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Waisenhauses in Hanau.
„ Amtliches Organ sät AM- «O Landkreis Sans«.
„ Derüntmertl. Redalteur: G. Schre^cker ht Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belle,nsüscher Verlage.
Nv. 128 FernsprechansKlnß Nr. 506,
Amtliches.
Candkreis Danau«
BelaulllmachussoW des Könitzl. Landratsamtes.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, das von den Pächtern der Landwege-Grasnutzungen für das laufende Jahr einzu- ziehende Pachtgeld binnen visvzehrr Tsgerr an die Kreis- Kommunalkasse abführen zu lassen.
Hanau den 31. Mai 1904.
Der Königliche Landrat.
A 2397 v. Beckerath.
Der Metzger Leopold Strauß zu Mederroden- hoch beabsichtigt auf seinem dortigen Grundstück, Kartenblatt K Nr. 824 (Brandversicherungs-Nr. 85) den Bau eines Schlachthauses.
Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Einwendungen gegen die Anlage, zu welcher die Zeichnungen und Beschreibungen im Bureau des Kreisausschusses hier offen liegen, binnen 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen sind.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird Termin auf
Samstag den 18. Juni d. Js., vormittags 10 Uhr, in das Bureau des Kreis-Ausschusses anberaumt. Die Interessenten werden mit dem Bemerken vorgeladen, daß im Falle ihres Nichterscheinens gleichwohl mit der Erörterung der erhobenen Einwendungen vorgegangen werden wird.
Hanau den 30. Mai 1904.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.
J97rA2322 v. Beckerath. 10298
LMMMMr Merrill §11101.
Seitens des landw. Kreisvereins findet am Sonntag den 5. Juni d. Js. eine Besichtigung der Domänen Kinzigheimerhof und B aiersröderhof sowie der Molkerei Roßdorf und bäuerlicher Wirtschaften bei Roßdorf, Bulterstadt, Ober- und Nieberisstg- Heim und Bruchköbel statt.
Treffpunkt der Teilnehmer um 2 Uhr nachmittags auf Domäne Kinzigheimerhof.
Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in ihren Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen.
Hanau den 28. Mai 1904.
Der Königliche Landrat.
v. Beckerath.
Mus Stadt und Cand,
Hanau, den 3. Juni. Die Gewerbeaussicht im Regierungsbezirk
Cassel 1903.
0 Die Gewerbeaufsicht im Regierungs-Bezirk Cassel unterstand auch im vergangenen Jahre dem Regierungs- und Gewerberat Steinbrück in Cassel. In der Organisation der Inspektion ist eine Aenderung nicht eingetreten. Der setzt von dem genannten Gewerberat erstattete Bericht für 1903 bezeichnet im Eingänge die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Gewerbe- aufstchtsbcamten, den Arbeitgebern und den Arbeitern als zufriedenstellend. Die Beamten haben während und außer der Zeit, der festgesetzten Sprechstunden 265 (1902: 293) Arbeit- acbern und 81 (1902: 58) Arbeitern mit Rat beigestanden. Bon den Fabriken und den ihnen gleichgestellten Anlagen sind c . Prozent mit 81,4 Prozent der in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter revidiert worden. Von den Fabriken und ihnen gleichgestellten Anlagen, welche jugendliche Arbeiter beschäftigen, sind 61,7 Prozent der Betriebe mit 82,8 Prozent der in diesen Anlagen beschäftigten Jugendlichen und von den Betrieben der genannten Art, in denen Arbeiterinnen beschäftigt werden, sind 72,9 Prozent mit 92,7 Prozent der in den Anlagen vorhandenen Arbeiterinnen revidiert worden.
Die Zahl der jugendlichen Arbeiter beiderlei Geschlechts die im Berichtsjahre 5133 betrug, hat im Vergleich zum Vorjahr einen größeren Zuwachs erfahren, wie die Zahl der Arbeiter überhaupt. Die Zunahme betrügt 9,8 Prozent, wobei zu berücksichtigen ist, daß der Vergleich mit dem Jahre 1902, einem Jahre des erheblich verminderten Geschäftsverkehrs, an- gestellt wird, in dem ein* Abnahme der gewerblich beschäftigten
Freitag den 3. Juni
jugendlichen Arbeiter von 6 Prozent festgestellt wurde. Abgenommen hat die Zahl der jugendlichen Arbeiter in den Betrieben der chemischen Industrie, im Baugewerbe und im Polygraphischen Gewerbe, während in den Ziegeleien und den Glashütten, in den Betrieben für die Metallverarbeitung, in der Textilindustrie, der Papier- und Lederindustrie, der Holz- und Schnitzstoffe die Zahl der jugendlichen Arbeiter sich vermehrt hat. — Die Zahl der beschäftigten Kinder ist von 58 auf 104 gestiegen. In 136 Anlagen wurden 269 Zuwiderhandlungen gegen die Schutzbestimmungen für jugendliche Arbeiter, und zwar vorwiegend ungenügende Führung der Arbeitsbücher und der Aushänge festgestellt. Aus Anlaß solcher Verstöße wurde dann Strafantrag gestellt, wenn die Nachholung der aus Unachtsamkeit unterlassenen Eintragungen nicht umgehend erfolgte. Im ganzen erfolgten 30 Bestrafungen. Die Beschäftigungsart jugendlicher Arbeiter mußte wiederholt beanstandet werden. In mehreren Anlagen fanden noch junge Leute.als Kesselheizer Verwendung, die nicht einmal das 16. Lebensjahr erreicht hatten. Es wurde dafür gesorgt, daß sie durch ältere, zuverlässige Personen ersetzt wurden. Von vielen Arbeitgebern wird über die zunehmende Schwierigkeit geklagt, die jungen Leute, welche sich dem elterlichen Einflüsse zu stütz entziehen, in Zucht und Ordnung zu halten. Die Stadt Eschwege hat nach dein Vorbild anderer Städte ein Sonntagsheim für Lehrlinge eingerichtet, um ihnen an den Sonntagabenden Unterhaltungen mannigfacher Art zu bieten.
In 506 (1902: 505) Fabriken und diesen gleichgestellten Anlagen wurden 9169 (8971) Arbeiterinnen beschäftigt; davon sind 359 (292) Anlagen mit 8501 (7401) Arbeiterinnen besichtigt worden. Die Anzahl der erwachsenen Arbeiterinnen ist um 198 Personen oder 2,2 Prozent gegen 1902 gestiegen. Der Zuwachs entfällt hauptsächlich auf die Betriebe für die Metallverarbeitung, auf die chemische Industrie, die Papierindustrie und die Lederindustrie; er ist auf vermehrtes Arbeitsbedürfnis sowie auf die Vergrößerung bestehender und die Errichtung neuer Betriebe zurückzuführen. Außer den Zuwiderhandlungen gegen die Formvorschriften wurden noch festgestellt: Verkürzungen der Mittagspause, unerlaubte Ueber- arbeit an Samstagen und am Vorabende vor dem Himmelfahrtstag über 5'st Uhr, sowie die unerlaubte Beschäftigung an Wochentagen über 8*Ä Uhr abends. 5 Betriebsleiter sind bestraft worden, während in 3 Fällen das Strafverfahren noch schwebt. Die Zahl der von der höheren Verwaltungsbehörde und von den unteren Verwaltungsbehörden erteilten Ausnahmebewilligungen für Ueberarbeit von Arbeiterinnen betrug 37 mit 22 821,5 UeberftunbeH. Die Mehrzahl der Ueberarbeitsanträge wurde mit Arbeitsüberhäufung infolge eiliger Aufträge begründet.
Die Zahl der erwachsenen männlichen Arbeiter (40 470) ist gegen das Vorjahr um 2659 (7 Proz.) gestiegen. Die Zunahme ist zum Teil dem Umstände zuzuschreiben, daß die Arbeiter der Eisenbahnwerkstätten und die Arbeiter der Stangen- zubereitungsanstalt der Kaiserlichen Post zu Fulda mit ausgenommen sind; zum Teil sind die Neuzründung einer großen Kartonuagefabrik und andere Beiriebsemrichtungen von Einfluß gewesen. Durch die seitens der Ortspolizeibehörden eingehend vorgenommene Aufnahme der Betriebe für die Gewerbestatistik hat sich für die Ziegeleien und Steinbrüche ein erhebliches Mehr ergeben. Außerdem hat die vermehrte Arbeitsgelegenheit und gute Geschäftslage in einigen großen Betrieben zum Anwachsen der Arbeiterzahl Beigetragen. Hierzu gehören z. B. die Basaltsteinbrüche, welche Pflastersteine und Steinschlag lieferten, eine Anilinfarbenfabrik und zwei Gummi- warenfabriken. Einige Webereien waren so stark beschäftigt, daß es an geübten Arbeitern fehlte. Die allgemeine Geschäftslage aber hat sich nach Ansicht deS Berichtes wenig gebessert. Die Arbeiterentlassungen wegen Arbeitsmangels sind durch Arbeitsgelegenheit in anderen Betrieben ausgeglichen. Ikur wenige Betrieben, haben zeitweise mit verkürzten Schichten gearbeitet. Arbeitsschichten in der Woche sind regelmäßig gekürzt worden, um einer Überproduktion vorzubeugen und den Vereinbarungen der Fabrikanten-Vereinigung nachzuksmmen, welche den alten Fabriken eine zwölsprozentige, den neuen Fabriken und denjenigen alten Fabriken, welche in letzter Zeit eine Erweiterung vorgenommen hatten, eine 18prozentige Betriebs-Einschränkung vorschreiben. Eine Schuhfabrik in Cassel hat im Berichtsjahre die sogen, englische Arbeitszeit, von 7 Uhr vormittags bis 4'/, Uhr nachmittags mit nur halbstündiger Mittagspause für die erwachsenen männlichen und weiblichen Arbeiter und mit l^zftünbiger Mittagspause für die jugendlichen Arbeiter mit Erfolg eingeführt, so daß erwartet werden kann, daß andere Firmen diesem Beispiele folgen werden. Besonderes Gewicht wurde aus die genaue Durchführung der Bekanntmachung, betr. Einrichtung und Betrieb von Steinbrüchen und Steinhauereien, vom 20. März 1902 gelegt. Die Unternehmer der Steinbrüche waren
Fernsprechanschluß Nr. 506. 1904
meistens der Meinung, daß die festgesetzten MaximalarbeitS- zeiten überschritten werden dürfen, wenn die in Betracht kommenden Leute nicht ausschließlich mit den unter Schutz gestellten Arbeiten, sondern gelegentlich noch mit anderen Dienstleistungen beschäftigt würden. Dieser Auffassung haben sich die Gerichte nicht angeschlossen, und sie haben die zur Anzeige gebrachten Schuldigen verurteilt. Eine kleine Zahl von Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über die Sonntagsruhe waren geringfügiger Natur.
Unter den Streiks, die im Berichtsjahre zu verzeichnen waren, war besonders derjenige der Tischler von Bedeutung, der sich aus 76 Tischlereibetriebe erstreckte und über 6 Monate dauerte. Im Verlaufe des Streiks kam es zur Aussperrung der organisierten Bauhandwerker. Die Staatsanwaltschaft ist wegen Mißhandlung und Bedrohung Arbeitswilliger anläßlich" dieses Ausstandes in 49 Fällen in Anspruch genommen worden. Die Summe der Arbeitslöhne, welche den Arbeitern aus der Stadt Cassel und aus deren nächster Umgebung durch die bezeichneten Ausstände verloren gegangen ist, beziffert der Gewerberat auf annähernd ^2 Million Mark.
Zahlenmäßige Nachweise über die im Berichtsjahre gemeldeten Unfälle enthält der Bericht nicht. Von^den Todesfällen ist der größere Teil im Baugewerbe durch Sturz verursacht worden; der nächstgrößte Anteil entfällt auf die Betriebe der Steinbrüche und der Ziegelei-Lehmgruben. Die meisten schweren Unfälle ereigneten sich an Holzbearbeitungsmaschinen, die, wie der Bericht sagt, von den Arbeitern mit einem unerklärlichen Leichtsinne bedient werden. Wegen Nichtbefolgung der zur Verhütung von Unsälleu bestehenden Vorschriften wurde eine Anzahl von Unternehmern mit Geldstrafen in Höhe von 3 bis 30 Mk. bestraft. „Die Arbeiter in den Stein- und Lehmbrüchen verhalten sich gegen die ihnen drohenden Gefahren sehr gleichgültig, was um so bedenklicher ist, als diese Betriebe oft weit ab von den Verkehrswegen liegen." In vielen Fabriken sind außer den notwendigen Unfallverhütungs-Vorschriften an deutlich sichtbaren Stellen und in auffälliger Schrift Aushänge angebracht worden, welche vor besonderen Betriesgefahren warnen.
Der Beseitigung gesundheitsschädlicher Einflüsse in den Fabriken haben die Aufsichtsbeamten rege Aufmerksamkeit gewidmet. U. a. wurden die grundsätzlichen Anforderungen, die im vorigen Jahre an die hygienischen Einrichtungen der Arbeitsräume in den Hanauer Bijouterie- Fabriken gestellt worden waren, nach Maßgabe der in den einzelnen Betrieben obwaltenden Verhältnisse zur Ausführung gebracht. In den Zigarrenfabriken sind zur ununterbrochenen Lüftung verstellbare Kippfenster mit Seiten- abschluß mit gutem Erfolg eingeführt worden. Erhebliche Schwierigkeiten werden den Bemühungen, bessere Verhältnisse in den Schleifer- und Polierwerkstätten herbeizuführen, durch die Abgeneigtheit der Arbeiter selbst entgegengestellt. Es ist nur zu oft beobachtet worden, daß sie die nach jahrelangem Drängen beschaffte Entstaubungs- und Entlüftungseinrichtungen der Arbeitsräume beseitigen oder außer Tätigkeit setzen. Hinsichtlich der Errichtung neuer und Verbesserung vorhandener Speise und Aufenthaltsräume fand sich bei dm Unternehmern größeres Entgegenkommen. Auch die Zahl der Fabriken, welche den Arbeitern Brause- oder Wannenbäder zur Verfügung stellen, ist im Wachsen begriffen. Dasselbe gilt von den Neueinrichtungen der Arbeiterwaschgelegenheit in den Arbeitsräumen oder in ihrer Nähe.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Arbeiterbevölkerung haben im Berichtsjahre keine nennenswerte Aufbesserung erfahren. In mehreren Cigarrenfabriken ging der Verdienst sogar zeitweise etwas zurück, weil Arbeitseinschränkungen statt- finden mußten. In einigen Webereien wurde der Verdienst durch verlängerte Arbeitszeit vermehrt. Die kleineren Betriebe der Kleineisenindustrie im Kreise Schmalkalden befinden sich in sehr gedrückter Lage. Die kaufmännisch geleiteten Betriebe machen den anderen, welche sich den Verdienst durch Ueberproduktion und billige Arbeit unter einander schmälern, so große Konkurrenz, daß die Arbeiter nicht mehr nach der bei der Arbeit aufgemenbeten Mühe entlohnt werden. Aufwendungen für Wohlfahrtszwecke zu Gunsten der Arbeiter seitens der Arbeitgeber kann der Bericht in einer erfreulichen Zahl aufführen.
Historische Gedenktage.
o. Juni 1463 starb Prinz Friedrich von Hessen, Ludwig I. (des Friedfertigen) vierter Sohn, in einem Alter von .19 Jahren. Seine älteren Brüder waren Ludwig H. (von Niederhessen, Großvater Philipps des Großmütigen), Heinrich III. (»on Oberhessen) und Hermann, Erzbischof und Kurkürst von Köln.