Erstes Blatt
Hanauer M Anrelger
Kierteljährlich 1,80 D^^mouatlich L0 Pfg., für auä« (T ^r Stadt- und Landkreis^Hanau 40 Pfg. die
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Waisenhaus«- in Hamm. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- undFeiertage, mit belletristischer Beilage. S™“ ^akt-m- G-Schrecke« in Hanam --»« ----------------------— ........———................ ■ —-—,t5s=—---------------L1 g.ii ■■■■■■■..;.; . .■
Nr. 15 7. Fernsprechanschluß Nr. «05. Freitag den 8. Juli Fernsprechanschluß Nr. 605. 19 04
Amtliches.
Stadtkreis Danau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekamttmttchung.
Ein Betrag bon 34,380 Mark aus städtischen Mitteln ist zu 4°/o ganz oder geteilt als erste Hypothek atts- zitleike».
Hanau den 5. Juli 1904.
Der Magistrat.
J. A.: Wagner. 12468
Bekanntmachung.
Johannidtt?chschnitLsp?eise in Hanau im 1. Weizen ä 100 kg * v ,/ 1 hl « . . . 2. Roggen „ 100 kg ♦ . 1 hl ♦ • ♦ . 3. Gerste „ 100 kg ♦ . . . n w 1 hl * ♦ ♦ . 4. Hafer „ 100 kg . . « » 1 hl . ♦ . . 5. Kartoffeln, ordinäre, ä 100 kg . „ englische, ä 100 kg . 6. Welschkorn ä 100 kg ♦ ♦ . > 7. Roggeustroh ä 50 kg . . .
8. Haferstroh ä 50 kg . . .
9. Gerstenstroh ä 50 kg . . .
10. Heu ä 50 kg
11. Buchenscheitholz a 1 rm « . .
12. Eichenscheitholz ä 1 rm . . .
13. Tannenscheitholz ä 1 rm . . .
Hanau den 6. Juli 1904. Städtische Polizei-Verwaltung. Der Oberbürgermeister.
J. A.: Wagner.
Jahre 1904: 16,97 Mark 13,58 „ 13,56 „ 10,03 „ 15,75 „ 10,40 „ 13,88 „
6,11 „ 4,22 „ 9,00 „
16,50 „ 1,90 „ 1>75 „ 1,60 „ 3,00 ,,
10,50 „ 8,75 „ 9,00 „
12469
Hos Stadt und Cand,
Hanau, den 8. Juli.
Historische Gedenktage.
8. Juli 5489. Ueberfall von Hersfeld durch Heinz von Eringhausen, angeblich auf Anstiften deS Hofmeisters Landgraf Wilhelm III., Hans von Döringenberg.
8. Juli 1558. Aelteste hessische Verordnung wider das Branntweintrinken.
8. Juli 1587. Abermalige Erneuerung der Erbverbrüderung zwischen Sachsen und Hessen zu Naumburg, in die am 9. November auch Brandenburg wieder ausgenommen wurde.
8. Juli 1648 verkaufte Philipp Daniel von Hütten das Amt Altengronau für 28 000 Gulden an Hessen-Cassel.
8. Juli 1815. Einnahme von Rheims durch das norddeutsche Armeekorps, dessen Hauptbestandteil bei dieser Expedition die hessischen Truppen waren.
* Gewevbsausstettunft. Am Sonntag den 10. Juli wird im großen Saale der Orangerie, wie schon wiederholt mitgeteilt, der Vertretertag der Innungen und Gewerbevereine des Handwerkskammerbezirks Cassel abgehalten. Der Ver- gnögungsausschuß hat zu Ehren unserer hoffentlich recht zahlreichen Gäste aus dem Handwerkerstände, die wir hiermit herzlich willkommen heißen, besondere Veranstaltungen getroffen. Um 3 Uhr nachmittags beginnt ein großes Doppelkonzert und bei eintretender Dunkelheit wird ein in seinem Fach tüchtiger Pyrotechniker ein Brillantfeuerwerk abbrennen.
* Sommertheater. Immer wieder neue Gäste finden sich eilt und erwirbt sich Dir. Henß durch seine vorzüglichen Darbietungen, stets neue Freunde und Gönner, dies bewies wieder so recht deutlich die Wiederholung der hübschen Gesangsposse „der Walzerkönig" am gestrigen Abend. Auf den heute abend zum ersten Male zur Aufführung gelangenden Schwank „Eine tolle Nacht", in welchem Frl. Martha Hansen auf Engagement gastiert, wollen wir nochmals ganz besonders aufmerksam machen.
* Damenorchester „Wiener Schwalben". Der Restaurateur zur „Germania", Herr Schember, läßt es sich angelegen sein, die Aufmerksamkeit auf seinL okal zu lenken, zu immer stärkerem Besuche desselben anzuregen. Täglich finden daselbst Konzerte der österreichischen Damenkapelle „Wiener Schwalben" statt, die bekannte Ouvertüren wie z. B. zu
Dichter und Bauer, Zigeunerin, Martha, Norma, Fantasien, aus Faust, Carmen, Regimentstochler, Trobatore, schöne Potpourris, die neuesten Walzer, Konzertstücke, Soli für Flöte, Cello, Violinen, Harmonium künstlerisch zum Vortrag bringt (eventl. Wünschen von Musikfreunden wird gerne willfahren.)
* Billige? Tag und Lustballon-Auffahrt im Franksurter Zoologischen Garten. Die Direktion des Zoologischen Gartens hat für den 10. Juli einen Exlra- 50-Pfennigtag angesetzt; es wird also am kommenden Sonntag während des ganzen Tages das Eintrittsgeld auf 50 ißfg. (Kinder 25 Pfg.), und für das Aquarium mit Reptiliensaal auf 20 Pfg. für alle ermäßigt sein. Bei günstiger Witterung wird Fräulein Käthchen Paulus ihre zweite diesjährige Luftballon-Auffahrt vom Garten aus unternehmen und sich dabei wieder des Grönländer-Schiffchens bedienen, in dem sie sitzend und rudernd durch die Luft fährt. Wer bei der ersten Auffahrt am 29. Mai zugegen war, der weiß, welch anziehendes Schauspiel gerade diese Auffahrt in unmittelbarer Nähe gesehen, ist, und wie es wirklich den Anschein hat, als gäbe die Asronautin durch ihre Ruderschläge dem Ballon die Fahrtrichtung.
* Ausflug des Gesangvereins „Fröhlichkeit". Die Abfahrt zu dem projektierten Ausflug in die Rhön erfolgt morgen Samstag mittag 11.37 °Uhr vom Ostbahnhof.
V- Statistisches. Im Monat Juni 1904 wurden in Hanau lebend geboren 68 Kinder, 29 Knaben und 39 Mädchen. — Gestorben sind, mit Ausschluß von 2 Totgeborenen, 39 Personen, 20 männlichen und 19 weiblichen Geschlechts, darunter 8 Ortsfremde. Für die Stadt selbst bleiben 31 und es kommen auf 1000 Einwohner und auss Jahr berechnet 12.2 Todesfälle.
Gestorben sind:
9 Kinder im Alter von 0—1 Jahr 2 . „ „ „ „ 1—5 Jahren 1 Ätnb „ „ „ 5—10 „ 2 Personen „ „ „ 10—20 „ 2 v hu w 20—30 „ 3 „ „ f, „ 30—40 „ 3 „ „ „ „ 40—50 „ 1 u ii u u 50—60 „ 4 „ „ „ „ 60—70 „
3 „ „ „ 70—80 „
3 ,/ „ „ „ 80—90 „
An Diphtherie starb ein junger Mann aus der Schäfergasse und ein kleines Kind aus der Paradiesgasse an Scharlach. Je eine Person starb an akuter Erkrankung der Athmungs- organe und an Lungenlähmung und 4 Personen, darunter 2 Ortsfremde, an Lungenschwindsucht. Je 2 Kinder starken an Brechdurchfall und an Keuchhusten und je 1 Kind an Kinder- zehrung, tuberkulöser Hirnhautentzündung und an Krämpfen. Die Todesursache war in je 3 Fällen Aderverkalkung und Herzleiden, in je 2 Fällen Herzlähmung, Schlaganfall, Krebsleiden und Anilinvergiftung (2 Ortsfremde) und in je 1 Fall Unterhautzellgewebsentzündung, Nierenleiden, eitrige Blinddarmentzündung und perniciöse Anaemie. Außerdem starben 3 Leute an Altersschwäche und 3 kleine Kinder an Lebensschwäche.
Sanitätsrat Dr. Zeh.
* Vorzügliche? Hoserfland. Auf einem der früheren v. Deines'schen Grundstücke rechts der Frankfurter Landstraße, jetzt der Firma Jäger & Rumpf gehörend, hat der Hafer eine Halmlänge von 1,90 m erreicht, während Hafer sonst nur zu einer Höhe von etwa 1 m gelangt. Das betreffende Grundstück ist nun bereits viermal hintereinander mit Hafer bestellt worden.
** Gewerbegericht. (Sitzung vom 8. Juli.) Der Silberarbeitcr D. hatte die Firma L. N. u. Cie. auf Zahlung eines 14tägigen Lohnes wegen kündigungsloser Entlassung verklagt. Der Inhaber der beklagten Firma berief sich darauf, daß beim Engagement des Klägers Ausschluß jeder Kündigungsfrist vereinbart worden sei, - während der Kläger behauptete, daß die Kündigung nur für den Fall des Blaumachens nicht eingehalten werden sollte. Ueber seine Behauptungen wurde dem Beklagten in einem früheren Urteil ein Eid auferlegt, den derselbe inzwischen geleistet hat. Der Kläger wird daher mit seiner Klage abgewiesen. — Der Taglöhner E. klagt gegen den Inhaber des hiesigen BierdepotS der Aschaffenburger Aktienbrauerei auf Zahlung eines 14!ägigen Lohnes von 34 Mk. wegen kündigungsloser Entlassung. Der Beklagte beruft sich auf die im Keller hängende Arbeitsordnung, laut welcher die Kündigungsfrist ausgeschlossen ist. Da die Arbeitsordnung dem Kläger nicht eingehändigt, auch nicht vorschriftsmäßig bekannt gemacht worden ist, wird der Beklagte zur Zahlung des eingeklagten Betrags an den Kläger verurteilt. _— Der Maschinenführer E. klagt gegen die Papierfabrik auf Entschädigung wegen kündigungsloser Ent
lassung. Der Kläger hatte Differenzen mit einem Arbeitskollegen, der den Kläger beschuldigte, daß er ihn chikaniert habe. Da in der Verhandlung vor dem Gewerbegericht sich nicht ergibt, daß der Kläger zu irgend jemandes Schaden etwas gemacht hat, so kommt auf Vorschlag des Vorsitzenden ein Vergleich zustande, nach welchem der Kläger von der Beklagten wieder zu den früheren Bedingungen in Arbeit genommen wird.
* Lebensmüde. Zu der diesbezüglichen gestrigen kurzen Notiz skönnen wir heute folgendes berichten: Die 23- jährige Tochter des Einwohners S. zu Mittelbuchen äußerte schon früher Selbstmordgedanken unb hatte sich mit einer derartigen Absicht bereits einmal vom elterlichen Hause entfernt. Am Mittwoch arbeitete sie noch mit ihrem Bruder bis 6 Uhr abends auf dem Felde, worauf sie allein den Weg durch den Wald nach Hanau zu einschlug. Als das Mädchen nicht mehr zurückkehrte, suchte man gestern morgen den Wald ab und fand ihren Korb sowie verschiedene abgelegte Kleidungsstücke am Rande des durch die ehemalige Bruchköbler Steinbrüche gebildeten tiefen Teiches, sodaß keine andere Annahme übrig bleibt, als daß sich das unglückliche Mädchen in dem Teich ertränkt hat. Die Tat muß in der Nacht erst zu: Ausführung gekommen sein, da Hanauer Herren noch bis ‘/slO Uhr abends in dem Teich gefischt und bis dahin nichts wahrge- nommen hatten. Da daS Mädchen früher eine schwere Krankheit durchgemacht hat und seitdem Anfälle von Schwermut be- kam, ist anzunehmen, daß es die Tat in einem Anfall geistiger Umnachtung ausgeführt hat. Der Teich wurde gestern abgesucht, die Leiche jedoch noch nicht gefunden.
* Ein solcher Honig?c!ch1um, wie ihn die Bienen in diesem Jahre eingetragen huben, gehört zu den Seltenheiten der Imkere). Imker erzählen, daß dieselben eine Ausbeute von 25, 35, ja sogar noch bedeutend mehr Pfund pro Volk gehabt hätten. Schade nur, daß viele Bienenstände so groß« Lücken aufweisen. Eine so vorzügliche Honigernte wie die jetzige bringt erfahrungsgemäß auch der Imkerei, neue Interessenten zu.
* Heidelbeeren. Zu den vielen anderen _ Gaben des Sommers ist nun auch die labende und äußerst gesunde Frucht die Heidelbeere getreten, die aus dem grünen Laub am Waldboden im schönsten Schwarzblau in reicher Menge hervor- schimmert. Diese für alt und jung köstliche Zeit der Heidelbeeren ist, wie der Volksmund behauptet, die schlechteste^ für die Aerzte, denn die Heidelbeeren wirken außerordentlich förderlich aupben Körper, sie reinigen das Blut und regeln die Verdauung; sind also eine Medizin ohne besonderes Rezept. Durch Trocknen und Einkochen kann man sich diese guten Eigenschaften der Heidelbeeren auch für den Winter sichern. Die Blätter der Beeren geben einen angenehmen Tee, den man namentlich gegen Gries und Blasenstein gebraucht. Durch das Sammeln der Heidelbeeren hat die ärmere Bevölkerung in Stadt und Land eine oft recht lohnende Erwerbsquelle. Die Heidelbeere hat übrigens sehr verschiedene Namen,man spricht von nicht weniger als sechzig. Am bekanntesten dürften die Benennungen der Heidelbeere als Blau-, Dick- oder Pick-' beeren sein.
* Maittwaffe?wä?me. Gestern abend 18 Grad.
Aus dem Grrrchlssaal.
Sitzung des Schwu?ge?ichts vom 7. Juli.
(Schluß.)
Der Angeklagte Reiling erklärt bei seiner Vernehmung weiter, daß er mit dem ganzen Gänsehandel nichts zu tun haben wollte und von vornherein davor warnte. Am 24. Dezember sei aber seine Frau hereingekounncn und habe gesagt, „der Muth hat die Gans schon todgedrückt!" Er habe ferner dem Muth nicht zugeredet, etwas Falsches als Zeuge zu sagen, sondern ihm lediglich gesagt, „Du wirst wissen, was Du ' zu tun hast!" Mit seiner Frau habe er sich allerdings darüber besprochen, wie sie sich heraushelfen könnten. Er roiffe sehr gut, daß auf der Verleitung zum Meineid eine hohe Strafe stehe. Die Ehefrau Reiling bekundet, daß Muth die Triebfeder bei dem Gänsediebstahl war, der sie auch gefangen und todgedrückt habe. Die Aussagen der übrigen Zeugen erbrachten nichts wesentlich neues mehr.
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten Muth des wiffentlichen Meineides schuldig zugleich mit dem Milderungs- grund aus § 157 des Reichsstrafgesetzbuches, wonach derjenige Meineidige erheblich milder bestraft wird, der bei Bekeunung der Wahrheit sich selbst einer strafbaren Handlung hätte bezichtigen müssen. Die Schuldfrage gegen den Angeklagten Reiling wurde verneint. Das Gericht verurteilte hiernach den Angeklagten Muth zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr, der Angeklagte Reiling wurde freigesprochen und der Haftbefehl gegen ihn ackfgehoben.