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Zweites Blatt

Danlmer G Ametzer

Vierielsährllch 1,80 W., monatlich 60 Pfg., für aus- 1^»S t i 0 I I Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf- mäüiae Aronuenten mit dem betreffenden Postausschlag. gespalleiiePMM« oder deren Raum, für Auswärts 1S Pfg., Die einzelne Stummer kostet 10 Pfg. im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg.,

M - E»^ w... Amtlicher OkW für ItM- und LmdKreir Kam». ^5 *

BezugSprels^

r i l c Verandooril, Redakteur: ®. Schrecker in"Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belleiNstricher Verlage.

Waisenhauses in Hanau.

Nr. 78

FernspreEanschlnß Nr. 605*

amstaa den 2. Avril

Ferusprechanschluß Nr. 605.

1904

Amtliches.

Stadtkreis Öanau.

BekanntMchungen des Oberbürgermeisiemmtes.

Bekanntmachung.

Die tteberstchtskarte der Stadt Hanau im Maß­stabe i : 2500 ist auf den neuesten Bestand berichtigt und in farbigem Druck vervielfältigt worden.

Einzelne Exemplare, bestehend aus nördlichem und süd­lichem Blatt, werden zum Preise von 6 Mk. im Rathause, Zimmer Nr. 19, abgegeben.

Hanau den 25. März 1904.

Der Magistrat.

J. A.: Schmidt. 6210

Schülerinnenabteilung

der

Knfaümischt» Frrtbildmgrschule.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 1L April, nachm. 2 Uhr. Der Unterricht erstreckt sich auf wöchent­lich 10 Stunden, die außer am Samstag voraussicht­lich nachmittags von 24 Uhr abgehalten werden. Der Kursus ist einjährig und es wird in folgenden Fächern unter­richtet :

1. Rechnen (2 Std.). Die Prozent-, Zins-, Zinseszins, Termin- und Kontokorrentrechnung.

2. Buchführung (2 Std.). Buchung eines Geschäftsganges nach doppelter und amerikanischer Art.

3. Handelslehre (1 Std.). Ursprung, Bedeutung und Arten des Handels, Die Gegenstände des Handels und ihre Maße. Das Geld und die Ersatzmittel des Geldes: Papiergeld, Banknote, Wechsel und Scheck. Die Effekten. Der Einzelkaufmann und die Handelsgesellschaften. Das Handlungspersonal. Die Banken mit beson­derer Berücksichtigung der Reichsbank.

4. Deutsch und Korrespondenz (2 Std.). Orthographische Uebungen. Briefe in Form von Korresponbenzgängen: a) Warengeschäfte, b) Bankgeschäfte, c) Bewerbungs­schreiben.

5. Stenographie und Maschinenschreiben (3 Std.). Ver­kehrsschrift und Einführung in die Grundlehren der Debattenschrift. (Gabelsberger System). Kenntnis der wichtigsten Teile der Schreibmaschine. Fehlerloses Schreiben auf der Remington-Malchine.

Schulgeld jährlich Mk. 30. Anmeldungen werden vorn 6.-9. April, von 11-12 Uhr vormittags, im Schullokale (Leipzigerstr. 9 l) entgegenge- nommen, können indes auch schriftlich erfolgen.

Hanau, 30. März 1904.

Der Direktor der kaufm. Fortbildungsschule.

Pfeifer. 6209

Genosienschastsregister.

Nr. 15 Genossenschaft: Konsumverein für Gross anheim und Umgebung, eingetragene Genossen­schaft mit beschränkter Haftpflicht, Großauheim:

Das Vorstandsmitglied heißt nicht Anton Wilhelm Ehmer, sondern Adam Wilhelm Ehmes.

Hanau den 30. März 1904.

Königliches Amtsgericht 5. 6200

Zwangsversteigerung.

3m Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Langendiebach belegenen, im Grundbuche von Langen- diebach Ariikel 188 zur Zeit der Eintragung des Versteigr- imngsvermerkeS auf den Namen des Handelsmanns Gustav Kaufmann, Jakobs Sohn, zu Langendiebach eingetragenen Grundstücke:

Kribl. 21 Nr. 157, die ErleSwiesen, Wiese, 7,42 ar, 33 Nr. 93, im Forst, Wiese, 43,74 ar,

Krtbl. 22 Nr. 17, Engegasse, Haus Nr. 6, 4,93 ar, _ a) Wohnhaus mit Hofraum und Kribl. 22 Nr. 16, Hausgarten 1,07 ar,

b) Scheuer mit Stall, c) Stall,

d) Schweinestall,

e) Schweinestall mit Holzschuppen, 0 Waschküche mit Gerätekammer,

Kribl. 30 Nr. 86, die Beunegärten, Acker, 10,65 ar, Kribl. 19 Nr. 38, vorm Bruchacker, 5,18 ar,

am 26. Mai 1904, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.

Der Dersteigerungsvermerk ist am 10. März 1904 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grund­buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungs- termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an- zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu mache,!, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Ver- beigerungserlöses dem Anipruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Derstei- gernngserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

L an g en selb old den 24. März 1904.

Königliches Amtsgericht. 6238

Mus Stadt und Cand*

Hanau, 2. April.

Ueber die Frage der ZMMleit der Cin- führung der Matten in den Mainsnom ist im Auftrage des Magistrats der Stadt Hanau von der Königlichen Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserver­sorgung und Abwässerbeseitigung ein zweites Gutachten erstattet worden.

Kurz die Vorgeschichte streifend, ist folgendes zu bemerken: Seit längeren Jahren beschäftigt die Kanalisationsfrage die Stadt Hanau. Der am 20. April des Jahres 1891 der Königlichen Regierung vorgelegte Kanalisations - Entwurf des Baurats Lindley sah für die Stadt das Mischsystem vor. Der provisorische Hauptauslaß fand sich am Main­kanal; als definitive Ausmündungsstellc wurde eine Stelle am Main ausersehen, welche in der Verlängerung der Philippsruher Allee liegt. Nach langwierigen Verhandlungen gestattete die Regierung unter dem 25. April 1896 die Ein­leitung der KanälisationSwässer in den Main einstweilen nach Maßgabe des vorgelegten Projektes ohne besondere Vorbe­handlung. Die förmliche Genehmigung wurde indessen erst am 13. Juli 1896 erteilt, nachdem die Stadt sich zu folgen­den Bedingungen verstanden hatte: 1) Einleitung der Ab­wässer mitten in den Strom; 2) Fernhaltung der Fäkalien; 3) Herstellung ausreichender Reinigungsanlagen für den Fall der Fortführung der Mainkanalisation bis Hanau, bei starkem Anwachsen der Bevölkerung oder bei eintretenden Mißständen; 4) durch den Regenauslaß A dürfen bei Hochwasser nur dann Abwässer in den Mainkanal eingeleitet werden, wenn die Stadt sich zur Räumung deS Mainkanals auch fernerhin versteht. Das Hauptsiel war Mitte Juli 1897 fertiggcsteUt. Auf Ersuchen der Stadt gab sodann Prof. Carl Fränkel unter dem 14. März 1898 betreffs der Zulässigkeit der Ein- leihtttg auch der Fäkalien in den Main sein Gutachten da­hin ab, daß die Einleitung unbedenklich gestattet werden könne, wenn durch eine mechanische Klärvorrichtung dem gesamten Abwasser vorher 6075 pCt. der suspendierten Stoffe ent­zogen würden; bei Epidemien müßte dann noch eine Des­infektion des Abwassers stattfinden. Der auf Grund dieses Gutachtens bei der Regierung gestellte Antrag, die Einleitung der gesamten Abwässer einschließlich der Fäkalien in den Main unter den genannten Bedingungen zu gestatten, wurde unter dem 29. November 1899 abgelehnt. Es geschah dies hauptsächlich in Rücksicht auf die wachsende Bevölkernngszahl und die projektierte Mainkanalisierung. Zu einer diesen Ver­hältnissen Rechnung tragenden Abwasserreinigung wurden Filter mit entsprechendem Filtermaterial und intermittieren­dem Betrieb als zweckentsprechend erachte!. Bei dieser Sach­lage hat es dieStädtHanau als notwendig erkannt, dieSiluation durch chemische und bakteriologische Untersuchung der Hanauer Abwässer, sowie deS Vorfluters zu klären und objektive^wissen- schaftlicheNuterlagen für Entscheidung der Behörden beizubringen. Zu diesem Zwecke ist seitens der Stadt die Mitwirkung der Königlichen Versuchs- und PrüfungSanstalt für Wasser­versorgung und Abwässerbeseitigung zu Berlin nackgesucht und ihr die Aufgabe gestellt worden, in sachgemäßer Weise das Material zu beschaffen, nach welchem geurteilt werden kann, ob die Einführung der Fäkalien in die Siele und die Ab- schwcmmung derselben in den Main vorn Standpunkt der

öffentlichen Gesundheitsinteressen zugelassen werden kann und

bejahenden Falles unter welchen Bedingungen. Es wurde

zu diesem Zweck um die Entsendung eines Mitgliedes der Anstalt gebeten. In Erledigung dieses Auftrages begab sich am 23. Juli 1902 das wissenschaftliche Mitglied der Anstalt

Dr. Thumm nach Hanau. Ueber das Resultat der daselbst

s. Zt. vorgenommenen Besichtigung und Voruntersuchung gibt das unter dem 16. Januar v. Js. erstattete Gutachten der Anstalt Auskunft. In demselben vertrat die Anstalt folgende Ansicht:Zur abschließenden Beantwortung der eingangs ge­stellten Frage: Unter welchen Bedingungen kann die Ein­führung der Fäkalien in die Siele und ihre Abschwemmung in den Main gestattet werden, reichen die bislang vorliegen­den Analysenergebnisse unseres Erachtens nicht aus, und wir halten es nach Prüfung aller uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und aller in Betracht zu ziehenden Verhältnisse zur Beantwortung der dortseits gestellten Frage für geboten, weitere Unterlagen zu schaffen, d. h. noch eine Reihe von Untersuchungen und zwar in der Art auszuführen, wir sie seitens unseres Sachverständigen geübt wurde. Immerhin ist man nach den bisher angestellten Untersuchungen und Feststellungen zu der vorläufigen Auffassung berechtigt, daß auch bei Einleitung der Fäkalien in die Kanäle eine mecha­nische Reinigung der Hanauer Schmutzwässer ausreichen wird, um die Einleitung der so geklärten Wässer in den Main zu gestatten, und daß eine weitergehende, sei es chemische, sei eS; biologische usw. Behandlung derselben zu diesem Behufe- voraussichtlich nicht erforderlich sein wird. Auch bezüglich des für die Stadt sehr wichtigen Punktes, ob die Ausmr'm- dungsstelle her geklärten Abwässer nach einer Stelle unter­halb des städtischen am Maüi gelegenen Wasserwerkes voraus­sichtlich wird verlegt werden müssen, oder ob sie an dem jetzigen Orte (2 km oberhalb des Wasserwerkes) wirb ver­bleiben dürfen, kann man jetzt schon soviel sagen, daß bei Beachtung gewisser Vorsichtsmaßregeln bei dem Betriebe des Wasserwerkes (insbesondere bei Vermeidung übermäßiger Jn- anspruchnahme), wie sie sich nach Angabe dort Anhalten lassen, die jetzige EininündungSstelle voraussichtlich wird beibehalten werden können, ohne daß eine schädliche BeeinflussMg des Grundivasiers durch das Flußwasser zu befürchten wäre. Wichtig ist hierfür auch der Ninstand, daß die Stadt noch ein zweites vom Alain unabhängiges Wasserwerk besitzt, welches unter Umständen bezüglich der Wasserbeschaffung unterstützend eingreifen bezw. sogar den Hauptbedarf an Trinklvasser decken kann. Die hier ausgesprochene Ansicht über die voraussichtlich mögliche Gestaltung der Klärung der Abwässer und die zulässige Stelle ihrer Einmündung ist, wie gesagt, nur als vorlärfig anzusehen. Um über alle die ge­nannten Punkte Gewißheit zu erlangen, sind, wie bereits be­merkt, noch weitere Untersuchungen erforderlich." Dieselben wurden dann 11 an der Zahl von März bis Sep­tember 1903 nach einem von der Anstalt aufgestellten Spione von dem Vorsteher des öffentlichen chemischen Laboratoriums zu Hanau Herrn Dr. Rau mit Unterstützung des Bau­meisters Joannini ausgeführt. Ersterer war zu diesem Zweck in vorübergehender Tätigkeit in der Anstalt über die seitens derselben geübten Methoden eingchend unterrichtet werben. Es erschien außerdem angezeigt, für die Gesamtbeurteilung aller Verhältnisse und Venmreinigungsursachen, welche auch schon oberhalb der Einmündung der Hanauer Abwässer in Betracht kommen, dem Magistrat der Stadt Hanau eine systeinatischc biologische Untersuchung des Mainflusses vorzu- schlagen. Dieselbe wurde mit Einverständnis des Magistrats am 15.18. Mai d. Js. durch das Anstaltsmitglied Prof. Dr. Marsson vorgenommen, und zwar wurde die Fluß- strecke von oberhalb Aschaffenburg bis unterhalb des Nadel- ivehres von Frankfurt biologisch untersucht.

Arif Gnlnd der zusammengestellten Untersuchungen, Be­rechnungen und Ueberlegungen faßt die Anstalt nunmehr ihr Urteil über die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Einführung deck Fäkalien (inkl. Harn) in die Siele und ihre Abschwemninng in den Akainstrom zulässig erscheint, wie folgt zusammen: 1) Die geplante Abschwemmung der ge- sainten menschlichen Auswurfstoffe ist vom hygienischen Standpunkt aus für die gesundheitlichen Verhältnisse in der Stadt Hanau als vorteilhaft anzuseheit und dem jetzigen System der Fäkalienbeseittgung vorzuziehen. 2) Der Zu­wachs, den das Kanalwasser dadurch an gelösten und unge­lösten fäulnisfähigen Substanzen erhält, fällt bezüglich der ersteren nicht sehr ins Gewicht, da durch die anal irischen Untersuchungen eine geringe Konzentration, ja 6b len so­gar eine Fäulnisunfähigkeit des zeitigeir Hanauer uroafferS fcstgestellt worden ist, das Abwasser durch das Maimvaffer Hinreichend verdünnt wird, und zur Zeit die Strömung des Mains im allgemeinen eine lebhafte ist. Nach dieser Richtung hin wären also Mißslände nicht zu erwarten. Wohl aber