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General-Anzeiger
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckern des »nein, tv. V
Waisenhauses M Hanau, - Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Verantwort!. Redakteur: G. Schreckerin Hanau,
Nr. 283. FenitzretmMaK Nr. «»!<
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Donnerstag den 4. Dezember
Fernsprechanschluß Nr. 605. 1902
Amtliches.
Stadtkreis KanLU.
Bei dem eingetretenen Schnee- und Frostwetter bringe ich nachstehende Polizeiverordnung vom 8. Februar 1898 betr. die Reinigung der Bürgersteige von SLnee, ihre Bestreuung nach eingetretenem Glatteise mit Sand, Asche rc. in Erinnerung.
Hanau den 3. Dezember 1902.
Königliche Polizei-Direktion.
P 11567 "v. Beckerath.
Unter Aufhebung der Polizeiverordnung vom 2. November 1897, betreffend die Reinigung der Bürgersteige von Schnee und Bestreuung derselben nach eingetretenem Glatteise mit Sand, Asche rc., wird für den Umfang des Stadtbezirks Hanau die nachstehende Polizeiverordnung erlassen.
Polizeiverordmtng
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landeslheilen, sowie des § 143 des Geletzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird mit Zustimmung des Sladtraths für den Umfang des Stadtbezirks Hanau folgendes verordnet:
8 1.
Jeder Besitzer oder Verwalter eines privaten oder öffentlichen Gebäudes hat, soweit die Hofraithe mit Einschluß der Höfe und Gärten an Straßen oder öffentlichen Plätzen liegt, den Bürgersteig nach jedem Schneefall sorgfältig vom Schnee reinigen urd bei eingetretenem Glatteise ist seiner ganzen Breite mit Sand, Asche oder einem anderen geeigneten Material bestreuen zu lasten.
Die gleichen Verpflichtungen hat jeder Besttzer eines Grundstücks bezüglich des längs desselben sich hinziehenden Troltoirs.
Bei aus Cementplatten hergestellten Bürgersteigen hat sich die Reinigung auf ein leichtes Abkehren des frisch gefallenen Schnees zu beschränken.
An Kreuzstraßen müssen die Uebergänge über die Fahrbahn in der Breite von 1,25 Meter (4 Fuß) von den anstoßenden Hausbesitzern resp. Hausverwaltern ebenfalls bestreut werden.
Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr morgens und 8 Uhr abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, in der ersten Stunde nach Tagesanbruch gestreut sein.
8 2.
Hinuchtlich der öffentlichen Plätze und der darüber gehenden Wege liegt die Verbindlichkeit des Bestreuens bei Glatteis louiaBeaattMHmiinnNMHm^
Feuilleton
Hanaucr Stadtthcater.
Hanau, 4. Dezember.
Das lebhafte Interesse, welches sich für die ersten Aufführungen von Gerhart Hauptmanns Märchendrama „Die versunkene G I o ck e" vor zwei Jahren kund gegeben, ist ihm erhalten geblieben, denn die Wiederaufnahme am Sonntag begegnete der gleichen regen Autheilnahme des Publikums wie bei der hiesigen Premiere. Der Märcheuzauber steckt zu tief in dem deutschen Volksgemüthe, als daß der Dichter nicht fast in jeder Brust verwandte Saiten erklingen und die Erinnerung an den mit der Kindheit eingesogenen Elfen» und Geisterglauben nicht mächtig wieder aufleben lassen kann. Und welche machtvolle Handlung hat Hauptmann seiner deutschen Märcheudichtung gegeben, wie weiß er hier menschliches Sehnen und Ringen zu schildern und aus der gebeimnißvollen Zauberwelt, in die er uns einführt, doch die echt menschlichen Regungen und Empfindungen herauszuichälen. Wir haben uns mit der Handlung der Dichtung und ihrem wunderbaren Slimniungsgehalte und der schwungvollen Schönheit der Sprache bei der Erstaufführung eingehender beschäftigt und wollen uns noch mit einigen Worten der Darstellung vom Sonntag gedenken. Unter der erfahrenen Leitung des Herrn Jungk ging dieselbe recht glatt von statt en und wahrte, soweit es möglich war, dem Werke seine Schönheiten und seine reizvolle Wirkung. Von den Darstellern der Erstaufführung ist nur die Repräsentantin der alten heidnischen Volksweisheit „Die alte Wittiichen" noch in der alten Besitzung geblieben, alle übrigen Rollen waren neu vertreten. Frau Hantle bot als Wittiichen auch am Sonntag wieder eine ganz vorzüglich scharf umrissene Leistung. Trl. H o h e n f e l s verkörperte das goldhaarige Nautentelein gewandt ^d schneidig und mit dem ganzen poetischen Lieft, mit dem es der Dichter ausgestattet. Herr F e i st bot als Meister Heinrich eine recht achtbare Leistung und zeigte Wärme, Empfindung und Leidenschaft, irur den liebeslusternen Nickelmann trat Herr Jungk mit seiner Kunst ein und Herr Netzvach fand in dem bockbeinigen Gesellen, bent ^aldschrat, eine interessante Aufgabe. Herr Schw ersensky gab als Pfarrer, was in feinen Kräften stand, die Rolle erfordert ein ge- Mteres können. Frl. T o r a n war als Magda gut am Platze. ^ie kleineren Parthien genügten. „ , _
r ' m gestrigen Abend ging ein neues dreiaktiges „Lustspiel „mv Vielgeprüfte" über unsere Buhne. Der erfolgreiche Autor von „Alt-
derjenigen Behörde ob, welche für Reinigung dieser Plätze zu sorgen bot.
»Jngleichen haben diejenigen Behörden, denen die Unterhaltung der öffentlichen Brunnen obliegt, so oft als nöthig, vor denselben aufeisen und streuen zu lassen.
8 3.
Bei eintreiendem Thauwetter haben die Hausbesitzer bezw. die Hausverwalter das Eis in den Floßrinnen und vor den Häusern aufhauen und baldthunlichst abfahren zu lassen. Cementplattmtrottoirs sind erst dann abzvraumen, wenn der entstandene Belag sich gelockert hat, auch darf die Abräumung nur durch stumpfe, zum Abkraken geeignete Geräthschaften und nicht unter Anwendung von Spitzhacken, Stoßeisen, A^ten, Beilen oder ähnlichen Werkzeugen erfolgen. DaS Eis darf nicht auf die Fahrbahn der Straße geworfen oder dort abgelagert, sowie nicht in die Straßenein äufe der Neukanalisation geworfen bezw. eingekehrt oder auf den gußeisernen Abdeckungen derselben abgelegt werden.
AuS dem Innern der Hofraithen darf kein Schnee oder Eis auf die Straßen getragen werden, es sei denn, daß gleichzeitig das Abfahren desselben erfolgt.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit einer Geldbuße bis zu 9 Mark oder verhältnißmäßiger Haftstrafe geahndet.
Diese Polizriverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hanau am 8. Februar 1902.
Königliche Polizei-Direktion, v. Schenck.
Stadtkreis Banau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Am Samstag den 6. Dezember 1902, vormittags von 9 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neu- städter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 4. Dezember 1902.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichis. lr. Gebeschus. 21770
Hub Stadt und £and*
Hanau, 4. Dezember.
Veamtenperional-Rachrichtett.
Bestellt: der Pfarrer extr. Uffelmann zum Gehilfen des Pfarrers B attenberg in Binsförth, der Pfarrer extr. Humburg zum Gehilfen des Pfarrers Clöment in Ober-
Heidelberg" Wild. Meyer-Förster besonnte sich auch zu dieser Arbeit als Verfaffer. Das mag diesem Stücke wohl auch aum Weg über die Bühnen verholfen haben, den es sonst wohl schwerlich gefunden haben würde. Die Handlung, geist» und witzarm und dürftig in der Erfindung, erhebt fich nirgends über das gewöhnliche Poffenniveau und rechtfertigt die Bezeichnung Lunspiel in keiner Weise. Ein verheirathrter Referendar, der das erste Mal im Examen durchgefallen ist, hat dieses Malheur zuni zweiten Male und wird darauf Journalist, das bildet die Handlrmg des Dreiakters. Da dem Verfasser eine interessante Nebenhandlung fehlt, so ist er gezwungen, die drei Akte hindurch auf diesem einen Gedanken herum,ureiten. Als es nun stofflich für den letzten Akt mit dem besten Willen nicht mehr ausreicken wollte, da wählt sich der Verfaffer, um das abendfüllende Stück herauszubekommen, noch das abgedroschene Thema der kleinstädtischen Verhältnisse. ES verlohnt sich wahrlich nicht der Mühe, noch daS Nähere über das Stück zu berichten, dem das Publikum gestern Abend die verdiente Würdigung zu theil werden ließ. Unsere Darsteller bemühten sich, das Lustspiel über Wasser zu halten, aber eS war verlorene Liebesmühe. Fräul. Tor an hatte für „Frau Lilly" einen reizend nalürlchen Ton uud gleiches Spiel und Herr Schwarz gab sich die redlichste Blühe, für seinen durchgefallenen „Referendar" das erforderliche Interesse zu erregen. Auch Herr Jungk und Frau Rieger als „Ehepaar Booke- mann" und Frl. Leoni und Herr Becker als „Käthchen" und „Robert" waren am Place und auch die übricen Parthien befanden sich in guten Händen, aber sie haben, wie bemerkt, dem Verfasser hier zu keinem weiteren Erfolg verholfen.
• Stadttheater. Morgen, Freitag, geht die beliebte Gesangsposse: „Der Mann im Monde" von Jacobsohn nochmals in Sz-ne. Das vorzügliche Stück, welches bei seiner letzten Aufführung einen so schönen Erfolg hatte, wird auch morgen feine Zugkraft erweisen, besonders, da das Tanzduett, welches infolge des Unfalls von Frl. Wehn fortbleiben mußte, diesmal zur Darstellung kommt. Auch das mit stürmischem Lacherfolg ausgenommen? Kauplet: „Haben Sie nicht den kleinen Cohn gesehen?" figurirt als Gesangseinlage.
* Volksvorlesung. Der heute Donnerstag stattfindende Vortrag des Herrn Prof. Dr. Mannheimer aus Frankfurt a. M. wird eine große Anzahl von Lichtbildern zu den Gemälden großer niederländischer und deutscher Maler zur Anschauung bringen und wenn die Zeit reicht, auch noch einige
elsungen, der Pfarrer extr. Vockenberg zum Hilfspfarrer in Melsungen.
Nerlieheu: dem Oberforstmeister Smart in Gaffel der Rothe Adler-Orden 4. Klaffe, dem Lehrer und Kirchendiener Stein in Birstein den Kantortitel, dem Waldwärter Hahn in Rauschenberg und dem Appreturmeister Christian Ditzel zu Hersfeld das Allgemeine Ehrenzeichen.
Gestorben: der Förster Stampe zu Hauswurz in her Oberförstern Neuhos.
* Jagdkalender. Im Monat Dezember haben Schonzeit: Elchwild, Rehkälber, Dachs, Rebhühner und vom 15. an auch weibliches Rehwild. Alles übrige Wild ist jagdbar.
600-Jahrfeker der Diadtrechterthellung der Altstadt. Auf Einladung des Herrn Stadtbanrath Schmidt versammelten sich gestern Abend ca. 60 Herren in der „Central- halle" behufs Bildung eines Vergnügungs-Ausschuffes für die Eingangs bezeichnete Feier. Herr Stadtbaurath Schmidt eröffnete die Sitzung und dankte für daS durch daS zahlreiche Erscheinen gezeigte Jntereffe. Sein Vorschlag, das Bureau aus den Herren Prof. Wiese als Vorsitzenden, Stadtbaurath Thyriot, Stellvertreter, und Rektor Dietrich, Schriftführer, zu bilden, wurde einstimmig angenommen. Herr Prof. Wiese entwarf nun ein Bild, wie die Feier von dem Central-Aus- fchuffe gedacht sei und soll die Ausarbeitung dieses Planes den zu bildenden Einzelkommissionen überlasten werden. Es wurde nun zur Bildung der Kommissionen geschritten, die sich wie folgt zusammensctzen: Musikkommission: Prof. Henkel, Vorsitzender, A. Heilmann, Bailly, Glais, Link, Seikel, Weiß- brod, Herkert, Weber, Klee, Lehrer Milbach und Appel. Kommission der Wirthe : Schüßler, Vorsitzender, Seeber, Ulsa- mer, Sokol und Mach. Ausschmückungskommission: Wilh. Schultz, Dorf., Zabn, Eßler, Jünger, Schmidt, Schwellenberg. Kommission für lebende Bilder: Prof. Wiese, Bors., Schultz, Eßler, Hahn, Willamowitz, Gerlach, v. Buttlar, Kaplan Dehler, Schatt, H. Schleicher, Sanitätsrath Dr. Eisenach, Pfarrer Neßler, I. Pfeiffer, K. Zimmermann, Krenter, Jünger, Heu- sohn und Stasten. Vergnügungs-Kommifston: Hahn, Bors., Bailly, Bein, Leipold, Schatt, H. Schleicher, Pfeiffer, Jünger, Herkert, Gerlach, Kißling, P. Koburger, W. Roode, Oberländer, Stoffen, O. Zahn, Dülfer, Willamowitz und Löschen- gruber. Nachdem Herr Prof. Wiese für^das zahlreiche Erscheinen gedankt, ermähnte er die Kommissionen noch, mit dm Geldmitteln recht haushälterisch umzugehen, aber doch Gutes zu schaffen.
k. Mittelrheirrrsche evangel. Arbeitervereine. Am vergangenen Sonntag hielt der Mittelrheinische Verband evangelischer Arbeitervereine in seinem Vororte Höchst eine Delegirtenversammlung ab. Alle Zweigvereine waren vertre- Lichtbilder von Bauten der Renaistance und Barockzeit. Der Vortrag beginnt um halb 9 Uhr. Die vor 8 Tagen ausgegebenen Karten haben Giltigkeit.
9 Der bevorstehende „Nikolaustag", dessen Vorabend namentlich in Süddeutschland von zahlreichen Eltern dazu benützt zu werden pflegt, ihrm Kindern zur Belohnung oder zur Bestrafung einen Popanz zu schicken, gibt uns Ver- anlastnng, vor diesem weitverbreiteten Unfuge mit aller Eindringlichkeit zu warnen. Das traurige Unglück, welches sich im Vorjahre am Nikolaustage zu Ludwigshafen ereignete, möge ein abschreckendes Beispiel sein, Kinder durch Einschüchterung zur Ruhe und znm Gehorsam zu bringen. Dort huldigte bekanntlich eine Bäckersfran (Fenchel) ebenfalls der verwerflichen Erziehungsmethode, ihr vierjähriges Söhnchen durch den Knecht Rupprecht, den sie selbst barfteUte, einzuschüchtern. Das unglückliche Kind wurde dermaßen vom Schrecken ergriffen, daß es augenblicklich an Herzschlag verschied. Das Drohen mit dem „Polizeimann", dem „Wauwau" ober dem „schwarzen Mann" und dergleichen Schauergestalten ist überhaupt eine der rohesten Erziehnngssünden, die der Unverstand des Bange- machens reifen konnte. Will man den „Nikolaus" als Vorboten des Weihnachtsmannes absolut auftreten lassen, so geschehe dies wenigstens in einer Gestalt, die bei den Kindern Furcht und Schrecken unbedingt fernhalten muß, nicht aber in Form eines grauenhaften Ungeheuers, das mit raffelnden Ketten und drohend erhobemr Keule sich dem zitternden Kinde nähert. *
Es ist ein hoher, feierlicher, fast schauerlicher Gedanke für jeden einzelnen Menschen, daß sein irdischer Einfluß, der einen Anfang gehabt hat, niemals, und wäre er der Allergeringste unter unS, durch alle Jahrhunderte hindurch ein Ende haben wird! Was von ihm gefchehen ist, ist geschehen, hat sich schon mit dem grenzenlosen, ewig lebenden, ewig thätigen Universum verschmolzen und wirkt hier zum Guten oder zum Schlimmen öffentlich oder heimlich durch alle Zeiten hindurch.