Erstes Blatt.
H anauer G Anreißer
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Gmeral-Anzeiger.
Amtliches Organ sm Stadt- und Landkreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf* gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg.
im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker in Hanau.
Nr. 216.
FernspreKanschluß Nr. 605»
Dienstag den 16. September.
Fernsprechanschluß Nr. 605»
1902
Amtliches.
Landkreis Danau. BckmntmachiMMN des Königl. Landrathsamies.
Wilhelm Breitenstein in O st h e i m ist zum Ortsschätzer-Stellvertreter für die Gemeinde O st h e i m auf jederzeitigen Widerruf bestellt worden.
Hanau den 13. September 1902.
Der Königliche Landrath.
V. 8702 v. Beckerath.
Stadtkreis Danau,
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Am Mittwoch den 17. September d. J., vormittags von 9 Uhr ab, findet im unteren Sitzungssaale des Neu- städter Rathhauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.
Hanau den 16. September 1902.
Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.
Dr. Gebeschus. 15871
Gefundene und verlorene Gegenstände n.
Gefunden: 1 Packet Nägel.
Am Westbahnhof einem Reisenden entsprungen: 1 Bastard (Art schottischer Schäferhund) weiß mit gelben Abzeichen m. Geschl., auf den Namen Piram hörend.
Vom Wasenmeister am 16. d. Mts. eingefangen:
1 schwarzer Bastard mit weißen Abzeichen m. Geschl.
Hanau den 16. September 1902.
Aus Stadt und Cand*
Hanau, 16. September.
Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten- versammlung
vorn 15. Sep tember 1902.
Anwesend die Herren: Canthal, Vorsteher; Aukamm, Baader, Bailly, Bier, Brüning, Craß, Eberhard, Dr. Fues, Glaser, Dr. Heraeus, Hoffmann, Jung, Jost jr., Koch, Kreuzer, Küstner, Loßberger, Lucht, Müller, Ott, Roth, Schroeter, Schwabe, Steinheuer, Stübing, Spatz, Treusch, Voltz und Dr. Wagner.
Vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr Gebe- schus, Erster Beigeordneter Bode, Zweiter Beigeordneter Sani- lätsrath Dr. Eisenach, Stadtrath Nicolay.
Unbesoldetes Magistratsmitglied.
Nach vorausgegangener Vorbereitung in geheimer Sitzung wird Herr Dr. Lucanus als unbesoldetes Mitglied des Magistrats gewählt.
Nachtrag zum Normaletat für die Oberrealschule.
Der 5. Nachtrag zum Normaletat vom 4. Mai 1892 betr. die Besoldung der Leiter und Lehrer der höheren Unterrichts- richtsanstalten soll bei Nr. 3 des § 2 nachstehende Fassung erhalten: „Das Aufsteigen im Gehalt geschieht in Gestalt von Dienstalterszulagen, bei den wissenschaftlichen Lehrern mit 500 Mk. nach 3 Dienstjahren, mit 400 Mk. nach 6 Dienstjahren und mit je 300 Mk. nach 9, 12, 15, 18, 21 Dienstjahren." Stadtv. O t i referirt über die Vorlage und bemerkt u. A., die Vorlage solle mit Wirkung vom 1. April 1902 an Geltung haben. Der Vorlage, welche eine Verbesserung des Einkommens der Lehrer der Oberrealschule bedeutet, wird zugestimmt.
Gewerbliche Fortbildungsschule.
Das Kuratorium der gewerblichen Fortbildungsschule hat folgenden Beschluß gefaßt:
„Den städtischen Körperschaften wird vorgeschlagen, in der Einrichtung der gewerblichen Fortbildungsschule folgende Aenderungen vorzunehmen:
a) die Verpflichtung zum Besuche der gewerblichen Fortbildungsschule wird ausgedehnt auf die gewerblichen Arbeiter der folgenden Handwerkszweige: Bäcker, Metzger, Gast- und Schankwirthe, Schneider, Mützenmacher, Kürschner, Schuhmacher, Uhrmacher, Friseure und Barbiere, Hafmr, Seiler, Sattler, Bürsten- und Pinselmacher, Dachdecker, Buchdrucker, Kettenmacher, Diamantschleifer. Welche von diesen gewerblichen Arbeitern Unterricht in Deutsch und Rechrwu :c. und welche neben diesem Unterricht noch Zeichen- (^ach-) Unterricht erhalten sollen, ist später zu bestimmen;
b) zum Besuche der gewerblichen Fortbildungsschule sollen weiter verpflichtet sein die gewerblichen Arbeiter der Edelmetall-
Industrie mit Ausnahme der Kettenfabrikation und die Steindrucker, sofern sie nicht die kaufmännische Fortbildungsschule oder die Königl. Zeichenakademie besuchen. Von der Verpflichtung zum Besuche der gewerblichen Fortbildungsschule sollen allgemein Diejenigen befreit werden, welche die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst besitzen, sowie Diejenigen, welche nach beendeter Lehrzeit und vor vollendetem 18. Lebensjahre von auswärts kommend in Hanau Arbeit nehmen oder welche nach mindestens dreijährigem Besuche einer gewerblichen Fortbildungsschule ihre Lehrzeit beendet haben; _
c) für diejenigen gewerbl. Arbeiter, welche z. Zt. bereits zum Besuche der gewerblichen Fortbildungsschule verpflichtet sind, soll die Unterrichtszeit, sofern sie Unterricht in Deutsch und Rechnen und Fachunterricht erhalten, auf 2 Vormittage und zwar im Sommer von 6 bis 10 Uhr und im Winter von 8 bis 12 Uhr, sofern sie jedoch keinen Fachunterricht erhalten, auf 2 Nachmittage von 4 bis 6 Uhr festgesetzt werden. Dieser Beschluß soll alsbald in Kraft treten;
d) das Ortsstatut für die gewerbliche Fortbildungsschule soll entsprechend abgeändert werden und am 1. Oktober 1903 in Kraft treten. Die Lehrlinge und Gehilfen der Handwerkszweige, welche bereits früher die Fortbildungsschule besuchen wollen, sollen schon früher ausgenommen werden;
e) die Unterrichtszeit soll auch für die vom 1. Oktober 1903 an schulpflichtigen gewerblichen Arbeiter entsprechend dem Beschluß zu c) fest gelegt werden.
Der Magistrat hat diesem Beschluß mit dem Hinzufügen beigestimmt, daß der Schulzwang auch auf die Küfer, Kupferschmiede und Photographen ausgedehnt wird.
Der Referent, Sradtv. Hoffmann, berichtet über die Vorlage. Ans seinen Darlegungen ist hervorzuheben, daß auf Grund dieser Neuerung HO Schüler mehr eintreten und die Mehrkosten etwa 3000 Mk. betragen werdest. Redner empfiehlt die Vorlage sowohl wie eine Resolution Ott zur Annahme, welche dahin geht, den Magistrat zu ersuchen, das Statut auf sämmtliche jugendliche Arbeiter im entsprechenden Lebensalter in Gemäßheit des § 20 der Gewerbeordnung aus- zudehnen. Für die Resolution Ott sprechen auch noch die Stadtv. Dr. Wagner und Eberhardt, gegen die Resolution Ott spricht Stadtv. Jung, welcher es nicht für richtig hält, in dieser Richtung auf jugendliche Arbeiter, für welche der Fortbildungsunterricht doch nur einen sehr beschränkten Werth habe, noch einen Zwang auszuüben. Freiwillig hatten sie ja jederzeit die Berechtigung zum Besuch. Die Vorlage einschließlich der Resolution wird mit allen gegen eine Stimm angenommen.
Antrag Hoch auf Aufhebun g der städt.
F l e i s ch a c c i s e.
Der sozialdem. Antrag auf Aufhebung der Gemeindeabgabe von Fleisch hat folgenden Wortlaut: „Die Siadiverordneien- Vers. wolle beschließen, den Magistrat zu ersuchen, eine Vorlage vorzulegen, durch welche die Gemeindeabgabe von Fleisch sofort aufgehoben wird." Der Berichterstatter, Stadtv. Jung, bemerkt zunächst in seinem Referat, es sei keine Frage, daß die Verbrauchsabgäbe auf Fleisch eine sehr unbillige und unbeliebte Steuer bar stelle, welche mit der Zeit einmal abgeschafft werden müsse. Nach seiner Ansicht werde aber das Fleisch durch diese Steuer nicht einmal vertheuert, denn die Metzger behaupten, daß sie selbst oder die Landwirthe diese Steuer zu tragen hätten. Treffe dieses zn, so werde die Steuer von einer besonderen Gruppe, den Produzenten, getragen. Es werde aber gar nicht möglich sein, festzustellen, von wem diese Steuer, ob von Produzent oder Konsument, getragen werde. In einer Berechnung über die Belastung der Bevölkerung durch diese Steuer führt. Redner aus, es fielen auf den Kopf der Bevölkerung pro Jahr etwas über 2 Mk. Man könne dies aber nicht allgemein annehmen, denn zweifellos sei bei den Wohlhabenderen der Fleischkonsum höher, als bei den Aermereu, sodaß man also bei diesen nur noch von einer Belastung von 1,50 Mk. pro Kopf reden könne. Wenn die Abgabe abgeschafft werde, sei auch noch keine Ver- billigung des Fleisches zu erwarten, wohl aber wieder eine Erhöhung der Steuern zur Deckung des Ausfalles von etwa 68,000 Mk. Die Erhöhung der ' Einkommensteuerumlagc sei nicht so einfach, sie werde nur möglich sein, nachdem Bei den Realsteuern bestimmte Grenzen erreicht worden sind und dann würden in erster Linie die Gewerbetreibenden herangezogen werden. Es sei nicht so unbillig, zu verlangen, daß auch die Minderbemittelten in dieser indirekten Abgabe mit einem kleinen Theil an den städt. Lasten sich beiheiligen.
Als Korreferent macht Vorsteher-Stellv. K ü st n e r längere Ausführungen, und bemerkt, er stehe auf einem ganz entgegengesetzten Standpunkt wie der Herr Referent und sei dafür, diese Ungerechtigkeit in unserem Steuerwesen zu beseitigen. Die Berechnung des Vorredners, daß die Steuer pro Kopf ' auf den ärmeren Theil der Bevölkerung etwa 1.50 Mk. betrage,
sei etwas willkürlich. Aber wenn sie auch richtig wäre, die Summe habe der Familienvater zu tragen, und diese werde sich im Durchschnitt auf etwa 11 Mk. stellen. Die weiteren Ausführungen des Redners decken sich mit den in der Kommission gemachten Darlegungen. Nicht von Seiten der Konsumenten, wohl aber von Seiten der Metzger sei um Aufhebung der Accise gebeten worden in der Behauptung,, daß es ihnen ganz unmöglich sei, die Steuer auf die Konsumenten abzuwälzen, sodaß sie dieselbe aus ihrer Tasche bezahlen müßten, was eine ganz ungerechte Belastung für sie bedeute. Dieser Behauptung der Metzger könne er jedoch nicht Glauben schenken, denn sonst müßte die Stadt s. E. unter allen Umständen zur Aufhebung der Steuer schreiten, da sie doch wohl kein Recht habe, von einem einzelnen Gewerbe eine besondere Gewerbesteuer zu erheben. Da für die Bildung des Fleischpreises gar viele Momente lokaler Natur in Betracht zu ziehen seien, lasse es sich in Gegenüberstellung der Fleischpreise in anderen Städten schwer feststellen/ ob die Steuer beim Verkauf an den Konsumenten voll zur Erhebung gelangt. Er wolle dem Einwand, der gegen Aufhebung der Steuer häufig ins Feld geführt werde, daß dadurch der Preis des Fleisches nicht um einen Pfennig billiger werden wurde, vorerst nicht entgegentreten, aber wenn Jemand behaupten würbe, daß ohne diese Aufhebung die Preise der Lebensmittel jedenfalls höher wären, so würde man ihm das Gegentheil auch sicher nicht beweisen können. Er sei fest überzeugt, daß jede Abgabe auf einen Artikel, mag es nun ein Zoll, eine Steuer oder eine Accise sein, naturgemäß zu einer Vertheuerung dieses Artikels führen müsse und noch dazu in einem höheren Grade als die Abgabe an sich rechtfertigen würde. Ebenso sicher sei dann aber auch, daß die Aufhebung einer solchen Abgabe zu einer Verbilligerung führen müsse. Ob dieses nun gerade unter den jetzigen Verhältnissen, wo so viele andere Umstände die Tendenz der Steigerung der Fleischpreise begünstigen, sofort klar zu Tage treten werde, sei in Frage zu stellen, aber daß unter ganz gleichen sonstigen Verhältnissen die Preise billiger sein müssen, wenn keine Abgabe erhoben wird, als wenn solches geschieht, bedürfe wohl keines Beweises. Heutzutage sei es für jeden sozial empfindenden Menschen wohl ein ganz unerträglicher Gedanke, nothwendige Lebensmittel mit einer Abgabe belastet zu wissen. Er halte es deshalb für ganz widersinnig, staatliche Zölle auf Lebensmittel zu bekämpfen und städtische derartige Abgaben bestehen zu lassen. Redner verweist auf den § 14 des Kommunalabgabengesetzes, wonach auch das Gesetz eine Abgabe auf Fleisch nicht für gerechtfertigt halte und sie nur den Städten, die sie einmal hätten, belasten will, jedoch mit dem Verbot, eine Erhöhung in ihren Sätzen eintreten zu lassen. Als beim Erscheinen des neuen Kommunalabgabengesetzes im Jahre 1893 das hiesige Steuerwesen einer Revision unterzogen wurde, sei auch sofort der Antrag auf Beseitigung der Abgabe auf Fleisch gestellt aber leider abgelehnt worden, weil es schwierig gewesen sei Ersatz zu finden, ohne die Zuschläge zur Einkommensteuer über 100 pCt. zu erhöhen und hierzu die Genehmigung der Regierung in Frage gestellt habe. S. E. habe man die damaligen Schwierigkeiten aber überschätzt. Es sei die damalige Muthlostgkeit heute noch zu bedauern. Was nun heute über die Frage, wie bei Aufhebung der Indirekten Abgabe Ersatz zu schaffen sei, zu sagen wäre, so müsse man vorerst die Vorschläge des Magistrats abwarten. Soviel stehe jedoch fest, daß der überwiegende Theil des Ersatzes durch Zuschläge zur Einkommensteuer werde aufgebracht werden müssen. Für das laufende Rechnungsjahr sei die Einnahme aus der Verbrauchsabgabe auf 67 000 Mk. veranschlagt, davon gehen ab 2500 Mk. für Rückvergütung und blieben mithin 64 500 Mk. aufzubringen. Würden auf die veranschlagten 368 000 Mk. Einkommensteuer 18 pCt aufgeschlagen, so wäre hierbei ein Erträgniß von 66 240 Mk. zu erzielen, welcher Betrag sich der zu deckenden Summe nähere. Davon würden rund 1/5 auf die Einkommen bis 3000 Mk. und ‘A auf die Eiw kommen über 3000 Mk. entfallen. Er (Redner) sei überzeugt, daß die meisten diese nicht allzugroße Erhöhung ihrer Steuer gern auf sich nehmen würden, um eine ungerechte und veraltete Steuer aus der Welt zu schaffen. Es frage sich hierbei jedoch, ob die Regierung mit Bezug auf § 55 deZ Komunal- abgabengesetzes die Genehmigung zur Überschreitung von 100 pCt. der Staatssteuer für die Umlage ohne Weiteres ertheilen werde, ohne vielleicht andere indirekte Steuern oder Vorausbe- lastungen zu fordern. Es müsse dieses jedoch abgewartet und nöthigenfalls durchgekämpft werden. Redner beantragt hierauf die Annahme des vorliegenden Antrages. Mit Hinblick auf die allgemeine Abnahme an Schlachtvieh, welche sich wie anderen Orts, so auch hier, zum Nachtheil der Bevölkerung und besonders der Minderbemittelten zu erkennen gibt, möchte er die Annahme noch ganz besoiü>ers empfehlen. Eine große Anzahl von Städten habe mit Rücksicht hierauf schon ihre Abgaben auf Fleisch aufgehoben und