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Erstes Blatt.

Hanauer G Anzeiger

Dezugspreis:

Vierteljährlich 1,80 Mt., nionatlich 60 Pfg., für aus- . Bärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, tv. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtlicher Organ M Stall» und Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EinrückuugSgcbühr

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Naum, für Auswärts 1b Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.

§^0 171. Fernsprechanschluß Nr. 605.

Montag den 25. Juli

Ferns-rechanschlnß Nr. 605.

1904

Amtliches.

Landkreis hanau.

BelamLimchuMen des Kömgl. Landralsamtes.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Schweinepest (Schweineseuche).

Wegen der zur Zeit vorliegenden Gefahr der Verbreitung der Schweinepest (Schweineseuche) werden unter Aufhebung unserer Bekanntmachung vom 2. Juni 1904 (Kreisblatt Nr. 88) auf Grund des Absatzes B des Amtsblattes Großh. Ministe­riums des Innern Nr. 12 vom 17. Juni l. I. zu Nr. M. b. I. 12331 für den Kreis Friedberg folgende Anordnungen mit dem Anfügen getroffen, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen nach § 65, Ziffer 2 und 66 deS Neichs- viehseuchengesetzes mit Geldstrafe oder Haft, wissentliche Ver­letzung dieser Anordnungen aber gemäß § 328 R.-St.-G.-B. mit Gefängnis bestraft werden.

§ 1. Alle von Schweinehändlern zum Einstellen von Zucht-, Einlegeschwemen und Ferkeln benutzten Stallungen und Räume unterliegen der Beaufsichtigung durch den Kreisveterinärarzt (§ 17 des Reichsgesetzes) und sind diesem und der Ortspolizei- behörde anzumelden.

§ 2. a. Die in das Großherzogtum eingeführten Zucht-, Einlegeschweine und Ferkel unterliegen einer Quarantäne in be­sonderen Räumen, nach denen sie von der Grenze oder von der Eisenbahnstation ab, an der sie zur Ausladung kommen, auf kürzestem Wege in Wagen zu verbringen sind. Hiervon ist der Ortspolizeibehörde und dem Kreisveterinäramt alsbald Mitteilung zu machen. Erst dann, wenn die Schweine 12 Tage nach ihrer Einführung in das Landesgebiet in Quarantäne gehalten und während dieser Zeit frei von der Seuche ge­blieben sind, dürfen sie in landwirtschaftliche Betriebe eingestellt werden.

Bei Schweinen, die in Transporten von mehr als 50 Stück mit der Eisenbahn ankommen, wird die 12tätige Frist auf eine fitägige herabgesetzt, vorausgesetzt, daß diese Schweinetransporte vollzählig in einem und demselben Gehöft untergebracht werben.

Sind in einem zur Quarantäne bestimmten Gehöft neu- eingeführte Schweine eingestellt worden, bevor die früher einge­stellten daraus entfernt sind, so unterliegen die letzteren von da ab von neuem der 12- bezw. Stägigen Quarantäne.

b. P ersonen, die in das Großherzogtum eingeführte Zucht-, Einlegeschweine und Ferkel zum Zwecke des Feilbietens oder Verkaufs oder in Erfüllung eines Ueberlieferungsvertrags transportieren oder transportieren lassen oder einer anderen Person zum Transport übergeben, müssen mit einem amtlichen Zeugnis versehen sein, durch das der Nachweis erbracht wird, daß die Schweine der unter a vorgeschriebenen Quarantäne unterlegen haben.

c. S chweinetransporte, welche in das Großherzogtum ein­geführt und innerhalb zwei Tagen aus diesem wieder ausge­führt werden, unterliegen den Bestimmungen unter a und b nicht, wenn sie während dieser zwei Tage nicht in Gehöfte eingestellt werden, in denen andere Schweine sich befinden. Solche Schweinetransporte müssen unter Angabe von Ort und Zeit der Einführung der Ortspoltzeibehörde desjenigen Orts angemeldet werden, in dem sie zur Einstellung kommen sollen. Ueber die erfolgte Anmeldung hat die Polizeibehörde eine Be­scheinigung zu erteilen, in die außer dem Namen des Ein­führenden und Ausführenden die Zahl der zu transportierenden Schweine sowie der Ort und die Zeit der stattgehabten Ein­führung und der beabsichtigten Ausführung enthalten sein muß.

8 3. Von den Vorschriften unter § 2 a und b ist be­freit, wer durch amtliche Zeugnisse nachweist, daß die in das Großherzogtum eingeführten Schweine direkt und ohne Zwischen­handel aus unverseuchten Gehöften und Orten eingeführt worden sind.

Die Prüfung dieser amtlichen Zeugnisse liegt dem Kreis- vcterinäramt ob, ohne dessen Visa sie keine Gültigkeit haben. Der Vorschrift unter 8 2 a unb b ist insolange zu entsprechen, als die vorgelegten Zeugniffe nicht für gültig erklärt sind oder unter den eingeführten Schweinen sich verdächtige Erschei­nungen zeigen.

8 4. Zucht-, Einlegeschweine und Ferkel, welche aus in dem Großherzogtum befindlichen, unverleuchten Zuchten stammen, unter­liegen Beschränkungen im Transport nicht, doch müssen Personen, welche diese Schweine zum Zweck des Feilbietens oder Ver­kaufs oder in Erfüllung eines Ueberlieferungsvertrags trans­portieren oder transportieren lassen oder einer andern Person zum Transport übergeben, mit einem amtlichen Nachweis über die Herkunft der Schweine versehen sein.

8 5. Die unter § 2 bis 4 vorgeschriebenen Zeugniffe müssen folgenden Anforderungen entsprechen:

a. die gemäß § 2b verlangten Zeugnisse sind durch den Kreisveterinärarzt auszustellen und müssen stets Angaben über Zahl, Alter und Herkunft der Schweine sowie darüber ent­halten, wann, wo und durch wen diese in das Großherzogtum eingeführt worden sind und wo sie der Quarantäne unter­legen haben.

b. die nach § 3 zur Befreiung von den Vorschriften unter 8 2 berechtigten Zeugnisse müssen von zuständigen Behörden der Herkunftsorte der Schweine ausgestellt sein, den amtlichen Stempel der ausstellenden Behörde tragen, und den Herkunfts­ort und die Besitzer angeben, denen die Schweine vor ihrer Ausführung angehört haben. Die durch das Kreisveterinär­amt vorzunehmende Prüfung dieser Zeugnisse hat sich auf die Prüfung der Erfüllung dieser Anforderungen zu erstrecken.

c. die nach § 4 verlangten Zeugniffe sind von der Orts- polizeibebörde des Herkunftsortes der Schweine auszustellen und müssen Ort und Zeit des Erwerbs der Schweine, deren Alter und Zahl und die Namen der Besitzer angeben, deren Zuchten sie entstammen.

8 6. Die aus der Durchführung der §§ 1 bis 5 erwach­senden Kosten fallen, soweit es sich um die Ueberwachung von Schweinetransporten und um die Ausstellung von Zeugnissen handelt, dem Besitzer zur Last.

8 7. Die nach Maßgabe dieser Bekanntmachung auszu- stellenden Zeugnisse sind, insoweit sie stempelpflichtig sein sollten, auf Grund des Art. 10 des Urkundenstempelgesetzes vom 12. August 1899 mit Rücksicht auf das hierbei vorliegende veterinär- polizeiliche Interesse von Großh. Ministerium des Innern für stempelfrei erklärt worden.

Friedberg den 11. Juli 1901.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

I. V.: v. Bechtold.

Vorstehende Bekanntmachung des Großh. Kreisamts Fried­berg bringe ich hiermit unter Hinweis auf die Bekanntmachung in Nr. 148 desHan. Anz." zur Kenntnis der Interessenten.

Hanau den 16. Juli 1904.

Der Königliche Landrat.

V4912 I. A.: Conrad, Kretssekretär.

Der Bürgermeister Friedrich Wilhelm Adolf Wenzel in GronaN ist auf eine fernere 8jährige Wahl­periode zum Bürgermeister der Gemeinde G r o n a u gewählt und bestätigt worden.

Hanau den 23. Juli 1904.

Der Königliche Landrat.

J.Nr.A.3066 I. V.: Vr. Hoffmann, Kreis-Deputierter.

Stadtkreis hanau*

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisicramtes.

Steuererhehmtg.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die Zahlung der Steuern und des Schulgeldes für die Monate Juli/September 1904 für diejenigen Steuerpflichtigen, deren Steuerzettel eine der Nrn. .3001-6000 aufwerfen, in der Zeit von: 25. Juli bis einschl. 6, August 1904 stattzufin den hat.

Am 29. bis 30. Juli, vormittags 10 Uhr, bleibt die städt. Steuerkaffe der Revision wegen geschloffen.

Im übrigen verweisen wir auf die auf dem Steuerzettel aufgedruckten Bestimmungen.

Hanau den 25. Juli 1904.

Stadtkasse. 13425

Hue hanau Stadt und £and, \

Hanau den 25. Juli.

Historische Gedenktage.

25. Juli 1491. Heftiger Orkan, welcher in vielen Gegen­den die grössten Verwüstungen errichtete und in Hessen unter andern in dem Dorfe Langendorf bei Gewänden die Kirche, sowie alle Häuser, Scheunen und sonstigen Gebäude gänzlich zertrümmerte, mit Ausnahme eines ein-

zigen geringen Häuschens, in welches man die Kinder des Dorfes in Sicherheit gebracht halle.

25. Juli 1645. Siegreiche Entscheidung der blutigen Schlacht bei Altersheim durch die Hessen unter Geist.

25. Juli 1797 wurde geboren Auguste, jüngste Tochter Landgrafen Friedrich (t 20. Mai 1837), Bruder Kurfürsten Wilhelm L, vermählt 17. Juli 1818 Adolf Friedrich, Herzog von Cambridge, Oheim der nigin Viktoria von England, der am 8. Juli 1850 sterben ist.

25. Juli 1815. Gefecht hessischer Truppen bei Mohon

des des mit - ge-

vor

Mezieres.

* Personalien. Leutnant Fritzim Jnf.-Regt. Hessen- Homburg Nr. 166 wurde zum Oberleutnant besördert. Leutnant Müller im Jnf.-Regt. Hessen-Homburg Nr. 166 wurde als Jnspektiens-Offizier zur Kriegsschule in Hersfeld kommandiert. Unteroffizier Herieu im Thüring. Ulanen- Regt. Nr. 6 wurde zum Fähnrich befördert. Dem Major N a t h u s i u s, Eskadron-Chef im Thüring. Ulanen-Regiment Nr. 6, wurde mit der Erlaubnis zum Tragen der Regiments- Uniform der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt.

Die Zentralstelle für Obstverwertung in Frankfurt a. M. berichtet über die Zeit vom 18. bis 23. Juli: Im Laufe dieser Woche war die Geschäftslage etwas ruhiger. Die Kirschenernte geht jetzt langsam zu Ende, doch wurden uns noch einige belangreiche Abschlüsse in Kirschen gemeldet, ebenso in Johannisbeeren. In allen anderen Obsttorten war die Marktlage noch eine sehr ruhige. Die Durchschnittspreise be­trugen: Stachelbeeren 10 Mark, Johannisbeeren 912 Mark, Heidelbeeren 1415 Mark, Himbeeren 18 24 Mark, Aprikosen 1525 Mark, Pfirsiche 20-25 Merk, Sauerkirschen 1520 Mark, Frühbirnen 1014 Mark, Frühäpfel 1012 Mark, Pflaumen 1315 Mark. Alles per Zentner.

* Sommertheater. Der tolle SchwankCasimir unb Jfidor" hatte auch gestern viele Besucher ins Theater gelockt und fand die Aufführung wieder lebhaften Beifall. Auch die Nachmittagsvorstellung hatte sich eines regen Besuches zu er­freuen. Heute abend wird das prächtige, an humorvollen wie ernsten Szenen reiche schwäbische VolksstückDie Elfe vom Erlenhof" bei ganzen Preisen gegeben. Morgen abend kommt zum letzten Male bei ermäßigten Preisen der SchwankCa- simit und Jsidor" zur Aufführung. Einen Besuch der Vor­stellungen können wir bestens empfehlen.

** Sommerfest der Turngemeinde. Selbst bie sonst unfehlbarsten Regenmacher, wie Sommerseste, Garten- konzerte, Kellerfeste rc. wollen nicht mehr ziehen in diesem unheimlich heißen, dürren Sommer. Gestern ^zogen gewitter- schwere, regenversprechende Wolken den galtet Tag an dem Firmament entlang, aber regnen wollte es trotzdem nicht. Und doch gab das gegen abend erscheinende oher eigentlich nur vorbeiziehende Gewitter eine arge Störung bei den Turnern auf dem Forsthause, woselbst man nicht so recht wußte, wohin sich flüchten, weil die Befürchrung nicht un­gerechtfertigt war, daß die Räume die Besucher nicht alle ausnehmen könnten. Und doch ging auch dhes, wenngleich das Gedränge ein recht großes war. Die ganze wilde Jagd nach den schützenden Räumen wäre übrigens gar nicht Nötig gewesen, denn ein paar Tropfen und mit dem Regen wars wieder vorbei. So konnten die Turner ihr Programm zu Ende führen, das am Nachmittag mit dem üblichen Schüler- wettturnen begonnen hatte, welch' letzteres aus Weit- und Hochsprung und Schnelllanfen bestand. Die hierfür mit

Preisen bedachten Schüler sind folgende:

27 Punkten Georg Wolfs,

1.

3;

4.

4.

Preis

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ir

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M

26 24^2

23

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Wilh. Link,

Mar Reinhardt, Wilh. Rupprecht,

SV/ä Heinr. Fischer.

Auch sonst verzeichnete das Programm noch turnerische Vor­führungen, wie Barrenturnen und Leiterpyramiden, die bie

Ausbildung der Turner auf der gewohnten Höhe zeigten. Daneben hatte der unermüdliche Maitre de Plaisier für die üblichen Bergnügungsgelegenheiten gesorgt, die reichlich in Anspruch genommen wurden. AIS die Dunkelheit hereinge­brochen war, stellte sich der imposante Lampionzug auf. Hier hatte das vorbeigegangene Gewitter daS Gute geschaffen, das; wenigstens der gröbste Staub beseitigt war und so der lange Zug der Teilnehmer sich deS Genusses eines angenehmen^ Heimwegs erfreuen konnten; der Hinweg war nZb( wesen! Der Lampionzug bewegte sich nach der ^^ wo das Sommerfest noch seine Fonsepung fa»

Musik ihre Tätigkeit einstelltel «.»üKÄftt

* II. Abonn-mentskottj-rt im W

Haus". Morgen Dienstag abend findet im Konzertgar