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ErAes Blatt

Hanauer Anreißer

Genkral-Auzeiger

Ber«gsPrekSt

Kiertkljührlich 1,80 M., monaUich 60 Pfg., für aus. wärügr Abonnenten mit dem betreffenden Psßaujjchlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gekyMse Petttz?'« oder deren Raum, für Auswärts 15 G

w - J. .^ » ^ - Amili-hes Organ fit W mi> F-nLKreis Sanan.

im Reklarrvntheil die Zeile 25 Pfg für Auswärts 35 Pfg.

Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Berantworkl. RrLÄteur: G. Schrecker in Hanau.

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Nr. 94

Ä* M«S

Fenlsprechanschlnß Nr. 605

Areitaa den 22. Avril

FervspreLansNuß Nr. 605»

1904

Amtliches.

Stadtkreis Danau»

Bekanntmachungen des OberbürgermeisteraMes.

Bekanntmachung.

Wir machen darauf aufmerksam, daß nach § 7 der Frie. Hofsordnung die Grabs'älten, auch so lange sie noch nicht be­legt sind, in einem würdigen, dem Grabesfrieden entsprechen­den und dem Besucher der Ruhestätte der Heimgegangenen wohltuenden Zustande unterhalten werden müssen, und daß nach § 9 bei Vernachlässigung der Unterhaltung das Be­nutzungsrecht an den Grabstätten entzogen werden kann. In der nächsten Zeit werden wir eine Revision vornehmen lassen, ob die Grabstätten und die sie umgebenden Wege ordnungs­gemäß unterhalten werden.

Hanau den 20. April 1904.

Die Friedhoss-Kommission.

Dr. Gebeschus. 7604

Handelsregister.

Firma Wilhelm Schaack in Hanau: Das Geschäft ist am 1. April 1904 auf den Mechaniker Franz Schaa ck in Hanau, Mechaniker Otto Schaack in Keffelstadt und Kaufmann Edmund Wagner in Hanau übergegangen, welche es unter der ver­änderten FirmaWilhelm Schaack Söhne" in ' Hanau als offene Handelsgesellschaft fortführen.

Hanau den 21. April 1904.

Königliches Amtsgericht 5» 7568

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Bekanntmachung.

Im Handelsregister Abt. A ist zu Nr. 32 Firma Konrad Wassermann IIL, Langenselbold eingetragen:

Die Firma ist erloschen.

Langenselbold den 16. April 1904.

____________Königliches Amtsgericht.______7579

Gefundene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 80 Unfaklrenten-Quittnngen, 1 Paar graue Herren-Handschuhe, 1 Portemonnaie mit 8 Mk. Inhalt.

Z u a e l a u f e n : 1 Foxterrier, schwarz und braun gefleckt mit Halsband mit Messingbeschlag.

Zugefloaen: 1 Faianm-Henne.

Hanau den 22. April 1904.

Mus Stadt und £and.

Hanau, 22. April.

Historische Gedenktage.

22. April 1019. Bestätigung der Stiftung des Benedik- liner Nonnenklosters Häufungen bei Caffel, welche einige Jahre zuvor durch Kunrgunde, Gemahlin des Kaiiers Heinrich II., gegründet worden war. Seit der Zeit wurde das zu Kaufungen gehörige Gut Ka^ala sorgsam bewirtschaflei, aus dem bekanntlich die Stadt Caffel heroor- gegangen ist.

22. April 1609 starb der letzte Abt des Benediktinerklosters Schlächtern (welches sich übrigens schon seit fünfzig Jah­ren der Reformation angeschlossen hatte) Johannes Wankel, 1592 zum Abt erwählt.

«2. April 1757» Grundsteinlegung der Garnisonskirche zu Caffel.

22. April 1809» Versuch des westfälischen Jäger-Obersten Freiherrn Wilhelm Kaspar Ferdinand von Dörnberg, eine allgemeine Volkserhebung gegen die französische Herrschaft in Hessen zu Stande zu bringen, Caffel zu nehmen, den König von Westfalen zum Gelungenen zu machen und die rechimäßige Regierung wieder einzusetzen. Der Ver­such gedieh jedoch nur zu einer Insurrektion einiger tau'end Bauern und zweier Regimenter (zum Teil), welche von den weslzällichen Truppen ziemlich ohne Mühe bei der Knall- hülie unweit Caffel auseinander gesprengt wurden.

Aus dem Grrichtsjaal.

Sitzung des Schwurgerichts vom 21. April.

Gefährliche Wilderer.

m. ^ ^ Anklagebank sitzen der Tagelöhner Christian u " "n8'1 von Gelnhausen, 38 Jahre alt, der Tage- lvhner Georg L-tz 80n Höchst, 30 Jahre alt, und der S.-m-

metz Johann Lotz von Altenhaßlau, 32 Jahre alt, alle drei Familienväter, die beiden letzteren wegen Jagdvergehens vor­bestraft. Die Anklage legt allen dreien gemeinschaftliches ge­werbsmäßiges Wildern zur Last, dem Christian Bindernagel einen Tötungsversuch an dem Feldhüter und Forstaufseher Dietz von Niedergründau während der Ausübung seines Amtes. Nach den Erklärungen der Angeklagten und den Bekundungen der Zeugen ist der Hergang folgender:

Am Morgen des 3. März b. I. kam der Georg Lotz im Auftrag seines Bruders Johannes zu dem Christian Binder­nagel in Gelnhausen und fragte, ob er nicht mit auf die Jagd gehen wolle, vielleicht bekämen sie etwas. Bindernagel sagte nach einigem Zögern zu und am Nachmittag gingen alle drei über Rochenbergen in die Gegend von Niedergründau. Binder­nagel und Johannes Lotz trugen jeder ein Gewehr unter d-m Rock. Die drei suchten zunächst den sog. Galgenkopf nach Hasen ab, und als sie hier nidjr fanden, zogen sie weiter über die Gründau nach dem WaldorteStreit", woselbst sie auf einem Wieiengrund drei Rehe zu Gesicht bekamen. Sie wachten nun ihre Gewehre fertig und pürschten auf eine Schlucht zu. Währenddem näherte sich ihnen ein Mann, der zwar nur Zivilkleider trug, von dem aber Johannes Lotz alsbald wähnte, daß es eine Person sei, die sich für ihr Treiben in einer für sie unangenehmen Form interessierte. Er übergab das Gewehr seinem Bruder und trat eilends den Rückzug nach seiner Heimat an, während die beiden andern sich in einem Gebüsch ver- stcckien. Die Person kam ihnen nun immer näher und als sie das Gebüsch bis auf etwa 100 Schritte erreicht hatte, bekam sie plötzlich einen Schuß aus dem Gesträuch und fiel hintenüber zu Boden. Der Schab stammte aus dem Gewehr deS Binder­nagel, wie die Sache vor sich ging, darüber gehen die Angaben der Angeklagten erheblich auseinander, ^«'iernagei faustet, der Georg Lotz habe beim Näherkommen des ManueS zu ihm gesagt, schieße mal hin, damit er w.ggeht, schieße aber in den Dreck. Er habe das entschieden abaelebnt, und habe sich dann aus seiner knieenden Stellung erhoben, um einen freieren Ausblick über das Gelände zu bekommen. Dabei müsse ihm ein Zweig an den Abzug gekommen sein, denn der Schuß sei ihm gegen seinen Willen plötzlich losgegangen. Der Georg Lotz macht die viel plausiblere und glaubwürdigere Aussage, der Bindernagel habe, als der Mann vor dem Gebüsch stand, ge­sagt :Der Schlag muß ihn rühren!" und habe das Gewehr erhoben. Er (Lotz) habe ihm schnell zugeflüstert:schieß aber ja vorbei!" Bindernagel habe aber angelegt und auf den Mann geschaffen, der sofort hinfiel.Wenn er nicht getroffen ist, dann ist die Kugel keine 5 Zentimeter vorbei", habe Bindernagel noch gesagt, dann seien sie beide auf Umwegen nach Gelnhausen bezw. Höchst zurück. Der geschaffene Mann war der Feld- und Forsthüier Dietz von Nieder^ründau, dem der Kugelschuß des Bindernagel die das Gewehr haltende Hand getroffen und zwei Finger durchstochen hatte. Den Be­mühungen des Gendarmen gelang es schon nach wenigen Tagen, die Wilderer ausfindig zu machen und zur Haft zu bringen.

Die drei Angeklagten sind in allem geständig, bis auf Bindernagel, der auS leicht begreiflichen Gründen den absicht- lichen Schuß auf den Förster in Abrede stellt und be­hauptet, das Gewehr eine Stechflinte sei durch Zufall loS gegangen. Die Gewerbsmäßigst des Wildern« bestreiten dir Angeklagten jedoch sämtlich und wollen nur an dem einen Tag zur Jagd gegangen sein, weil sie wegen schlechten Wetters nicht arbeiten konnten. Die Angeklagten wurden einzeln bei verschiedenen Gelegenheiten auf verdächtigen Wegen gesehen, bezw. ihnen ähnliche Gestalten gesehen, jedoch konnte ihnen der Beweis, daß sie gewerbsmäßig gewildert, nicht geliefert werden.

Die Frage deS Tötnngsveriuchs gegen Bindernagel wurde verneint, dagegen die Frage des tätlichen Angriffs gegen einen Jagdbeamten mit einer Waffe in Verbindung mit Jaqdver- Zehen bejaht und der Angeklagte zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 1 Monat verurteilt. Georg Lotz erhielt wegen Jagdvergehens 2 Monate, Johannes Lotz 3 Monate Gefäng­nis. Beantragt waren 4 Jahre und 1 Monat Zuchthaus gegen B. und 3 bezw. 5 Monate Gefängnis gegen die beiden Lotz.

Die Anklage vertrat Herr StaatSanwalt Dr. Ramelow Verteidiger waren die Herren Uih, Eberhard und Malkmus^

Eingetretener Verhinderung wegen kann die Verhandlung gegen den Fabrikarbeiter Hofmann von Schlotzau, welche auf heute Freitag vertagt war, erst morgen Samstag zu Ende ge­führt werden. Hiernach wird dann die diesmaltae Tckwur- gerichlsperiode beendigt sein. ä $

^ ^"^^/?' ^%&H§betW der Süddeutsche ©bei«jutö Uned-l-Berufsgcuouenlchaft pro 1903 ist nachfolgendes heroorzuheben: 1. die Zahl der der Ge-

«ossenschaft ungehörigen Betriebe stieg von 2118 im Jahre 1902 auf 2126 im Jahre 1903, also Zunahme: 8. 2. Ver­sicherte Arbeiter waren beschäftigt 1903: 61601; 1902

58 208; also Zunahme: 3393. 3. Die verausgabten Löhne betrugen 1903': 54 542 345 M; im Jahre 1902 49 745 736

Mk.; Zunahme 4 796 609 Mk. 4. Der Durchschnittslohn für einen Arbeiter (jugendliche u"d vnb-zahlte Arbeiter und Ar« Beterinnen mit eingerechnet) stellte sich 1903 auf: 885.41 Mk,,

1902: 854.62 Mk., also Zunahme: 30.79 Mk. 5. An Unfall-Entschädigungen wurden gezahlt 1903: Mk. 262132.05

gegen 1902 Mk. 247 059.09. also mehr Mk. 15 072.96.

6. Rentenempfänger waren es 1903: 1797; 1902: 1739; Zunahme 58. 7. Entschädigungen wurden 1903 erstmals

«»»gezahlt in 242 Fällen, 1902: in 252 Fällen, Abnahme 10 Fälle. 8. Das Schiedsgericht wurde angerufen 1903 in 85 Fällen, gegen 92 Fälle int Jahre 1902; 61 der 85 Fälle wurden zu Gunsten der Genoffenschaft entschieden. 9. Die Verwaltungskosten den Genossenschaft sowie der 4 Sektionen einschließlich der Entschädigungsfestsetzungs- sowie Betriebs- reoistons-Kosten betrugen 1903: Mk. 36 508.24; 1902 Mk. 35 000.01. 10. Die Genoffenschaft hat, einem dringen­den Bedürfnis entsprechend, mit Zustimmung des Reichsver- sicherungsamtes, aus den Mitteln des Reservefonds ein eigenes Haus erworben. 11. Der Reservefonds wird sich nach Zu­weisung deS pro 1903 noch zu erhebenden Zuschlages auf Mk. 498 711.09 stellen. Der Zuschlag zum Reservefonds pro 1903 betrug Mk. 10 397.41. Derselbe ist deshalb verhält- niSmäßiq niedrig, im verflossenen Jahr betrug er Mk. 44 665.03 weil die Genoffenschaft in den ersten Jahren ihres Bestehens den aufzubringenden Reservefonds auf Grund der Beschlüffe der betreffenden Genoffenichaftsveriammlungen JMäU d0Mt JmL als , daß Unfalloersicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 vorschrieb. Nachdem das neue Gewerbe-Un- fallversicherunqsqesetz vom 30. Juni 1900 in Kraft getreten war und dasselb- wiederum Einlagen in den Reservefonds und andere höhere Aufwendungen der Berufsgenoffenschaft forderte, glaubte der Genossenschastsvorstand mit Rücklicht auf die immer höher anwachsenden Beiträge und den ungünstigen Geschäfts­stand der Industrie die früheren Mehreinlagen in den Re­servefonds auf die neuen Einlagen anrechnen zu sollen. Die diesbezüglichen Bemühungen, die Zustimmung des Reichsver- stcherungsamteS hierzu zu erhalten, waren leider vergeblich und wurde nur gefaltet, die auS dem tatsächlichen Reservefonds pro 1901 und 1902 berechneten 10prozentigen Zuschläge auf die Zuschläge des gesetzlichen, d. h. desjenigen Reservefonds anzu- recknen, der sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zu­schläge per 31. Dezember 1901 ergeben haben würde. Die Uuzuftiedenheit über die, durch das Gewerbe-Unfalloerficherrmgs- gesetz^ vom 30. Juni 1900 vorgeschriebene, die gesamte In­dustrie schwer schädigende weitere Dotierung des Reservefonds ist in den Kreisen der Genoffen'chaflen eine allgemeine und anhaltende und man hegt die bestimmte Erwartung, daß die seitens des Verbandes der deutschen Berufsgenoffenschaften und einer großen Anzahl anderer Vereinigungen, wie Handels­kammern ic., eingeleiteten durchaus sachgemäßen und energi­schen Bestrebungen auf Aufhebung des verhängnisvollen Re­servefonds-Paragraphen recht bald von Erfolg begleitet sein mögen. Der Sitz der Süddeutschen Edel- und Unedelmetall- Berufsgenoffenschast ist Stuttgart; Vorsitzender des Genoffen- schafts-Vorstandes in Herr Christoph von Förster, Hammer bei Nürnberg. Für die Sektion IV der Süddeutschen Edel- und Unedelmetall-Berufsgenoffenschaft, umfaffend das Groß- Herzogtum Reffen und die Provinz Heffen-Nasiau, stellen sich die vorgenannten Zahlen 19 wie folgt t 1. Die Zahl der Betriebe der Sektion 4 stieg 1903 von 321 auf 335. 2. 1903 wurden in Sekt-on 4 9441 Arbeiter beschäftigt 778 Arbeiter mehr als 1902. 3. Die verausgabten Löhne be­trugen in Sektion 4 9185 362 Mk., 987188 Mk. mehr als 1902. 4. Der Dnrchichni-tslohn für einen Arbeiter stellte in Lck.ion 4 »ä auf 973 M. 36 Pf. gegen 946 Mk. 34 Pf. im Jahre 1902. 5. Unfallentschädigungen wurden für Sek­tion 4 35 816 Mk. 98 Pf. gezahlt, 1827 Mk. 61 Pf. mehr als 1902. 6. Die Rentenempfänger sind 1903 von 279 auf 300 gestiegen. 7. Entschädigungen wurden 1903 erstmals ausqezadlt in 21 Fällen gegen 28 Fälle des JahreS 1902.

8. Das Schiedsgericht wurde 1903 in 11 Fällen, gegen 8 des Vorjahres angerufen. In allen Fällen endeie das Verfahre« zu Gunsten der Sektion. Ein Fall war vom Schiedsgericht zu Ungunften der Sektion entschieden, das Urteil wurde aber auf eingelegten Rekurs vom Reichsoersicherungsamt aufgehoben und der angefockiene SektionSbescheid wieder hergestellt. 9. Die Verwaltunqskosten der Sektion 4 betrugen 1903 3800 Mk. gegen 4185 Mk. 56 Pf. deS JahreS 1902.

* Zirkus Drexler ist hier eingetroffen, heute abend findet die Eiöffnungsvorstellung statt. Daß wir eS mit einem erstklassigen Zirkus zu tun haben, dürfte noch in guter Er-