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Erstes Blatt

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Amelger

SezugS-rrkSr

Lierickjährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., flr eu§- wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Poßaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Genttkl-Anzeiger

Grdmckt und serlegt in der Buchdruckern des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches SiM ßr §tüt- M LmLlrrers Hm«

EiurSckungsgebühr

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- grspaltmePetitznle oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfz., im ReAmuentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!» Redakteurr G. Schreckte iu Hauau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Verlage.

Nr. 114

FernsPreHanschlaß Nr. 605»

Dienstag den 17. Mai

Ferus-reckanschluß Nr. 665. 1904

Amtliches.

LanÄKneis Danau.

BelaMmachungeu des Königl. Landratsamtes.

Die Herren Minister des Innern und der öffentlichen Ar­beiten haben für die Kraftfahrzeuge im Negierungsbefirk Dreslau die weiteren Erkennungsnummern K 1001 1800, für solche im Regierungsbezirk Liegnitz die weiteren Nummern K 8011000 und für Wiche im Regierungsbezirk Osnabrück die weiteren Nummern 8 14011500 überwiesen.

Hanau den 13. Mai 1904.

Der Königliche Landrat.

V 3025 J. A.: Conrad, Kreisfekretär.

Stadtkreis Danau» ZekanRtWachulWli des Oberbürgermeisteramtes.

BekENtwachNug.

Wir empfehlen dringend, bei ansteckenden Krankheiten zur Desinfektion der Wohnungen und der Wohnungseinrichtungen die städtische Desinfeklions-Anffalt zu benutzen. Anmeldungen wolle man an das Stadibauamt richten. Für die Benutzung der Anstalt sind irgend welche Kosten nicht zu entrichten.

Hanan den 13. Mai 1904.

Der Magistrat.

______Dr. Gebeschus. 9174

Bekanntmachung.

Betreffend; Die Maßregeln zur Abwehr und Wterdrückung der Schweinepest, (Schweineseuche).

^Nachdem in Utphe (Kreis Gießen) die Schweinepest (Schweineseuche) ausgebrochen ist, werden auf Grund des § 9 des Ausschreibens Großh. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1895 zur Nr. M. d. J. 20929, betreffend Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Schweinepest für den Kreis Friedberg folgende Anordnungen erfassen mit dem Anfügen, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften nach §S 65, Ziffer 2 und 66 des Reichsviehfeuchengesetzes mit Geldstrafe oder Haft, wissentliche Verletzungen dieser Vorschriften gemäß § 365 St.-R.-B. mit Gefängnis bestraft werden.

1. Händler, welche Schweine feilbieten oder solche von Ort zu Ort transportieren oder transportieren lassen, müssen mit Gesundheitsscheinen versehen sein, worin von dem be­amteten Tierarzt bescheinigt ist, daß die Schweine aus hessischen unverseuchten Zuchten stammen oder seit ihrer Einführung in hessische Gebietsteile mindestens 12 Tage in seuchefreiem Zu­stande zugebracht haben und gegenwärtig frei von einer Seuche sind.

Diese Gesundheitsscheine haben eine Gültigkeit von 3 Tagen, nach deren Ablauf auf ihnen durch den beamteten Tierarzt zu bescheinigen ist, daß eine abermalige Untersuchung der Schweine staltgefunden und die Seuckenfreiheit derselben ergeben hat.

2. Auf den Gesundheitsscheinen müssen die Schweine, soviel als angängig, bezeichnet und ihre Zahl genau angegeben sein. Ueber etwaige Abgänge aus den Transporten durch Verkauf oder Krepieren hat sich der betr. Händler durch Bescheinigungen der beireffenden Ortsbehörden oder des beamteten Tierarztes auszuweisen.

3. Sowohl die Gesnndheitsscheine wie die Bescheinigungen über die Abgänge aus den Transporten hat der Begleiter der­selben stets mit sich zu führen.

*. Krepiert ein Schwein aus einem solchen Transport, so sit Unverzüglich der Kreisveterinärarzt zur Feststellung der Todesursache zuzuziehen. Bevor diese Feststellung staltgefunden hat, darf ein Verkauf aus dem betr. Transport oder ein Fort- brmgen desselben oder einzelner Tiere daraus nicht stattfinden. Dieser Maßnahme, sowie der nach Feststellung einer Seuche angeordneten Gehöftsiperre bleiben die sämtlichen Schweine s -^iMen Transports so lange unterworfen, bis die Seuche seitigt ist "^ aöe ^fahr einer Weilerverbreitung derselben be-

,° Auf Mastschweine, welche zum Zweck der Schlachtung transportiert werden, finden die im Vorhergehenden enthaltenen keine Anwendung.

^Feststellung der Todesursache eingegangener Schweine Ziffer 4 gegenwärtigen Ausschreibens hat auf Kosten

, Verkauf von Schweinen im Umherziehen wird bis zum JM 1904 untersagt.

Er'edberg deu 9. Mai 1904.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Fey. V 3347

Hus Stadt und £and.

Hanau, 17. Mai.

Historische Gedenktage.

17. Mai 1476 starb zu Fulda Reinhard, Graf von Weilnau, der Letzte dieses Namens, und zugleich der Letzte aus dem Geschlechte der im Hauptstamme bereits 1388 ausge­storbenen Grafen von Dietz.

Aus dem Grrrchtslaa!.

Sitzung der Strafkammer I vom 16. Mai.

Nächtliche Bahnhofsbesucher.

In der Nacht vom 14. zum 15. August v. J. kamen mehrere junge Leute auf den Westbahnhof, "die dort ziemlich laut wurden. Die diensthabenden Beamten wiesen die Lärm- macher fort, worauf diese in das Theater-Cafs gingen und dort das gehabte Ereignis besprachen. Hier kamen sie zu der Ansicht, daß ihnen auf dem Bahnhof eigentlich furchtbar Un­recht geschehen wäre, und zwei davon, der Kaufmann H. von hier und sein Kollege I. von der Mainkur, gingen auf den Bahnhof zurück, um dort gegen die stattgehabte Ausweisung Protest einzulegen. Der Weichensteller führte sie auf Ver­langen zu dem diensthabenden Stations-Assistenten, der den Beschwerdeführern bedeutete, wenn sie was wollten, sollten sie am nächsten Morgen kommen und sie mehrmals aufforderte, den Bahnhof zu verlassen. Weil H. und I. der Aufforderung nicht Folge leisteten, wurden sie des gemeinschaftlichen Haus­friedensbruchs angeklagt, das Schöffengericht sprach sie aber frei, weil es annahm, daß den Angeklagten das Bewußisein der Rechlswidrigkeit ihrer Handlungsweise gefehlt, habe. Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung wird ver­worfen.

Körperverletzung.

Am 4. Februar kam der Backsteinmeister B. zu Enkheim mit dem Zimmermann G. daselbst im Wirtshause in einen Wortstreit, wobei B. den G. mit schimpflichen Beleidigungen überhäufte. G. nahm hierauf ein Bierglas und schlug es dem B. auf den Kopf, daß er eine Wunde daoonlrug. Weil G. so erheblich gereizt wurde, kommt er mit 50 Mk. Geldstrafe davon.

Unterschiedliches Gewicht.

Der Landwirt K. von Kilianstädten verkaufte am 23. Fe­bruar d. I. dem Gastwirt H. in dessen Wirtschaft hier ein Quantum Kartoffeln von 748 Pfund. Da augenblicklich keine Waage zur Hand war, so wurden die Kartoffeln ungewogen in den Keller gebracht, trotzdem der Wirt seine Bedenken äußerte, daß das Gewicht stimmte, denn das Quantum schien ihm zu gering. Am andern Tag wog der Käufer die Kar­toffeln nach und an dem angegebenen Gewicht fehlten nicht weniger als 200 Pfd. Das schien dem Gastwirt die Mogelei denn doch etwas zu weit getrieben und er machte gegen den Verkäufer Anzeige wegen Betrugs, welcher vom Schöffengericht mit 20 M. be­straft wurde. Er legte Berufung ein und behauptet heule, er habe zu Hause sämtliche Säcke im Keller nachgewogen und jedes einzelne Gewicht in seinem Notizbuch aufgeschrieben. Es sei ihm gar nicht eingefallen, jemand betrügen zu wollen, der Fehler im Wiegen müsse bei dem Gastwirt gemacht worden sein. Er habe ja auch gleich gesagt, man solle die Kartoffeln nachwiegen, er sei sich seiner Sache sicher. Das Gericht nimmt an, daß hier nicht aufgeklärt ist, wer falsch gewogen hat und spricht den Angeklagten frei.

Eine Strafsache von Bergen wurde nach längerer Ver­handlung vertagt.

* Fimde. Auf dem Felddisirikte der Domäne Baiers- röderhof wurden s. Z. die Scherben einer großen Hallstau- urne gefunden und vom Hauauer Geschichisverein erworben. Die Zusammensetzung der Scherben ergab ^ einer schön­verzierten 35 cm hohen Graburue. Ihre Oberfläche ist durch tiefschwarze mit Graphit gefärbte Längs- und Querstreifen in mehrere Felder geteilt, die verichiedenartige Ornamente zeigen. In der Nähe der Scherben fand sich ein Erdklumpen, der genau in das Bodenstück der Urne paßte. In demselben steckten 125 kleine durchbohrte Bernstcinperlen und ein mit drei Lochern versehenes plattenförmiges Bernsteinstück. Dasselbe ist offenbar das Miitelsiück der dreireihigen Bernsteinhalskette.

* Berschönerungsv-rein. In der die herrlichsten Waldwege enthaltenden Bu lau wird der Verschönerungsverein unter Aufwendung beträchtlicher Mittel Renovierungen von Wegen, Stegen rc. vornehmen lassen; an der Klosterruine Woll- gang, an der Bismarckeiche, der Schlangenbuche und der Kasier- eiche stehen Renovierungen bevor, die jedenfalls von unserer sich an Spaziergängcu ergötzenden Hanauer Einwohnerschaft dank­

bar begrüßt werden dürften. Auch am Kohlbrunneu wird der Verschönerungsverein mit helfender Hand eingreifen, da dort manches vor dem Verfalle zu bewahren ist. Aus diesen kurzen Darlegungen ist zu ersehen, daß die Aufgaben und Ziele des Vereins mannigfaltige sind. Während in den letzten Jahren unser reizender Schloßpark durch den Verein wesent­liche Bereicherung durch einige Prunkstücke (Vase, Rosenlaube) erfuhr, soll nun auch unsere Waldumgebung bedacht werden.

* 40. Tonkünstler Fest vom 27. Mai bis 1. Juni in Frankfurt a. M. Im Programm der Aufführungen sind einige Aenderungen notwendig geworden. Die symphonische DichtungJohannisnacht" von August Reuß ist vom Sams­tag auf den Montag (30. Mai) verschoben.Die Heinzel­männchen" von Hans Pfitzner undAn Schwager Kronos" von Alfred Schattmann sind vom Samstag auf den Mittwoch (1. Juni) verlegt worden; dafür rücken Georg Schumanns Totenklage" unb* Wilhelm BergersTotentanz" vom Mitt­woch auf den Samstag (28. Mai); am Montag den 30. Mai, gelangt außer derJohannisnacht" von Reuß und Hymnus der Liebe" von Heinrich Zöllner die Symphonie Gloria" von Jean Louis Nicods zur Aufführung; das Mittwochs-Konzert bringt dann außer den Werken von Pfitz­ner und Schattmann die symphonische DichtungWieland der Schmied" von Siamunb von Hausegger und dieSymphonia domestica" von Richard Sirauß.

* Kurort WilhelmsSad. Morgen nachmittag von 4 Uhr ab findet zu Wilhelmsbad großes Konzert der Fnfanteriekavelle Nr. 166 statt.

* Wessen Auge ist dies?----Die Frage dürfte bald unsere ganze Stadt durchschwirren und die Läden unserer Kaufleute mit Käufern füllen, die alle einen verstohlene« Blick auf den Chef werfen möchten--- doch, wir wollen nicht zu viel verrate». Nur das sei gesagt: aus Amerika kommt die Sache, und echt amerikanisch, drastisch, aber auch wirkungsvoll ist die Idee, die einem neuen Reklameunternehmen zu Grunde liegt, das eine Bonner Firma demnächst hier ein« führen wird. Gratispostkarten, 10 Pfg.-Postmarken für 8 Pfg., Freibillete,Mandwickmänner mit Plakaiensauf dem Buckel ziehen nicht mehr, findige Köpfe haben etwas Neues ausgeklügelt, neu für uns philiströse Europäer drüben überm großen Teich, wo der Gummistempel unterm Schuh die Firma X. und D. als Lieferantin des besten Talglichts, des reinsten Weines Schritt für Schritt aufs Trottoir aufgedruckt, ist man weiter in der Kunst, von sich reden zu machen, als hier zu Lande. Deshalb wird der neue Reklametrick jedenfalls eine nicht geringe Sensation hier erregen. Dabei ist die Sache anscheinend gut und bürste ihren Zweck erfüllen.

* Mißhandlung. Ein gestern mittag an einem Um­bau in der Bangsristraße vorübergehender Junge, der sich ein kleines Verschulden zugezo'en, wurde von einem jungen Bau­unternehmer mit einem dicken Holzflück in maßloser Weise miß­handelt. Der Junge brach zusammen und mußte in ein Nachbarhaus getragen werden.

Evbstadt, 16. Mai. (Verkehrs» otiz.) Die im Zuge der Kreisiiraße BönstadtKaichen bei Station Erbstadt- Kaicheu befindliche eiserne Ueberführungsbrücke über die Eisenbahn FriedbergHanau soll demnächst seitens der König­lichen Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. verstärkt werden, da sie für schweren Fuhrwerksverkehr nicht mehr genügende Sicherheit bietet. Das Befahren dieser Brücke mit Dampf­walzen oder Fuhrwerken von mehr as 4000 Kilogramm Ge­wicht ist daher bis auf weiteres verboten.

Die Festtage der Akad. Verv. Celliui.

In Anbetracht des großen Interesses, das den Festlich­keiten unserer Verbindung von Seiten der Hanauer Bürger­schaft entgegengebracht wird, sehen wir uns jetzt veranlaßt, genauere Mitteilungen über unser Fest unb die Art desselben, an die Oeffentlichkeit bringen zu lassen.

Im Winter des Jahres 1896 fand hier der 2. Bundes­tag des damals neugegründeten Verbandes jetziger und ehe­maliger Studierender an deutschen Kunstgewerbeschulen statt. Nach dem glänzenden Verlauf des Festes beschlossen die da­maligen Mitglieder der A. V. C. eine Zusammenkunft aller Cellinisten zu Pfingsten dieses Jahres in Hanau, und aus dem letzten Berbandstage zu Pfingsten 1903 in Karlsruhe kam man überein, das X. Berbandsfest hier in Hamm abzuhalten, in lebhafter Erinuernng noch all der schönen Stunden, die man hier erlebt und genossen hatte. Im Laufe der Zeit wurde von den Mit­gliedern eine Sammlung veranstaltet für eine Fahne, und dieses Jahr brächte sowohl die Ausführung wie auch die Vollendung derselben und ihre Weihe soll den ofstziellm Teil des diesjährigen X. Bundestages einleiten. Am 1. Pfingsi-