Einzelbild herunterladen
 

anauer w Anzeiger

Bezugspreis:

vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus­wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.

Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Erdrückt und verlegt in der Buchdruckern deS verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kana«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Einrückungsgebühr:

Für Smdt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Verantwort!. Redakteur: G. Schrecke; in Hanau,

Nr. 146

Fernsprechanschluß Nr. 605.

Donnerstag den 26. Juni.

Fernsprechanschluß Nr. 605»

1902

Amtliches.

Landkreis Danau.

Bekanntmachungen des Königl. Landrathsamles.

In Okarben, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Hanau den 24. Juni 1902.

Der Königliche Landrath.

V 6100 v. Schenck.

Die Räude unter den Schafen zu Gutteesroth/ Kreis Gelnhausen, ist erloschen.

Hanau den 24. Juni 1902.

Der Königliche Landrath.

V 6099 v. Schenck.

Stadtkreis Danau, Bekanntmachungen des Oberbürgermeisteramtes.

Bekanntmachung.

Am Montag den .30. Juni und Dienstag den 1. Juli d. Js. findet hierselbst die 25. Versammlung des Hessischen Forstvereins statt. Aus diesem Anlaß bitten wir die Bürgerschaft, der Stadt durch Beflaggen der Häuser ein festliches Gepräge zu geben.

Hanau den 24. Juni 1902.

Der Magistrat.

** -Dr. Gebet chus. ^^410ä^

Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gastwirths Peter Ruth in Bruchköbel wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 6. Juni 1902 angenommene Zwangs- vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 7. Juni 1902 bestätigt ist, hierdurch ausgehoben.

Hanau den 23. Juni 1902.

Königliches Amtsgericht. 5. 11024

Handelsregister.

A. 257. Firma Heinrich Rechberg in Hanau: Unter die er Firma betreibt der Kaufmann Heinrich Rechberg von Hanau ein Handelsgeschäft als Einzelkaufmann daselbst.

Hanau den 20. Juni 1902.

Königliches Amtsgericht. 5. 11017

Kreisthierschau.

Für die am 10. Juli d. Js. in Bruchköbel statt- findende Kreisthierschau ist die Anmeldungsfrist für Rindvieh und Schweine bis zum 5. k. Mts. ver­längert worden.

Die Stutenfcha«

mit Prämien-Vertheilung sowie Eintragung in das Stutbuch findet am 10. Juli d. Js., vormittags 8 Uhr, mit der Kreisthierschau auf dem Festplatze bei Bruchköbel statt.

Hanau den 26. Juni 1902.

Das Comitö.

I d. A.: v. Schenck.

Vorsitzender des landwirthschaftlichen Kreisvereins Hanau.

Hue Stadt und Cand.

Hanau, 26. Juni.

Dotationsrenten an die Provinzialverbände.

In dem soeben veröffentlichten Gesetz betr. die Ueberweisu g weiterer Dotationsrenten an die Promnzialverbande wird b - stimmt, daß die auf die einzelnen Verbände entfallend^ renten durch Königliche Verordnung festgestellt wer^ zu der nach Maßgabe derselben zu bewirkenden Msgleichung sind Jahresrenten normirt. Der Bezirksoerband des Regierungs­bezirks Cassel erhält 326261 Mark.

d * Gewerbegericht. Der Aushilfskellner M. k agt gegen die Gastwirthin A. auf Zahlung von W Mk.^ rend eines Monats engangenen Verdienst. Der Thatbestan ist folgender: Der Ehemann der Beklagten hatt den Kellner K. für sein Sommeretablissement entgagwtund ihn gle chz-Mg beauftragt, sich Aushilfskellner nach Gu dunken zuzuzlehen m, dem ausdrücklichen Bemerken:Sie versorgen ' ich halte mich ganz an Sie." K. verpflichtete nun den Kläger

für die Sommermonate und zwar für je Samstags, Sonntags und Montags. Auf dieses Engagement hin löste Kläger sein seitheriges Arbeitsverhältniß. Noch vor Beginn des einge- gangenen neuen Verhältnisses aber wurde dem Kläger von der Beklagten abgeschrieben, er aber trotzdem an den ersten Tagen beschäftigt. Als an einem der nächsten Tage ein Streit zwischen den Kellnern entstand, bemerkte der Wirth, daß die­selben, falls sie nicht einig seien, alle aufbören könnten. Von K. wurde nunmehr die Arbeit freiwillig niedergelegt und daraufhin den beiden Anderen vom Wirthe gleichfalls abge­schrieben. Der Eine gab sich damit zufrieden, da er vom Wirthe selbst und nicht für dauernd engagirt war, der Andere dagegen erhob den erwähnten Klageanspruch. Der angeietzte Betrag ist nach Aussage der Zeugen nicht zu hoch begriffen. Kläger gibt jedoch zu, daß er an drei Sonntagen während des betr. Monats anderweitig beschäftigt war und durchschnitt­lich je 4,50 Mk. dabei verdiente, das Gericht bringt deshalb diese Summe in Abzug und verurtheilt die Beklagte zur Zahlung von 36,50 Mk., da in der oben angeführten aus­drücklichen Bemerkung dem K. eine genügende Vollmacht ge­geben und das Arbeitsverhältniß nach dessen Aussage für dauernd abgeschlossen war. Der Tagelöhner Sch. fordert von der Firma I. u. R. den Betrag von 13 Mk., da er während dreier Samstage vom Parthieführer nicht beschäftigt worden sei. Nach der Darstellung der Zeugen ist ihm aber Arbeit angeboten worden, er hat sie jedoch verweigert, da ibm ihre Art nicht behagte, an einem der fraglichen Samstage soll er sogar anderweit beschäftigt gewesen sein. Sein Anspruch wird kostenpflichtig abgewiesen. Gleichfalls abgewiesen wird

Schreinermeister H., die sich um die Forderung von 3,75 Mk. dreht, welcher Ver­dienst dem Kläger dadurch entgangen sein soll, daß ihm vom Beklagten die Papiere verweigert wurden, bezw. theilweise nicht in Ordnung waren. Kläger verließ aber die Arbeit in Ab­wesenheit des Beklagten und erhielt auch noch an demselben Tage abends das verlangte Abzugsattest. Das Kranken­kassenbuch wurde am nächsten Vormittag in Ordnung gebracht, sodaß Kläger bereits an diesem Tage noch ins Krankenhaus ausgenommen werden konnte. Der Anspruch ist deshalb un­begründet und wird wie vorbemerkt erkannt.

* Kriegsgericht der 2t. Division. Ein Ulan der 4. Eskadron des 6. Ulanenregiments hat während seines Pfingsturlaubes in Steinbrücken bei einer Rauferei mit seinem Säbel eingehauen und wurde gestern wegen gefährlicher Körper­verletzung unter Mißbrauch der Dienstwaffe zu 2 Monaten Gefängniß verurtheilt.

* Biwak des Ulauenregiments. Morgen Vor­mittag wird auf dem Exerzierplatz eine größere Uebung des Ulanen-Regiments stattfinden und daran anschließend. ein Biwak, das wahrscheinlich schon um 10 Uhr seinen Anfang nimmt. Es wird sich also auf dem Exerzierplatz ein Stückchen Manöver im Kleinen abspielen und ein interessantes mili­tärisches Treiben sich entwickeln. Die sich dafür Jnieressirenden machen wir darauf aufmerksam, daß während des Biwaks der Kantinenpächter des Regiments ein sehr reichhaltiges Büffet bereit halten wird, sodaß also auch dasCivil" nicht nur auf, das bloße Zuschauer: angewiesen ist.

* Kreisthierschau. Das Comite für die am 10. Juli d. J. in Bruchköbel statifindende Kreisthierschau hat die An­meldefrist für Rindvieh und Schweine bis zum 5. Juli verlängert. Die Thierschau verfolgt den Zweck, namentlich im Interesse der kleineren und mittleren Landwirthe zu wirken, weshalb auch die größeren Besitzer und Pächter Abstand genommen haben, sich an der Ausstellung zu betheiligen. Sonach werden die ausgesetzten beträchtlichen Prämien wohl ausschließlich auch den mittleren und kleineren Landwirthen zufallen, eine allgemeine Betheiligung aus diesen Kreisen also zu empfehlen ist/ Obwohl die Thierschau vom landwirthschaft­lichen Kreisverein in die Wege geleitet worden ist, können doch selbstredend sich auch Nichtmitglieder an derselben betheiligen.

Das Raffkonservatorium zu Frankfurt a. M. veröffentlicht seinen 20. Jahresbericht für 1901/02. Er ver­zeichnet 19 Lehrkräfte und 156 Schüler, von diesen 3 aus Hanau (Frl.' Toni Döring, Frl. Emma Lieber und Darius Strauß), 110 aus Frankfurt a. M., 27 aus dem übrigen Deutschland und 16 Ausländer. Die mit dem Konservatorium verbundenen Vorbereitungsklassen wurden von 46 Schülern, sämmtlich von Frankfurt, besucht. Die vorgeschrittenen Schüler hatten an 18 Uebungsabenden im Saale der Anstalt Gelegen­heit hervorzutreten. Die dramatischen Prüfungen brachten an zwei Abenden Szenen ausMignon",Martha",Frei­schütz", Troubadour" undDie lustigen Weiber", die übrigen fünf Prüfungsabende hatten gemischte Programme. Für Herrn Emil Paravicini, der als Lehrer der italienischen Sprache 18 Jahre an der Anstalt wirkte und nach London übersiedelte, wurde Signora Terestta Zenoni aus Florenz gewonnen. Ueber

den Verbleib der früheren Schüler g bt eine besondere Chronik interessanten Aufschluß.

* Im Zoologischen Garten zn Frankfurt a. M. veranstaltet die Kapelle Samstag einen Richard Wagner-Abend. Sonntag ist während des ganzen Tages der Eintrittspreis auf 50 Pf. (Kinder 25 Pf.) ermäßigt, und im Aquarium kostet es an dem Tag nur 20 Pf. Mittwoch den 2. Juli ist am Abend Doppel-Concert und Donnerstag den 3. Juli gibt Musikdirektor Adolf Boettge aus Karlsruhe mit seiner Kapelle des 1. Badischen Leib-Grenadier-Regiments Nach­mittag- und Abend-Concerte in der von ihm eingeführten be­liebten Art von historischer und National-Musik.

* Mar. Jünglingskongregation. In der morgen Freitag Abend ^9 Uhr stattfindenden Konferenz wird der hochw. Herr Pfarrer Wahlig von Kleinsteinheim einen Vor- trag halten.

* Zehn Jahre Sonntagsruhe. Die Feier des zehnjährigen Bestehens der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe können die selbständigen und angestellten Kaufleute am 1. Juli d. I. begehen. Der in Magdeburg abgehaltene siebente deut­sche Handlungsgehilfentag hat die deutschen Handlungsgehilfen aufgerufen, aus Anlaß dieses Gedenktages allenthalben im Deutschen Reiche Versammlungen zu Gunsten einer besseren Regelung der Sonntagsruhe zu veranstalten. Wer da weiß, wie buntscheckig die hunderterlei Vorschriften über die Hand­habung der Sonntagsruhe im Haudelsgewerbe in den verschie­denen Orten sind eine unlängst vom Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband zu Hamburg herausgegebene Schrift gibt hierüber genauen Aufschluß der wird das Verlangen der Handlungsgehilfen nach einer einheitlichen reichsgesetzlichen Regelung dieser Frage berechtigt finden. Erfreulicherweise unterstützen weite Kreise der selbständigen Kaufmannschaft diese Forderung, so daß zu hoffen steht, daß unter dem Eindruck dieser Bestrebungen sich die gesetzgebenden Körperschaften dem­nächst mit dieser Materie befassen werden. Wie wir hören, wird die hier bestehende Ortsgruppe des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes in diesen Tagen eine Kund­gebung für die Einführung einer völligen Sonntagsruhe ver­anstalten.

* Sommertheater. Die Direktion des Sommer­theaters Beck's Felsenkeller ist dauernd bemüht, dem Publikum in künstlerischer und gesanglicher Beziehung nur Gutes zu bieten, was sie wiederum durch das in letzter Vorstellungsserie zusammengestellte Programm bewiesen hat. Man ersucht uns, auf die am künftigen Samstag, Sonntag und Montag statt­findenden Vorstellungen heute schon hinzuweisen, mit dem Be­merken, daß keine Kosten gescheut werden, um den Besuchern den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Wir möchten noch bemerken, daß die Darbietungen in jeglicher Be­ziehung decent gehalten sind, sodaß der Besuch nur empfohlen werden kann.

* Thierquälerei. Wir berichteten gestern, daß ein Pferd des Fuhrunternehmers Sch. auf der nächtlichen Fahrt von Groß-Auheim nach hier das Bein gebrochen hatte und im Hessischen Hof" Einstellung fand. Heute wurde das Thier getödtet und von seinen Schmerzen erlöst. Wie uns ver­sichert wird, hat das Thier während des gestrigen Tages, ohne daß sich der Besitzer um dasselbe kümmerte, vor Schmerz im Schweiße triefend dort gestanden, bis sich am Abend fremde Personen desselben annahmen und schmerzstillend eingriffen.

Aus dem Gerichtssaal.

Sitzung des Schwurgerichts vom 25. Juni.

Meineid. (Schluß.)

Das Beweismaterial gegen den Angeklagten Werner verdichtete sich im Laufe der Verhandlung immer mehr. Die Behauptungen von den gefälschten Protokollen erwiesen sich als haltlos und sämmtliche Zeugen wußten nichts von einem Beschluß des Trothaer Vereins, daß die Turngeräthe ange­schafft werden sollten und der Hallenser Verein seine Ge­nehmigung gegeben habe. Erheblich belastend war auch noch die Aussage des Fuldaer Richters, der gegen den Angeklagten die Untersuchung führte. Als der Zeuge dem Beschuldigten zuerst den Brief an Fechner vorhielt, in welchem er sich als den Eigenthümer resp. Käufer der Turngeräthe bekennt, gab er zunächst zu, den Brief geschrieben zu haben. Er hätte ihn aber nur deshalb geschrieben, um zu sehen, ob Fechner ihn auch als Eigenthümer anerkenne. Dann Beitritt er bei der späteren Vernehmung plötzlich die Urheberschaft des Briefes und behauptete, die Hallenser Arbeiterschaft hätte denselben gefälscht, um ihn als Käufer zu stempeln. Als alle Ausflüchte des Angeklagten mißglückt waren, suchte er die Verhandlung zu verschleppen. Er stellte einen Antrag auf Ladung neuer Zeugen aus Hannover, welche u. A. bekunden sollten, daß ein Beschluß des Trothaer bezw. Hallenser Vereins ergangen