Erstes Blatt
Hanauer
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General-Anzeiger
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Verantwort!. Redakteur: <8. S ch r e ck e r in Hanau,
Nr. 189
FernspreLanschluß Nr. 605»
Freitag den 15. August.
Fernsprechanschluß Nr. 605*
1902
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Wanderschein für Jakob Gläßner.
Verloren: Am Sonntag 1 Brille mit Nickelgestell und Futteral am Ausgang der Marienkirche oder vor derselben, gegen Belohnung abzugeben, 1 goldene Brosche mit Opal, 1 Tragband von einer Schiebkarre.
Entlaufen: 1 kleiner schwarzer Spitzhund, w.Geschl., auf den Namen Mokka hörend, gegen gute Belohnung abzu- geben, 1 weißer Spitz mit schwarzen und gelbgrauen Abzeichen, m. Geschl.
Hanau den 15. August 1902.
Hus Stadt und Cand.
Hanau, 15. August.
Oeffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
vom 14. August 1902.
Anwesend die Herren: Canthal, Vorsteher; Baader, Bailly, Brüning, Eberhard, Dr. Fues, Glaser, Dr. Heraeus, Hoch, Hoffmann, Jost, Jung, Kehl, Koch, Sucht, Müller, Roth, Spatz, Steinheuer, Stübing, Treusch, Voltz, Wörner.
Vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr Gebe- schus, Erster Beigeordneter Bode, Zweiter Beigeordneter Sanitätsrath Dr. Eisenach, Stadtbaurath Schmidt, Nirolay.
Verbreiterung der Brückengasse.
Es ist, beabsichtigt, die Brückengasse durch Entfernung der von der Stadt erworbenen Rhein'schen Häuser frei zu legen. Da die Freilegung und Verbreiterung der Brückengasse im Interesse der Altstadt liegt, hat die Deputation für die Alt- hanauer Berechtigungskasse den Beschluß gefaßt, einen Beitrag von 11000 M. zu genanntem Zweck zu bewilligen. Auf dem freiwerdenden Bauplatz soll ein Arbeiter-Wohnaus mit billigen Wohnungen errichtet werden. Der Referent, Herr Jung, beantragt Zustimmung. — Stadiv. Eberhard bezweifelt die Nothwendigkeit der abermaligen Errichtung eines Arbeiterwohnhauses, nachdem solche innerhalb und außerhalb der Stadt bereits mehrfach projektirt bezw. ausgeführt sind. — Stadtv. Wörner erwidert, die Sache liege so, daß dies die beste Verwerthung für den frei werdenden Bauplatz ergeben werde. Im Uebrigen betheiligen sich noch die Stadtv. Hoffmann, Roth und Hoch an der Debatte, welche mehr oder weniger zum Ausdruck bringen, daß an gesunden und billigen Wohnungen absolut kein Ueberfluß, im Gegentheil, ein schwerer Mißstand herrsche und begrüßen die auch in sanitärer Hinsicht mit der Neuerung geschaffenen Verbesserungen. — Oberbürgermeister Dr. G e b e s ch u s erinnert noch daran, daß zu diesen Zwecken ja auch das Kapital von der Sandesversicherungsanstalt ausgenommen sei, welches sich damit noch verzinsen lasse und konstatirt ebenfalls, daß ein schwerer Mißstand in Bezug auf billige und gesunde Wohnungen herrsche. — Die Vorlage findet einstimmige Genehmigung.
Straße an der Nordseite des Bangert.
An der Nordseite des Bangert soll eine Straße von 12 Meter Breite angelegt werden. Es soll dadurch eine Fahrstraße von der Hospitalstraße nach der katholischen Kirche ermöglicht werden. Der Referent Wörner führt aus, der Magistrat habe hierzu weiter beschlossen, daß die Bebauung nur mit Gebäuden erfolgen dürfe, die Erdgeschoß, 1. Stock und Mansardenstock hätten, damit dem Bangert nicht zu viel Luft genommen werde. Zur Verhütung der Erstellung von unschönen Häusern wird sich der Magistrat die jeweilige Baugenehmigung vorbehalten. — Die Vorlage wird genehmigt.
Die Schulangelegenheit.
Stadiv. Glaser hat in der Angelegenheit, betr. die Zusammenlegung des Unterrichts in der höheren Mädchenschule, eine Interpellation eingereicht, welche Stadtv. Jung im Namen der Stadtschuldeputation wie folgt beantwortet: „Die Frage betreffend Abschaffung des Nachmittagsunterrichts und Verlegung der Stunden auf den Vormittag, wurde bereits im vorigen Jahre von Ferrit Sanitätsrath Dr. Noll angeregt. Es sollte dadurch der Schuljugend die zur Erholung und Kräftigung des Geistes und des Körpers unbedingt erforderliche Zeit gewonnen werden. Eine von dem Herrn bei den Eltern der das hiesige Gymnasium besuchenden Schüler vorgenommene Umfrage ergab, daß 126 für und nur 14 gegen die Verlegung stimmten; 10 hatten nicht geantwortet. Der Plan des Herrn Sanitätsrath Dr. Noll hatte also die fast einstimmige Billigung der betreffenden Eltern erfahren. Das Provinzschulkollegium stand der Einführung des unge- theilten Vormittagsunterrichtes durchaus sympathisch gegenüber, wies aber darauf hin, daß auch bei 5stündigem Vormittagsunterricht
für die mittleren und oberen Klassen noch nachmittags unterrichtet werden müsse, da sich sonst die vorgeschriebene Stundenzahl (bis 37) nicht unterbringen ließe. Das Kuratorium der Oberrealschule, das sich mit dem Gesuche des Herrn Sanitätsrath Dr. Noll ebenfalls beschäftigte, stand demselben ablehnend gegenüber, da ein östündiger Vormittagsunterricht bei nochmaligem 2stündigen Nachmittagsunterricht für zu anstrengend erschien. Dem Gedanken aber, daß der Jugend mehr als bisher Zeit zur körperlichen und geistigen Kräftigung geboten werden müsse, trat das Kuratorium durchaus bei und beschloß, in denjenigen Klassen den Nachmittagsunterricht auf den Vormittag zu verlegen, bei denen es bereits jetzt möglich sei. An der Oberrealschule findet daher bereits in diesem Jahre in den Vorschulklassen ein Nachmittagsunterricht nicht statt. Von neuem angeregt wurde dann die Frage durch Herrn Sanitätsrath Dr. Eisenach. Er wies darauf hin, daß eine Beseitigung des Nachmittagsunterrichtes durchaus im Interesse der gesunden Entwicklung der Kinder liege, daß die Einführung des ungetheilten Vormittagsunterrichtes an den höheren Mädchenschulen sich ermöglichen lasse, da auch in den oberen Klassen wöchentlich nur 30 Schulstunden ertheilt würden und ersuchte um Herbeiführung einer Aeußerung seitens des Direktors der höheren Mädchenschule. Um Material zur Beantwortung der Anfrage zu gewinnen, stellte dann der Direktor durch Umfrage bei den Kindern der mittleren und oberen Klassen fest, zu welcher Zeit das Mittag- effen eingenommen wird, wann der Vater nach Tisch wieder im Geschäft oder im Amte ist und wie weit die Schulwege der Kinder sind. Dabei stellte sich heraus, daß, wenn der Unterricht von 7.20 bis 12.20 Uhr verlegt wird, durch die Neuordnung eine wesentliche Störung in den Familien nicht herbeigeführt wird, da in den meisten Fällen nicht vor V«! Uhr zu Mittag gegessen wird ,und die meisten in Hanau wohnenden Kinder in '/» Stunde Zu Hause sein können. Seitens der Schulleitung wurde daher im Einverständniß mit dem Lehrerkollegium die Einführung des ungetheilten Vormittagsunterrichtes an der höheren Mädchenschule befürwortet. Die Stadtschuldeputation stand bei der Behandlung der Frage auf folgendem Standpunkte: Aus sanitären Gründen ist es durchaus wünschenswerth, daß der Schuljugend, wenn möglich, durch Abschaffung des Nachmittagsunterrichtes die erforderliche Zeit zur Erholung gegeben wird. Diese immer von Neuem und immer nachdrücklicher erhobene Forderung der Aerzte, kommt besonders bei der weiblichen Jugend in Betracht, die zur Zeit der Entwicklung einer besonderen Rücksichtnahme bedarf. Es empfiehlt sich daher auch, bei der hiesigen höheren Mädchenschule einen Versuch mit der Einführung des un- getheilten Vormittagsunterrichtes zu machen, umsomehr, als bereits im Jahre 1900 von 106 Städten in 75 die Einrichtung bestand und sich nach allgemeinem Urtheil durchaus bewährt hat, wie z. B. in Gaffel und Wiesbaden. Maßgebend war dabei, daß die unteren Klassen nur 18, 20, 22 und 28, die Klassen V—I nur 30 Stunden wöchentlich haben, daß also die Kleinen ungestört auSschlafen und die größeren Schülerinnen nicht überlastet werden, denn nach der 2. und 4, Stunde sind 15 Min., sonst nach jeder Stunde
10 Min. Pause. Außerdem werden an den höheren Mädchenschulen wöchentlich 8 Stunden technischer Unterricht (je 2 Stunden Singen, Zeichnen, Turnen, Handarbeit) ertheilt, sodaß für den wissenschaftlichen Unterricht nach Abzug der Pausen 2 Stunden 50 Min. für den Tag übrig bleiben. Damit ist eine Ueberanstrengung der Kinder nicht verbunden. Die Stadtschuldeputation beschloß daher, die Kgl. Regierung um Genehmigung zur versuchsweisen Einführung des ungetheilten Vormittagsunterrichtes bei der hiesigen höheren Mädchenschule zu ersuchen und nach Eintreffen der Genehmigung in den hiesigen Zeitungen der Bürgerschaft die nöthigen Mittheilungen zu geben. Der Versuch sollte, die rechtzeitige Genehmigung vorausgesetzt, in den Monaten August und September vorge- nommen werden unter Festlegung der Unterrichtszeit auf 7.20 bis 12.20. Nachdem auf diese Weise den Eltern die Ge- l genheit geboten war, die Neueinrichtung in ihren Wirkungen auf das Familienleben durch die Erfahrung zu erkennen, war der Zeitpunkt zu einer Anfrage gegeben, ob sich dieselbe bewährt habe oder nicht. Vor einer, endgiltigen Einführung war eine derartige Feststellung selbstverständlich, wie es ebenso selbstverständlich ist, daß eine Ausdehnung des ungetheilten Vormittagsunterrichtes auf das Winterhalbjahr nicht eher stattfinden könnte, als die gleiche Einrichtung nicht für alle höheren Lehranstalten unserer Stadt in Wirkung tritt. Es handelt sich also vorläufig um einen Versuch, der von ärztlicher Seite zum Wohle unserer Schuljugend angeregt ist. Die Sache befindet sich noch im Stadium der Verhandlungen; ein endgiltiger Beschluß wird erst dann gefaßt werden, wenn alle Faktoren, die dabei zu berücksichtigen sind, auf Grund
thatsächlicher Erfahrungen sich geäußert haben. Sie sehen aus diesen Ausführungen, daß diese Frage, wie in Zeitungsartikeln irrthümlich unterstellt ist, nicht auf Betreiben der Lehrer oder des Schulinspektors zur Behandlung gekommen ist, auch daß erstere durch diese Einrichtung nicht entlastet werden, indem ihnen dieselbe Stundenanzahl bleibt. Um nun auf den weiteren Punkt der Interpellation, warum weder Magistrat noch Stadtverordneten - Versammlung bei dieser Frage mitberathen haben, zurückzukommen, so ist dies ausgeschlossen, da nach § 3 der Dienstordnung für die Schuldeputation in allen Angelegenheiten der der Stadtschuldeputation unterstellten Schulen dieselbe Namens der Stadt unmittelbar mit Königl. Regierung zu verhandeln bezw. selbstständig zu verfügen hat. Nur ist die Bewilligung von Geldmitteln den städtischen Behörden vorbehalten.
_ Stadtv. Glaser führt in seiner Entgegnung aus, es wäre jedenfalls gut gewesen, wenn man zeitiger mit einer derartigen, das Entstehen der Neuerung zeigenden Erklärung herausgerückt wäre. Es handle sich aber zunächst nicht um die Frage, ob sie besser oder schlechter sei, sondern darum, daß man in einer so wichtigen, die Familie so tief berührenden Angelegenheit so außerordentlich wenig Rücksicht auf die Eltern gezeigt habe. Man könne sich nicht auf den starren Rechtsstandpunkt stellen und einfach sagen, hier habt Ihr nichts mit- zureden. Die Stadtverordnetenversammlung hätte auch schon weitestgehende Koulanz geübt und deshalb hätte auch in etwas konsilianteren Manieren mit ihr gesprochen werdm müssen. Die starre Ablehnung habe ihn (Redner) doch sehr verblüfft. Es werde die kunstvolle Rechnung aufgetischt mit den 2 Stunden 50 Minuten, welche der wissenschaftliche Unterricht pro Tag betragen solle; wenn das richtig sei, dann wäre die Thätigkeit der Lehrer eine sehr geringe. Die ärztliche Thätigkeit sei eine Kunst, in ihr kämen gerade so Irrthümer vor, wie anderswo. Die Eltern, welche ihre Kinder doch genauer kennen, müßten am besten wissen, was denselben frommt. Früher wäre über den frühen Beginn der Schulzeit monirt und über die Abspannung geklagt worden, welche sich in den letzten Stunden bei den Kindern bemerkbar mache, jetzt wolle man ihnen noch mehr auf einmal zumuthen. Die Störungen im Haushalte seien unleugbar, darum hätten in erster Linie die Eltern gefragt werden müssen. Redner kommt zu der Frage, ob die Stadtverordnetenversammlung nicht auch ein Wort mitzusprechen gehabt hätte und gelangt dazu, dieselbe zu bejahen. Zu was seien sie denn eigentlich da? Würden sie in Zukunft wieder von der Besprechung solch wichtiger Fragen ausgeschlossen, dann müßten sie eben etwas deutlicher reden. Auf jeden Fall sei die Antwort der Schuldeputation so scharf ablehnend, daß er hoffe, sie werde diesen starren Standpunkt doch noch verlassen. Wenn diese Neuerung an der Töchterschule eingeführt werde, dann sei die nothwendige Konsequenz die, sie auch an der Ober-Realschule und erst recht an den Mittel- und Volksschulen einzuführen, denn was für die ersteren gelte, gelte doch auch für die letzteren, dann aber wünsche er viel Vergnügen zu den zu errichtenden Kinderhorten und sonstigen Aufsichtsanstalten, da man die dem Arbeiterstand angehörenden Eltern nicht mit der dadurch erschwerten Aufsicht belasten könne. — Stadtv. Jung erklärt in kurzer Erwiderung, er glaube nicht, daß die Stadtschuldeputation das Recht hatte, anders zu handeln, als wie ihr vorgeschrieben ist. Es solle ja doch auch nur ein Versuch sein, nach dessen Bewährung später die Eltern gefragt werden sollten und wenn sie sich dann nicht einverstanden erklären würden, dann werde die Neuerung eben nicht eingeführt. — Oberbürgermeister Dr. Gebeschus führt in längerer ^Erklärung aus, wenn man so in den Wald rufe, dann könne man sich nicht wundern, wenn es ebenso zurückschalle, was ja insbesondere demjmigen Herrn, der sich zum Sprachrohr der betr. Opponenten gemacht, so schreckhaft klinge. Der Verein für städt. Angelegenheiten war nicht der geeignete Ort, wo ein Vertreter der Stadt sich auslassen konnte. Es sei dem Führer der Bewegung nahe gelegt worden, sich mit der i . schuldeputation zu verständigen. Zunächst sollte mit dem Beschluß den Eltern ad oculus demonstrirt werden, welche Einrichtung die bessere sei. Der weitaus größere Theil Derjenigen, welche die Protestbewegung mitgemacht, stehe der Sache ganz unbetheiligt gegenüber, da sie gar keine Kinder in die Schule gehen hätten, sie seien also graue Theoretiker. In Städten mit gleichen Verhältnissen wie Hanau sei die Neuerung mit gutem Erfolg eingeführt worden. Eine Bemerkung des Interpellanten wegen der Nichtvorlegung der Akten an einen diesbezüglichen Gesuchsteller klinge so, als ob der Magistrat mit unlauteren Mitteln kämpfe. Er wolle demgegenüber nur bemerken, daß es ja irgend einer Versammlung einfallen könnte, ein Scherbengericht über irgend ein städt. Korporation abzuhalten, dann müßten jeder beliebigen Privatperson die Akten ausgeliefert werden. Versöhnend klinge in allen Darlegungen,