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Erstes Blatt.

Hanauer U Anzeiger

Bezugspreis: vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag, Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

General-Anzeiger

Einrückungsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Staunt, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Erdrückt und verlegt in der Buchdruckerei deZ verein, ev, Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahnre der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur; G. Schrecker in Hanau,

Nr. 241, Fernsprechanschluß Nr. 605*

Hierzu Amtliche Beilage" Nr. 31

Amtliches. Handelsregister.

A. 370 Firma Gebrüder Greif in H an au: Die Nieder­lassung ist nach Frankfurt a. M. verlegt.

Hanau den 10. Oktober 1902.

Königliches Amtsgericht 5. 17840

Hue Stadt und £and»

Hanau, 15. Oktober.

Ernannt. Brachmann, Garnison - Verwaltungs- Jnspektor in Hanau, wurde zum Garnison-Verwaltungs-Ober- inspektor ernannt.

* Protest Versammlung. Die vereinigten Handwerker und Innungen haben für morgen Abend nach den unteren Sälen derCentralhalle" eine Protestversammlung einberufen, in der gegen die von Herrn Stadtv. Schwabe in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ge­machten Ausführungen Stellung genommen werden soll. Da es sich um eine für den gesummten Handwerkerstand äußerst wichtige Angelegenheit handelt, darf wohl ein zahlreicher Besuch erwartet werben.

Die Eröffnung der Trinker-Heilstätte Burg­berg. Wie von uns schon kurz berichtet, fand am vorver­gangenen Sonntag die Eröffnung der Heilstätte Burgberg bei Bieber (Kreis Seingaujen) statt. Dieselbe ist von dem Be­zirksverein Frankfurt a. M. des deutschen Vereins gegen Miß­brauch geistiger Getränke unter Mitwirkung der Bezirksvereine Cassel, Wiesbaden und Darmstadt ins Leben gerufen. Der Burgberg ist ein im Nordspessart auf der Höhe über dem malerischen Biebergrund gelegenes Hofgut von etwa 100 Mor­gen Land das, nachdem es von einer Bergbaufirma zur Ge­winnung von Eisenerzen ausgebeutet worden war, erworben werden konnte. In dem zur Aufnahme der Asylisten praktisch hergestellten Gebäude fanden sich an genanntem Tage um 11 Uhr die Theilnehmer der Feier, Vertreter der Vereine und Be­hörden re. ein. Nach kurzer Begrüßung durch den Vorsitzen­den, Herrn Dr. med. Sopp aus Frankfurt, sprach Herr Konsistorialrath Pfarrer Kayser das Weihewort. Hierauf erstattete Herr Dr. Sopp den Bericht, mit dem er fach­männische Erörterungen über Zweck und Aufgabe der Trinker­heilstätte verband. Mit sympathischen Worten begrüßte Herr Geh. Obermedizinalrath Dr. Neid hart die Versammlung, in welchen er die thatkräftige Unterstützung der Anstalt seitens des hessischen Ministeriums in Aussicht stellte. Als Vertreter der Frankfurter Armenbehörde richtete Herr Stadtrath Dr. Wöll anerkennende Worte an die Versammlung, worauf der Ortsgeistliche von Bieber die Feier mit einem warmen Segens­wunsch beschloß. Unterdessen hatte sich das trübe Wetter auf- gehellt, so daß die Festgäste bei ihrem Umgang durch die ver­schiedenen Anstaltsgebäude von der herrlichen Lage des Platzes sich überzeugen konnten. Ein festliches Mahl vereinigte etwa 30 Herren und Damen imHirsch" zu Bieber, wo noch manch gutes Wort gewechselt und manche Wünsche für das segensreiche Wirken der Anstalt ausgesprochen wurden. Auf­nahme-Gesuche sind an Herrn Dr. med. Sopp, Frankfurt am Main, Hochstraße 27, zu richten, wo auch Prospekte zu er­halten sind. Die Heilstätte erhält diese Woche ihren ersten Zuwachs. Es sind dies 2 Männer aus Frankfurt a. M. resp. Tann a. d. Rh.

W. Biehmarkt. Angesichts der heute Abend beginnen­den israelitischen Feiertage (Laubhüttenfest) fehlten in der Haupt­sache die entfernter wohnenden bayerischen, Odenwälder und Vogelsberger Händler, infolgedessen der Markt schwach, aber mit ausgezeichnet schönem Vieh befahren war. Die Preise waren hohe, der Handel schleppend.

* Meister-Prüfung. In den nächsten Tagen wird dahier eine Meister-Prüfung abgehalten, zu der sich bereits Bäcker, Barbiere und Photographen gemeldet haben. Weitere Anmeldungen können noch an den Beauftragten der Hand­werkskammer, Herrn K. Müller, Römerstraße, gerichtet werden.

* Des Kindes Schutzengel. Ein 9jühriger Knabe sprang gestern Vormittag, als er sich in der Nordstraße auf einen in Bewegung befindlichen Wagen schwingen wollte, direkt in die Räder hinein, kam aber glücklicherweise ohne Schaden zu nehmen davon.

* Bergiftungserfcheinung-n. Dem zweijährigen Knaben eines in der Altstadt wohnenden Taglohners hatte der Arzt gegen Keuchhusten ein Mittel verschrieben, von dem stets einige Tropfen zu nehmen waren. Das Medlkamentenglaschen

Mittwoch den 15. Oktober

SA

wurde in der Schublade einer Kommode aufbewahrt, von wo aus sich der kleine Bursche desselben bemächtigte und den kleinen Rest zu sich nahm. Er verfiel in einen tiefen Schlaf, was der Mutter Veranlassung gab, den Arzt Herbeizurufen, der ein Gegenmittel verschrieb. Der Kleine befindet sich wieder wohlauf.

* Bttchführuugskurstts. In der nächsten Zeit wird auf Veranlassung des hiesigen Handwerker- und Gewerbe- Vereins ein unter Leitung des Herrn Goebel, Lehrer ander kaufm. Fortbildungsschule, stehender Buchführungskursus für junge Meister eröffnet. Meldungen nimmt der Vorsitzende des Vereins, Herr K. Müller dahier, entgegen. *

* Concert des GesangvereinsSnmser". Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß das Concert des GesangvereinsSumser" morgen Abend in derCentralhalle" stattfindet und präzis 7/a Uhr beginnt.

* Bortrag. Wir verfehlen nicht, nochmals auf den heute Abend 9 Uhr im Vereinslokale des National - Steno- graphen-Vereinszur großen Krone" stattfindenden Vortrag des Vorsitzenden genannten Vereins aufmerksam zu machen.

*

= Eichen, 14. Oktbr. (Ehrend.) Dem hiesigen ersten Lehrer, Herrn Valentin Stoppel, ist in Anerkennung seiner kirchlichen Verdienste, besonders der Hebung und Pflege des Kirchengesanges, vom Königlichen Konsistorium zu Cassel der Kantortitel verliehen worden.

4< |?edKnlKim/ 13. Oktbr. (Zur Warnung. Ernannt.) Heute früh wollte ein junges Mädchen Hand­schuhe mit Benzin waschen. Sie kam dabei einer Petroleum­lampe zu nahe, infolge dessen das Benzin sich entzündete. Das Mädchen erlitt erhebliche Brandwunden. Zum Lehrer au der hiesigen kathol. Schule wurde Herr Lehrer Konrad Kraus aus Gi'eseldorf, Kr. Marburg, ernannt.

^ Bvuchköbel, 15. Oktbr. (H and werks b e- triebe.) Im gesammten Landkreise Hanau sind nach einer von der Handwerkskammer aufgenommenen Statistik 983 Handwerksbetriebe ermittelt worden und zwar 1 Konditor,

3 Kürschner, 3 Müller, 1 Jnstrumentenmacher, 2 Tuchmacher, 17 Barbiere, 25 Böttcher, 3 Buchdrucker, 1 Drechsler, 15 Glaser, 6 Gärtner, 2 Mechaniker, 9 Steinmetzen, 9 Steinsetzer, 1 Tapezierer, 7 Uhrmacher, 83 Bäcker, 101 Fleischer, 17 Klempner, 61 Maler rc., 78 Maurer, 105 Schneider, 150 Schuhmacher, 77 Stellmacher, 14 Schlosser, 72 Schmiede, 88 Tischler, 39 Zimmerer, 3 Buchbinder.

Sprechsaal.

Für die unter dieser Rubrik eingesandten Notizen übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.

Sehr geehrte Redaktion! Der gestrige Sprechsaal- Artikel hat eine Angelegenheit berührt, die sicherlich bisher von vielen Hausfrauen als ein Mißstand betrachtet worden ist. Daß die Sache nun öffentlich zur Sprache gekommen ist, wird von den einkaufenden Hausfrauen dankbar begrüßt.

Eine Bürgersfrau.

Hlinauer Gcschichtsvereii!.

In dem Zeitraum von 16081850 hatte die Stadt Hanau fast ununterbrochen eine Bürgerwehr und zuletzt von 18301850 bildete diese das 21. kurhessische Bürger-Bataillon. In dem zuerst genannten langen Zeitraum sind mehrfach andere Organisationen auch Auflösungen, je nach den verschie­denen politisch bewegten Zeiten erfolgt und jeder Wechsel brächte mehr oder weniger nach den Anschauungen der maßgebenden Regierung andere Uniformen, andere Bewaffnung.

Viele interessante hierauf bezügliche Originalstücke sind im Besitz unseres Vereins, die in der Zusammenstellung ein histo­risch treues Bild ihrer Verwendungszeit geben, aber einen Kittel Periode 18301834 oder wie die Verord­nung vom 3. Oktober 1830 vorschreibt, ein Ueberhemd besitzt er nicht.

Wir ersuchen deshalb diejenigen Bewohner, welche im Besitz eines solchen Kleidungsstückes, oder von Theilen eines solchen sein sollten, uns doch solche überweisen zu wollen selbst für den Fall, daß sie in zerrissenem Zustande sind; geben sie doch auch in diesem noch Aufschluß über den Schnitt und die Art des verwendeten Stoffes.

Aber auch andere auf die B ü r g e r g a r d e bezüglichen Gegenstände nehmen wir dankbar an, werden angekauft, wo es sich besonders um Vervollständigung eines Zeitbildes handeln sollte.

Anerbieten wolle man an den unterzeichneten Vorstand, der jeden Donnerstag, abends 5Va Uhr, seine Sitzungen im I. Obergeschoß des Altstädter Rathhauses abhält, oder aber jeder­zeit an den Conservator Herrn Stadtbaurath a. D. T h y r i o t, Bebraer Bahnhofstraße 12, richten.

Hanau, 11. Oktober 1902. Der Vorstand d e 8 Hanauer Geschichtsvereins.

Fernsprechanschluß Nr. 605

1902

Aus dem Gerichtssaal.

Sitzung des Hanauer Schöffengerichts vom 14. Oktober.

Am 15. März 1900 kam in ein hiesiges Eisengeschäft der Bauersmann Eduard K. von Düdelsheim, bezahlte einen Be­trag von 9.50 Mk. für früher geholte Waaren unb nahm neue Gegenstände, wie Kuh- und Zugketten, Striegel, Kar­tätsche rc. mit. Den Betrag von 19.50 Mk. hierfür blieb der Kunde schuldig. Als der Kaufmann später an den Eduard K. in Düdelsheim die Rechnung schickte, kam diese zu­rück mit dem Bemerken, der Adressat habe nichts Derartiges bei dem Kaufmann geholt, er müsse einem Schwindler in die Hände gefallen sein. Doch bat der Adressat um die nähere Bezeichnung der auf seinen Namen geborgten Gegenstände, da­mit er evenil. Rath geben könnte, wer ungefähr der Thäter sei. Auf Grund dieses sowie der Personalbeschreibung kam der Düdelsheimer Bauersmann auf den Gedanken, daß sein mit ihm verfeindeter Schwager E. in Kalbach der Thäter sein könne. Es machte sich nun auch der Kommis des Kauf­manns auf die Strümpfe und stellte mit dem E. in Kalbach eine hochnotpeinliche Untersuchung an, bei der E. aber Alles leugnete. Trotzdem konnte der Kommis bei dem früheren Knecht des E. feststellen, daß dessen Herr um die fragliche Zeit ein­mal von Hanau kam und Gegenstände der bezeichneten Art mitbrachte. E. sollte damals Schweine hierher gebracht haben. Auf die umständlichste Weise wurde ferner ermittelt, daß E. einem Verwandten ein Hochzeitsgeschenk machte, das aus dem Geschäft des Kaufmanns stammte und ähnliches mehr. Auf Grund aller dieser Ermittelungen wurde gegen den E. Anklage wegen Be­trugs erhoben, doch behauptet er heute ebenso hartnäckig wie früher, er sei mindestens 4 Jahre nicht in Hanau gewesen, kenne das Geschäft des fraglichen Kaufmanns nicht und habe niemals etwas auf den Namen seines Schwagers geborgt. Nach langer Verhandlung wurde die Sache vertagt und es sollten der frühere Versicherungsbeamte I. der Metzgerinnung, sowie noch andere Zeugen geladen werden, zum Beweis dafür, daß der Angeklagte an dem fraglichen Tage hier Schweine hergeliefert hatte. Das schlaue Bäuerlein hatte nun wohl eingesehen, daß alle diese verschlungenen Wege doch noch zu einem Ziele, näm­lich zu seiner Entlarvung, führen würden und er bequemte sich daher am Schluß der Sitzung zu dem Geständniß, daß er derjenige war, der den ersten sowohl wie den zweiten Posten Waaren auf den Namen seines Schwagers geborgt hgtte. Eigenthümlich ist, daß der Mann _ vermögend ist und solche Winkelzüge garnicht nöthig gehabt hätte, wahr­scheinlich wollte er seinem Schwager nur einen Streich spielen. Das Schöffengericht erkannte gegen den Angeklagten auf 50 Mk. Geldstrafe. Der Lotterie-Collecteur G. von Bremen bot hier außerpreußische Loose feil. Er muß dies mit 75 Mk. büßen. Der Schüler St. hat einem Gastwirth vom Büffet 1 Mk. entwendet und einer anderen Person, für die er etwas bezahlen sollte, 2 Mk. unterschlagen. Er wird von der Anklage des Diebstahls und der Unterschlagung wegen mangelnder Einsicht zwar freigesprochen, das Gericht verfügt aber die Unterbringung des Jungen in eine Besserungsanstalt, da er zu Hause nicht die nothwendige Aufsicht erhalten kann. Der Restaurateur S. hatte einen Strafbefehl von 2 Mk. erhalten, weil die Straße vor seinem Hause nicht genügend gereinigt war. Der Einspruch wird "mit der Behauptung begründet, daß die Leute des Straßenreinigungsinstituts gekehrt hätten. Da aber von dem Schutzmann mit positiver Sicherheit be­hauptet wird, die Straße sei nicht bezw. sehr ungenügend ge­reinigt worden, ist der Einspruch erfolglos. Ein in der Uferstraße wohnender Offizier des Ulanenregiments mußte längere Zeit hindurch die betrübliche Wahrnehmung machen, daß die Insassen seines Taubenschlags sich fortwährend ohne sein Zuthun verminderten, ohne daß er den Taubenmarder entdecken konnte. Am 2. September merkte der Bestohlene, daß an seinem Tauben­schlag etwas vorging, worauf sofort die Jagd auf den Tauben- marder eröffnet wurde. Es gelang auch, denselben auf Um­wegen zu stellen. Es war der Bauführer H., der des Dieb- stahls zweier Tauben beschuldigt wird. Der Angeklagte be­hauptet, er hätte nur seine zwei entflogenen Brieftauben, die er in dem fremden Schlag vermuthete, holen wollen. Dies wird aber durch die Zeugenaussagen widerlegt und bekundet, daß die Taube, die der Angeklagte fing, gar keine Aehnlichkeit mit der seinigen hatte. Außerdem hat er sich durch seine eige­nen Aeußerungen bezichtigt. Die früher entwendeten Tauben sollen in einer Wirthschaft gebraten und verzehrt worden sein. Das Gericht, das nur den einen Fall für erwiesen erachtete, erkannte gegen den Angeklagten wegen Uebertretung des 8 370,5 (sog. Mundraub) auf 15 Mk. Geldstrafe. Zwei Gelegenheitsarbeiter D. und G. geriethen beim Viehtreiben in Streit, wobei der D. dem G. mit dem Peitschenstiel am Kopf verwundete. Der D. erhält eine Woche Gefängniß.