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Erstes Blatt.

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vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.

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Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei beI verein^ ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stadt- und KandKreis Hanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrückungsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

- Verantwort^Redakteur; G, Schrecker in Hanau,

Nr. 294.

FernsPrechanlHlnß Nr. 605*

Mittwoch den 17. Dezember

Fernsprechanschluß Nr. 605

1902

Amtliches.

Candkreis Ban au.

Bekanntmachungen des Königl. Landrathsamtes.

In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in welchen foeib« liche Personen nach ihrer Verheirathnnq gemäß § 42 des Invalidenversicherungsgesetzes ans ErstattNna der K>älste der für ste geleifteien Beiträge zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung antrage'^. Sie erd allen dann zwar eine Summe von 20 bis 30 Merk ausbemblt, verlieren damit aber alle weiteren Ansprüche an di- Versicherungsanstalt auf Invaliden- und Altersrenten, welche sie sich durch freiwillige Fortsetzung des Versicherungsverhält­nisfes unter jährlicher Verwendung von nur 10 Marken zu 14 Pfennig erhalten können. Durch die Aufwendung von nicht einmal einem halben Pfennig pro Tag könnten sich die weiblichen Personen den Anspruch auf Aiters-Invalidenrente, die jährlich über 115 Mark und nach Umständen mehrere 100 Mark betragen kann, sichern. Es ist daher allen weib­lichen versicherten Perwnen, welche nicht durch ihre Verhei- rathung in völlig gesicherte Verhältnisse kommen, dringend an- zurathen, daß sie nicht die Erstattung der für sie verwendeten Marken verlangen, sondern daß sie das Versicherungsverhält­niß durch freiwillige Fortsetzung der Versicherung aufrecht er­halten. Tritt dann die Invalidität ein, so sind sie wenigstens vor äußerster Noth geschützt und brauchen nicht der Armen­pflege der Gemeinden anheimzufallen. Erreichen sie das 70. Lebensjahr, so erhalten sie durch die Altersrente schon in einem W^jMe die ganze Summe ersetzt, W*Ä Weiterversichc- rnng aufgewendet haben.

Hanau den 5. Dezember 1902.

Der Königliche Landrath.

J 909 v. Beckerath.

Stadtkreis Danau, Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Die Weihnachtsbescheerung der städtischen Kleinkinderschule findet am

Dienstag den 23. d. Mts., nachmittags 5 Uhr, im Schlotzsaale statt.

Einlaßkarten können bei der städtischen Kleinkinderschule — Bangeristraße 2 — bis zum Montag den 22. d. Mts. in Empfang genommen werden.

Feuilleton.

Hanaiis Erhebung zur Stadt. Originalartikel für den „Hanauer Anzeiger".

(Nachdruck verboten.) (Schluß.)

Was veranlaßte nun einen Landesherrn, sich um die Er­hebung einer Landgemeinde zur Stadt zu bemühen? Aus dem vorstehend Gesagten geht doch hervor, daß die Macht des Territorialherrn über eine nach ländlicher Verfassung lebende Gemeinde größer sein mußte, als über eine mit Stadtrecht be­gabte, die ohnedies, einmal in den Besitz gewisser Vorrechte gelangt, die Tendenz zeigen mußte, ihre Privilegien zu er­weitern und auf Vergrößerung ihrer Selbständigkeit zu dringen. Wenn damals fast jeder Landesherr danach strebte, Städte in seinem Territorium zu haben, wenn er dafür sorgte, daß ein­zelne Gemeinden und Dörfer durch Privilegien Stadtrechte er­hielten, obwohl die militärischen und finanziellen Lasten der Stadt zu seinen Ungunsten Herabgesetzt wurden, so muß er doch seinen Vortheil darin gesucht und gefunden haben. Und in der That war es auch so. Die dem Landesherrn zustehen­den Zölle warfen größere Erträge ab, wenn fremde Kaufleute zu den Märkten seiner Städte zogen. Wenn auch auf den in erster Linie dem Austausch mit der umwohnenden Landbe­völkerung dienenden Wochenmärkten und den fremde Kaufleute herbeisührenden Jahrmärkten eine Art Freihandel gestattet war, so war dies doch kein unbeschränkter, denn hier blieb immer der einheimische Produzent vor dem auswärtigen bevorzugt, und der allgemeine Wohlstand mußte dadurch gefördert werden. So bildeten sich wohlhabende Bürgerschaften, die in der Lage waren, den Landesherrn in seinen Geldverlegenheiten zu unter­stützen. So finden wir denn in jener Zeit bei fast allen Dynasten das Bestreben, entweder Städte von wilder Wurzel

Etwaige Gaben werden ebenfalls in der Kleinkinderschule entgegengenommen.

Hanan den 10. Dezember 1902.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 22553

Bekanntmachung.

Die Herren Arbeitgeber werden ersucht, bei Bedarf von Arbeitskräften, sowohl für dauernde, wie für vorüber­gehende Beschäftigung, sich der Vermittelung des städtischen Arbeitsamtes — Langstraße 41, Erdgeschoß rechts — zu be­dienen.

Hanau den 15. Dezember 1902.

Der Magistrat.

Dr. Geb eschus. 22559

Handelsregister.

A 528 Firma Noth & Baum, Hanau: Die Gesell­schaft ist aufgelöst. Liquidator ist Kaufmann Philipp Roth in Frankfurt a. M.

Hanau den 15. Dezember 1902.

Königliches Amtsgericht 5. 22552

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 17. Dezember.

* Hanauer Geschichtsverein. „Alt - Hanau, Ur­sprung, Entwickelung, Persassung und soziale Zustände", lautete das Thema des gestrigen Vortrags im Geschichtsverein, ge­halten von Herrn Akademielehrer E. Zimmermann. Wie nicht anders zu erwarten war, erbrachte der Vortragende aus dem Schatze seiner langjährigen Forschungen viel Interessantes zu Gehör. Da auch wir aus berufener Feder soeben im Feuilleton eine Abhandlung über den gleichen Gegenstand er­scheinen lasten, erübrigt dies wohl ein intensiveres Eingehen auf die Ausführungen des Vortrages, die Wiedergabe verschie­dener statistischen Notizen dürfte jedoch am Platze sein. Wir vernahmen aus dem Vortrage z. B., daß die Altstadt im Jahre 1400: 140 Familien, 1600: 230 Familien und 1838: 1066 Familien in sich schloß. Bewobnte Häuser waren vorhanden im Jahre 1400: 130, 1594: 200, 1838: 495. Das Ver- mögen sämmtlicher Bürger stellte sich 1577 auf 187 000 fl. Besonderes Interesse dürften auch die Angaben erregen, die den städtischen Haushaltsetat früherer Jahre betreffen. Im Jahre 1557 balanzirten Einnahmen und Ausgaben in der Summe von 550 fl., im Jahre 1594 betrug diese Summe

ins Leben zu rufen, oder bereits bestehenden Kommunen das Stadtrecht zu verschaffen, dessen Verleihung, anfänglich könig­liches Regal, unter dem Symbole der Zusendung eines Hand­schuhs erfolgte. Auch die kleinsten Herren wollten wenigstens ein Städtchen haben und theilweise machte sich ein wahres Städtegründungsfieber geltend. So verschaffte Ulrich I. von Hanau 1288 dem Orte Wunecke, Leute Windecken, die Freiheiten Frankfurts und einen Wochenmarkt an jedem Donnerstag; 1303 wird Hanau zur Stadt erhoben, und 1368 gewährte Kaiser Karl IV. bei seiner Anwesenheit in Frankfurt dem Herrn Ulrich III. von Hanau für seine Dörfer Bruchköbel, Marköbel, Dorfelden und Schafheim die Rechte und Freiheiten von Windecken und Hanau und gestattete ihm, sie zu Städten und Märkten zu machen und mit Mauern und Gräben, Thürmen und Thoren und auf jegliche andere ihm gut dünkende Weise zu befestigen. Von den Stadtrechten ist hier jedoch kein Gebrauch gemacht worden, wenn auch z. B. Marköbel mit einer Mauer, Bruchköbel mit einem heute noch theilweise vorhandenen nassm Graben umgeben wurde. So ist manche Stadtgründung mißglückt. Der Ort, der mit einer Befestigung und Marktgerechtigkeit ausgestattet wurde, ist trotz­dem manchmal thatsächlich nichts als eine Landgemeibe ge­blieben : zur Ausgestaltung eines Dorfes oder einer Ansiede­lung zur Stadt gehört eben mehr als eine Urkunde und guter Wille.

Ohne Zweifel hat man sich bei den ersten germanischen Stadtgründungen an ein bereits vorhandenes Muster ange= .schloffen, und dies werden die aus den Römerstädten er­wachsenen ältesten deutschen Städte gewesen sein; für die spätere Zeit haben wir für diese Gepflogenheit viele urkundliche Belege. Die der zu bewidmenden Ortschaft ertheilte Stadtrechtsurkunde ist entweder nach der einer anderen Kommune gearbeitet oder sie spricht Sätze aus, die bereits in einer älteren Stadt in Geltung waren. Die ältesten Bestandtheile der Städterechte waren die ursprünglich ertheilten Privilegien. Die Fortbildung des Rechtes erfolgte durch die Urtheile und Weisthümer

bereits 1026 fl. Ueber den Werth der Häuser zu früheren Zeiten wurde berichtet, daß z. B. im Jahre 1577 vorhanden waren 16 Häuser im Werthe von 3—400 fl., 9 Häuser im Werthe von 5—600 fl., 6 Häuser im Werthe von 8—900 fl., 2 im Werthe von 1000 fl., je eines im Werthe von 1500 und 2400 fl. Der geringste Werth eines Hauses betrug 12 fl. — Der Vortrag wurde mit Interesse und Beifall ausge­nommen.

* Stftbtilfefciey. Heute Mittwoch geht Holiei's tief­empfundenes Schauspiel: „Lorbeerbaum und Bettel­stab", das bei seiner letzten Aufführung einen so schönen Er­folg hatte, nochmals in Szene. Das Werk dürfte auch dies­mal seine Hörer finden. — Ein besonders interessanter Theater- Abend steht am Freitag bevor, es gelangen einige hervor­ragende einaktige Novitäten zur Wiedergabe. Den Anfang machtHertz'sDrama: „König Renö's Tochter", ein herr­liches, chochpoetisches Werk, das in Sprache und Handlung gleich große Schönheiten aufweist. Hierauf folgt ein ergreifen- des Stimmungsbild: „Herbst" von Walter Schmidt-Häßler, welches mit schlichten aber herzlichen Worten überall eine ge­waltige Wirkung erzielte. Den Schluß des Abends bildet: „Der Abschied vom Regiment", Offiziersdrama von'O. E. Hartleben. Der Verfasser, der mit seiner Tragödie „Rosen- montag" auch hier so großen Erfolg hatte, schenkte mit diesem Drama der deutschen Bühne wiederum eine bedeutende Novität, die bei ihren ersten Aufführungen ganz hervorragenden Beifall fand.

* Hessenland. Inhalt der Nummer 24 des „Hessen- land" : Herbert, M. „Advent"; — E. B. „Wintergedanke" — „Einsamkeit" (Gedichte). — Seelig, Dr. phil. Fritz. „All- Hessenland oder das chattisch-hessische Ausbreitungsgebiet in Mittel-Europa". — Schmidt, Max G. „Ein hessisches Stamm­buch". — Traudt, Valentin. „Weihnachtsfahrt" (Novelle). — Preser, Carl. „Weihnacht"; — Weiß, Albert. „Das Christkind naht!"; — Sascha Elfa. „Die Macht der Liebe" (Gedichte). — Bennecke, W. „Casser Skizzen. III. Lustige Theatergeschichten". — Aus alter und neuer Zeit. — Aus Heimath und Fremde. — Hessische Bücherschau. — Hessische Zeitschriftenschau von W. S. — Personalien. — Briefkasten. — An die Leser und Mitarbeiter des „Hessenland".

* Fußballklub „Viktoria". Da es an den Weih- nachtstagen an Sälen zum Abhalten von Festlichkeiten mangelt, so hat der Fußballklub „Viktoria" beschlossen, dieses Jahr seine Weihnachtsfeier am Sonntag den 21. Dezember im Saale der „Brauerei Weismantel" abzuhalten, zu welcher Freunde und Bekannte sowie die Sportskollegen höflichst eingeladen find. Für ein abwechselndes Programm, bei dem auch das übliche Tänzchen nicht feblt, ist gesorgt. Eintrittskarten sind unent­geltlich bei den Mitgliedern zu haben. — Am zweiten Feier-

(Rechtsbelehrungen) des Stadtgerichtes und des für ver­schiedene Städte gleichen Rechtes gemeinschaftlichen oberen Gerichtshofes (Oberhofes), die dann gesammelt und wie Gesetze bei späteren ähnlichen Fällen zu Grunde ge­legt wurden. Die so aus Privilegien, Statuten, Urtheilen und Weisthümer« sich zusammensetzenden Stadtrechte kamen durch die Bewidmung anderer Städte vielfach zu einer außer­ordentlichen Verbreitung. So entstanden große, durch die Gemeinsamkeit des StadtrechteS verbundene Städtegruppen oder Städtefamilien. Indem also König Albrecht an Hanau die Freiheiten, Rechte, Gewohnheiten und Vergünstigungen Frank­furts verlieh, wurde das letztere in Bezug auf das Recht die Mutterstadt des ersteren.

Zu den charakteristischen Merkmalen der mittelalterlichen Stadt gehört ihre Befestigung. Bei der bekannten öffentlichen Unsicherheit in jener Zeit sonnte eine Ortschaft, die durch ihren Markt dem Handel und dem Gewerbe eine Stütze geben wollte, des Schutzes der Befestigung nicht entbehren. So be­gann man denn auch bald nach der Erhebung Hanaus zur Stadt dieses mit Mauern zu umgeben, die 1338 schon voll­endet waren; denn in diesem Jahre wird das Kinzdorf als außerhalb der Mauern der Stadt gelegen bezeichnet. Die in einzelnen Resten, z. B. am Schlenkergäßchen noch erhaltene Stadtmauer schloß sich nordöstlich an die Befestigung der Burg an, ging dann südlich in fast gerader Richtung bis zu dem Knie der'späteren Judengasse, wandte sich hier im fast rechten Winkel nach Westen, um jenseits der heutigen Markt­gasse nach Norden umzubiegen und schließlich in einer letzten größeren. Schwenkung nach Nordosten sich am Wafferthurm wieder mit der Burgbefestigung zu vereinigen. Die Stärke der Mauer betrug ungefähr anderthalb Meter, die Höhe 8 Meter, ihre Länge 800 Meter. Zwei befestigte Thore, das Kinzdorferthor und das Metzgerthor, vermittelte» den Ver­kehr nach außen. Außer diesen Thorthürmen befanden sich im Verlauf der Mauer eine Anzahl von Wehr- thürmen, wie sie in den mittelalterlichen Stadtbefestigungen