein geblieben hinsichtlich des Klostervermögens, als in Hessen, wovon die Feier in Hain« lautes Zeugnis ablegt und den Landgrafen wirklich als den magnanimus, den Mann von hoher, idealer Gesinnung erscheinen läßt. Vor allen Dingen wurden die kirchlichen Gelder zur Gründung der Universität Marburg (1527) ver­wendet. Als ihn einst ein Edelmann unter Berufung aus treu geleistete Dienste um ein Klostergut anging, sagte der Landgraf:Wie sollten wir dazu kommen, daß wir Dir ein solches Gut schenkten 7 Ist eS doch nicht unser, sondern Gottes und seiner Kirche. Sollten wir es nun Gott nehmen und Dir schenken? Das schickt sich doch nicht. Die Güter müssen wieder hingegeben werden, woher sie gekommen sind, zu Kirchen und Schulen und zur Steuer der Armen und Kranken. Ist Dir etwas vonnöten, so warte so lange, bis daß ein weltlich Gut, das Unser ist, los wird, so wollen wir Deiner Bitte und Deines Dienstes nicht vergessen." So wurde er denn von allen Zeitgenossen gepriesen, besonders auch von Luther ge­würdigt, der sich also vernehmen läßt: Der jetzige Landgraf ist ein Kriegsmann, von Person klein, aber rm Rat und Ver­stand mächtig und glückselig. Nach seinem Alter ein fürtreff- licher freudiger Fürst, der ihm raten und sagen läßt, guten Räten bald weicht, stattgibt und folgt. Und wenn's beschlossen ist, so säumt er nicht lange. Darum wird er auch von den Widersachern gefürchtet. Er hat einen hessischen Kopf und kann nicht feiern, er muß etwas zu tun haben. Gott hat den Land­grafen recht mitten ins römische Reich geworfen; denn er hat vier Kurfürsten um sich wohnen und die Herzöge von Braun­schweig und fürchten sich doch alle vor ihm. Das macht, er hat den gemeinen Mann an sich hangen, so ist er auch ein Kriegsmann. Der Landgraf ist ein Wundermann, der ein sonderlich Glück und Stern hat. Wollte er vom Evan­gelium abfallen, so würde er vom Kaiser undPapst erlangen, was er nur wollte. Der K a i se r hat ihm dieGraflschaftKatzenellen- bogen angeboten. Herzog Georg wollte ihn zum Erben seiner Lande einsetzen, aber er bekannte die Lehre des Evangelii, sonst könnte er des Kaisers und Papstes lieber Sohn sein. Aber es war ihm um die Gunst des Kaisers nicht zu tun, das bewies er zu Speier, wo er den Reigen der Protestaiion eröffnete, zu Augsburg, durch den Schmal, kalduchen Bund, vor allem doch durch seinen kühnen Einfall in Württemberg, wo er die Oesterreicher schlug, den vertriebenen Herzog Ulrich wieder in sein Land einsetzte und dadurch die Evangelisation Württembergs und einen neuen Bundesgenossen für die evangelische Sache gewann. Er war aber nicht nur ein Held im Handeln, sondern auch ein Held im Leiden und hat dnrch seine fünfjährige Gefangenschaft bei Kaiser Karl V., der sozusagen sein Kerkermeister selbst war, ein wirkliches Mar­tyrium für die Reformation erlitten. Durch sein persönliches Unterliegen wurde die Sache gerettet, für die er litt. Damit schloß eigentlich sein Leben ab, denn die Jahre, die er noch nach der Gefangenschaft in Hessen erlebte, waren wohl eine Genugtuung für seine Person, für das Land nicht von großer Bedeutung.

Doch wir sind nicht damit beschäftigt, eine Lobrede auf den merkwürdigen Mann zu halten, die seine Schattenseiten etwa verschweigen wollte. Die DoppAehe dieses Fürsten ist und bleibt ein jdunkler Punkt für den Landgrafen, die Reformation und die ganze evangelische Sache, wie wir unumwunden z«' gestehen. Werden aber von römisch-katholischer Seite d-rhaiv Steine auf uns geworfen, so brauchen wir nur auf die - schichte der Päpste zu verweisen und gedenken des Wer rein ist, werfe den ersten Stein auf sie.