Erstes Blatt
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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- gespaltene Petttzeile oder deren Raum, für Auswäris lö Pfg.,
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Amtliches Organ für Statt« und LanNreis Anlin.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
im Beklammtheil die Zeile 23 Ug-, für Auswärts 35 Pfg.
Lerautivortl. Redakteur: G. Schrecke» in Hanau.
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Nr. 92
Fernsprechanschluß Nr. 605
Mittwoch den 20. April
FerulvreLansckluß Nr. 605»
1904
Amtliches.
Stadtkreis hanau.
Am Freitag den 22. d. Mts., von 12—1 Uhr mittags, wird der Königliche Gewerbe-Jnlp-ktor aus Fulda in einem Zimmer des hiesigen Standesamts tm Altstädter Schloß den Arbeitgebern und Arbeitern Gelegenheit zu Besprechungen geben.
Hanau den 19. April 1904.
Königliche Polizei-Direktion.
P 2972 I. A.: Lehfeldt, Reg.-Assessor.____________
Landkreis hanau.
Belmmtmachlmoen des Kömql. Landratsamtes.
Der Landwirt Johann Philipp Karl Better zu Niederdorfelden ist zum Siellvertreter des Schlachtvieh- unb Trichinenbeschauers für den Schaubezirk Niederdorfelden widerruflich bestellt und verpflichtet worden.
Hanau den 16. April 1904.
Der Königliche Landrat.
V 2720 I. A.: Conrad, Kreissekreiär.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Der Taglöhner Heinrich Krieg I. zu Niederdorfelben 'st heute zum Schweinehirten und Nachtwächter der Gemeinde Niederdorfelden widerruflich bestellt und verpflichtet worden.
Hanau den 15. April 1904.
V 26;
Mus Stadt und Cand.
Hanau, 20. April.
Aus dem ^rWsinuL
Sitzung des Schwurgerichts vom 19. April.
Ein ungeratener Sohn.
Es ist eine tieftraurige Familienszene, veranlaßt durch einen ungeratenen Sohn, der gegen den eigenen Vater den Moc»- stahl zückte, die heute der Aburteilung des Schwurgerichts untersteht. Der Angeklagte ist der am 2. November 1876 geborene Steinbrucharbeiter Johannes Eurich, ältester Sohn des Schreiners Johannes Eurich VI. von Udenbain. Die Anklage legt ihm versuchte Töinnz, begangen gegen den eigenen Vater, und versuchte Brandstiftung an des Vaters Wobnbaus zur Last. Der Angeklagte ist ein verstockter gewalttätiger Mensch, der, ohne eine Spur von Reue über feine Tat zu Zeigen, gleichgültig bei der Verhandlung sitzt, als ob sie ihn gar nichts anginge. Die Verhandlung ergab folgenden Tatbestand :
Schon seit einiger Zeit war Johannes Eurich gegen seinen Vater übel gesinnt, ohne daß letzterer einen Anlaß gegeben oder eine Erklärung dafür hätte finden können. Am Sonntag nach Neujahr wollte Johannes bereits mit einem Messer auf seinen Vater losgehen, wurde aber durch seinen jüngeren Bruder, der beim Militär dient und auf Urlaub zu Hauke war, daran verhindert. Bei einer späteren Gelegenheit äußerte dann der alte Eurich zu jemand, er habe das dunkle Gefühl, als trachte ihm sein Sohn nach dem Leben. Am Abend des 1. Februar, einem Montag, trank der Angeklagte mit noch 3 Kameraden Md seinen beiden jüngeren Brüdern in der Wohnung ein Echen Bier. Der Vater kam gegen ’/sll Uhr in ange- heitertem Zustande nach Hause und trank ein Glas Bier mit. setzte sich dem Johannes noch auf den Sckoß und küßte M und alles war bis dahin gut abgelaufen. Da forderte der HNgeklagte plötzlich seinen Vater auf, zu Bett zu gehen, es 'e* 3eü für ihn. Der Vater antwortete, das habe er nicht M'n. Der Sohn wurde nun sofort zornig, schlug mit der auf den Tisch, rollte die Augen und knirschte mit den Palmen, worauf sein Vater sagte, er solle ruhig sein, sonst tue er ihn hinaus. Die beiden wurden nun einen Augen- handgemein, dann sprang der Angeklagte an die ^'chschublade, entnahm dieser ein starkes Brotmesser , burzie auf seinen Vater los, mit dem Messer so «"ge auf ihn einstccbend, bis er besinnungslos und blutüber- strömt zu Boden stürzte. Vorher halte der saubere Sohn noch gerufen, jetzt ^ es aus, mag der Gendarm und der ^«rgermetfter kommen. Die anderen Anwesenden hatten aus
”or dem rasenden Wüterich die Flucht ergriffen. Nach vollbrachter Tat beging der Angeklagte eine Reibe sinnloser sich widersprechender Handlungen, nach der Ansicht des bcr Staatsanwaltschaft eine Folge der sein Gehirn ^^euzenden Pläne zu seiner Stellung bezw. zur Ver- »unlelung seiner Tat. Zunächst forderte er seinen im Haus-
ganz weilenden Bruder auf, ihm seinen guten Rock und Stock herunterzubolen, er gehe nun wieder nach Westfalen. Der Bruder brächte den Rock und half ihm beim Anziehen, kaum hatte er ihn aber auf dem Leibe, als er auch schon nach der Tasche griff und ein Messer heranszog. Der Bruder ergriff nun so-ort wieder die Flucht und wie recht er hatte, geht daraus hervor, daß der Angeklagte einen Tür- flüzel abriß und ihn dem Bruder nachwarf. Nach einer Weile sahen ihn die Draußenstehenden mit einer Axt bewaffnet das Haus verlassen und den Weg nach dem rückwärtig gelegenen Nachbarhause einschlagen. Zu gleicher Zeit bemerkten auch die in der Angst hinaus geflüchteten Leute einen Feuerschein in der Werkstatt, worauf sie hineinliefen. ES brannten die Hobelpäne und Holzabfälle, die Herumlagen; sie konnten sofort gelö'cht werden. Den alten Vater fanden sie in der Wohnstube in der Ecke hinter dem Ofen in seinem Blute liegend, er gab kein Lebenszeichen mehr von sich und die Anwesenden glaubten, er sei ermordet. DaS hatte wohl auch der Angeklagte gedacht und einen Augenblick, wahrscheinlich nur in diesem einzigen, hatte er anscheinend Reue über seine Tat empfunden, denn im Hofe rief er „Vat-r, Vater I" und als er keine Antwort bekam, holte er d'e Axt aus der Werkstatt und lief fort. Zwei Leute holten noch in der Nacht den Arzt, welcher eine ganze Anrahl Stiche im Kopf, sowie am Hals und Rücken des alten Eurich feststellte. Es ist nur ein Zufall, halber Sohn nicht eine edle Stelle getroffen und hm sofortigen Tod seines Vaters herbeigeführt hat. Nachdem der Angekagte das väterliche Haus verlassen, andte er sich zu s-inem Nachbar Weißgerber, bei dem er biS ge^en Morgen sich aufhielt. Nachher legte er sich bei der im selben Hause wobnenden Familie Brill ins Bett, aus welchem ihn der Gendarm mittags verhaftete.
Die Verhandlung bot ein trübes Bild menschlicher Verkommenheit und Rohheit. Der Angeklagte ist der Typus eines gewalttätigen und gefühllosen Menschen, der keine Spur von Reue über seine Tat zeigte. Er ist zwei Mal wegen Körperverletzung erheblich vorbestraft, zur Charakterisierung seines rohen Gemüts werden die betr. Urteile verlesen. Die Tat gegen den Vater gesteht er ein, die Brandstiftung leugnet er. Der alte Vater, der am Bein noch g-lähmt ist, wahrscheinlich von einem Fußtritt des Sohnes herrührend, verweigerte nach kurzem Besinnen sein Zeugnis, ebenso der eine Bruder, während die beid-n andern Brüder Zeugnis ablegten. Dem einen von ihnen hat der Angeklagte auch gedroht, er müsse sterben. Der Gendarm bekundete, daß die Adenhainer vor dem Angeklagten sich fürchteten und aufatmeten, den unheimlichen Menschen nun für ein paar Jahre los zu sein. Er steht auch im Verdacht der Wilddieberei und war schon ein Mal angeklagt, mußte aber wegen mangelnder Beweise freigelprochen werden.
Der Betitelet der Anklage, Herr Gerichtsassessor Dr. Mosler, charakterisierte den Angeklagten als eine Gefahr für die menschliche Gesellschaft, der zu allem fähig sei und den man möglichst lange aus derselben entfernen müsse. Er hielt ihn auch der Brandstiftung für überführt, den er anlegte, um seine Tat zu verdunkeln. — Der Verteidiger, Herr Rechtsanwalt Krebs, hielt den Angeklagten der versuchten Tötung nicht für überführt und bat ihn nur der Körperverletzung schuldig zu sprechen, die Brandstiftung sei in keiner Weise er= wiesen, das Feuer könne ebenso gut durch eine Unvorsichtigkeit oder einen Zufall entstanden sein.
Die Getchworenen sprachen den Angeklagen der versuchten Tötung schuldig, die Frage nach der versuchten Brandstiftung wurde verneint. Das Gericht erkannte auf eine Zuchthaus- strafevonvierJahren, und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Damer von fünf Jahren. Zwei Monate der Untersuchungshaft werden dem Angeklagten angerechnet. Erschwerend zog das Gericht die Roheit der Tat und die Vorstrafen des Angeklagten, mildernd seine Angetrunkenheit und daß keine dauernden Nachteile für den Verletzten entstanden sind, in Betracht. Beantragt waren 6 Jahre Zuchthaus.
Sitzung des Schöffengerichts vom 19. April.
Zwei Bettler werden zu 14iäqigen Haftstrafen verurteilt und der Landespolizeibehörse überwieien. — Der Tagelöhner W. von hier erbrach ein GartenhäuSchen in der BruSköbeler- landstraße, um darin zu nächtigen. Urteil; 10 Tage Gefängnis. — Zwei Tagelöhner S. und W. von Mittelbuchen hatten in einer Wirtschaft in Bruchköbel gut gefrühstückt, als es ans Bezahlen ging, mangelte eS ihnen am nötigen Geld Der S erhält 2 Tage Gefängnis, der W., der lediglich der Einladung feines Freundes gefolgt war, wird freigelprochen. — Der HauSburlche B. hat seinem Arbeitgeber eine Decke im Werte von 25 Mk entwendet. Urteil: 1 Woche Gefängnis. " D.-r Bäckermeister E. hat seinem Lehrling am Sonntag die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 14 Stunden nicht ge«
währt. Er erhält 15 Mk. Geldstrafe. — Der Zigarrenmacher L. ließ die ihm gewährte Frist für die Impfung seines Kindes verstreichen, weshalb ein Stralbefehl von 3 Mk. gegen ihn erging. Auf seinen Einspruch wird die Strafe auf 1 Mk. ermäßigt, da verschiedene MilderungSgründe vorhanden sind. — Die Wwe. S. entsprach einer an sie ergangenen behördlichen Aufforderung nicht und erhielt deshalb ein Strafmandat von 10 Mk. Ihr Einspruch iü erfolglos. — Der Landwirt P. von Wachenbuchen hat den dortigen Bürgermeister gröblich beleidigt, waS ihm 50 Mk. Geldstrafe einträgt. Dem Beleidigten wird die Publikationsbefugnis zuerkannt. — Der Zimmermann R. von Mittelbuchen hat einen Lehrling mißhandelt und kelchimpft. Urteil: 10 Mk. Geldstrafe. — Der Kanalarbeiter W. beleidigte den städtischen Rohrmeister, was er mit 5 Tagen Gefängnis zu büßen hat. — Der Bäckermeister E. besckäftigte einen unter 12 Jahre alten Jungen mit Brötchenaustragen. Er erhält 2 Mk. Geldstro> — Der Taglöhner H. von Bruch- köbel soll ein ihm geliehenes Fahrrad unterschlagen haben, kann aber dessen nicht überführt werden. Das Gericht erkennt daher auf Freisprechung. — Zwei jn^ge Kaufleute gerieten mit einem Schuhmachermeister in Streit und schlugen ihn derart, daß der eine 30, der andere 100 Mk. Geldstrafe erhält. — Gegen zwei nicht erschienene Brüder W. wird Haftbefehl erlassen.
* Sandtagsabgeordneter Jung Herrn. In die VXIIL Kommission des Abgeordnetenhauses zur Vorberatung des Antrages der Abgeordneten Dr. Arendt (Mansfeld) und Gen. auf Annahme eines Gesetzentwurfs betreffend die Bewährung von Beihilfen an ehemalige Angehörige des preußischen Heeres und der Marine, die an dem Kriege gegen Dänemark 1864 teilgenommen haben, wurde als SteHoertretet des Vor- fiymden der Ab^ Emil Jungbenn (Hanau) gewählt.
® Verstorben. In Cassel starb in vergangener Woche der Gymuastaldirektor a. D. und Geh. Regierungsrat Dr. Wilhelm F ü r st en a u im Alter von 88 Jahren. Der Verstorbene gehörte lange Jahre dem hiesigen Gymnasium als Oberlehrer an und wurde im Jahre 1875, nach dem Tode Piderirs, Direktor an demselben. Im Jahre 1885 trat er in den Ruhestand. Fürsienau war ein ausgezeichneter Philologe.
* Sprechstunde des Gewerbe-Inspektors. Der Königliche Gewerbe-Inspektor aus Fulda wird am Freirag den 22. d. Mts., von 12—1 Uhr mittags, in einem Zimmer des hiesigen Standesamts im Altstädler Skbloß den Arbeü- gebern und Arbeitern Gelegenheit zu Besprechungen geben.
• Die Aprilwärme und die Sonnenstecken. Aus Paris wird berichtet: Der hervorragende franzöfische Astronom 8556 Moreuse vom Observatorium zu Bourges bringt die hohe Temperatur der letzten Tage in Verbindung mit dem Auftreten einer großen Gruppe von Sonnenstecken, die sich auf eine Länge von 90 000 Meilen erstrecken. Bis zum 19. April kann man diese Flecken durch ein geschwärztes Glas beobachten. Man hat bemerkt, daß die Oberfläche der Sonne sich seit mehreren Wochen in einem Zustande außergewöhnlicher Eruption befindet.
* Jrnmobilkenverkeht. Das Grundstück Sternstraße Nr. 11 ging zum Preise von 20 000 Mk. käuflich an Hrrm Friseur Friedr. Kaiser über. — Das Grundstück Philipp- LudwigSanlage Nr. 17 erwarb Frau E, Kausel Wwe. zum Preise von 65 000 Mk.
* Silberne Hochzeit. Milchhindler Konrad Krick und Frau, geb. Creß, feiern morgen ihre silberne Hochzeit.
* Kaufmännischer Verein Hanau. Wir machen nochmals auf den h-ute abend stattfindenden Vortrag des Herrn Direktor Bruno Pfeifer aufmerksam und Riten unsere Mitglieder, etwaige in ihrem Besitze befindliche ältere deutsche Münzen, Banknoten oder Papiergeld — wie wilde Scheine — mitzubringen. Möge der heutige Vortragsabend sich desselben starken Besuches zu erfreuen haben, wie sein Vorgänger.
* Die Primaner und der Wirtshausbesuch.
Zu einem beachtenswerten Versuch hat sich das königliche Wilhelms-Gymnasium in Cassel entschlossen. In dem Oster- programm der Anstalt fleht unter den Mitteilungen an die Scküler folgendes zu lesen: „Die Lehrer-Konferenz des Wil- Hclms-Gymnastums hat am 8. Juli 1903 beschlossen, den Primanern bis auf weiteres den Besuch einer Anzahl Wirtschaften der Stadt Caffel freizustellen, und zwar nach getaner Arbeit, also etwa nach dem Abendessen, bis spätestens 10 Uhr. Auf eonntag erstreckt sich diese Erlaubnis nicht. Nach einem Spaziergang zur Erholung in einer auswärtigen Wirtschaft einzukehren, ist nach wie vor gestattet. Die erlaubten Wirtschaften sind : Nesidenz-Cafö, Palais-Restaurant, CafL Schmoll, Kaiser-CaiS, Restaurant Schirmer, HerkuleS-Restaurant,'Restaurant Fromm, Cafö Kaletsch. Auch der Besuch der Stadtpark- und Aue Konzerte ist gestattet. Verboten bleibt, daß die Schüler in einem besonderen Zimmer sitzen; sie habe« sich