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Erstes Blatt.

Hanauer w Anreiger

Bezugspreis:

vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aus- wärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev.

General-Anzeiger.

Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kanau.

Einrücknngsgebühr:

Für Stadt- und Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf, gespaltene Petitzeile oder deren Raum, für Auswärts 15 Pfg., im Reklamentheil die Zeile 25 Pfg., für Auswärts 35 Pfg.

Waisenhauses in Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Berantwortl. Redakteur: G. S ch r e ck e r in Hanau.

Nr. 131. Ferofprechmschliß Nr. 605.

Samstag den 7. Juni.

FemsprechaMlas Nr. 605

1902

Hierzu

Amtliche Beilage« Nr. 11.

Amtliches

Stadt- und Landkreis Hanau.

Nachdem im Landkreise Hanau die Maul- und Klauen­seuche wieder erloschen ist, wird hiermit die Abhaltung der Viehmärkte in der Stadt Hanau wieder genehmigt.

Ich mache auf Nachfolgendes zur Beachtung besonders aufmerksam:

Sämmtliche Wiederkäuer und Schweine, und zwar sowohl die mit der Eisenbahn wie auch die unter Benutzung der Landwege auf den Markt gebrachten, dürfen nur durch die vom hiesigen Oberbürgermeisteramte veröffentlichten Stadt­eingänge (Kontrolstationen) eingebracht werden.

Nach § 3 der landespolizeilichen Anordnungen vom 21./1.1902 ist das Aufbringen von Wiederkäuern und Schweinen auf den Viehmarkt nur dann gestattet, wenn den marktpolizei- lichen Organen eine von der zuständigen Orts­behörde ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird darüber, daß in der Ursprungsgemeinde seit 4 Wochen nicht die Maul- und Klauenseuche bei Schweinen weder die Maul- und Klauen­seuche, noch eine der Schweineseuchen herrscht, und daß die Ursprungsgemeinde in den letzten vier Wochen nicht zu einem Beobachtungsgebiet im Sinne des § 59a der Bundesrathsinstruktion gehört.

Die Bescheinigungen haben eine fünftägige Giltigkeit, den Ausstellungstag eingerechnet.

Der Transport von Schweinen und Kälbern darf nicht durch Treiben erfolgen, sondern die Thiere müssen getragen oder gefahren werden.

Schließlich verweise ich noch auf die Polizeiverordnungen vom 3. Dezember 1896 und 27. August 1897, betreffend die Listenführung über den An- und Verkauf von Rindvieh, Schafen, Schweinen, Pferden durch Viehhändler.

Hanau den 6. Juni 1902.

Der Königliche Landrath und Polizei-Direktor.

P 5954_______ v. Schenck. _____________

Landkreis hanau.

Bekanntmachungen des Königl. Landrathsamtes.

Mit Bezug auf die Vorschriften in den §§ 4 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 25. Mai 1887 betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung mache ich hier­durch bekannt, daß eine Liste der nach dieser Ordnung wahl­berechtigten Aerzte des Landkreises Hanau vom 10. bis einschließlich 24. d. Mts. in dem Bureau des hiesigen Landrathsamtes während der Geschäftsstunden an Wochentagen zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt wird.

Einwendungen gegen die Liste stnd unter Beifügung der erforderlichen Bescheinigungen bis "zum 8. Juli d. Js. bei dem Vorstand der Aerztekammer in Cassel anzubringen.

Hanau den 2. Juni 1902.

Der Königliche Landrath.

V 5373 v. Sch en ck.

Stadtkreis ßanau.

8e!anntmad)itngeu des ObcrbüMrmeisteraMes.

Für das durch Tod ausgeschiedene Mitglied der Stadt- verordneten-Versammlung Rentner Heinrich Seitz I ist in der III. Wahlabtheilung eine Ersatzwahl für die bis Ende 1905 laufende Wahlzeit vornmebmen. Die Wahl kann nur auf einen Hausbesitzer gerichtet werden. Wir laden hierdurch die Stimmberechtigten der III. Wähler­klasse nu der auf

Dienstag den 17. Juni und

Mittwoch den 18. Juni von vormittags 10 bis mittags 1 Uhr und nachmittags von 4 bis 8 Uhr itattsindenden Wahl hierdurch ein; die Wähler, deren Name mit den Buchstaben A- K beginnt, wählen im unteren Saale, die Wähler, deren Name mit den Buch­staben 8-3 beginnt, im oberen Saale des Neu- städter Nathhauses. Zur III. Wahlabiheilung gehören die in der Liste der Stimmberechtigten verzeichneten Wähler, welche an direkten Steuern (Staats- und Gemeindesteuern zu­sammengerechnet) in der Stadt Hanau für das Rechnungsjahr 1901: 186 Mk. 50 Pfg. und weniger entrichtet haben.

Die heutige 5

Wahlberechtigt und wählbar sind nur diejenigen Personen, welche in der Liste der Stimmberechtigten verzeichnet sind.

Hanau den 28. Mai 1902.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 9409

Nachtrag zum Ortsstatut betreffend die Benutzung der städtischen Wafferleitung zum Privatgebrauch in Hanau vom J^f^m^

< November

Auf Grund des § 13 der Städte-Ordnung für die Pro­vinz Hesfen-Nassau vom 4. August 1897 wird mit Zustim­mung der Stadtverordneten-Versammlung folgendes Nachtrag- Statut erlassen:

8 1.

Der § 11 Absatz 2 Nr. 1 des Ortsstatuts betreffend die Benutzung der städtischen Wasserleitung zum Privatgebrauche tn Hanau vom ^^-^1890 erhalt folgende Wüstung:

Das im Wege der Veranlagung zur Erhebung gelangende Wassergeld wird wie folgt berechnet:

a. für Wohnungen beträgt das Wassergeld bei einem jähr­lichen Miethwerth von

über 200 Mk. bis einschl. 240 Mk. 2 °/o, 240 '>00 3 °/o,

300 ....... 4 %

des jährlichen Miethwerthes.

Wohnungen, deren Miethwerth nicht mehr als 200 Mk. beträgt, sind von Wassergeld befreit.

b. Für Geschäftsräume, Läden und Schreibstuben, die direkt an die Wasserleitung angeschlossen sind, ist ein Wasser­geld von 4 % des jährlichen Miethwerthes zu entrichten. Die Veranlagungs-Kommission kann jedoch für solche Räume das Wassergeld bis auf 2 °/o ermäßigen, wenn die Inhaber ihre Wohnungen nicht in demselben Hause haben oder die genannten Räume verhältnißmäßig wenig Wasser beanspruchen.

c. Für gemeinschaftliche Zapfstellen in Häusern, in denen nicht sämmtliche Wohnungen, Geschäftsräume, Läden und Schreibstuben direkt an die Wasserleitung angeschlossen sind, ist ein Wassergeld von 2 °/o zu bezahlen, berechnet von dem jährlichen Miethwerth der nicht angeschlossenen Räume. Das Wassergeld wird von den Inhabern, Miethern rc. der nicht angeschlossenen Räume erhoben; für die Zahlung haftet auch der Hauseigenthämer.

Bei der Berechnung des Wassergeldes wird der Miethwerth der Pflichtigen Räume nach oben auf einen durch 25 theilbaren Betrag abgerundet."

8 2.

Dieser Ortsstatuts-Nachtrag tritt am 1. April 1902 in Kraft.

Hanau den 18. März 1902.

Der Magistrat.

Dr. Eisenach.

Folgt Offenlegungsbescheinigung.

Genehmigung des Bezirksausschusses vom 26. Mai 1902.

B. A. 2230.

Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hanau den 3. Juni 1902.

Der Magistrat.

B 0 d e. 9970

Bekanntmachung.

Die diesjährige Heu- und Grummeternte auf den in Dörnigheimer Gemarkung am Wasserthurm liegenden, der Stadt Hanau gehörenden Wiesenflächen, soll

Montag den 9. Juni 1902, nachmittags ^4 Uhr, an Ort und Stelle unter den vor der Versteigerung bekannt gegebenen Bedingungen meistbietend versteigert werden.

Hanau den 3. Juni 1902.

W a s s e r w er ks - D i re k t io n. 9786

Gefundene und verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 grauer Damm-Glacehandschuh (rechter), 1 schwarzer Damen-Tricothandschuh (linker), 1 kleines Feder- Kopskissen mit weißem Ueberzug. und Spitzenbesatz, 2 Aufgabe- bücher, das eine mit dem Namen B. Zeh, das andere Hans Toppel.

Zugeflogen: 1 Kanarienvogel. ummev umfaßt außer dem Unterhaltuugsl

Aufgebot.

Der Weißbinder Johannes Fischer von Mittel­buchen und seine Ehefrau Anna geb. Simon haben das Aufgebot des über nachfolgende in Artikel 496 des Grund­buchs von Mittelbuchen in Abth. III als Nr. 3 eingetragene Post gebildeten Grundschuldbriefs

250 Mark Grundschuld für die Vorschuß- und Kreditkasse in Hungen, eingetr. Genossenschaft, verzinslich zu 5 % vom 1. Januar 1886 an, rückzahlbar in 6 gleichen Zielen zu Martini der Jahre 1886 bis 1891 auf Grund der Bewilligung vom 16. Januar 1886" beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 9. Oktober 1902, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, Marktplatz, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hanau den 3. Juni 1902.

Königliches Amtsgericht 5. 9977

Hue Stadt und Land,

Hanau, 7. Juni.

* Der Landgraf von Hessen in Petersburg« Der kürzlich in Petersburg eingelrofiene Landgraf Alexander von Hessen gab dort vorgestern ein Frühstück, zu welchem der deutsche Botschafter Graf Alvensleben mit den Mitgliedern der Botschaft, der dänische Gesandte sowie mehrere russische Würden­träger geladen waren, darunter der Chef der Kanzlei des Kaisers, Tanejew, der zum Ehrendienst beim Landgrafen kom- mandirte Zeremonienmeister Fürst Metschtscherski, der Gouver­neur und Kommandant von Petersburg. Gestern erfolgte die Abreise des Landgrafen.

* Sanitätsrath. Dem praktischen Arzte Dr. Franken­berg in Bergen ist Allerhöchst der Charakter als Sanitäts­rath verliehen worden.

* Verliehen. Dem Königl. Fußgendarm W e i ch k o p f in Schmalkalden ist Allerhöchst das Allgemeine Ehren­zeichen verliehen worden.

* Sammelwasenmeisterei. In der heutigen amt­lichen Beilage unseres Blattes befinden sich einige auf die Sammelwasenmeisterei bei B r u ch k ö b e l bezügliche amtliche Bekanntmachungen des Kgl. Landraths und Polizeidirektors, worauf wir an dieser Stelle besonders hinweisen.

* Stutenschau mit Prämienvertheilung. Nach einer Bekanntmachung der Landwirthschaftskammer wird am 10. Juli, vormittags 8 Uhr, in Hanau eine Stutenschau mit Prämienvertheilung sowie Eintragung in das Stutbuch ab­gehalten.

* Stipendienstiftung der Edelmetallwaaren- und der chromolithographischen Branche für Schüler der kgl. Zeichen-Akademie. Für diese Stiftung, an deren Zustandekommen sich 49 Firmen der be­zeichneten Branchen in höchst anerkennenswerther Weise be- theiligt haben, stehen, wie wir vernehmen, jetzt jährlich 1207 Mark zur Verfügung. Hanau ist damit der erste Platz in Preußen, wo der Anregung des Ministers für Handel und Gewerbe von den Jnteressentengruppen, welche an der Förde­rung des Besuches einer bestimmten gewerblichen Fachschule unmittelbar oder mittelbar betheiligt sind, entsprochen ist. Es darf daher mit Recht erwartet werden, daß auch die kgl. Staatsregierung, wie bisher, so in der Folge Anträgen und Wünschen auf weitere fördernde Ausgestaltung unserer Anstalt ein wohlwollendes Entgegenkommen erweisen wird. Auf das Zustandekommen der Stiftung ist rasch die Ausschreibung von Stipendien durch das für die Verwaltung der Stiftung ein­gesetzte Kuratorium erfolgt. Die näheren Bedingungen sind kürzlich durch eine Bekanntmachung, die der Vorsitzende des Kuratoriums, Herr F. Canthal, in unserem Blatte erlassen Hat, zur Kenntniß gegeben worden. Darin ist die A n m e l d e- frift als bis zum 10. Juni d. Js. laufmd bezeichnet worden. Wir wollen nicht verfehlen, darauf auch unsererseits die jungen Leute, welche sich um ein Stipendium zu bewerben wünschen, aufmerksam zu machen. Die Bewerbungen sind dem genannten Herrn Vorsitzenden des Kuratoriums einzureichen.

* Verständigung zwischen Fleischern und Land­wirthen. Die (Zentralstelle für Viehverwerthung hat ein FlugblattZur Verständigung zwischen Fleischern und Land­wirthen" ausgearbeitet, welches auf die Widersprüche in dem Verhalten des Vorstandes des deutschen Fleischerverbandes Hin- weist und den Fleischern unter Berufung auf die Ansichten angesehener westdeutscher Meister ein Zusammengehen mit der Landwirthschaft empfiehlt. Der Vorstand der hessischen Land­wirthschaftskammer beschloß, eine Anzahl Flugblätter zu be- att 12 Seiten.