Erstes Blatt.
Hanauer G Anzeiger
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Gedruckt und verlegt in der Duchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger.
Amtliches Organ für Stadt- md Landkreis Kamu.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrückungsgebühr:
Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf« gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecke« in Hanau,
$£r« 201. FernspreLanschluß Nr. 605.
Freitag den 29. August.
Fernsprechanschlnß Nr. 605. 1902
Amtliches.
Landkreis Danau.
Bekanntmachungen des Königl. Landrathsamtes.
Bei einem Schwein des Milchhändlers Peter Bettee in Niederdorselben ist die Rothlattfseuche in Form der sogenannten Backsteinblattern festgestellt worden.
Ueber das Gehöft des p. Vetter mürbe. die Speere verhängt. ■ Hanau den 28. August 1902.
Der Königliche Landrath.
V 8386 I. V.: Schneider, Kreissekretär.___________
Stadtkreis Danau.
Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.
Bekanntmachung.
Die Stadt Hanau wird aus Anlaß der diesjährigen HerbAmanöver an verschiedenen Tagen Ginquartte- .rung erhalten.
Soweit bis jetzt bekannt, wird die Stadt wie folgt belegt werden:
am 6. u. 7.
Sept.
83 Offiz. 1978 Mann
60 Pferde
,/ 8.
M
13 „ „
II
„ 13. u. 14.
II
47 „ 560 „
27 „
„ 15.
II
- „ 170 „
180 „
„ 16. u. 17.
II
106 „ 2865 „
176 „
„ 16., 17. u. 18.
II
40 „ 50 „
15 „
„ 19.
II
152 „ 2262 „
304 „
, 20.
II
65 „ 1850 „
164 „
, 21.
II
5 „ 120 „
125 „
Eine Einquartierung
bis zur Höhe von 200
Mann wird
in den von der Stadt zu ermiethenden Quartieren, stärkere Einquartierungen werden in Bürgerquartieren untergebracht. Die Unterbringung der einzeneln Einquartierungen soll bezirksweise erfolgen.
Als Maßstab für den Umfang der Quartierleistung sollen die im § 9 Absatz 1 der Einquartierungs-Ordnung vom 30. Januar 1899 vorgesehenen Sätze angewendet werden; danach erhalten die Inhaber der Pflichtigen Räume (Miether und Vermiether) bei einem Miethwerth der Wohnung von 241—500 Mk. je 1 Mann und für je weitere 500 Mk. 1 Mann. Die auf unvermiethete Wohnungen entfallende Einquartierung hat der Hauseigenthümer unterzubringen. Die Unterbringung der Offiziere erfolgt nach vorheriger besonderer Feststellung.
Als Entschädigung erhalten die Quartiergeber für den Mann und Tag:
für Mannschaften bei voller Verpflegung 2 Mk.,
„ „ ohne Verpflegung 0,40 Mk.,
für Offiziere ohne Verpflegung 3 Mk.
Für jedes Pferd werden 0,50 Mk. für den Tag gezahlt.
Für eventl. erforderlich werdende Noth- und enge Quartiere werden Entschädigungen nicht gewährt.
Falls die mit Einquartierung bedachten Bürger die Natural- Quartiere nicht leisten wollen, übernimmt die Stadt die Aus- quartierung; die betreffenden Quartierpflichtigen haben dann 1 Mk. für den Mann und Tag zu zahlen, wogegen die Stadt die Mannschaften in gemietheten Quartieren, für die 3 Mk. für den Mann und Tag gezahlt werden, einquartiert.
Diejenigen, welche Ausquartierung wünschen, werden ersucht, dies bis zum 2. September auf dem Rathhause, Zimmer Nr. 20, anzuzeigen. Spätere Anmeldungen können nur ausnahmsweise berücksichtigt werden.
Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Zahlung der Entschädigung nur unter Vorlegung der Quartierzettel beansprucht werden kann und daß Aenderungen auf dem Quartierzettel nur berücksichtigt werden, wenn sie von der Einquartierungskommission anerkannt worden sind.
Hanau den 28. August 1902.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 14742
Bekanntmachung-
Diejenigen, welche ausquartierte Mannschaften zu dem Satze von 3 Mk. für den Mann und Tag mit vorschriftsmäßiger voller Verpflegung in Quartier nehmen wollen, werden ersucht, dies bis zum 2. September v» Js. auf bem Rathhause, Zimmer 20, anzuzeigen. Ebenso wollen Diejenigen, die im Besitz von Offizier-Quartieren sind und solche ver- miethen wollen, dies bis zum gleichen Zeitpunkt bei uns anmelden.
Hanau den 29. August 1902.
Der Magistrat.
Dr« Gebeschus. 14(77
Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung
am Montag den 1. September 1902, nachmittags 5 Uhr, im oberen Saale des Rathhauses.
Auf der Tagesordnung stehen die in der Donnerstagssitzung nicht erledigten Vorlagen und zwar:
1. Petition der baugewerblichen Arbeiter von Hanau und Umgebung betr. Unfallverhütungsvorschriften und deren Handhabung.
2. Antrag Hoch Letr. Erlaß eines Regulativs, durch welches die Mitwirkung des Gewerbegerichts bei dem Arbeitsamt ermöglicht wird.
3. Antrag Craß, betr. die Herabsetzung der Frequenzziffer in den Volksschulen.
4. Betheiligung an der Versteigerung eines Grundstücks.
5. Definitive Anstellung des Diplom-Ingenieurs Joannini betreffend.
Hanau den 29. August 1902.
Der Stadtverordneten-Vorsteher-Stello.
Küflner. 14768
Gefundene und verlorene Gcgeilstliudc rc.
Gefunden: 1 goldener Ring mit dunkelbraunem Stein.
Verloren: 1 schwarzer Sammetgürtel mit schwarzer Schnalle vom Mühlthor bis zur Ulanenkaserne.
Vom Wasenmeister am 27. b. Mts. ein gefangen:
1 grauer Rattenpinscher, w. Geschl.
Hanau den 29. August 1902.
Hus Stadt und £and«
Hanau, 29. August.
Oeffrntliche Sitzung der StadtVersrdneten- versammlung
vom 28. Augu st 1902. -
Anwesend die Herren: Canthal, Vorsteher; Aukam, Craß, Eberhard, Föll, Dr. Fues, Glaser, Hoch, Hoffmann, Jost, Jung, Kehl, Küstner, Kreuter, Loßberger, Lucht, Müller, Oit, Roth, Schroeter, Spatz, Steinheuer, Stübing, Treusch, Voltz und Wörner.
Vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr Gebeschus, Erster Beigeordneter Bode, Zweiter Beigeordneter Sanitätsrath Dr. Eisenach, Stadtbaurath Schmidt, Nicolay.
Mittheilungen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung macht der Vorsteher die Mittheilung, daß ein Ersuchen von 14 Mitgliedern dahin gehe, die Wahl eines Magistratsmitgliedes für heute von der Tagesordnung abzusetzen. Die Versammlung stimmt zu. Weiter wird mitgetheilt, daß Stadtv. Hoch einen Antrag eingebracht hat, welcher lautet, die Stadtv.-Vers. möge beschließen, den Magistrat zu ersuchen, eine Vorlage vorzulegen, wonach die Gemeindeabgaben auf Fleisch alsbald aufgehoben werden. Der Antrag wurde der Finanzkommission überwiesen. Weitere Anträge desselben Stadtverordneten betreffen die demnächstigen militärischen Einquartierungen, die bei dem entsprechenden Punkt der Tagesordnung zur Berathung kommen. Ferner sind von Stadtv. Craß zwei Interpellationen eingelaufen.
Lehrerin an der Kleinkinderschule.
Als solche wurde Fräul. Hebebrand angestellt. Der Festsetzung des Anfangsgehalts wird Zustimmung ertheilt.
S u b m i s s i o n 8 w e s e n.
Der Referent, Stadtv. Roth, berichtet, daß der Magistrat hinsichtlich dieser mehrfach besprochenen Angelegenheit folgendes beschlossen hat: „Der Magistrat erklärt sich mit der Berathung der Angelegenheit in gemischter Kommission einverstanden, erachtet es aber für angezeigt, nicht eine besondere Kommission, sondern die Baukommission mit der Berathung zu beauftragen." Der Referent empfiehlt die Zustimmung zu diesem Antrag und hält die Baukommiffion in erster Linie für berufen, in die Erörterung der schwebenden Fragen ein- zutreten. Es erscheine jedoch wünschenswert h, daß die Kommission durch 2 Mitglieder des Finanzausschusses verstärkt werde. Der Finanz- und Bauausschuß schlägt die Stadtv. Hoch und Roth hierzn vor und stellt dem Magistrat anheim, die Kommission auch seinerseits entsprechend zu verstärken. Diesen Beschlüssen wird zugestimmt. Auf eine Anfrage des Stadtv. Müller erläutert Oberbürgermeister Dr. Gebeschus die Vorlage dahin, daß die betr. Kommission die grundsätzlichen
Bestimmungen zu prüfen habe, ob das Submissionswesen ab« zuschaffen sei, oder in welchen Fällen Arbeiten in Submission und in welchen Fällen sie freihändig zu vergeben seien.
Anschlagsäulen.
Die Firma Franz Eckstein u. Sohn in Frankfurt a. M., welcher das hiesige Plakatwesen übertragen ist, beabsichtigt auf ihre Kosten 3 Litfaßsäulen aufzustellen und verschiedene kleinere Anschlagtafeln entsprechend zu vergrößern bezw. neu zu ersetzen. Als Aequivalent hierfür beansprucht die Firma Verlängerung des Pachtvertrages auf 5 Jahre vom 1. April 1903 an. Nach dieser Zeit sollen die Säulen unentgeltlich in das Eigenthum der Stadt übergehen. Die Vorlage wird genehmigt.
Latrinenabfuhr.
Stadtv. Voltz berichtet, die Unternehmer hätten den bestehenden Vertrag gekündigt und forderten eine andere Ein- theilung der Abfuhr. Aus den Verhandlungen hierüber resultirt der Vorschlag des Magistrats, den Pumplohn für den cbm Latrine von 40 auf 60 Pfg. und den Abfuhrlohn für Latrine unter 20 0 (stark verwässerte) auf Mk. 1,20 zu erhöhen. Der Referent empfiehlt auch, die Verträge nicht mehr wie bisher nur auf 1, sondern auf 3 Jahre abzuschließen. — Stadtv. Roth erklärt hierzu, es könne nicht unausgesprochen bleiben, daß sich der Bürgerschaft bei der Aussicht auf diese neuerliche Belastung eine Erregung bemächtigt habe und richtet das dringende Ersuchen an den Magistrat, für die baldmögliche Abführung der Latrine durch die Siele zu sorgen. In einer Erklärung des Oberbürgermeisters wird gesagt, daß diese Angelegenheit sich auf gutem Wege befinde. — Stadtv. Hoch erklärt, er und seine Freunde könnten der Vorlage nicht zustimmen aus Gründen, wie sie von ihnen bei einer früheren Berathung schon dargelegt wurden und wonach sie vorgeschlagen hätten, die Kosten für die Latrinenabfuhr auf die Hausbesitzer nach der Höhe des Miethwerthes unter Weglassung der Wohnungen unter 20 Mk. zu vertheilen. Der jetzige Modus bedeute eine ungerechte Belastung der schwachen Schultern. — Der Referent widerspricht dem und spricht die Hoffnung aus, daß bis zum Ablauf des nächsten Vertrages die Abfuhr durch die Siele im Gange sei. Die Vorlage wird genehmigt.
Erhöhte Bürgersteige.
Für die Herstellung erhöhter Bürgersteige auf der nordwestlichen Seite der Rhönstraße von der Maulbeerallee bis zum Mühlthorweg und am Mühlthorweg nordöstlicher Seite von der Rhönstraße bis zum Sandeldamm werden 3000 Mk. gefordert. Der Referent, Stadtv. Wörner, beantragt Genehmigung und berichtet, daß die Anlieger die Kosten zu erstatten haben. Wird zugestimmt.
Reparaturen im Stadtschloß.
Der Referent Lucht berichtet, es handle sich um die Herstellungen von Brüstungen an 22 Fenstern des Erdgeschosses im Fürstenbau, welche bis jetzt zur Erde reichen, wodurch die Zimmer zugig sind und sich im Winter schlecht Heizen lassen, ferner um Einrichtung von Spülvorrichtungen und Erneuerung von 2 großen-besteigbaren Schornsteinen. Der von den eingestellten Mk. 2500 verbleibende Rest soll für dringende Fußbodenerneuerungen verwendet werden. Wird zugestimmt.
Die verlängerte Ramsaystraße.
Es handelt sich um den Abschluß eines Vertrags mit dem Bauunternehmer Keunecke über den Ausbau der Straße. Nach dem Bericht des Referenten, Stadtv. Eberhard, soll durch den Vertrag dem Bauunternehmer Keunecke die Verpflichtung auferlegt werden, die für die Zwecke des Ausbaues der verlängerten Ramsaystraße benöthigten Grundstücke (zusammen 11 ar) unentgeltlich, lasten- und hypothekenfrei an die Stadt grundbuchmäßig abzutreten, wogegen die Stadt sich verpflichten soll, dortselbst einen Baufluchtlinienplan aufzustellen und durchzuführen, sowie die Straße zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt auszubauen. Aus dem zur Verlesung gebrachten Vertrag geht u. A. hervor, daß dem Vertragschließer K. s. Zt. die Einbauung des Straßensils, wozu die Stadt das Material zum Selbstkostenpreise liefert, übertragen werden soll. Die Straße ist bis zu einer Parallel- straße an der Kinzig gedacht. Die Aufstellung eines Flucht« linienplanes jenseits der Kinzig im Zusammenhang mit der verlängerten Ramsaystraße wird nicht beabsichtigt. In der Kommission wurde auch die Frage der Ueberbrückung der Kinzig an dieser Stelle gestreift und vom Oberbürgermeister hierzu bemerkt, daß an die Ueberbrückung der Kinzig an dieser Stelle nicht gedacht werde. Die Erbauung eines Brückensteges werde vielleicht Herr Keunecke auf seine Kosten übernehmen. Vorsteher Canthal berührte ebenfalls die Brückenfrageund meinte, die geeignetste Stelle sei die Ueberbrückung der Kinzig in der Verlängerung der Marienstraße. — Der Vertrag selbst wird mit einigen vom Referenten beantragten Zusätzen genehmigt.