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Erstes Blatt

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LiertchLhrlich 1,80 m, "monatlich 60 %., für auL- f it FFStadt- und Landkreis Hanan 1W die fünf,

wärtige Abonnenten mit dem betteffenden PoßauMag. X^Z gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 1,5 Pfg.,

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a ,.,,,. w Amtliches Organ fit Stobtnub Landkreis genau. * *

Gedruckt und verlegt in derBuchdruckerer des verein, ev. v v

Wailmbaules in Hanau. <rtr-n. r , » . , ., , m Verantwortl. Redaktem: G. Schrecker tu Hanau.

eumimeaui« m Erscheint taglrch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletrrfNfcher Beilage.

Nr» 156,

Fernsprechanschlnß Nr. 605»

Donnerstaa den 7. ^nlt

Fernsprechanschluß Nr. 605» 1904

Amtliches.

K?e Preußische Zentralgenossenschaftskasse wird für die Folge fortlaufend jährlich ein Jahr- und Adreßbuch der Er­werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften im deutschen Reiche herausgeben, welches außer zum praktischen Gebrauche für die Genossenschaften und für alle genossenschaftlichen Kreise zur Förderung und Pflege des Genossenschaftswesen und zur Ver­breitung des genossenschaftlichen Gedankens bestimmt ist. Das Jahr- und Adreßbuch für 1904, umfassend sämtliche Genossen­schaften im Deutschen Reiche nach dem Stande vom 1. Januar 1904, ist kürzlich in Karl Hermanns Verlag in Berlin er­schienen und im Buchhandel zum Preise von^2 Mark zu be­ziehen. (A. L 4453).

Cassel am 8. Juni 1904.

Der Regierungspräsident.

I. A.: Schenk.__________

Candkrew hanau. WaMmachmgen des Kömgl. Landratsamtes.

Der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat unter dem 16. April d. Js. Bestimmungen für die Ausführung von Konstruktionen aus Eisenbeton bei Hochbauten erlassen, die auch Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Orts- polizeibehörden bei Ueberwachung der Ausführung derartiger Bauwerke enthalten. Die Bestimmungen sind deshalb von den Ortspolizeibehörden zu beschaffen. Sie können zum Preise von 60 Pfg. für das Stück von der Firma Wilhelm Ernst u. Sohn zu Berlin W. 66, Wilhelmstraß- 90, bezogen werden.

Auch empfehle ich denjenigen Bauunternehmern, die die Ausführung derartiger Bauwerke oder von Bauteilen aus Eisenbeton beabsichtigen, die Anschaffung dieser Bestimmungen.

Hanau den 5. Juli 1904.

Der Königliche Landrat.

JBNr. 1136 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Stadtkreis hanau»

BekmmLMchMM des Oberbürgermersteramtes.

Am Freitag bett 8. Juli d. Ist, vormittags von 8 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaals des Neu- städter Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerdegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten,. Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können. Hanau den 5. Juli 1904.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

I. V.: Wagner. 12337

Hanauer Ottskrankenkaffe.

Herr Nr. Schneider in Langenselbold hat in folgenden Orten die Kassenpraxis für uns übernommen: £an0@n|@lbo|t Glieder- und Ober* rodenbndi, ^euenha^lau, ^ondsroth, Oliedergründau und fRothenbergen.

Die Mitglieder können also jetzt unter 2 Aerzten wählen.

Hanau den 6. Juli 1904.

Der Vorstand der Hananer Ortskrankenkaste. Schab l, Vorsitzender. 12320

Hud Stadt und £and.

Hanan, den 7. Juli.

Historische Gedenktage.

7. Jnli 782. Karl der Große schenkt Mardorf bei Hom- berg an Fritzlar; dazu auch die Kirche und Pfarrei auf dem Berge, jetzt ein Dorf Berge genannt.

7^ Jnli 1123. Bestätigung der 1113 geschehenen Stiftung des Benediktinerklosters Breitenau an der Fulda.

7. Juli 1654. Majorennitäts - Privilegium von Kaiser Ferdinand III. für das Hans Hessen-Cassel, nach welchem das vollendete 18. Lebensjahr zum Regierungsantritt der Erbprinzen zuständig machen sollte.

VeamLotsperlonal-NachvichLeu.

Ernannt: der außerordentliche Professor in der philosophi­schen Fakultät der Universität Marburg Dr. Kalbfleisch Mt ordentlichen Professor, der Rechtskandidat Kirchhofs zum Referendar, der Regierungssekretär K i e m zum Geheimen Registrator in der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts, der Regiernngs-Snpernumerar Giesler zu Cassel zum Rc- gierungs-Sekretär, der diätarische Gerichtsschreibergehilfe Dür-

kop zum etatsmäßigen Assistenten bei der Staatsanwaltschaft in Hanau, der Sekretariatshilfsarbeiter Jacobi bei der Hessi­schen Brandversicherungs-Anstalt zum Sekretär, der Hilfslehrer B og ner bei der Taubstummen-Anstalt zu Homberg zum Taub­stummenlehrer, der Forstaufseher Zwiebel in Löhlbach zum Unterförster.

Uebertragen: die Verwaltung des Kaiasteramtes Fulda dem Katasterkontrolleur Müller aus Schlüchtern, die Ver­waltung des Katasteramtes Schlüchtern dem (Steuerinspektor Maurer aus Fulda, dem Förster Rademach er zu Obern- kirchen in der Oberförsterei Obernkirchen vom 1. Juli 1904 ab die Försterstelle Rumbeck (Forsthaus Dobbelstein) in der Oberförsterei Rumbeck.

Bestätigt: der Bürgermeister Kleim zu Gudensberg auf eine weitere Amtsdauer von 12 Jahren.

Verliehen: den Amtsgerichtsräten v. Stiernberg und Dr. Schmidt in Cassel beim Uebertritt in den Ruhestand der Königliche Kronenorden 3. Klasse, dem 2. Pfarrer an der lutherischen Gemeinde zu Cassel Hermann Nordmann der Rote Adlerorden 4. Klasse, den Hegemeistern Kling in Wirt­heim, Kreis Gelnhausen, und Simon in Niederrodenbach, Kreis Hanau, der Königliche Kronenorden 4. Klasse, den im Kirchendienst angestellten Lehrern Joh. Adam Hofmann in Fuld^ und Karl R u p p zu Steinau der Kanlortitel, dem Ge­richtsvollzieher L an geh eine in Rotenburg a/F., dem Haus­vater der Herberge zur Heimat in Cassel August Drawe und dem Holzhauer Huhn in Ulmbach, Kreis Schlüchtern, das Allgemeine Ehrenzeichen.

Pensioniert: der Landesbauinspektor Baurat Boesser in Caffel vom 1. Oktober d. J. und der Wegewärter Hart- mann zu Kirchbauna vom 1. Juli d. I. ab.

* Denkmal für Kaiser Wilhelm I. Der erste Abgeordnetentag desKriegerbundes für Kurhessen", der vor­gestern in Spangenberg tagte, hat auf Anregung des Ehren­vorsitzenden Generalleutnants z. D. Harnickcll beschlossen, zur Erinnerung an die Zeit in 1870/71 ein Denkmal Kaiser Wilhelms I. in der Provinz Hessen-Nassau zu errichten.

* Fernsprechverkehr. Der hiesige Sprechverkehr ist auf die belgischen Orte Stavelot und Spa ausgedehnt worden; ebenso ist Hanau während der verkehr schwachen Zeit zum Sprechverkehr mit Helgoland zugelassen.

* Schnl-Perionalien. Verliehen: dem Lehrer Bischofs zu Wachenbuchen anläßlich seines Uebertritts in den Ruhestand der Adler der Inhaber des Königlichen Haus­ordens von Hohenzollern. Ernannt: die Lehrerin Anna B ö l t e zu Gardelegen, Reg.-Bez. Magdeburg, zur Lehrerin an der ev. Schule zu Kesselstadt. Bestätigt: die Wahl des Stadtverordneten Regierungsrat Wenke zu Hanau zum Mitgliede der Stadtschuldeputation hierselbst. Versetzt: der Lehrer Kahl zu Unterweisenborn, Kr. Hersfeld, an die ev. Schule zu Wachenbuchen. Endgültig angestellt: die bisher einstweilig angestellten Lehrerinnen Louise Bach zu Fechenheim und Therese Müller zu Großauheim. E in st- w e i l i g a n g e st e l l t: die Schulamtsbewerberin Marie Thomas zu Fechenheim an der ev. Schule daselbst.

* Die Hanauer Veamterrschakt und der Ser- vistaris. Herrn Regierungsrat Dr. Wenke in Hanau ging als Antwort auf die Petition der Hanauer Beamten­schaft um Versetzung von Hanau in Servisklasse I von dem Direktor des Reichstages folgendes Schreiben zu:Der Reichstag hat in seiner 99. Plenarsitzung den von den ver­bündeten Regierungen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes, be­treffend den Servistarif und die Klasseneinteilung der Orte in veränderter, aus der Anlage ersichtlichen Fassung ange­nommen und beschlossen: 1. die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldmöglichst, jedenfalls mit der nächsten Revision des Servistarifs einen besonderen Gesetzentwurf über die Be­willigung von Wohnungsgeldzn'chüssen vorzulegen, 2. die zu dem Gesetzentwurf eingereichten Petitionen den verbündeten Regierungen als Material zu überweisen. Den geehrten Adressaten beehre ich mich infolge der von ihm beim Reichstag angebrachten Petition hiervon ganz ergebenst zu benachrichtigen. Den Herren Mitunterzeichnern der Petition gefälligst Kenntnis geben zil wollen, stelle ich ergebenst anheim." Da die Klasseneinteilung der Orte unverändert nach der Regierungs- vorlaw angenommen wurde, ist Hanau demnach in Klasse II verblieben, jedoch kann hervorgehoben werden, daß nach § 3 des Gesetzes die nächste Revision des Servistarifs und der Klasseneinteilung der Orte statt nach 10 Jahren schon mit Wirkung vom 1. April 1906 ab erfolgt.

* Die Ferien für die V-lksfÄulen. Auf Grund des Erlasses des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 19. März d. J. hat die Kgl. Regierung zu Cassel bezüglich der Dauer und der Lage der Ferien für die Volksschulen des diesseitigen Bezirkes, so­

wie zwecks Förderung der Regelmäßigkeit des Schulbesuchs folgendes bestimmt: Die Weihnachtsferien umfassen 10, die Osterferien 12, die Pfingstferien 6 Tage, die Sommer- und Herbstferien zusammen 6 Wochen. Einschließlich der in die betreffenden Zeitabschnitte fallenden Sonn- und Festtage be­trägt somit die Gesamtdauer der Ferien jährlich 70 Tage. Hierdurch erleidet unsere bisherige Ferienordnung vom 10. April 1876 insofern eine Abänderung, als die Osterferien , nicht erst mit dem Gründonnerstage, sondern einen Tag früher, am Mittwoch, beginnen und bis zum Sonntag nach Ostern dauern. Bezüglich des Beginns und der Dauer der Weih- nachts- und Pfingstferien gelten die bisherigen Bestimmungen. Neben den vorerwähnten Ferien bleiben die bisher anerkannten allgemeinen Fest- und Feiertage frei. Dagegen sind ab­gesehen von gelegentlicher, auS besonderer Veranlassung von der zuständigen Stelle ausnahmsweise verfügter Aussetzung des Unterrichts etwaige sonstige schulfreie Tage, wie Ge­löbnistage, oder die Tage des Ewigen oder LOstündigcn Ge­bets, der Wallfahrten usw. ebenso auch Jahrmarktstage, soweit letztere noch schulfrei sind, auf die Gesamtdauer der Ferien an- zurechnen, wobei wir bemerken, daß die Schulfreiheit an Jahr­marktstagen tunlichst zu beseitigen ist. Wegen der Verteilung der für die Sommer- und Herbstferien bestimmten 6 Wochen verbleibt es auf dem Lande und in Städten mit ländlichen Verhältnissen bei der durch unsere Rundverfügung von 9. Juni 1900 B. 8471 getroffenen Anordnung, wonach für die ein­zelnen Kreisschulinspektionsbezirke Anfang und Dauer der in Frage stehenden Ferien unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse und landwirschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Gemeinden zwar bestimmt sind, aber aus besonderen Gründen, z. B. wegen der Witterungsverhältnisse, eine notwendig ge­wordene Verlegung der Ferien von dem Landrat und Kreis- schulinspektor in gegenseitigem Einvernehmen und nach An­hörung der Ortsschulbehörden vorgenommen werden kann. Selbstverständlich ist hiervon der Königlichen Regierung in jedem einzelnen Falle rechtzeitig Anzeige zu machen. Wenn so bei Bestimmung der Sommer- und Herbstferien je nach den vorwiegenden örtlichen Bedürfnissen die Zeit des Rübenbaues, der Heuernte usw. berücksichtigt und zugleich die Möglichkeit gewährt wird, schon angesetzte Ferien wegen Eintritts unvor­hergesehener Verhältnisse ohne Verzug ausnahmsweise zu ver­legen, so wird es gelingen müssen, die Befreiungen vom Unterrichte zu beseitigen oder doch auf ein verschwindendes Maß herabzumindern und die wünschenswerte Regelmäßigkeit des Schulbesuches zu erreichen. Zu letzterem Zwecke kann auch gestattet werden, daß zur Berücksichtigung landwirtschaftlicher Bedürfnisse während der arbeitsreichen Sommermonate der ge­samte Unterricht unter Einfügung angemessener Pausen zwischen den einzelnen Lektionen auf den Vormittag gelegt wird. Ob für Zeiten dringender wirtschaftlicher Arbeiten ausnahmsweise Halbtagsunterricht zugelaffen werden darf, ist in jedem ein­zelnen Falle unter Berücksichtigung der obwaltenden besonderen Verhältnisse von der Schulaufsichtsbehörde (Regierung) zu ent­scheiden. Es ist jedoch dafür Sorge zu tragen, daß die Kinder der Oberstufe während dieser Zeit mindestens 3 Stunden täg­lich und auch nur an Vormittagen unterrichtet werden. .

* Die Anmeldungen zur Vezttkstierschan in Fulda sind sehr zahlreich eingelaufen und versprechen eine Aus­stellungsleistung, wie sie kaum schon einmal in unserem Land­wirtschaftskammerbezirk geliefert worden ist. Es sind zum Auftrieb am 15. d. Mts. in der Kästanienallee und am Kur­fürstendamm angemeldet: 105 Pferde, 328 Stück Rindvieh Simmentalerschlag, 257 Stück Simmentalerkreuzung, 208 Stück Franken- und Landschlag, 4 Schwälmer, 28 Dogelsberger, zu­sammen 825 Stück Rindvieh, 35 Schweine, 90 Schafe, 32 Ziegen, alles zusammen 1097 Stück. Die drei landwirtschaft­lichen Tage werden daher sehr interessant werden, nicht nur für den Kenner, sondern auch für den Laien, der an den Fortschritten unserer ländlichen Produktionsweise seine Freude hat.

* Ernannt. Lokomotivheizer Ludwig Haas iu Hanau zum Lokomotivführer.

* Kriegsgericht der 21. Division. 5 Monate Gefängnis unter Versetzung in die 2. Klasse erhielt der wegen Diebstahls vorbestrafte Musketier Friedrich H. von der 1. Komp. 166. Rgts., weil er einem zur Uebung eingezogenen Reservisten 13 Mk. gestohlen hat. Dazu kommen noch 3 Tage Gefäng­nis, weil er, obwohl er revierkrank war, sofort aus der Kaserne fortgegangen ist und sich per Droschke nach Kesselstadt begeben hat, wo er im Schwanengärtchen die 13 Mark ver­putzte. Die Musketiere Joseph S. von der 5. und Johann E. von der 4. Komp. der 166er, sowie der Füsilier Heinrich Sch. II. von der 7. Komp. des 80. Rgts. haben zu Pfingsten in Hausen im Westerwald den Befehl eines Gendarmen, nach Hause zu gehen, nicht befolgt. S. wurde dafür mit a Wochen, die beiden anderen mit je 14 Tagen strengen Arrens bestraft.