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Zweites Blatt

Hanauer G Amelger

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Nr. 55.

Fernsprechanschluß Nr. 605.

Samstaq den 5. März

Fernfprechauschluß Nr. 605

1904

Politikbe Rundschau.

Im Befindett des Grafen Waldersee ist eine geringe Besserung eingetreten. Die Nahrungsaufnahme hat etwas zugenommen, doch ist der Zustand noch sehr ernst. Die Professoren Orth-Berlin und Eppstein-Göttingen sind in Hannover eingetroffen.

Kattfmannsgerkchte. Die Kommission des Reichs­tages zur Beratung des Gesetzentwurfes betr. KaufmannSge- richte nahm in zweiter Lesung den Paragraphen 11 betr. Bei­sitzer und den Paragraphen 12 betr. Teilnahme an den Wahlen in der Fassung der ersten Lesung an. Bei § 12 gab Geheim­rat Schneider im Namen der Regierungen von Bayern, Württemberg und Baden, Geheimrat Fischer im Namen der sächsischen Regierung die ausdrückliche Erklärung ab, die ge­nannten Regierungen würden im Bundesrate gegen das Gesetz stimmen, wenn das aktive Wahlrecht der Frauen darin ausge­nommen würde. Nachdem auch die übrigen Bestimmungen des Gesetzes in zweiter Lesung erledigt waren, nahm die Kommission einstimmig eine Resolution an, in der die Be­schleunigung und Verbilligung des Zivilprozeßverfahrens, ins­besondere für die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörigen Rechtsstreitigkeiten gefordert wird.

Die bayerische Kammer der Abgeordnete» nahm einstimmig den Gesetzentwurf betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen an.

Der spanische Ministerrat beschäftigte sich mit der Frage der Brotverteuerung, die an manchen Orten bereits eine Gährung verursacht und eine Folge der durch den Krieg und das hohe Goldagio gesteigerten Getreidepreise ist. Wahr­scheinlich dürste eine zeitweilige Herabsetzung des Getreidezolles beschlossen werden.

Ein neuer Mullah aus dem Somalistamm Ogaden erregte am Flusse Webbe-Schebepli einen Anfstand.

Prinz von Arenberg vordem Kriegsgericht.

Berlin, 3. März. Heute vormittag begann vor dem Kriegsgericht des Gardekorps das Wiederaufnahmeverfahren gegen den Prinzen v. Arenberg. Wie erinnerlich, hatte dieser als Leutnant der deutsch-südwestafrikanischen Schutztruppe einen Neger grausam getötet und mehrere Negerweiber furchtbar züchtigen lassen,^ er wurde in Windhuk zu zehn Monaten Gefängnis, hernach aber in Berlin vom Kriegsgericht der ersten Garde­division im September 1900 wegen Mordes und Körperver- letzung zum Tode verurteilt. Der Kaiser begnadigte ihn zu 15 Jahren Zuchthaus und verwandelte diese Strafe bald darauf in 15 Jahre Gefängnis, diese Strafe verbüßte der Prinz in Hannover, bis Unregelmäßigkeiten bekannt wurden und seine Ueberführung in das Gefängnis in Tegel erfolgte. Durch Beschluß des Reichsmilitärgerichts wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens ungeordnet behufs Ermittelung, ob der Prinz bei Begehung der Tat geisteskrank gewesen sei. Die Verhand­lung im großen Saale des Militärgerichtsgebäudes in der Lehrter Straße leitete am Donnerstag Kricgsgerichtsrat Dr. v. Matschke. Der militärische Vorsitzende des Kriegs­gerichts ist Oberstleutnant v. Waldow. Die Verteidigung führt Justizrat Winterfeld. Den Antrag des Angeklagten, während der Dauer der Verhandlung die Oeffentlichkeit auszuschließen, lehnte der Gerichtshof ab. Der 1875 in Belgien geborene Angeklagte ist 1897 mit drei Tagen Stubenarrest bestraft, weil er einen früheren Feldwebel und dessen Braut beleidigt hatte und 1898 mit 10 Tagen Stubenarrest wegen Mißhandlmig eines Untergebenen.

Die Anklage lautete wieder auf vorsätzliche Körperverletzung und Mord unter Mißbrauch der Dienstgewalt. Auf Befragen erklärt der Angeklagte, daß er sich der einzelnrn Fälle nicht mehr entsinnen könne. Nach den Anklageakten hat Prinz Urenb^rg durch den Reiter Kieberger auf den Bastardpolizisten Eain, den er im Verdacht hatte, daß er auf englisches Gebiet fliehen wolle, schießen lassen. Die Kugel des Reiters zer- lchmetierte den rechten Oberschenkel Cains. Hierauf gab der Prinz auf den Kopf CainS einen Schuß ab. Trotzdem lebte der Unglückliche noch und blieb bei vollem Bewußtsein. Da der Prinz: Ich kann nicht anders, er muß sterben. Nun befahl er dem Kieberger, das Seitengewehr zu ziehen und den

M erstechen. Der Reiter vollzog auch diesen Befehl und ltach Cain wiederholt in die Herzgegend. Da aber der Bastard noch weitere Lebenszeichen von sich gab, bohrte ihm der Prinz "EU Ladestock ins Gehirn, bis er starb. Die drei Hcrero, welche den Cain bei dem Prinzen verleumdeten, sind später wegen wissentlich falscher Anschuldigung mit Zwangsarbeit be- strast worden.

Es beginnt darauf die Zeugenvernehmung, Der Händler der die Mordszene als Sanitätsunteroffizier miterlebt ' ^and gerade Posten, als ein Schuß fiel. Bald darauf

erschien der Prinz und sagte:Der Hund ist geflüchtet, ich habe auf ihn geschossen. Warum habt Ihr nicht auf diese (auf die übrigen Farbigen deutend) geschossen? Einer antwor­tete:Sie liegen ja alle ruhig und schlafen!" Dann ist der Prinz wieder weggegangen. Nachträglich bemerkte der Zeuge «och: Als wir (bei der Verhaftung Cains) ein Gewehr ge­funden hatten, meinte Durchlaucht, daß es wohl das beste wäre, einen solchen Mörder unschädlich zu machen. Er frug mich, ob ich Gift mit hätte. Ich antwortete: Solches Gift habe ich nicht." Zeuge Lucian, d:r in der Nähe des Schauplatzes der Bluttat eine Farm hatte, war bei dem Vater des Prinzen in Belgien angestellt. Er erzählte, daß der Prinz als Knabe eine Unmenge Tierquälereien begangen habe. Zeuge hat den Prinzen für geisteskrank gehalten. Ein Vetter des Prinzen von väterlicher Seite sei in Amsterdam geisteskrank. Die Mutter des Angeklagten sei hochgradig nervös. Schon als sieben­jähriger Knabe sei der Prinz mit einem geladenen Revolver bewaffnet umhergegangen. Kurz bevor der Prinz zu den Kürassieren kam, hatte die Mutter ihm einen kleinen franzö­sischen Seidenspitz geschenkt. Er hetzte einen anderen bös­artigen Hund auf das Tierchen, und während beide Vierfüßler miteinander kämpftcn, biß der Prinz dem Seidenspitz den Schwanz ab. Seine Lehrer hat der Prinz geprügelt, so daß die meisten baldigst demissionierten. Während der Ver­nehmung mehrerer Offiziere würbe die Oeffentlichkeit ausge­schlossen. Der Arzt Dr. Schlüter, der mit dem Angeklagten die Rückfahrt von Südafrika gemacht hat, erklärte als Zeuge, daß der Prinz bei Beginn der Reise gefragt habe, ob es wohl zu viel sei, wenn er täglich eine Flasche Kognak trinke. Als in der Nordsee sich ein kleiner Sturm erhob und die übrigen Passagiere auf Deck promenierten, sei der Prinz im bloßen Hemde mit einem Schwimmgürtel unter die Promenierenden gestürmt mit dem Ruf: Das Schiff geht unter! Alle Augenblicke habe er sich auf Malariauntersuchen lassen. Auf Deck sei er gewöhnlich barfuß gegangen und habe sich zum Mittagsschlaf lang auf Deck gelegt. Zeuge Bumke erklärt, daß der Prinz sich in Südwestafrika nicht wie ein Offizier betragen habe. Er sei in einer alten, schmutzigen Hose herumgelaufen. Ein Zeuge erzählt, eines Tages habe der Prinz eine große giftige Schlange beim Schwanz gepackt und sie in der Art, wie es die eingeborenen Zauberer tun, getötet. Kein Weißer hätte dem Prinzen diese Toll­kühnheit, die ihm leicht das Leben kosten konnte, nachgeahmt. Ein weiterer Zeuge erklärt, daß, wenn ein Ochse geschlachtet wurde, der Prinz schnell herbeigekommen fei und sich über die Todeszuckungen des Tieres gefreut babe. Er rührte auch mit dem Stock in der Wunde, die der Schlächter dem Tiere bei­gebracht halte. Ein Zeuge teilt mit, der Prinz hätte den schwersten einheimischer Tabak geraucht, der jedem Europäer eine Zerrüttung der Nerven eintragr. Eingeborene und seine Hunde habe er in der entsetzlichsten Weise mißhandelt. Zu den meisten Untergebenen sei er oft seelensgut gewesen, bald aber auch jähzornig, gerade wie ihm die Mütze stand. Polizeisergeant Wieland bestätigt, daß der Prinz sehr eigentümlich war. Er habe öfter bei ihm geschlafen. Er fei dann plötzlich nachts aufgesprungen und aus dem Zimmer gelaufen mit der Behauptung, daß dir Schwarzen kämen und ihn überfallen wollten. Der Prinz trank viel Kognak und leerte in einer Viertelstunde eine ganze Flasche. Dem Zeugen Expedient Bürger, seinerzeit Sergeant der Schutztruppe, war der Angeklagte sofort bei der An­kunft durch seine lasche Kleidung ausgefallen. Der Zeuge gibt ferner an, daß der Prinz Dienste niedrigster Ar? ver­richtete. Er war häufig apathisch, ängstlich unb glaubte, daß hinter jedem Busch ein Schwarzer stecke und ihn ermorden wolle. Wir nannten ihn den verrückten Prinzen. Kauf­mann Holtmann war von 189698 Kammerdiener bei dem Angeklagten. Der Prinz sei oft früh morgens betrunken nach Hause gekommen und habe sich dann mit seinem Hunde herumgezankt. Er stach mit dem Degen nach dem Hunde. Das Tier biß nach dem Herrn, bis der Prinz sein Mütchen gekühlt hatte. Dann streichelte er das Tier und wusch ihm das Blut ab. Den Prinzen aus dem Bette zu bringen, war ein schweres Stück Arbeit. Er habe den Prinzen mit dem Stiefelknecht bedrohen, mit Wasser begießen müssen, die Bett­decke fortzureißen versucht, während 'dieser, ein ungewöhnlich kräftiger Mann, die Decke über den Kopf zog und sich durch nichts stören ließ. Der Zeuge macht noch verschiedene weitere Angaben über die Roheiten, die der Angeklagte verübt hat. Zeuge Zimmermann war von 1896 bis 1898 bei dem Prinzen als Kutscher und Kammerdiener angestellt. Auch er weiß von allerhand Absonderlichkeiten seines DienstgeberS zu berichten. Der Prin-, der damals sich zum Fähnrich-Examen in Berlin vorbereitete, trank täglich Unmengen Kognak, Stein­häger und Sekt und verkehrte sehr viel mit Frauenzimmern. Er rauckte etwa 30 bis 40 Zigarren täglich.

Es folgten die Gutachten der Sachverständigen. Ober­stabsarzt Dr. Lieber, der seinerzeit als der Mord an Cain ge­schah, Chefarzt der Schutztruppe in Windhuk war, bekundet, der Prinz habe damals eine sehr starke Malaria durchgemacht, und es sei ein Wunder, daß er mit dem Leben davongekommen. Als der Sachverständige die Details des Mordes erfuhr, habe er erklärt, daß der Mörder geisteskrank sein müsse. Er habe damals den Wunsch ausgesprochen, den Mörder zur Beobach­tung nach dem Lazarett zu erhalten, doch war der Prinz schon nach Deutschland übergeführt. Der Sachverständige spricht schließlich die Ansicht aus, daß der Prinz unter dem Eindruck der Geisteskrankheit gehandelt hat, die ihm den freien Willen geraubt habe. Dem Gerichtsarzt Dr. Schwartz-Hannover ist der Angeklagte durch sein scheues Benehmen ausgefallen, ob­wohl er ihn nicht behandelt hatte. Er hatte erst später Ge­legenheit, ihn genauer kennen zu lernen, als das Amtsgericht Hannover ein Gutachten darüber forderte, ob der Prinz seine Angelegenheit selbst erledigen könne. Der Sachverständige gibt verschiedene Fälle an, die besonders charakteristisch für den Ver­folgungswahn und die häufig geradezu lächerliche Furcht deS Angeklagten seien, daß am Tage vor der Ueberführung des Prinzen nach Tegel dieser einen solchen Tobsuchts­anfall gehabt, daß sich niemand in die Zelle wagte. Geheimrat Prof. Pellmann-Bonn schließt sich den Ausfüh­rungen des vorhergehenden Sachverständigen an und spricht die Ueberzeugung aus, daß Prinz von Arenberg erblich be­lastet sei. Dieser Ansicht ist Professor Mendel-Pankow, der an der Hand einer längeren wissenschaftlichen Erläuterung nachweist, daß der ohnehin schon geistig schwach Veranlagte unter der Einwirkung besonderer Reizmittel, wie das Rauchen, sexueller Verkehr, Trinken, jeder freien Willensäußerung be­raubt gewesen sei.

Der Staatsanwalt beantragte schließlich, wie dasHess. Tgbl." meldet, auf Grund der Gutachten der Sachverständigen Freisprechung wegen Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagtm. Der Gerichtshof beschloß Vertagung, um morgen weitere Zeugen zu vernehmen.

* *

Berlin, 4. März. Im Wiederaufnahmeverfahren gegen ! den Prinzen Prosper Arenberg hob das Kriegsgericht das frühere Urteil auf und sprach den Angeklagten frei.

Jahresfest des Vereins für Reformationsgeschichte.

Am 6. und 7. April d. I. in der Woche nach Ostern wird der Verein für Reformationsgeschichte sein Jahres« fest in Cassel begehen. Der über ganz Deutschland ausge- breitele Verein stammt aus dem Jahre, da Luthers vierhundert- jähriger Geburtstag gefeiert wurde (1883). Er hat zum Zweck, die Resultate gesicherter Forschung über die Entstehung der evangelischen Kirche, über die Persönlichkeiten und die Tatsachen der Reformation, sowie über ihre Wirkungen auf allen Gebieten des Völkerlebens dem größeren Publikum zugänglich zu machen, um das evangelische Bewußtsein durch unmittelbare Einführung in die Geschichte der evangelischen Kirche zu befestigen und zu stärken. Er ist kein polemischer Verein und hält es nicht für nötig, polemisch den mannigfachen Entstellungen der geschicht­lichen Wahrheit nachzugehen, welche von römischer Seite in den lebten Jahrzehnten über die Reformation und deren Haupt- repräsentanten, zumal Dr. Martin Luther, verbreitet worden sind. Aber er steht auf der Warte gegenüber diese« Entstel­lungen und hat die freudige Ueberzeugung, daß es ihm durch die Herausgabe von bis jetzt 80 in sich geschlossenen Schriften mäßigeren Umfangs, sowie etwa 40 kürzeren Schriften für das deuische Volk gelungen ist, zur Klarbeit historischer Wahrheit besonders bei den Gebildeten unseres Volkes viel beigetragen zu haben. An der Spitze des Vereins stehen gegenwärtig die Professoren der Theologie D. Kawerau in Breslau und D. Benrath in Königsberg, sowie der Archivrat Dr. Jacobs in Wernigerode.

Die Jahresfeier des Vereins, welche, wie oben angegeben, in der Woche nach Ostern in Cassel begangen werben wird, wird am 6. April ihren Anfang nehmen mit einem um 5 Uhr statlsindenden AvendgotteSdienst in der St. Martinskirche, in der die Gebeine Philipps des Großmütigen ruhen und vor welcher seit mehreren Jahren ein würdiges Denkmal dieses Helden der Reformation errichtet ist. Für diesen Gottesdienst hat Konfistorialrat Professor D. Haupt in Halle, der den Be« wol ltet« Cassels von dem letzten großen Gustav Adolf-Fest noch in guter Erinnerung ist, die Festpredigt übernommen und der Kirchenckor der Mariinsgemeinde seine Mitwirkung zuge» lagt. Abends um 8 Uhr findet eine öffentliche Versammlung im großen Saale des evangelischen VereinshauseS statt, bei weiter nach ben üblichen Begrüßungen Oberstudienrat Dr.