Einzelbild herunterladen
 

Erstes Blatt

l an auer

Bezugspreis:

Vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 W» für mis- partige Abonnenten mit dem betreffenden Postanffchlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Psg.

Einrückungsgebühr: .

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ für Mt- md Landkreis Kanan

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwortl. Redakteur; G. Schrecker in Hanau,

Nr. 290

Ferns-rechanlÄuß Nr. 605*

* Freitag den 12. Dezember

Fernsprechanschluß Nr. 605* 1902

Amtliches.

Candkreis ßanau.

BekannLmachnnqen des Königl. Landrathsamtes.

Nach Mittheilung der Hessischen Drandversicherungs-Anstalt in Cassel ist seitens der Ortspolizeibehörden auch im Laufe der letzten Jahre die nach Bekanntmachung der Königlichen Regierung in Cassel vom 5. Mai 1886 Amtsblatt von 1886 Seite 104 vorgeschriebene Anzeige von dem erfolgten Abbruch der bei der Hessischen Brandoersicherungs-Anstalt versicherten Gebäude noch immer in vielen Fällen unterlassen worden.

Ich bringe daher die Verfügung hierdurch in Erinnerung.

Hanau den 6. Dezember 1902.

Der Königliche Landrath.

V. 11910 v. Beckerath.

Stadtkreis Ranau.

Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Die Hebeliste über die Beiirage zur Hand­werkskammer für das Jahr 1902 liegt vom 15. Dezember d. Js. ab zwei Wochen lang im Bureau der städtischen Steueroerwattung Stadtschloß aus. Ein­sprüche sind binnen einer Frist von 4 Wochen, beginnend mit dem ersten Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist, bei uns anzubringen.

Die Beiträge werden durch besondere Boten abgeholt.

Hanau den 8. Dezember 1902.

- , _ _ Der Magis^______

Dr. Gebeschus. 22260

Bekanntmachung.

Nach § 70 der mit dem 1. Januar 1903 in Kraft tretenden Bau-Polizei-Ordnung II vom 1. November d. I., (für alle Gemeinden, die nicht unter die Bau-Polizei-Ordnung I fallenl, wird die für den Gemeindebezirk der Stadt Hanau geltende Bau-Polizei-Ordnung I vom 23. November 1900, welche bisher nur in einem Theile der Stadt Hanau galt, auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt, unter Auf­hebung der entgegenstehenden Bestimmungen, Abschnitt 3 der Vorbemerkung zur Bau-Polizei-Ordnung I.

Hanau den 6. Dezember 1902.

Städtische Polizei-Verwaltung. Der Oberbürgermeister.

Dr. Gebeichus. 22156

Deutschland, England und Venezuela.

VV. Washington, 40. Dezbr. (Reuter.) Der amerika­nische Gesandte in Caracas, Bowen, der den Schutz der deutschen und englischen Interessen übemommest hat, berichtete dem Staatsdepartement, daß gestern eine Anzahl Deutsche und Engländer verhaftet worden sei. Er habe sich unverzüglich an Castro gewandt, um Freilassung der Verhaf­teten zu erlangen und Castro darauf hingewiesen, daß er, Bowen, mit dem Schutze der deutschen und englischen Unter­thanen betraut worden sei. Castro wollte zuerst seine Be­rechtigung hierzu nicht anerkennen. Bowen überzeugte ihn dann, daß er in seinem Rechte sei. Castro gab aber schließ­lich mit Widerstreben seine Einwilligung zur Freilassung der hauptsächlichsten Gefangenen. Bowen fügte hinzu, er werde auf die Freilassung der übrigen Gefangenen dringen. Bowens Bericht läßt keinerlei Gründe für die Verhaftungen ersehen, außer der Nationalität der Verhafteten. Bowen wünscht als Friedensvermittler zu dienen, das Staatsdepartement beschloß aber, daß er eine solche Rolle nur auf Ansuchen Venezuelas und unter der Voraussetzung übernehmen soll, daß der deutsche und englische Vertreter dem Gedanken zustimmen.

W. Caracas, 10. Dez. (Reuter.) Das britische Kriegsschiff Quail" ist heute Nachmittag in La Guaira eingetroffen. Der deutsche KreuzerPanther" verließ heute Morgen den Hafen in der Richtung auf Caruparo. //Falke" fuhr nach Puerto Cabello, um die Ueberreste der venezolanischen Flotte aufzu- suchen. Es wird geglaubt,Jndefatigable" sei unterwegs nach Guanta, woselbst das venezolanische KriegsschiffRestau- rador" sich befindet.

W. La Guaira, 40. Dez. (Reuter.) Zehn deutsche und vier englische Kutter kamen gestern längsseits der venezolanischen Schiffe und forderten dieselben auf, ohne zu schießen, sich zu ergeben. Die Verbündeten nahmen alsdann die venezolanische Flo:te im Namen des deutschen Kaisers und des Königs von England weg. Das KanonenbootPhanther" damvste während

dieser Vorgänge in den Hafen hinein und machte klar zum Gefecht. Die venezolanischen Schiffe wurden hierauf außerhalb des Hafens geschleppt und um 2 Uhr morgens wurdenGe­neral .Crespo",Tutumo" undMargarita" versenkt,Assun" allein entging diesem Geschick, weil der französische Geschäftsträger den Einwand erhob, daß dieses Schiff Besttzthum eines Franzosen sei. Um 10 Uhr abens am 9. Dezbr. landeten 130 deutsche Matrosen und begaben sich nach der Vorstadt Cardonal, woselbst die Wohnung des deutschen Konsuls Lentz ist. Siegeleiteten den Konsul sammt seiner Familie zurVineta". Als sie von Cardonal zurückkamen, begegneten sie einem Trupp venezo­lanischer Soldaten, ohne daß es zu einem Zusammenstoß kam. Um 5 Uhr morgens am 10. Dezember landete eine Abtheilung von 30 englischen M atrosen und begab sich nach dem britischen Konsulat. Von hier aus geleiteten sie den Konsul Schunck mit Familie nach derRetribution". Die in La Guaira ansässigen Deutschen und Engländer wur­den verhaftet, außer einigen, die sich in ihren Häusern ver- barrikadirt hatten. 320 Seeleute der Verbündeten befreiten sie widerstandslos. Inzwischen machten die Schiffe klar zum Ge­fecht. Die Verbündeten fuhren in den Hafen ein, sie liegen 310 Fuß vom Zollhause entfernt. Die Landung von Marinesoldaten hat begönnert.

W. La Guaira, 11. Dezbr. Alle in L a Guaira ver­hafteten Deutschen und Engländer sind freige­lassen. r-. Die Antwort der venezolanischen Regierung an England und Deutschland wurde gestern durch den amerikanischen Konsul übermittelt; der Inhalt der­selben ist noch unbekannt. Hier werden große mili­tärische Vorbereitungen getroffen; 2100 Mann unter dem Befehl des Generals F e r r e r werden aus Caracas erwartet.

W. Newyork, 44. Dezbr. Eine Depesche desNewyork Herald" aus L a Guaira meldet: Präsident Castro er­ließ einen Aufruf, in welchem er die W e g n a h m e der Kriegsschiffe als eine von zwei der mächtigsten Nationen begangene unerhörte, ungerechtfertigte und unedle Handlung bezeichnet und erklärt, das Recht sei auf der Seite von Venezuela.

W. Washington, 11. Dezbr. Ein Telegramm des amerikanischen Gesandten in Caracas bestätigt die Frei­lassung sämmtlicher deutschen und englischen Staatsangehörigen.

W. La Guaira, 44. Dezbr. (Reuter.) Heute früh trafen 2000 Mann unter dem Befehle des Kriegsministers ein. Im Hafen befindet sich das englische Kriegsschiff Jndefatigable".

W. La Guaira, 11. Dezbr. (Reuter.) Der deutsche Geschäftsträger und der englische Gesandte sind nach Trinidad abgereist. '

W. La Guaira, 10. Dezbr. (Reuter.)Vineta" und Retribution" sind heute Abend 6 Uhr abgedampft. Man nimmt an, daß sie die Antwort Venezuelas auf die Forderung der beiden Mächte an Bord haben. In La Guaira sind 18 Geschütze aus Caracas eingetroffen. Die Munition wurde nach Fort Lavigia geschafft. Die Wegnahme desBoli- var" hat große Aufregung hervorgerufen. Außer den 2000 Mann, die hier unter Kriegsminister Ferrer eingetroffen sind, werden heute noch 800 unter dem Befehl eines Bruders des Präsidenten erwartet.

W. London, 11. Dezbr. (Unterhaus.) In Beant­wortung einer Anfrage theilt Lord C r a n b o r n e die neuesten amtlichen Nachrichten aus Venezuela mit: Er bestätigt die Beschlagnahme der drei venezolanischen Schiffe in La Guaira durch Boote der englischen und deutschen Kriegsschiffe und er­wähnt ferner, daß ein viertes Schiff kampfunfähig gemacht worden sei, das venezolanische KanonenbootB o l i v a r" sei ebenfalls beschlagnahmt. Zwei Prisen, die vom deutschen Kommodore genommen seien, wurden versenkt. Die Freigabe der britischen und deutschen Unterthanen sei gefordert, die Forderung aber, soweit bekannt, bisher unerfüllt geblieben. Ferner werde berichtet, der englische Konsul in Caracas sei verhaftet worden. Es sei aber nicht bekannt, ob der Bericht der Thatsache entspreche. Der englische Vizekonsul in La Guayra sei mit einigen Frauen und Kindern von einem britischen Kriegsschiff ausgenommen worden. Es verlautet, Castro behalte die deutschen und englischen Unterthanen als Geiseln zurück. Nach dem letzten Bericht, der vergangene Nacht von La Guaira abging, seien die englischen Unter­thanen, obgleich in Haft, doch soweit unversehrt.

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 12. Dezember.

Lokal-historische Notizen.

12. Dezember 1673 wurde Johann George Seifert, gräflich Hanauischer Rath, unter dem Namen von E d e l s h e i m, in den Adelsstand erhoben. Die Familie besteht noch.

* Vom Weihnachtsgeschäft. Weihnachten steht vor­der Thür, das schönste Fest, an dem es zu den Gepflogen­heiten gehört, sich durch Geschenke gegenseitig zu erfreuen. Auf Weihnachten rechnet der Geschäftsmann, soll ihn doch oft der Umsatz zu den Feiertagen für den Ausfall während der übrigen Jahreszeit entschädigen. Er hat sich ganz besonders mit Waaren vorgesehen, und in den Schaufenstern locken prächtige Dekorationen die Schaulustigen, von denen der Ladeninhaber hofft, daß sie auch zu Kauflustigen werden. Aber der Ge­schäftsmann, der Mühe und Kosten nicht scheut, auch dem ver­wöhnten Geschmack zu genügen, verrechnet sich nicht selten gerade darum, weil es ein Theil des kaufkräftigsten Publikums noch immer glaubt, man fahre besser, wenn man gerade theuere Waaren, Modegegenstände usw., von recht weit her, am liebsten vom Auslande, beziehe. Und doch kann man von Fremden oder neu hier Zugezogenen oft genug anerkennende Stimmen hören, die sich mit Genugthuung darüber äußern, wie gut und preiswerth man in Hanau alles zum Leben Nöthige erhalten könne. Auf keinen Fall stehen die hiesigen Geschäfte hinter dem zurück, was in anderen Städten geboten wird. Darum ist es aber auch Pflicht unserer Mitbürger, das Vorwärtsstreben der hiesigen Geschäftswelt dadurch zu fördern, daß man ihnen, soweit irgend angängig, die Vortheile des erböhten Weihnachtsum'atzes zuwendet. Der silberne und der goldene Sonntag stehen jetzt bevor, an beiden sind die Geschäfte geöffnet, und hoffentlich bringen sie auch an beiden und an den dazwischen liegenden Wochentagen der Geschäfts- w'lt den erhofften Gewinn. Zu gönnen ist es ihr, denn sie hat für das Publikum eifrig vorgesorgt, um alle seine Wünsche zu befriedigen. Deshalb ist aber auch die dringende Mahnung durchaus berechtigt: Kauft am Platze!

* Schonzeit. Der Bezirksausschuß hat den Beginn der Schonzeit für Hasen, Auer-, Dirk- und Fasanen-Hennen, Haselwild und Wachteln im Regierungsbezirk Cassel auf Sonntag den 48. Januar 1903 festgesetzt.

* Der hiesige Sprechverkehr ist auf Dieters­hausen und Mernes ausgedehnt worden.

* Umtausch der alten Postwerthzeichen. Die bis Ende März giltig gewesenen Postwerthzeichen werden gegen solche mit der InschriftDeutsches Reich" nur noch bis Ende Dezember d. J. umaetauscht. Vom 1, Januar 1903 ab werden Anträge auf Umtausch alter Postwerthzeichen nicht mehr berücksichtigt. ^Es ist daher anzurathen, den Umtausch der der etwa noch vorhandenen alten Postwerthzeichen baldigst zu bewirken. Dies kann bei den Pauschaliern und den Land- briefträgern geschehen. Die nach Ablauf der Frist etwa vor­kommenden alten Postwerthzeichen werden als ungiltig behandelt werden.

* Die Festtage im Jahre 1903. Das Neujahrs­fest fällt auf Donnerstag, Fastnacht ist am 24. Februar, Ostern am 42. und 43. April, Christi - Himmelfahrt am 24. Mai, Pfingsten ant 31. Mai und 1. Juni, Fronleichnam am 44. Juni, Weihnachten am Freitag den 25. und am Samstag den 26. Dezember, sodaß daS nächste Weihnachtsfest wieder einmal drei Feiertage hat.

* Die Fischerei im Main. Das hessische Re­gierungsblatt bringt eine Verordnung, die Bildung einer Ge­nossenschaft zur Ausübung der Fischerei im Main betreffend. Dieselbe lautet: Art. 1. Die zusammenhängenden Fischwasser in dem zum Großherzogthum gehörigen Theile des Mains in den Gemarkungen Bürzel, Rumpenheim, Mühlheim, Dietes- Heim, Klein- Steinheim, Groß-Steinheim, Klein-Auheim, Hain­stadt, Klein -Krotzenburg, Seligenstadt, Klein - Welzheim und Mainflingen, ausschließlich der staatlichen Bannwasser, werden hiermit zur geregelten Aufsichtsführung und zu gemeinsamen Maßregeln zum Schutze des Fischbestandes, sowie auch zur gemeinschaftlichen Bewirthschaftung und Benutzung auf ein­stimmigen Beschluß aller Berechtigten und mit Zustimmung des KreisauSschusses des Kreises. Offenbach zu einem zusammen­gehörigen Fischereigebiet erklärt. Art. 2. Die Fischerei- Berecktigten dieses Gebietes bilden eine Genossenschaft mit dem NamenFischereigenossenschaft Groß - Steinheim" nach Maß­gabe der vom Ministerium des Innern genehmigten Satzungen. Die Genossenschaft wird durch einen nach diesen Satzungen zu wählenden Vorstand vertreten.