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anauer K Anzeiger

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Für Stadt- und Landkreis Hanau lOPsg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Psg., im Reklammtheil die Zeile 25 Pfg., .

für Auswärts 35 Pfg.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, V"müwottl. Redakteur. G. S ch r - - r in Hanau.

^r. 154.

Fernsprechanschluß Nr. 605»

Dienstag den 5. Juli

FernspreKanschluß Nr. 605»

1904

Amtliches.

Stadtkreis Banau.

Die Mühlstraste zwischen Leimenstraße und Rosenstrüße wird zwecks Neupflasterung vom 6. d. Mts. ab auf die Dauer von vier Wochen für den öffßttlichen Fuhrverkehr gesperrt.

Hanau den 4. Juli 1904.

Königliche Polizei-Direktion.

P 5407 J. V.: Dir. Hoffmann.

Stadtkreis banau« BelKssntAachungen des Oberbürgermeisteramtes.

BefKNNtmachuRg^

Die Ferien des Stadtausschusses für den Stadtkreis Hanau beginnen am 21. -. Mts. und endigen am 31. kommenven Monats.

Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen Ver­handlung der Regel nach nur in schleunigen Sachen abgehalten treiben.

Aus den Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß.

Hanau den 2. Juli 1904.

Der Vorsitzende des Stadtausschusses.

J. V.: Dr. Eisenach. 12282

--E^^E^--^-^--_J^I^g- .. -Jg

Hus Stadt und £and,

Hanau, den 5. Juli.

Historische GedeMage.

5. Juli 1426. Anfang des Ausbaues der Burg Jesberg. . 5. Juli 1769. Vermählung der Prinzessin Friederike Luise von Hessen-Darmstadt mit dem Prinzen und nachherigen König von Preußen, Friedrich Wilhelm II.

* Theod. Pelissier. Die Lektüre eines kürzlich er­schienenen kleinen Aufsatzes über den Maler Georg Cornicelius hat in mir den Wunsch erregt, auch den Lehrer dieses talentvollen Künstlers dem Bewußtsein der heuti­gen Generation, die der früheren so manche grundlegende Arbeit verdankt, wieder näher zu bringen. Theodor Pelissier, der letzteInspektor" der Kurfürstlichen Zeichen-Akademie zu Hanau, hat vor allem das Verdienst, diese Anstalt aus einem recht ungünstigen Zustand zu ungeahnter Blüte gebracht zu haben. Mehrere Jahre war die Akademie ohne Leiter gewesen, da beruf der Kurfürst von Hessen Pelissier aus Italien, wo er bereits als tüchtiger Portrait- und Landichaftsmaler bekannt, manche schöne Arbeit, zum Teil unter der Protektion der Kur­fürstin, geschaffen hatte. Nicht leicht war der Uebergang aus dem freien, schaffenden Künstlerleben im ewigen Rom zu den ganz anders gearteten, engen Verhältnissen der kleinen Pro- vinzialstadt. Aber die neue Aufgabe nahm alle Kräfte in An­spruch, und so wurde Pelissiers unermüdliche Tätigkeit, unter­stützt durch seine für diese Aufgabe besonders günstigen Geistes­und Charaktereigenschaften, von größtem Erfolge gekrönt, dem auch, besonders in den letzten Lebensjahren, die wohlverdiente Anerkennung zuteil wurde. Mußte er aber um des Amtes wittert bald auf eigenes künstlerisches Schaffen Verzicht leisten, so hatte er dafür die Genugtuung, eine Reihe talentvoller junger Maler in persönlicher Unterweisung heranzubilden. Ihre Namen, ivie Cornicelius, Hausmann, Deicker, Gustav und Louis S p a n g e n b e r g und andere, haben in der Kunst einen guten Klang. Pelissiers Hauptbestreben aber ging dahin, den für Hanau so wichtigen Industriezweig des Gold- und Silberschmied- und Bijouteriegewerbes mit künstlerischem Geiste zu durchdringen, und auch dies ist ihm in hervorragen- d-r Weise geglückt. Längst schon ist die stattliche und eindrucks­volle Gestatt des Akademieinspektors den Blicken der Lebenden entschwunden- aber gewiß werden sich noch manche seines treff­lichen Charakters, seines liebenswürdigen Wesens und seines sprühenden Humors gerne erinnern.

* Die Gerichtsferien beginnen, wie.in den früheren Jahren, am 15. Jnli und dauern bis zum 15. September. Während derselben werden nur inFeriensachen" Termine ab- gehalien und Entscheidungen erlassen. Feriensachen sind (nach St 202 des Gcrichtsverfassungsgesetzes): Strafsachen, Arrest- ürafen (einstweilige Verfügungen), Meß- und Marktsachen, Mietsstreitigkeiten, (einschließlich Räumungs- und Retentions- Klagesachen), Wechselsachen und Bausachen, soweit über Fort- sktzung eines angefangenen Baues gestritten wird. Das Ge­richt bezw. dessen Vorsitzender kann auf Antrag auch andere

schleunige Sachen alsFeriensachen" bezeichnen. Aus-das Mahn-, Zwangsvollstreckungs- und Konkursverfahren sind die Ferien ohne Einfluß.

* Behufs Ergreifung von Matzregeln gegen die Verunreinigung des Mains durch Fabrikabwässer richteten Schenk u. Gen. in Frankfurt 6. M., Fischer- und Schiffergenossenschaften, sowie Badeanstaltsbesitzer, eine Petition an den Reichstag, die auch dem Abgeordnetenhaus« zugestellt wurde. Die Petition führt aus, daß seit Jahren das Mainwasser in ganz erheblicher Weise durch die oberhalb Frankfurts in Offen- bach, Fechenheim, Mühlheim, Steckfladt und Damm Gelegenen Industrieanlagen (chemische Anilinfarbenfabriken, Gerbereien, Färbereien, Papierfabriken und dergleichen), welche die bei dem Betriebe derartiger Fabriken entstehenden Abwässer mittels Abfluß­kanäle in den Main einlaufen lassen, verunreinigt wird. Um nun den besprochenen Uebelstand nach Möglichkeit zu beseitigen, halten die Frankfurter Interessenten zur Selbsthilfe greifen zu sollen geglaubt und über die oberhalb Frankfurts in den Main eingeleiteten Fabrikabwässer direkt beim Einlauf in den Fluß Beobachtungen anstellen lassen. Bei einem -solchen Verlache wurden am 19. August v. I. aus einem direkt vom Farbwerk Mühlheim in den Main geleiteten Akflußkanal- Wasserproben geschöpft und dieselben dem chemiich-tcchmschen und hygienischen Institut der Herren Dr. Popp und Dr. Becker, vereidigten Chemikern zu Frankfurt a. M., zur Begutachtung übersandt: Das Institut erstattete am 2. Oktober v. I. ein ausführliches Gutachten. Die Petition gipfelte in dem Gesuche, hschgemigtest bei den Bundesregierungen insbesondere bei denjenigen von Preußen, Bayern unb Hessen dahin zu wirken, daß die erörterten Mißstände beseitigt werden, evontueüLurch an Ort und Stelle in Gegenwart von Sachverständigen vorzunehmende Revision der benannten Fabriken, um die etwa erforderlichen Verbesserungen in der Abflußvorrichtung durch Anlegung einer größeren Zahl von Klärgruben herbeizufühöen, oder durch weitere einschränkende Bestimmungen die Klärung der Abwässer bezw. die Reinigung der Kanalabgänge den Fabrikbesitzern und den in Betracht kommenden Ortschaften vorzuschreihnt." In der Agrarkommilsion des Abgeordnetenhauses kam die Sache zur Ver­handlung. Der Berichterstatter Abg. Engelsmann bemerkte noch hierzu, daß in dem Gutachten über die Wasserproben von dem chemisch-technischen und hygienischen JMtut der Herren Dr. Popp ustb Dr. Becker, vereidigten Chemikern zu Frank­furt a. M., wohl die hohe Färbung des Mainwassers kon­statiert ist, die fürBadende unangenehm empfunden werden kann", daß aber keine giftigen Substanzen darin enthalten seien und eine Schädlichkeit nicht vorhanden ist. Nach Er­kundigungen des Berichterstatters in Frankfurt a. M. und Umgegend sei sicher, daß der Main nicht mehr daS idyllische Gewässer ist und auch sein kann, das er früher gewesen; darüber darf man sich keiner Illusion hingeben. Die Klarheit unb Durchsichtigkeit des Mainwassers bei Frankfurt g. M. wäre dahin für alle Zeiten und mit der Ausdehnung der Kanalisation des Fluffes wachsen naturgemäß auch die Miß- stände. Aber wichtig wäre es, daß dieselben nicht sanitäre Nachteile im Gefolge hätten. Die Frequenz der Badeanstalten, welche, soviel bekannt, stetig zunimmt, b?wAst/daß das Publi­kum sich den bestehenden Verhältnissen anbeauemt; diese im Einvernehmen der Staaten mit den Städten unb den großen Industrien erträglich zu erhalten oder zu gestalten, müsse die Aufgabe der Regierung fein. Berichterstatter bemerkte nochmals, daß die Petition eigentlich an den Reichstag gelangt sei und daß dem Hause der Abgeordneten davon 100 Exemplare zugesandt seien.

Der Herr Kommissar des Ministeriums für Handel und Gewerbe gab folgende Erklärung ab:Daß das Wasser des Mains durch die Abwässer der am Flusse gelegenen industriellen Anlagen und Ortschaften, insbesondere der größeren Städte erheblich verunreinigt ist, wird von der Staatsregierung aner­kannt. Schon seit Fahren sind die Behörden im Regierungs­bezirk Wiesbaden bemüht, Abhilfe zu schaffen. Wenn diese Bemühungen bisher verhältnismäßig wenig Erfolg gehabt haben, so liegt dies einmal daran, daß-der Main bereits sehr verunreinigt aus dem bayerischen und hessischen Staatsgebiet in den Regierungsbezirk Wiesbaden einiriit, und ferner daran, daß den örtlichen Behörden begreiflicherweise nicht immer die­jenigen Fachkenntnisse zu Gebote stellen, ohne welche sich zweck­mäßige Vorschriften über die Reinigung der außerordentlich mannigfaltigen und verschiedenartig zusammengesetzten Abwässer nicht treffen lassen. Umer diesen Umständen vt bereits im vergangenen Herbst von den Herren Ressortministern die hiesige, dem Herrn Medizinalminister nnierstellte Königliche Vcrlnchs- und Pcüfnngsanstalt für Wasserversorgung und Abwässerbe- seitigung beauftragt worden, sich auf Grund örtlicher Prüfung über die Verunreinigung des Mains und die zur Beseitigung der vorhandenen Mißstände erforderlichen Maßregeln gutacht­lich zu äußeren. Infolge dieses Auftrages hat die bezeichnete Anstalt zunächst im November v. J. eine inform"o O' e Be­

sichtigung des Mains von Seligenstadt abwärts bis zur Ein­mündung in den Rbein vorgenommen und mit einem vor­läufigen Gutachten einen Arbeitsplan für eine im laufenden Sommer auszuführende gründliche llntersuchuntz des Main­laufes und der ihn verunreinigenden Zuflüsse vorgelegt. Diese Untersuchung soll im Einvernehmen mit der Königlich bayerischen und der Großherzoglich hessischen Regierung auf der ganzen Stremstrecke von Stockstadt (bei Aschaffenburg) abwärts bis zur Einmyndung in den Rhein vorgenommeir werden. Von dem Ergebnis dieser Untersuchung werden die weiteren Maß­regeln abhängen, die im Einvernehmen mit den beiden vorge­nannten Bundesregierungen zur Durchführung konmen müssen." Nach den befriedigenden Erklärungen des Herrn Regierungs- kommissars wurde von dem Berichterstatter und einem Mit- gliede der Kommission der Antrag gestellt, dem Hohen Hause vorzuschlagen: die Petition der Königlichen Staatsregierung als Material zu überweisen. Eine Diskussion fand nicht statt und wurde der Antrag des Berichterstatters einstimmig ange­nommen. , Die Kommission beantragte daher: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: die Petition der König­lichen Staatsregierung als Material zu überweisen.

* Vergehen gegen das Pretzgesetz und Beleidi­gung. Der Buchdruckercibcsitzer Friedrich E b e r l i n g von Fechenheim, Herausgeber des dortigen sozialdemokratischen Wochenblattes, war in drei Fällen des Vergehens gegen daß Preßgesetz und in 1 Falle der Beleidigung augeklagt. Er hatte während der im März d. Js. in Fechenheim stattge- habten Gemeindewahlen auf zwei- in seiner Druckerei Herge- fteHlen Fugblättern den Verfasser und Drucker nicht angegeben. Diese Flugblätter waren schlimme Pamphlete, die Einziehung und Konfiskation des Satzes wurde vom - Amtsgericht in Bergen alsbald yngeordnet. Als sich die Polizeikommission in die Druckerei begab, um den Satz unb eventuell noch vor­handene Exemplare zu konfiszieren, gab E. an, daß der Satz nicht^inehr worhanden sei; bei näherer Durchsuchung wurde der Satz doch uoH gefunden und der Beamte schickte sich nun­mehr an, den Satz mitzurrehmcu. E. protestierte b«gegen unb warf ihn schließlich im Zorn zur Erde, sodaß die Buchstaben durcheinandersielen unb von einer Konfiskalion nicht mehr die Rede sein konnte. Am nächsten Tage erfclien dann im Fechenheimer Wochenblatt ein Artikel, der in höhnischen und beleidigenden Wendungen gegen die Polizei die Leser von bem Vorfall in Kenntnis setzte. Der Angeklagte gab gestern vor der Strafkammer an, daß die llnterschriften auf dem einen Flugblatt, das ein beleidigendes Gesicht enthielt, deshalb weg- blieb, weil der Verfasser, ein gewiffer Müller, der gegenwärtig wegen Bettelei im Gefängnis fitzt, die Verantwortung zu tragen erklärte.. Bei dem andern Flugblatt handelte es sich um ein aus der Zeitung genommenes Inserat, von dem S'parat- abdrücke hergestellt wurden; hier sei die Weglaffung ein Ver­sehen. Das Gericht erkannte gegen den ?lngeklagteu wegen zweier Vergehen gegen das Preßgesetz auf 15 Mk., wegen öffentlicher Beleidigung auf 30 Mk. Geldstrafe. Der Polizei wirb die Publtkationsbefugnis des Urteils, soweit es die Be­leidigung betrifft, zugesprochrir und zwar imHanauer An­zeiger" und intFeckenheimer Wochenblatt". Die Verhand­lung gegen den Müller mußte vertagt werden, b« derselbe zum Termin nicht erschienen war.

* Sommertheater . Die am Sonntag gur Aufführung gelangenden Stücke waren gut besucht und iaub namentlich die hübsche GesangsposseDer Walzerkönig" vielen Beifall. Ganz befonberS taten sich Herr und Frau Kraus, Herr und Frau Heuß durch ihr flottes Spiel und hübsche Gesangseinlagen hervor. Auch die am Montag ftaiigefunbcHe Wiederholung des DolksstückesIm Edelgrund und tiefen Wald", oderDie Bufchlisl" war gut besucht und wurden die Darsteller sogar auf offener Szene mit Beifall überschüttet. Frau Heuß als Duschlisl war wieder so recht in ihrem Element, ffe spielte und fang entzückend; Herr )enß als Jakob stand ihr trefflich zur Seite. Prächtige Leistungen waren die Müllerin der Frau Kraus, der Förster deS Herrn Kraus und. der Anton des Herrn Robert. Von den bis jeyt gegebenen Bolksstücken fand dieses den größten Beifall. Mittwoch abend kommt bei er­mäßigten Preisen die am Freitag mit so großem Beifall ge­gebene Sudermannsche KomödieDie Schmetlerlingsschlacht" nochmals znr Anfführung und weifen wir heute schon darauf hin.

25 jähriges Iubilättm. Der Goldarbeiter Friedrich Nikolaus, Hsspiialstraße 32, bei der Firma Drescher u. Kiefer beschäftigt, begeht, wie man uns mittelst, heute Diens­tag fein 25 jähriges Jubiläum.

* Frankfurter Obstmarkt. Bei der Zeutralstellc für Obstverwertung liefen auch in dieser Woche Angebote und tttaiffrngeii wieder recht zahlreich ein, und Abschlüsse fanden in allen Obstarten statt. In Brombeeren bleibt das Angebot bedeutend hinter der Nachfrage zurück, ebenso in Mostäpfeln, worin auch schon sehr große Nachfrage uorliegf. Die Durch-