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• DnA SteigerkvrpA ehrte das Andenken seines ver­storbenen unvergeßlichen Hauptmanns K. O h l dadurch, daß es bei der Wiederkehr des Geburtstages desselben am gestrigen Tage auf seiner Grabstätte eine Kranzspende niederlegte.

♦ Um 20 Mk. erleichtert wurde ein auf der Messe haltender Wollwaarenhändler. Derselbe übergab einem hiesigen Gelegenheitsarbeiter B. ein Zwanzigmarkstück zum Wechseln. Das Goldstück wurde auch gewechselt, aber der Eigenthümer bekam nichts mehr von dem Gelde zu sehen. B. begab sich damit in eine Wirthschaft, spielte sich dort als freigebiger Spender von Getränken auf und setzte sich dann auf die Bahn, um in Frankfurt den Rest der mühelos erworbenen Beute zu verjubeln.

* Entwendung von MetallabfStten. Zwei dahier beschäftigte Gürtlerlehrlinge auS Großauheim haben ihrem Lehrherrn nach und nach Metallabfälle im Werthe von 120 bis 150 Mk. entwendet und ohne Wissen ihrer Eltern zu Hause aufbewahrt, theils auch einem Althändler in Groß­auheim verkauft. Der Lehrherr bemerkte den Abgang der Ab­fälle und auf Vorhalt gestanden die Lehrlinge bett Sachverhalt ein. Da die Abfälle im Hosraume lagerten, hatten die Jungen sich bei der Wegnahme von Stücken solcher Art nichts Unrechtes gedacht.

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X Dörnkaheirn, 12. Novbr. (Ausstellung.) Am 16. und 17. d. Mts. findet die erste lokale Ausstellung des GeflägelzuchtvereinS zu Döruigheim im Gasthause „zum weißen Roß" statt.

|| Bergen, 12. Novbr. (Amtsjubiläu m.) Am 26 d. Mts. feiert Herr Lehrer Seyb in Bergen sein 60jähriges Amtsjubiläum.

@ Niederdorfelden, 12. Novbr. (Selbstmord.) Der bei dem hiesigen Landwirth Hch. Steul II. bedienstete 1 52 Jahre alte Konrad Pr. auS Maulbach bei Alsseld erhängte sich im Pferdestalle.

Ans dem Geeichtssaal.

Sitzung des Schwurgerichts vom 12. Novbr.

Meineid.

Ein ungewöhnlicher Meineidsfall beschäftigte heute das , Schwurgericht. Der falsche Eid soll aus Rache, um die er­dichtete Schuld eines Andern zu beweisen, geschworen worden sein. Auf der Anklagebank sitzt der am 16. Februar 1874 in Neuenberg bei Fulda geborene Bauernsohn Damtan Erb unter der Beschuldigung, im Juli d. I. bei dem Kgl. Amts­gericht zu Fulda eine Anzeige gemacht zu haben, durch welche er den Gastwirth und Fischer Georg Erb von Fulda wider besseres Wissen der Begehung einer strafbaren Handlung be­schuldigte und am 2. und 23. September vor dem Schöffen­gericht zu Fulda durch einen Eid wissentlich ein falsches Zeugniß bekräftigt zu haben. Es sind über 60 Zeugen ge­laden. Der Sachverhalt ist folgender:

Am 18. Juli b. I. ging bei dem Amtsgericht zu Fulda eine Anzeige ein des Inhalts, der Gastwirth und Fischer Georg Erb von Fulda sei am 14. Juli mit einer nicht umhüllten und nicht von der Stange abgeschlagenen Sense über die Hornungsbrücke bei Fulda gegangen. Es wurde also dem Beschuldigten eine Uebertretung gegen eine alte Fuldaer Polizei- Verordnung zur Last gelegt. Unterzeichnet war die Anzeige von dem Bauernsohn Damian Erb auS dem Nachbarorte Neuenberg, der sich zugleich auch als Zeuge anbot. Gegen den Beschuldigten Georg Erb wurde ein Strafbefehl von 3 Mk. erlassen, dieser aber erhob sofort Einspruch, wodurch die Sache am 2. September vor dem Fuldaer Schöffengericht verhandelt wurde. Der Anzeiger Damtan Erb beschwor in dieser Verhandlung, der G e o r g Erb sei am 14. Juli, mittags gegen ’/*5 Uhr, von der Neuenberg» Gemarkung her über die Hornungsbrücke bei Fulda gegangen und habe seine Sense unverhüllt und noch an der Stange befestigt ge­tragen. Der Beschuldigte sei direkt an ihm vorbeigegangen, ein Irrthum sei unmöglich. Erhabe ihm auch gleich zugerufen, er (Georg die Thatkraft der Bürger; aber mit der Gefahr wuchs auch der Muth und mit Todesverachtung nahmen sie die Lösch- arbeiten auf. Männer und Frauen, Jünglinge und Jung­frauen Alles wetteiferte, der Verheerung Einhalt zu thun. Wrede ließ die Stadt noch in der Nacht räumen.

Es war am 81. Oktober morgens 8 Uhr, die Einwohner waren noch eifrig am Löschen, da erscholl Trommelwirbel, und im Sturmschritt, unter heftigem Gewehrfeuer rücken die Franzosen über die Kinzigbrück? in die Stadt ein. Es waren Italiener, die Ueberreste zweier Divisionen. Mit ihnen kamen alle möglichen Marodeure, die plündernd die Straßen durchzogen; besonders hatten sie es auf die Bijoutriefabriken abgesehen.

Zwischen 8 und 9 Uhr erschien ein Adjutant Napoleons bei dem Präfekten in Hanau und drückte diesem die Ver­wunderung seines Herrn und Gebieters auS, daß ihm von Seiten der Stadtbehörde nicht die geziemende Ehrfurcht be­zeugt worden sei. Man entschuldigte sich, von der Anwesen­heit Sr. Majestät keinerlei Kenntniß gehabt zu haben. Der Präfekt, ein Präfekiurrath und der Generalsekretär machten sich in Begleitung des Adjutanten sofort auf, den Kaiser- Namens der Stadt zu begrüßen. Im Puppenwalde, zwischen zwei blau und roth ausgeschlagenen Zelten, saß Napoleon auf einem Feldstuhl. Er trug den schlichten grauen Rock; der bekannte Hut hatte die Form verloren. Finsterer Ernst lagerte auf dem Gesichte des Imperators; Marschälle, Ge­nerale und Große des Hofes umstanden ihn; diese umgab ein Kreis von Offizieren mit gezogenem Degen; etwas weiter hinaus schlössen Grenadiere der alten Garde den Ring. Es fand jenes denkwürdige Gespräch statt, in dessen Verlauf der Kaiser den Hanauer Magistrat als „brav? Leute", die Bürgerschaft aber als „Canaille" bezeichnete. Noch während der Unterredung sprengte ein Adjutant heran und meldete: „Frankfurt ist von den Bayern besetzt," Sofort gab Napoleon den Befehl, eine Division gegen Frankfurt vorzu- schieben. Nachdem der Präfekt entlassen war. blieb d?r Kaiser

Lounerßkg

Erb) solle sich den heutigen Datum merken, Letzterer sei aber fort« und habe gelacht. Georg Erb erklärte in der Verhandlung, beweisen zu können, daß bieg ganz unmöglich wäre, denn er sei an dem betreffenden Tage gegen 4 Uhr nach der Zwick­mühle bei Giesel gefahren, überhaupt trage er nie eine Sense, eS gingen zum Mähen seine Leute mit, die Sense würde auf den Wagen geladen. Die Verhandlung wurde auf den 23. September vertagt und die von dem Beschuldigten angegebenen Zeugen geladen. In dieser Verhandlungf wies Georg Erb sein Alibi vollkommen nach. Er war an dem kritischen Tage mit einer Zeugin Anna Hasenauer um 4 Uhr mittags mit dem Fuhrwerk der Letzteren nach Giesel gefahren, woselbst er mehrere Tage verblieb. Mehrere andere Zeugen bestätigten die Fahrt Georg Erb'S nach Giesel, Damian Erb aber blieb trotz eindringlicher Verwarnungen bei seiner Behauptung. Der damalige Angeklagte Georg Erb wurde freigesprochen, Damian Erb von dem amtirenden Richter aber wegen dringenden Ver­dachts des MeineidS sofort verhaftet.

Der Angeklagte bleibt auch heute dabei, daß Georg Erb neben ihm vorbeigangen wäre und daß er sich das Datum zu Hause am Kalender angemerkt habe. Georg Erb, der Wirth „zum goldenen Karpfen" in Fulda trägt mit dem Angeklagten denselben Namen, ist aber nicht verwandt mit ihm. Der Grund für die gegen ihn gemachte unwahre Anzeige liegt ziem­lich weit zurück. Der Zeuge ist Pächter der unterhalb Nauenburg gelegenen Fischerei der Fulda, und muß zur Ausübung der Fischerei daS GraS deS angrenzenden Geländes abmähen, b« sich sonst daS Garn darin verfängt. Er fuhr in früheren Jahren zusammen mit anderen Leuten seinen Handwagen mit den Fischereigeräthen äc. über die Wiese deS Gustav Erb (Vaters deS heutigen Angeklagten), um an das Ufer der Fulda gelangen zu können, und wurde deshalb im Jahre 1894 von dem alten Erb zur Anzeige gebracht und bestraft. Gelegenheit zur Revanche fand sich für Georg Erb im Jahre 1900, als in Neuenberg die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen und über den Ort Gemarkungssperre ver­hängt war. Der Bauer Erb ließ damals seine Kühe auf der städt. Bleiche bei Fulda weiden und wurde nunmehr vom Wirth Erb wegen Vergehens gegen das Viehseuchengesetz an­gezeigt und ebenfalls gerichtlich mit 30 Mk. bestraft. Seit diesen Vorfällen sieht von diesen Beiden Jeder einen anderen Weg, wenn sie aneinander Vorbeigehen, genau wie in Anzen- grubers und DeffreggerS Bauerngeschichten. Der Wirth Erb erklärte allerdings, daß er seine Anzeige nur gemacht habe, weil durch das Weiden der Kühe des Bauern Erb auf der städt. Bleiche seine (des Wirthes Erb) Stallungen in die Gefahr geriethen, verseucht zu werben. Mit einem Pferd, das beim Wirth Erb stand, wurde nämlich oft auf die städt. Bleiche gefahren. — Die Sucht, Vergeltung zu üben, hat nun, wie es scheint, den jungen Erb veranlaßt, die verhängnißvolle Geschichte mit der Sense zu erfinden.

Die Verhandlung wurde gestern Abend noch in später Stunde bis zur nächsten Schwurgericht-periode vertagt. ES sollen noch 7 weitere Zeugen geladen werden.

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Heute Donnerstag wird in nichtöffentlicher Sitzung gegen den Fabrikarbeiter Andreas Breitenband, geboren am 13. September 1876 zu Rückmgen, verhandelt. Die An­klage legt ihm zur Last, sich am 31. August 1902 zu Rückingen an einer geisteskranken ledigen Frauensperson vergangen zu haben.

Sitzung der Strafkammer II vom 12. November.

Körperverletzung.

Am 24. Mai gericjh der Taglöhner W. von Oberhimbach mit dem Taglöhner V. in einer dortigen Wirthschaft in Wort­wechsel, der hauptsächlich durch Stichelreden deS V. verursacht wurde. In seinem Zorn goß der übrigens auch etwas an­getrunkene W. seinem Gegner ein volles Glas Bier ins Ge­sicht, was diesem Veranlassung gab, mit einem Bierglase nach Fenem zu werfen. W. bückte sich schnell, sodaß das Glas an ihm vorüberflog und an bet Töür zerschellte. Gleich darauf

bis gegen 1t Uhr auf dem Schlachtfeld, übergab den Ober­befehl dem Marschall M a r m o n t mit der Weisung, den Ab­zug der Armee gegen die Angriffe der Verbündeten zu decken, und brach mit seiner Garde nach Frankfurt auf, wo er etwa um 3 Uhr nachmittags eintraf und, wie bekannt, in der Bethmann'schen Villa vor dem Friedberger Thor Quar­tier nahm.

Gegen 1 Uhr marschirie Marmont mit dem dritten und sechsten Korps nach Frankfurt ab. Die Vertheidigung der Stadt, der Kinzigübergänge und die Deckung der Armee über­nahm General B e r t r a n d. Es wurde ihm aufgegeben, sich so lange zu halten, big die französische Arritzregarde, zwei Divisionen junger Garde, vorüber sei, Bertrand übertrug die Bewachung der Lamboybrücke der Division Guilleminot; die Stadt blieb durch die Italiener besetzt. —- Die Franzosen fuhren zwischen dem Neuhof und der Brücke eine starke Batterie auf und beschossen die Stellung der Verbündeten jenseits der Kinzig. Nachdem Wrede die Ueberzeugung gewonnen hatte, daß die französische Hauptmacht abgezogen sei, beschloß er die Erstürmung der Stadt und einen Angriff auf die Nachhut. Die Disposition lautete:

„Eine Kolonne geht rechts von der Lamboybrücke gegen die Chanssee (große Heerstraße) vor, die andere nimmt die Stadt Hanau, passirt von da auS die Kinzig, gewinnt von vorn gleichfalls die große Straße und schneidet den Feind von seinem Gros ab."

Gegen 3 Uhr entwickelten sich die Sturmkslonnm diesseits des Bahnhofs, 6 Bataillone Oesterreicher und das Szrckler Hularenregiment. Wrede stellte sich an die Spitze des Grena- dierbataillons Frisch; er sprang am Nürnberger Thor zuerst in den Stadtgraben und erstieg den Wall mit dem General v. Geppert. Unter mörderischem Feuer und Hurrahge- schrei der Oesterreicher wurde die Stadt erstürmt und in kaum einer halben Stunde waren Neustadt und Altstadt genommen. In der Vorstadt kam das Gefecht zum Stehen. Nach hartem Kampfe wurden die Franzosen geworfen und die Brücke be-

13. November ging W. auf kurze Zeit hinaus. Als er wieder hereinkam, bemerkten seine Kameraden, daß er am Hinterkopfe blutete. Die Wunde kann nur durch das ihn streifende Bierglas ver­ursacht warben sein, obgleich der Verletzte nichts davon merkte und auch keiner der anderen Anwesenden dies wahrnahm, vom Schöffengericht wurde daraufhin D. zu 2 Wochen Ge­fängniß »»urtheilt, welche» Urtheil die Strafkammer in eine Geldstrafe von 40 Mk. umwandelte.

Die Holzarbeiter Reinhard und Paulus G. von Dalherda trafen am 8. Juni, auf einem Ausfluge begriffen, in einer auswärtigen Wirthschaft nebst anderen Bekannten auch den Holzarbeiter B. und es entwickelte sich bald eine recht animirte Kneiperei, die ohne die geringste Disharmonie bis abends gegen 9 Uhr währte. Dann brach man auf und ging gemeinsam durch den Wald nach Hause. Während die Anderen voran gingen, blieben die drei Genannten bei einander. Unterwegs trat der Reinhard G. zur Verrichtung eines Bedürfnisses ein­mal auf die Seite. Kaum waren die beiden Anderen allein, als Paulus G. ohne jede Veranlassung mit einem Stocke den B. dermaßen über den Kopf schlug, daß er schon beim zweiten Schlage zusammenbrach, was den rohen Patron aber nicht zum Einstellen de8 Schlagens veranlaßte. Als der 12jährige Sohn des Mißhandelten den Paulus G. bat, doch seinen Vater gehen zu lassen, er hätte ihm ja nichts gethan, wurde er von diesem auf die Seite geschleudert. Reinhard G. griff trotz der Bitten des jungen B. nicht helfend ein. Nach vollbrachter That begaben sich die beiden G.'s seitwärts in den Wald, während B. sich mit Hilfe seines SohneS mühselig aufrichtete und den Heimweg fortsetzte. Kurz bevor man aus dem Walde kam, näherten sich die beiden Unholde nochmals und hieben nunmehr Beide auf den Wehrlosen ein, sodaß dieser außer dem Verlust mehrerer Zäbne zahlreiche Verletzungen davontrug und 14 Tage arbeitsunfähig war. Auch den Jungen trafen ver- schieden? Schläge, bis er schließlich von einem der Beiden in einen Kornacker geworfen wurde. Die Ursache für diese Hand­lungsweise der Angeklagten dürfte eine früher statiqefunderw Schlägerei zwischen B. und dem Bruder des Reinhard G. ge­wesen sein, bei der G. den Kürzeren zog. Vom Schöffen­gericht würben sie zu 4 bezw. 3 Monaten Gefängniß verur- theilt, ihre Berufung hiergegen wird verworfen.

Fahrlässige Brandstiftung.

Die Ehefrau des TaglöhnerS K. in Kirchbracht ist an* geklagt, einen Zimmerbrand dadurch verursacht zu haben, daß sie noch glühende Holzasche in einen in dem fraglichen Raume stehenden Behälter gegossen hat und dann ihrer Beschäftigung nachging. Sie behauptet, die Asche wäre völlig erkaltet ge­wesen, doch läßt sich die Ursache des Brandes auf andere Weise nicht erklären. Das Urtheil lautet auf 15 Mark Geldstrafe.

Ja gd ver gehen.

Am 1. Juni befand sich der Gymnastast Koch von Sterb­fritz in dem Revier seines VaterS auf dem Anstand, als er in der Nähe ein Rehkitzchen klagen hörte. Das Klagegeschrei wurde schwächer und verstummte bann gänzlich. Er begab sich in die Nähe dieser Stelle und bemerkte im Walde erst einen, dann noch einen Menschen, die sich aber bei seinem Anblick sofort wieder in den Wald zuräckzozen. Er ging nun auf den Weg nach Sterbfritz zu und wartete dort. Es kamen auch bald zwei Personen daher, die nach Größe und Aussehen den im Walde Gesehenen glichen. Auf feinen Haltruf blieb der Eine stehen, während der Andere die Flucht ergriff. Neben dem stehen Gebliebenen, dem Spengler S. von Sterb- fritz, lag ein Rehkitzchen, das sich znm Theil noch warm an® fühlte und dessen Gelenke noch biegsam waren, das also erst kurz vorher verendet sein konnte. Blutspuren waren nicht zu entdecken, nur am Halse zwei blaue Flecken, die darauf schließen ließen, daß das Thierchen gewürgt wurde. Die An­geklagten wollen das Thier todt am Wege liegend gefunden haben. Das Schöffengericht Schwarzenfels erkannte gegen Beide auf je 10 Tage Gefängniß, wogegen S. Berufung ein- legte, da er mit der Sache gar nichts zu thun habe und sein Begleiter das Thier gefunden und mitgenommen habe. Die SWSWVSS».^W- ।.. 111. H ■!■«! ___!Lim» H" in JJBW setzt. Bertrand, die Absichten Wrede's durchschauend, hatte an der Meisterei und an der Friedberger Landstraße mit etwa 10 000 Mann Stellung genommen und eine große Batterie aufgefahren, die ein weiteres Vordringen der Ver-. kündeten unmöglich machte. Er bewarf die Stadt und die angrenzenden Stadttheile mit einem Hagel von Brandgeschossen, und bald stand ein großer Theil der ersteren in Flammen. Den Sturmkolonnen waren andere Truppen gefolgt, und da nn Vorrücken über die Kinzig unmöglich war, verstopften sich bald die Straßen, so daß die aus der Vorstadt flüchienden Ein­wohner sich kaum durchzwängen konnten. An Löschen und Neften war nicht zu denken; das Vieh in den Ställen ange- kettet, brüllte zum Erbarmen, bis es endlich in Rauch und Flammen umkam. Die Erde erdröhnte von dem immer zu­nehmenden Kanonendonner; Sprengstücke der Geschosse, Steine und Dachziegeln rasselten nieder. Bald brannte es auch im Innern der Stadt. Während des Kampfes in der Vorstadt waren beiderseits Verwundete in die nahen Häuser gekrochen, oder sie waren dahin geschafft worden.

Das Gefecht stand; die Verluste der Verbündeten steigerten sich; österreichische Offiziere sahen bekümmert das nutzlose Hin­opfern der Leute und ließen das Signal zum Rückzug geben. Da sprengte Wrede aus dem Gasthaus zur „Goldenen Scheuer", in das er eingetreten war, und rief: „Wer will retiriren? Ich sühre Euch gegen den Feind. Vorwärts Kin­der !" — Langsam und unter schweren Verlusten gelangte die Kolonne auf die Brücke. Da, unweit des Margarethenthurmes — bie Stelle ist heute in der Brücken-Einfassung mit einer Broncetafel bezeichnet — wird Wrede von einer feindlichen Kugel in den Unterleib getroffen. Er sank rücklings vom Pferde und wurde bewußtlos in das Kaula'sche Haus gebracht. (Der Sohn des KommerzienrathS K a u l a, Herr Rechtsanwalt a. D. Kaula, ein Greis von 94 Jahren, lebt in Frankfurt und er innert sich noch aufs Genaueste aller jener Vorgänge.) Feld- marschall-Lrutnant Fresnel, der den Oberbefehl über die Armee übernahm, beschloß, daS Gewonnene festzuhalten und