Erstes Blatt.
H anauer G Anreiger
Bezugspreis:
Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.
Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg. _
Gedruckt und verlegt in der Buchdrucker« des verein, ev, Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Saunn.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- unb Feiertage, mit belletristischer Beilage. .
Einrückungsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Neklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau,
Nr. 293.
Fernsprechansililuß Nr. 605»
Dienstag den 16. Dezember
Ferusprechanschluß Nr. 605»
1902
Amtliches.
Handelsregister.
A 183 Firma Leopold Wstzlar, Hanau: Der seitherige Inhaber Kaufmann Moritz May in Hanau ist verstorben. Das Handelsgeschäft wird von seiner Wittwe Emma May, geb. Wolf, als Statutarerbin nach Solmser Landrecht unter der bisherigen Firma fortgeführt.
Dem Kaufmann Otto May von Hanau ist Prokura ertheilt.
Hanau den 12. Dezember 1902.
Königliches Amtsgericht 5. 22492
Plenarsitzung der Handelskammer in Hanau
Mittwoch den 17. Dezember 1902, nachmittags 41/» Uhr, im Sitzungssaal der Handelskammer (Stadtschloß).
Tagesordnung:
1. Mittheilungen.
2. Erstattung des Jahresberichts für 1902.
3. Stellungnahme der Handelskammer zur zollpolitischen Lage, amtlicher W
5. Abänderung des Gewerbe-ÜnfaL-Versicherungs-Gesetzes.
6. Krankenversicherung der Hausgewerbetreibenden.
7. Verkauf verschiedener Handelsartikel in abgewogenen Packungen nach ausländischem Gewicht.
8. Haftung der Zollverwaltung für Waaren in öffentlichen Niederlagen.
9. Postkonvention zwischen Holland und dem deutschen Reich.
10. Verschiedene kleinere Verkehrsangelegenheiten.
11. Vertrauliche Sitzung. 22516
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 Portemonnaie mit 1,38 Mark Inhalt,
1 grüne Sammet-Kinderkapuze, 1 großer Meißel.
Verloren: 1 Zehnmarkstück, 1 Kontobuch mit dem Namen Sponsel, 1 schwarze runde Pelzmütze.
Zugelaufen: 1 hellbraune Dachshündin.
Hanau den 16. Dezember 1902.
Feuilleton.
Hauaus Erhebung zur Stadt.
Originalartikel für den „Hanauer Anzeiger".
(Nachdruck verboten.)
_ Kaum sind etliche Jahre verflossen, seit man den für unsere Vaterstadt so bedeutungsvollen Tag der Gründung der Neustadt gefeiert hat, und schon wieder rüsten sich unsere Mitbürger zur festlichen Begehung eines anderen Tages, der für Hanau von der größten Wichtigkeit geworden ist: Am 2. Februar des nächsten Jahres werden es 600 Jahre sein, daß Hanau zur Stadt erhoben worden ist. Wenn auch die geplante Feier der Staotrechtsverleihung an das alte Hanowe nicht so großartig und glänzend werden kann, wie die drei- hundertjährige Jubelfeier Neuhanaus — schon die Jahreszeit spricht hier ein ernstes Wort mit — so ist man doch überall an der Arbeit, um das bevorstehende Jubiläum Alt-Hanaus durch eine der Bedeutung des Tages entsprechende Feier gebührend zu begehen. Bei dem großen Interesse, das man in den weitesten Kreisen unserer Bürgerschaft der beabsichtigten Jubelfeier entgegenbringt, dürfte es wohl am Platze sein, wenn wir unseren Lesern mit einem kurzen Blick auf die älteste Geschichte Hanaus etwas von der Bedeutung sagen, die die Erhebung zur Stadt für es hatte.
Es gab einmal eine Zeit, in der man sich nicht genug thun konnte in dem Bestreben, manchen Städten oder edlen Geschlechtern ein möglichst hohes Alter zuzuschreiben und ihre Anfänge in die graueste Vorzeit zu verlegen. So hat man zeitweilig, wenn auch nicht ohne den Schein eines guten Grundes, für Hanau ein in die Römerzeit zurückreichendes Dasein behaupten wollen. Doch kann man hier nur eine mittelalterliche Entstehung annehmen. Freilich, der Boden, auf dem «8 sich erhoben hat und zur Bedeutung gelangt ist, ist ein
Vom Zolltarif.
Der Umstand, daß die Zollopposition den Kampf um den Zolltarif in einen Kampf um die Zeit verwandelt hatte, hat dem jüngsten Reichstags-Tagungsabschnitt seinen außerordentlichen, ja sensationellen Charakter ausgeprägt; er hat aber auch dazu geführt, daß erreicht worden ist, was noch beim Beginn der Verhandlungen als völlig unerreichbar erachtet wurde. Hat doch der Präsident des Reichstages damals im Seniorenkonvent sich dahin ausgesprochen, daß vor der Weihnachtspause auf keinen Fall mehr als die zweite Lesung der Zolltarifvorlage erledigt werden könne, die dritte Lesung dagegen nach Abschluß der Eiats- berathung im April zu erfolgen haben werbe. Daß entgegen dieser allgemein getheilten Annahme jetzt die Zolltarffvorlage im Reichstage verabschiedet werden konnte, ist von großem Vortheil für unser ganzes Erwerbsleben, denn es eröffnet sich jetzt die sichere Aussicht, ungleich früher, als es andernfalls möglich gewesen wäre, zu festen und stetigen Zu- standen in Bezug auf unsere Handelsbeziehungen zum Auslande zu gelangen. Mit dieser Aussicht wird zweifellos auch das Vertrauen in unser Erwerbsleben zurückkehren, unb damit die Voraussetzung für die Ueberwindung der jetzigen Stockung in der Industrie, in Handel und Verkehr geschaffen sein. Auch ist durch die definirive Erledigung der großen gesetzgeberischen Aufgabe der Zolltarifvorlage freie Bahn für die ruhige Erledigung der gewöhnlichen Geschäfte des Reichstages geschaffen.
Die „amerikmiisthc Gefahr."
.,,Me „auunitglusche,GMh.r/G ö, Schlagwgrt, geworden, dem man in der Erörterung der großen politischen und wirth- schaftlichen Fragen immer häufizer begegnet. Dieses Schlagwort fußt auf der Unzweifelhaften Thatsache, daß die gewaltige Entfaltung der amerikanischen Energie auf wirtschaftlichem Gebiete^ ein Faktor ist, mit dem jede am Welthandel stark be- iheiligte Macht ernstlich zu rechnen hat. Die näheren Ursachen des ökonomischen Aufschwungs Nordamerikas wie die einzelnen Seiten des amerikanischen Wirthschaftslebens gründlich zu erforschen und die Resultate dieser Forschung der breiten Oeffentlichkeit mitzutheilen, erscheint demgemäß gerade auch für Deutschland als eine unabweisbare Pflicht.
Es ist deshalb eine höchst erfreuliche Erscheinung, daß die Zahl der deutschen Beobachter amerikanischen Wesens und Lebens immer mehr zunimmt, die das Ergebniß ihrer Studien in Schriften niederlegen, aus denen unmittelbar die praktischen Lehren gezogen werden können. Hierhin gehört eine soeben erschienene Schrift aus der Feder des Grafen Otto v. Moltke, Mitgliedes des preußischen Abgeordnetenhauses, die in knappen
uralt historischer. Vorgeschichtliche und altgerinanische Gräberfunde aus der unmittelbarsten Umgebung der Stadt liefern den unwiderleglichen Beweis dafür, daß, wie das ganze untere Mainthal, so auch der Hanauer Grund und Boden in vorgeschichtlicher und frühgeschichtlicher Zeit besiedelt gewesen ist. Doch ist durch alle eingehenden Nachforschungen noch nicht bewiesen worden, daß auf dem unmittelbaren Boden der Stadt, insbesondere des Kerns derselben, des Schlosses, sich je eine römische Ansiedelung befunden habe. Vielmehr spricht gerade die Existenz des großen römischen Kastells zu Kesselstadt und der auf dem Salisberg nachgewiesenen größeren römischen Niederlassung sowie die Beschaffenheit des für eine Besiede- lung ungünstigen Niederungsgebietes der Kinzig dagegen. Man wird also der Wahrheit am nächsten kommen, wenn man für Hanau eine mittelalterliche Entstehung annimmt.
Ueber die ungefähre Zeit, in die seine ersten Anfänge fallen, kann man nur Vermuthungen anstellen; ebenso haben wir keinen Anhalt zur Bestimmung des Zeitpunktes, wann die Burg, in deren Nähe die ersten Wohnungen entstanden sind, gebaut worden ist. Die uns bekannte Geschichte von Burg und Stadt Hanau Beginnt mit einer Urkunde vom Jahre 1234, der zufolge Reinhard II. von Hanau nach der Erb- theilung mit seinem Bruder Heinrich dem Cisiercienserorden und der Kirche zu Eberbach die Errichtung einer Kirche in seinem Burgsitz Hagenowe gestattet. Der Umstand, daß hier bereits von einer Kirchengründung gesprochen wird, läßt erkennen, das; um diese Zeit schon eine kleine Ansiedelung bestand, die freilich noch nicht zu einem selbständigen Gemeinwesen ausgebildet war; erhält sie ja doch erst im Anfang des 14. Jahrhunderts und zwar 15 Jahre später als der ursprüngliche Sitz der Herren von Hanau, Windecken, Stadtrechte und Stadtcharakter. In der hierüber am 2. Februar 1303 zu Speyer ausgefertigten Urkunde des Königs Albrecht, die am Schlüsse dieser Abhandlung zum Abdruck kommt, werden der Stadt und ihren Bewohnern dieselben Freiheiten, Rechte, Gewohnheiten und Vergünstigungen, deren die Stadt und die
Zügen auf Grund eigener Wahrnehmungen und eingehenden Studiums der Litteratur einige der wichtigsten Fragen des amerikanischen Wirthschaftslebens beleuchtet. Der Verfasser stellt sich die Aufgabe, in weitem Kreisen Deutschlands das Verständniß für die wirthschafilichen und polttischen Verhältnisse jenseit des Ozeans zu fordern, und hat diese Aufgabe mit ge- schicktcr^ Hand gelöst. Von besondern: Interesse erscheint seine Schilderung der Trusts, als deren Typus der riesige Stahltrust herausgegriffen wird. Man ersieht daraus, wie großartig die Organisation ist, die ihre ganze Thätigkeit auf die gewinnbringende Ausnutzung von Kapital und Arbeit konzentrirt. Gleichzeitig aber treten die großen Gefahren deutlich hervor, welche die Ansammlung kolossaler Kapitalien in wenigen Händen im Gefolge haben kann, wenn die Voraussetzung eines entsprechenden gewaltigen Absatzes der Erzeugnisse einmal nicht mehr zutreffen sollte. Graf Moltke sieht in einer solchen Entwicklung, welche die Ueberschwemmung des Weltmarktes mit den in Amerika nicht abgesetzten Erzeugnissen zur Folge hätte, die Hauptgefahr, die Europa von dem amerikanischen Wettbewerb zu fürchten hat.
Der größere Theil der Schrift ist einer Betrachtung der Verkehrsmittel in Amerika gewidmet, deren hoher Entfaltung und planmäßigem Ausbau Graf Moltke mit in erster Reihe die wachsende Wetibetverbs-Fähigkeit der amerikanischen Industrie und Landwirthschafl zuschreibt. Obwohl der Verfasser keineswegs geneigt ist, die Bedeutung dieser Dinge auch für Deutschland leicht,zu nehmen, ist er doch weit entfernt, die Flinte ins Korn zu werfen. Im GegentyÄl betont Graf Moltke mit aller Entschiedenheit, daß wir Hilfsmittel genug haben, um, wenn einmal der Ansturm erfolgt, ihm zu begegnen.
. - Das unbefangene Urteil wir^ Auffassung des Grafen Moltke anschließen müssen. Wirklich bedrohlich kann der Aufschwung Amerikas nur einem Volke werden, das bei dem Anprall erlahmt, nicht aber einem Volke werden, das, von einer vorausschauenden Wirthschafts- Politik unterstützt, mit seinen Aufgaben wächst und den steigenden Anforderungen der Zeit den Entschluß entgegenstellt, auch ihrer Herr zu werden. Nicht erst des amerikanischen Vorbildes hat es bedurft, um in Deutschland Unternehmungen von Weltruf erstehen zu lassen, Unternehmungen, die in ihrer Art auch heute noch unerreicht sind. Dieser Umstand erscheint als Bürgschaft für die Wettbewerbs-Fähigkeit unseres Volkes in den kommenden Tagen verschärften Kampfes, wofern neben dem Willen, sich zu behaupten, die Bereitwilligkeit, ohne Unterlaß zu lernen, vorhält.
Bürger zu Frankfurt sich zu erfreuen und zu genießen haben, verliehet!, und ein Wochenmarkt für den allgemeinen Verkehr an jedem Mittwoch mit dem Vorrecht der Markifreiheit bewilligt. Ausgestattet mit diesen Privilegien tritt Hanau von diesem Datum an als selbständiges Gemeinwesen, wenn auch zunächst nur noch als kleines mittelalterliches Stäbchen, auf den geschichtlichen Schauplatz und in das Licht der Geschichte.
Zum rechten Verständniß der Bedeutung, die der Verleihung der Stadtgerechtigkeit beizumeffen ist, diene Folgendes: Bekanntlich führt man die deutschen Städtegründungen auf König Heinrich I. zurück, der zum Schutz gegen die das Land überfluthenden und ausraubenden Horden der Ungarn Städte anlegte und jeden zehnten Mann in dieselben zu ziehen zwang. Hierbei darf man freilich nicht übersehen, daß es auch schon vor ihm, namentlich im Süden und Westen Deutschlands (wir nennen nur Augsburg, Mainz und Köln) Städte gegeben hat, für die die einstigen Römerstädte den Rahmen hergegeben haben. Freilich hatte sich in ihnen, soweit sie nicht in der Zeit der Völkerwanderung untergegangen waren, die römische Munizipaloerfassung nicht erhalten, sondern sie waren, der ländlichen Gemeinde- und Gerichts-Verfaffung der Deutschen unterworfen, rechtlich nichts als einfache Dorfgemeinden, wenn sie auch im wirthschafilichen und thatsächlichen Sinne immer Städte geblieben waren. So unterscheiden sich in der fränkischen Periode die Städte von den Dörfern lediglich durch die Art ihrer Anlage und des Zu- sammenwohnens ihrer Bewohner, nicht aber durch eine verschiedene kommunale Verfassung., Die mittelalterlichen germanischen Ansiedelungen nach Städteart haben sich im Anschluß an königliche Pfalzen, bischöfliche Residenzen, oder, besonders unter Heinrich L, dem sogen. Städtegründer, an Burgen, b. h. befestigte Plätze, entwickelt. Planmäßige Städte- gründungen, wobei die neuen Ansiedelungen mit besonderen städtischen Privilegien und selbständigen Verfassungen nach dem Muster bereits bestehender „bewidmet" wurden, treffen wir erst seit dem 12. Jahrhundert, besonders in Norddeutschland,